Spanien kippt Holocaust-Leugnungs-Gesetz

Alles umsonst Frau Zypries, kann man da nur sagen. Sehr viele Deutsche empfinden die BRD-Justizministerin als unsympathische Person. Während die BRD die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte, brüstete sich Zypries damit, daß sie die übrigen EU-Mitgliedsländer auf Linie gebracht hätte. In der EU, bis auf Großbritannien, würden jetzt alle, die am Holocaust ihre Zweifel äußern und nicht zugelassene Fakten veröffentlichen würden, ins Gefängnis geworfen werden. Wer so etwas tun würde, sagte Frau Zypries mit geschwellter Brust und zynischem Grinsen, ginge jetzt überall in der EU "gnadenlos" in den Knast. Doch noch nicht einmal ein Jahr später bereitete die spanische Justiz dem meinungs- und wissenschaftsfeindlichen Treiben dieser Juristin ein jähes Ende. Das spanische Verfassungsgericht zerschlug das von der BRD exportierte Verfolgungsgesetz am 8. November 2007 zur Gänze. Mit dieser Entscheidung brandmarken die spanischen Höchstrichter die BRD recht deutlich als Verfolgungsregime gemäß Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen.

Der Richter Santiago Vidal verurteilte den spanischen Intellektuellen und Publizisten Pedro Varela 1998 vor dem Bezirksgericht Barcelona (Juzgado Penal Nº 3) zu fünf Jahren Gefängnis wegen "Holocaust-Leugnung" und "Rassenhaß". Vidal ordnete gleichzeitig die Vernichtung von 20.000 beschlagnahmten Büchern an.

Die Verurteilung des spanischen Menschenrechtsaktivsten erfolgte auf Grundlage des 1996 auf Druck der BRD geschaffenen Holocaust-Leugnungsgesetzes (articulo 607.2, Código Penal).

Beide katalonischen Berufungsinstanzen, am Ende die drei Richter des katalonischen Höchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden aber, daß der Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Holocaust-Leugnungsgesetz) mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar sei. Deshalb verwiesen die Richter der "Audiencia Provincial" den Fall Varela zur Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid.

Pedro Varela wurde der Reisepass entzogen und zehn Jahre lang unglaublichen Repressalien ausgesetzt. Er musste nicht nur wiederholte Razzien über sich ergehen lassen, sondern auch hohe Verluste durch erneute Beschlagnahme von Tausenden von Büchern hinnehmen.

Elf Jahre nach Beginn der Verfolgung des Menschenrechtsaktivisten, am 8. November 2007, entschieden die 12 höchsten Richter Spaniens am Madrider Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur über das Holocaust-Leugnungsgesetz, sondern auch über das weitere Schicksal des verfolgen Dissidenten Pedro Varela.

Der Entscheid der spanischen Oberrichter wird der BRD-Justizministerin Brigitte Zypries und ihren Gesinnungsgenossen in der BRD gar nicht gefallen. Das "Holocaust-Leugnungsgesetz", so die höchsten spanischen Richter, ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar.

Die Richter ließen das Argument nicht gelten, dass das Bestreiten des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwürde verletzen und ihre Existenz bedrohen würde. Die Richter argumentierten, daß durch freie Meinungsäußerung meistens irgend jemand bzw. irgend eine Gruppe verletzt würde, das mache ja gerade die freie Meinungsäußerung aus. Man könne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen abhängig machen, so die Richter.

Von dem bisher per Gesetz festgelegten Geschichtsbild zum Holocaust abweichende Meinungsäußerungen und Veröffentlichungen dürfen also fortan in Spanien nicht mehr als Straftat verfolgt werden.

Quelle: Global Fire / National Journal - November 2007 (Wir haben uns erlaubt, einige sprachliche Schärfen zu glätten bzw. zu entfernen)

Anmerkung: Was in Übereinstimmung mit der Rechtslage in der BRD zum Holocaust zu sagen ist, ist auf dieser Weltnetzseite gesagt worden. Es ist allerdings auch Kritik an der Strafvorschrift des § 130 StGB (Volksverhetzung) geäußert worden, die nicht nur wir teilweise für verfassungswidrig halten. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher – soweit hier ersichtlich – noch keine Gelegenheit gehabt bzw. wahrgenommen, darüber im Rahmen einer Richtervorlage oder einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden oder zur Entscheidung anzunehmen. Das sollte allerdings möglichst bald geschehen, wo bei nicht nur die (jetzige) Rechtslage in Spanien, sondern auch jene in Groß Britannien und den USA zum Vorbild genommen werden sollte. Wenn das spanische Verfassungsgericht das Recht auf freie Meinungsäußerung als „fundamentales Menschenrecht“ hervorhebt, sollte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an seine jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung erinnert fühlen, wonach dieses Grundrecht „für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend“ ist. Allerdings geht es nicht nur um die Meinungsfreiheit, sondern auch um die Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Selbst unter (vorläufiger) Beibehaltung der aktuellen Rechtslage halten wir die Verhängung von zu verbüßenden Haftstrafen – also ohne Bewährung – auch bei solchen Äußerungsdelikten für unverhältnismäßig. Dies um so mehr, wenn man die überirdische Milde der deutschen Justiz in Sachen Kohl, Ackermann, Esser usw. dagegenhält.

Augenmaß scheint nicht das Ding von Front-Juristinnen in der Politik zu sein. Schon die damalige FDP-Bundesjustizministerin Leuthäuser-Schnarrenberger wollte das Singen von Naziliedern nicht nachvollziehbar hart (eventuell bis zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe) ahnden lassen!