Spanien kippt
Holocaust-Leugnungs-Gesetz
Alles
umsonst Frau Zypries, kann man da nur sagen. Sehr viele Deutsche empfinden die
BRD-Justizministerin als unsympathische Person. Während die BRD die
EU-Ratspräsidentschaft inne hatte, brüstete sich Zypries damit, daß sie die
übrigen EU-Mitgliedsländer auf Linie gebracht hätte. In der EU, bis auf
Großbritannien, würden jetzt alle, die am Holocaust ihre Zweifel äußern und
nicht zugelassene Fakten veröffentlichen würden, ins Gefängnis geworfen werden.
Wer so etwas tun würde, sagte Frau Zypries mit geschwellter Brust und zynischem
Grinsen, ginge jetzt überall in der EU "gnadenlos" in den Knast. Doch
noch nicht einmal ein Jahr später bereitete die spanische Justiz dem meinungs-
und wissenschaftsfeindlichen Treiben dieser Juristin ein jähes Ende. Das
spanische Verfassungsgericht zerschlug das von der BRD exportierte
Verfolgungsgesetz am 8. November 2007 zur Gänze. Mit dieser Entscheidung
brandmarken die spanischen Höchstrichter die BRD recht deutlich als
Verfolgungsregime gemäß Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen.
Der Richter Santiago Vidal verurteilte den spanischen Intellektuellen
und Publizisten Pedro Varela 1998 vor dem Bezirksgericht Barcelona (Juzgado
Penal Nº 3) zu fünf Jahren Gefängnis wegen "Holocaust-Leugnung" und
"Rassenhaß". Vidal ordnete gleichzeitig die Vernichtung von 20.000
beschlagnahmten Büchern an.
Die Verurteilung des spanischen Menschenrechtsaktivsten erfolgte auf
Grundlage des 1996 auf Druck der BRD geschaffenen Holocaust-Leugnungsgesetzes
(articulo 607.2, Código Penal).
Beide katalonischen Berufungsinstanzen, am Ende die drei Richter des
katalonischen Höchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden aber, daß der
Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Holocaust-Leugnungsgesetz) mit
dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar sei. Deshalb verwiesen
die Richter der "Audiencia Provincial" den Fall Varela zur
Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid.
Pedro Varela wurde der Reisepass entzogen und zehn Jahre lang
unglaublichen Repressalien ausgesetzt. Er musste nicht nur wiederholte Razzien
über sich ergehen lassen, sondern auch hohe Verluste durch erneute
Beschlagnahme von Tausenden von Büchern hinnehmen.
Elf Jahre nach Beginn der Verfolgung des Menschenrechtsaktivisten, am 8.
November 2007, entschieden die 12 höchsten Richter Spaniens am Madrider
Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur über das
Holocaust-Leugnungsgesetz, sondern auch über das weitere Schicksal des
verfolgen Dissidenten Pedro Varela.
Der Entscheid der spanischen Oberrichter wird der BRD-Justizministerin
Brigitte Zypries und ihren Gesinnungsgenossen in der BRD gar nicht gefallen.
Das "Holocaust-Leugnungsgesetz", so die höchsten spanischen Richter,
ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie
Meinungsäußerung nicht vereinbar.
Die Richter ließen das Argument nicht gelten, dass das Bestreiten des
Holocaust die Juden in ihrer Menschenwürde verletzen und ihre Existenz bedrohen
würde. Die Richter argumentierten, daß durch freie Meinungsäußerung meistens
irgend jemand bzw. irgend eine Gruppe verletzt würde, das mache ja gerade die
freie Meinungsäußerung aus. Man könne das fundamentale Menschenrecht auf freie
Meinungsäußerung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen
abhängig machen, so die Richter.
Von dem bisher per Gesetz festgelegten Geschichtsbild zum Holocaust
abweichende Meinungsäußerungen und Veröffentlichungen dürfen also fortan in
Spanien nicht mehr als Straftat verfolgt werden.
Quelle: Global Fire / National Journal - November 2007 (Wir haben uns
erlaubt, einige sprachliche Schärfen zu glätten bzw. zu entfernen)
Anmerkung: Was in Übereinstimmung mit der Rechtslage in der BRD zum
Holocaust zu sagen ist, ist auf dieser Weltnetzseite gesagt worden. Es ist
allerdings auch Kritik an der Strafvorschrift des § 130 StGB (Volksverhetzung)
geäußert worden, die nicht nur wir teilweise für verfassungswidrig halten. Das
Bundesverfassungsgericht hat bisher – soweit hier ersichtlich – noch keine
Gelegenheit gehabt bzw. wahrgenommen, darüber im Rahmen einer Richtervorlage
oder einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden oder zur Entscheidung
anzunehmen. Das sollte allerdings möglichst bald geschehen, wo bei nicht nur
die (jetzige) Rechtslage in Spanien, sondern auch jene in Groß Britannien und
den USA zum Vorbild genommen werden sollte. Wenn das spanische
Verfassungsgericht das Recht auf freie Meinungsäußerung als „fundamentales
Menschenrecht“ hervorhebt, sollte sich das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe an seine jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung erinnert fühlen,
wonach dieses Grundrecht „für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin
konstituierend“ ist. Allerdings geht es nicht nur um die Meinungsfreiheit,
sondern auch um die Presse- und Wissenschaftsfreiheit.
Selbst unter (vorläufiger) Beibehaltung der aktuellen Rechtslage halten
wir die Verhängung von zu verbüßenden Haftstrafen – also ohne Bewährung – auch
bei solchen Äußerungsdelikten für unverhältnismäßig. Dies um so mehr, wenn man
die überirdische Milde der deutschen Justiz in Sachen Kohl, Ackermann, Esser
usw. dagegenhält.
Augenmaß scheint nicht das Ding von Front-Juristinnen in der Politik zu
sein. Schon die damalige FDP-Bundesjustizministerin Leuthäuser-Schnarrenberger
wollte das Singen von Naziliedern nicht nachvollziehbar hart (eventuell bis zu
einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe) ahnden lassen!