Organspende

 

Dieses Jahr wird allen Versicherten von den Krankenkassen ein Organspendeaus­weis zugesandt. Auf keinen Fall solch einen Spenderausweis unterschreiben! Sonst wird jeder Krankenhausaufenthalt zum Risiko. Wir wissen ja mittlerweile um die Schwarzen Schafe unter den Medizinern, die für Organbeschaffung nicht nur über Leichen gehen, sondern sich auch an Lebenden bedienen; denn es geht um Geld, um sehr viel Geld!

Das im November 2012 verabschiedete Transplantationsgesetz, das Joachim Gauck unter­schrieben hat, ist vergleichbar mit dem Euthanasiegesetz von 1939, das Adolf Hitler unter­schrieben hat. Nur sind Gauck & Co etwas raffinierter als Hitler & Co. Sie gauke(l)n den Menschen vor, daß die Organe nicht Lebenden, sondern Toten entnommen werden. Wenn in dem Transplantationsgesetz von „Entnahme von Organen bei verstorbenen Spendern“ die Rede ist, so ist das eine vorsätzliche Täuschung der Bürger; weil der Spender noch gar nicht verstorben ist. Man kann zur Transplantation nämlich nur Organe von Lebenden verwenden. Darum werden die Organe den Menschen bei lebendigem Leibe entnommen, indem der Kreislauf mit Maschinen aufrechterhalten wird. In manchen Ländern (z.B. Schweiz) ist eine Vollnarkose bei der Organentnahme Vorschrift. Warum Narkose für Menschen, die doch angeblich tot sind? Es ist der pure Horror, die Intensivstation als Gruselkabinett und Folter­kammer des Dr. Frankenstein. Der Mensch lebt und atmet, sein Herz schlägt. Der Chirurg tötet ihn erst durch das Herausschneiden der Organe bei lebendigem Leibe.

Weil man einerseits Organe nur von Lebenden verwerten kann, andererseits sie laut Gesetz nur Toten entnehmen darf, hat man den Tod vorverlegt auf den Stillstand der Hirnfunktionen. Einen wissenschaftlichen Nachweis darüber, daß der sog. Hirntod schon der Tod des Men­schen sei, konnte laut Gesellschaft für Gesundheitsberatung, Lahnstein, weder die Bundes­ärztekammer noch sonst eine medizinische Fachgesellschaft führen. In den USA hat man längst erkannt, daß die Gleichsetzung von Hirn-Stillstand mit dem wirklichen Tod ein Irrtum war, weil es sich herausgestellt hat, daß einzelne Menschen, auch bei nachgewiesenem Null- Linien-EEG des Gehirns sogar nach Monaten wieder zum Leben kamen. Man diskutiert daher schon, ob man nicht die ehrliche Art des „justified killing“, gerechtfertigtes Töten, legalisieren sollte. Dann wäre man zumindest wieder auf der Stufe der Nazi-Mediziner, die sich zu Vivisektion und Euthanasie bekannten.

Natürlich sollen wir uns nicht beflügeln lassen von Angst um unser Leben; denn der HERR sagt: „Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, aber die Seele nicht töten können“ (Mt.10,28). Daß wir nur unser Seelenheil nicht verlieren! Einzig darum geht es. Gerade das aber riskieren wir, wenn wir unseren Gott geweihten Leib einer materialistischen, gottlosen Experimental-Wissenschaft zur Verfügung stellen und zum Schlachtopfer darbringen.

„Stellt eure Glieder nicht zur Verfügung als Werkzeuge für Unrechtes“ (rö.6,13)!

Quelle: Die GLAUBENSNACHRICHTEN Norbert Homuth, Postfach 810408, D-90249 Nürnberg. Fax: 0911/7908340