Pressespiegel
1989
|
Medizinbetrieb
Hans-Joachim
Gerdesheim
Ein
hervorragendes Beispiel, wie die Schulmedizin
mit ihr nicht gewogenen Ärzten der Alternativ-Medizin umgeht, bietet der Fall des
Internisten Dr. Ryke Gerd Hamer, der die "Eiserne Regel des Krebses" entdeckte und
hervorragende Heilungserfolge erzielt. Doch Hamers Theorie hat einen Nachteil: Sie kostet zu
wenig und bringt der vereinigten Lobby der Schulmedizin
zu wenig Geld in ihre Kassen. Also wird Hamer
mit allen erlaubten und nicht erlaubten Mitteln bekämpft.
Begonnen
hatte eigentlich alles am 17. August 1978. An diesem Tag erschoß der
italienische Kronprinz Emmanuelle von Savoyen
auf der Mittelmeerinsel Cavallo Hamers Sohn Dirk, wobei der Schuß eigentlich
gar nicht ihm galt, sondern dem Sohn des Hausarztes des Prinzen. Der Prinz von Savoyen
war damals bezeichnenderweise auch Großmeister der geheimen Freimaurer
Loge P-2.
Hamer wörtlich: "Die Frau des Prinzen, Marina Doria, hatte die
nächtliche Szenerie mit Hilfe der auf Fernlicht geschalteten Lampen ihres Jeeps
wie in einem Amphitheater erhellt. Die etwa 20 Freunde des Prinzen waren als
Zuschauer rechts und links um den kleinen Hafen auf den Anhöhen verteilt. Der
Prinz und seine Frau hatten eigens für die Aktion von ihrem Haus auf Cavallo
den größten ihrer Karabiner geholt."
Nachdem
Dirk Hamer vier Monate später nach 20 Operationen aufgrund
eines Nierenversagens in den Armen seines Vaters starb, bemerkte der bislang
kerngesunde Internist, daß sich bei ihm ein Hodenkrebs entwickelte. Hamer,
führte seine Erkrankung auf den tiefen, durch den Tod seines Sohnes
verursachten Schock zurück und begann diese Theorie bei seinen Patienten zu
überprüfen.
Dabei
stellte er fest, daß bei allen von ihm überprüften Fällen die Krebserkrankung
unmittelbar nach einem tiefen Konfliktschock, also beispielsweise einer
Fehlgeburt oder einem tödlichen Unfall des sich von der Hand der Mutter
losgerissenen Kindes, begann. Hamer nannte dies in Gedenken an seinen Sohn
das "Dirk-Hamer-Syndrom" (DHS- Syndrom). Dies ist nach der von Hamer
aufgestellten "Eisernen Regel des Krebses" das erste
Kriterium für die Krebs-Erkrankung.
Kriterium
zwei ist Hamer zufolge, daß der empfundene
Konfliktinhalt die Lokalisation des Krebses bestimmt. Der Konfliktschock führt
demnach zur Bildung eines sogenannten "Hamerschen Herdes" an einer jeweils ganz
bestimmten Stelle des Gehirns - laienhaft ausgedruckt könnte man dies
vielleicht einen "Hirntumor" nennen, obwohl dieses Wort nicht
ganz zutrifft - und zur Lokalisation der Krebserkrankung am speziell dazu
korrespondierenden Organ.
Kriterium
drei besagt, daß der Verlauf der Konfliktentwicklung den Verlauf der
Krebserkrankung bestimmt. Stoppt der biologische Konflikt, dann stoppt auch das
Krebswachstum am Organ. Selbst wenn das Karzinom sich nicht zurückbildet,
stellt es doch keine Gefahr mehr für den Menschen dar. Eine Chemotherapie oder eine Drogen-Therapie ist
nicht vonnöten; lediglich abschwellende Mittel, wie beispielsweise Cortison
oder Digitalis, können noch verabreicht werden. Gefährlich wird der Krebs erst
dann, wenn ihn ein Schulmediziner entdeckt oder in Fällen, bei denen sich der
Krebs schon seit vielen Jahren im Körper eingenistet hat und der dem zugrunde
liegende Konflikt nicht gelöst ist. Dann kann auch Hamer
diesen Personen nicht helfen, ansonsten liegt seine dokumentierte Heilungsrate
bei sage und schreibe 97 Prozent.
Da sollte
man doch eigentlich annehmen, daß sich die medizinische Fachwelt - oder was
sich zumindest dafür hält - mit aller zuerst sicherlich gebotenen Skepsis -
schließlich gibt es viele Personen, die glauben, für irgend etwas den
"Stein der Weisen" gefunden zu haben - auf Hamers
Forschungsergebnisse stürzt und diese überprüft. Schließlich hatte der heute
53jährige Internist seine Erkenntnisse zu einer Habilitationsarbeit
zusammengefaßt.
Doch weit
gefehlt. Hamer ging auch den Weg, den beispielsweise
ein Robert Koch, ein Kopernikus, ein Galilei und ein Giordano Bruno beschreiten
mußten - die Schulmedizin beziehungsweise die Fachwelt wies
ihre sich später als richtig herausstellenden Erkenntnisse kategorisch ab -
jedenfalls überwiegend.
Lediglich
die Ärztekammer Niedersachsen konstatierte im
Fall Hamer einmal: "Nach den vorliegenden
Beratungsergebnissen kann die von Dr. Hamer
vertretene Therapie die bisher bewährten Behandlungsmethoden krebskranker
Patienten unterstützen, aber nicht ersetzen."
Doch blieb
es nicht bei der reinen Ablehnung der Hamerschen Theorie, vielmehr setzte ein
Kesseltreiben ungeheuren Ausmaßes ein, und zwar sowohl auf dem medizinischen
Gebiet als auch auf dem politischen Sektor; hierbei war Auslöser, daß Hamer
mit ganzem Einsatz versuchte, eine Verurteilung des Prinzen von Savoyen
wegen der Tötung seines Sohnes herbeizuführen.
Hamer nannte dabei in Interviews den Prinzen einen "Mörder".
Der jetzt nun endlich nach vielen Verzögerungen am 19. April 1989 in Cavallo
stattfindende Prozeß hat als Anklagepunkt "Vorsätzliche schwere
Körperverletzung mit Todesfolge", was zwar formaljuristisch nicht
hundertprozentig korrekt ist, angesichts der Situation aber verständlich.
Was
geschah nun aber? Der Prinz von Savoyen
- der Dirk Hamer nach Angaben Ryke Geerd Hamers eine Rente von
zwei Millionen Mark für den "Unfall" zahlen wollte, dies aber nach
dem Tode Dirks bis auf eine zwischenzeitlich gezahlte Summe von 200 000 Mark
dann verweigerte - zeigte seinerseits Hamer
wegen "Beleidigung" an.
Nun sollte
man eigentlich davon ausgehen, daß jede Staatsanwaltschaft dies sofort ablehnt, doch
weit gefehlt. Gegen Hamer, der sich zu diesem Zeitpunkt in
Italien aufhielt, wurde eine Interpolfahndung eingeleitet. Man überlegte auch
des öfteren eine Inhaftierung "wegen der Schwere des Vergehens" oder
auch wegen "Fluchtgefahr", obwohl sich Dr. Hamer
überall ordnungsgemäß angemeldet hatte. Neben der Interpolfahndung wurde Hamer
lange auch von Privatdetektiven beschattet.
Nachfolgend
soll hierzu der Inhalt einiger dieser Berichte kurz wiedergegeben werden: So
heißt es in einem Fernschreiben vom 26. Juli 1984 von der
Bahnhofspolizei Kufstein an die Staatsanwaltschaft Lüneburg "Betreff: Hamer
- Inpol-Ausschreibung -, Straftat Beleidigung: Hamer
kam am 24.1.1984 mit dem verspäteten Schnellzug D 280 Alpenexpreß gegen 21.50
Uhr am Grenzübergang Kufstein/Bhf. zur Anreise."
In einem Schreiben vom 13. Juli 1985 von der Deutschen
Grenzschutzstelle Basel Bad. Personenbahnhof "Ermittlung auf Grund einer
Ausschreibung im Deutschen Fahndungsbuch Inpol-EDV: Der zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschriebene Dr. med. Hamer
wurde am 9.7.1985 in Basel Bad. Personenbahnhof Einreise: D 878
ermittelt."
Im Auftrag
des Prinzen von Savoyen überwachte auch das Münchener
Detektiv- und Überwachungs-Institut Friedrich Spohrer Dr. Hamer.
In einem Schreiben an den deutschen Rechtsanwalt des Prinzen,
Hansjoachim Gaub (übrigens Informationen zufolge ein Duzfreund
von Franz Josef Strauß), vom 28. Mai 1979 heißt es wörtlich: "6.00 Uhr
Abfahrt in München - Heidelberg an im Hotel Central 11.00 Uhr. In der
Uni-Klinik nach den Prof. Röhl und Prof. Linder
durchgefragt. Herrn Dr. Röhl nur kurz auf dem Gang gesprochen
und er versprach mir für morgen, den 29.5.1979 einen Termin in mein Hotel
durchgeben zu lassen. Anschließend versuchte ich in der Rechnungsstelle der
Chirurgie über die Rechnung an Dr. Hamer
etwas zu erfahren. Über einige Umwege kam ich an Herrn Schwegele, der sich an
den Fall Dr. Hamer sehr gut erinnern konnte und mir
vertraulich folgendes berichtete." Hier wollen wir es gut sein lassen.
Neben
diesen schier unglaublichen Vorgängen wurde mehr als zwanzigmal versucht, Dr. Hamer
Verfolgungswahn zu unterstellen. Versuchte Dr. Hamer
sein Recht durchzusetzen, wurde einfach ein Psychiatrisierungsverfahren
vorgeschaltet. So unter anderem auch in dem von Hamer
angestrengten Prozeß, als er versuchte, klären zu lassen, ob der Prinz von Savoyen
für einen Einbruch in Hamers Wohnung, bei dem diesem sämtliche
persönlichen Sachen gestohlen wurden, verantwortlich war.
Nur am
Rande soll erwähnt werden, daß Hamer
mit seinem zweiten Sohn nur durch großen Zufall einen Mordanschlag überlebte.
Als er dem italienischen Fernsehen einmal ein Interview wegen der Tötung seines
Sohnes Dirk gab, mußten Hamer und sein anderer Sohn vorher sehr
lange in einem Raum warten. Als Hamer
auf die Toilette mußte, wurde sein Sohn urplötzlich in die Maske gerufen -
obwohl dies eigentlich nicht notwendig war, da nur Dr. Hamer
interviewt werden sollte -, so daß die am Tisch stehende Dose Cola unbewacht
war.
Zwölf
Stunden später brachen Dr. Hamer und sein Sohn am Flughafen in Rom
bewußtlos zusammen; der Blutzuckerspiegel war in Sekundenschnelle auf Null
gesunken. Nur weil die Maschine sich verspätet hatte und dadurch noch nicht in
der Luft war, konnten Hamer und sein Sohn durch eine sofortige in
der Unfallstation eingeflößte Traubenzuckerlösung gerettet werden. Wobei ihnen
noch der weitere Zufall zu Hilfe kam, daß beide sich die Cola teilten und
dadurch nur die Hälfte der sonst auf jeden Fall tödlichen Dosis abbekamen.
Der gegen
den Prinzen von Savoyen angestrengte Prozeß wurde dann
unter mysteriösen Umständen immer wieder verschoben, obwohl zwei französische
Gerichte 1983 und 1986 die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet hatten.
Zwischendurch bekam Hamer keine Akten oder Terminmitteilungen
zugestellt, obwohl diese ordnungsgemäß abgesandt wurden.
Nun soll
der Prozeß jedoch, wie bereits berichtet, am 19. April 1989 in Cavallo eröffnet
werden.
Nicht viel
besser erging es Hamer bei seinen medizinischen Bemühungen.
Auch hier blockte die Schulmedizin rigoros ab. Die von Hamer
bei der Universität Tübingen eingereichten
Habilitationsunterlagen wurden einfach nicht geprüft und seine Habilitation
abgelehnt, da er keine 100seitige Zusammenfassung seines 744 Seiten starken
Buches "Vermächtnis einer neuen Medizin, Band 1 - Das
ontogenetische System der Tumoren" beigefügt hatte. Seine Thesen wurden nicht ein einziges Mal auf
Reproduzierbarkeit geprüft.
Daß
niemals eine derartige Prüfung stattgefunden hat, geht auch aus einem Schreiben
der Universität vom 29. Dezember 1987 an Hamer
hervor, in dem diese schreibt, daß der Habilitationsausschuß in dem "Habilitationsverfahren eine Überprüfung der 'Eisernen Regel des Krebses' nicht für
erforderlich erachtet hatte". Besonders interessant ist in
diesem Zusammenhang auch, daß der deutsch Rechtsanwalt des Prinzen von Savoyen
gleichzeitig auch die Rechtsvertreter der Universität Tübingen war und ist.
Am 17.
Dezember 1986 verurteilte dann das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Universität Tübingen, die
Habilitationsprüfung noch einmal vorzunehmen. Was dabei herauskam? Dreimal darf
geraten werden, wobei das Verfahren allerdings formal noch nicht beendet ist.
Zwischenzeitlich
hatte die Bezirksregierung Koblenz mit Entscheidung vom 8. April 1986 gegen Dr. Hamer
auf Betreiben der Universität und mehre Behörden ein Berufsverbot verhängt - Aktenzeichen: 027-2
(507/508). Wörtlich heißt es darin:
"Das
Gesetz (die Bundesärzteordnung, der Autor) sieht mithin u. a. in dem Umstand,
daß der Arzt wegen einer nachträglich eingetretenen Schwäche der geistigen
Kräfte zur Ausübung des ärztlichen Berufes fähig ist, einen Widerrufsgrund (der
Approbation, der Autor).
Die
diesbezüglichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Arzt mangels entsprechen
Einsicht nicht mehr in der Lage ist, den ärztlichen Pflichten vollem Umfange
nachzukommen. Auf die Frage, ob der Arzt im rechtlichen Sinne geschäftsunfähig
ist, kommt es nicht an. Ein wegen geistiger Schwäche insoweit Ungeeigneter muß
keineswegs gleichzeitig auch schon geschäftsunfähig sein. Anders ausgedruckt:
die gemäß _§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAO hinsichtlich der geistigen Kräfte zu
stellenden Anforderungen sind höher als die, denen derjenige genügen muß, der
lediglich nicht für geschäftsunfähig gehalten werden will ...
Anhaltspunkte
dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit wäre, der "Eisernen Regel des Krebses" abzuschwören,
sind nicht erkennbar. So soll er - einer Pressenotiz zufolge - noch im März
dieses Jahres versucht haben, einen Kreis angesehener Professoren von seiner
Theorie zu überzeugen. Vor dem Hintergrund der Feststellungen unter A -
insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. Glatzel
- erscheint es im übrigen als ausgeschlossen, daß Herr Dr. Hamer
überhaupt in der Lage wäre, sich zu "bekehren"...
Dazu
kommt, daß der Gesichtspunkt "geistige Schwäche" teilweise -
wenngleich in nicht genau nachvollziehbarer Weise - von
Unzuverlässigkeitsmomenten überlagert wird (Unzuverlässigkeit: Behörde
verpflichtet, Approbation zu widerrufen) ....
Die Universität Tübingen änderte dann auch
sofort ihre Habilitationsordnung, in die, quasi als "Lex Hamer", die Anordnung aufgenommen
wurde, daß nur der seine Habilitation erlangen kann, der auch approbiert ist.
Ein Teufelskreis, aus dem Hamer kaum herauskommen kann.
Er versucht
es jedenfalls. So begann am 15. März 1989 erneut vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ein von Hamer
angestrengter Prozeß, in dem dieses die Universität Tübingen zur Rehabilitierung
Hamers und zur Überprüfung seiner Habilitation veranlassen soll. Die
Rehabilitierung hätte dann die Wirkung, daß Hamer
seine ärztliche Zulassung wiedererlangen würde (aufgrund des
Redaktionsschlusses dieser Ausgabe muß das Ergebnis leider nachgereicht
werden).
Ein
trauriges Kapitel ist auch die "Deutsche Krebshilfe", die damals noch
unter der Leitung von Mildred Scheel stand. In der Fernseh-Talkshow
"3 nach 9," deckte Hamer folgendes auf: Der Mitarbeiter der Krebshilfe, ein gewisser Dr. Jonas,
soll in der Universitätsklinik Heidelberg Hamers Thesen auf Reproduzierbarkeit geprüft
haben und zu dem Ergebnis gekommen sein, daß Hamers Theorie bei 80 Prozent der von ihm
untersuchten Fälle gestimmt habe. Die restlichen 20 Prozent wisse er nicht
genau. Hierbei handelt es sich Hamer
zufolge um vor langer Zeit eingekapselte Karzinome, die keine gesundheitlichen
Beschwerden mehr verursachten. Mildred Scheel habe dann direkt angeordnet,
diese Untersuchung unter Verschluß zu halten.
Kein
Wunder, wenn folgendes zutrifft. Nach CODE vorliegenden Informationen soll
Mildred Scheel für Kliniken mehrfach bei Siemens
Kobalt-Bestrahlungsgeräte gekauft und zu dem
Einzelpreis von fünf Millionen Mark jeweils 500 000 Mark Zuschuß der Deutschen Krebshilfe gezahlt haben. Als
Vermittlungsprovision habe Mildred Scheel dann aber zehn Prozent der
Verkaufssumme, also 500 000 Mark, erhalten, die dann auf ein Schweizer Konto
geflossen seien.
Interessant
ist auch folgendes: Am 22. Oktober 1981 hatte Hamer
ein Exemplar seines Buches "Krebs - Erkrankung der Seele" an Mildred Scheel geschickt, mit der Bitte, seine
Theorie überprüfen zu lassen. Mit Datum vom 18. Februar des darauf folgenden
Jahres erhielt Hamer folgendes, von der
Vorstandsassistentin der Deutschen Krebshilfe, Annemarie Kerp,
unterzeichnetes Schreiben: "Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
in der Anlage sende ich Ihnen das Frau Dr. Scheel überlassene Manuskript zurück."
Vor rund
anderthalb Jahren hatte Hamer dann den Marburger Gynäkologen
Professor Schulz gebeten, zehn Krebsfälle auf seine Theorie
hin zu überprüfen, er würde auch für die Kosten der Computertomogramme, mit
denen das Gehirn "geröntgt" werden kann, aufkommen. Professor Schulz
antwortete, er fühle sich der Größe der Aufgabe nicht gewachsen und habe Hamers
Wunsch daher an seinen Dekan, den Zahnmediziner Professor Jakob Hering,
weitergeleitet.
Nachdem
ein Anhänger der Hamerschen Theorie die damalige Bundesgesundheitsministerin Rita Süßmuth auf den "Fall Hamer"
anschrieb, erhielt dieser eine vollkommen unbefriedigende Antwort einer
gewissen Gabriele Hundsdörfer. Als dieser Rita Süßmuth dann nochmals schrieb und
weitere tiefergehende Erläuterungen hinzufügte, erhielt er folgende Antwort, wieder von Gabriele Hundsdörfer: "Ich
bestätige Ihr Schreiben an Frau Ministerin vom 12.2.1988.
Aus gegebenem Anlaß wird zu Ihren Ausführungen keine weitere Stellungnahme
abgegeben."
Die Angst
der Schulmedizin und Chemie-Lobby
Während
Rita Süßmuth sonst für jeden AIDS-erkrankten Schwulen oder Süchtigen
viele um Verständnis heischende Worte findet - ebenso bei der Abtreibungs-,
Rauschgift- und Asylantenfrage -, zeigte sie sich hier äußerst wortkarg. Es
geht ja auch nur um eine Theorie, die Millionen Menschen das Leben retten kann.
Warum
fürchten die Schulmedizin und die Chemie-Lobby Hamer
so? Die Antwort hierauf ist ganz einfach: Wenn er nämlich recht hat, und alles
spricht dafür, dann kann nahezu jeder Mensch von dieser "Geißel der
Menschheit" gerettet werden, und dies mit einem winzigen Bruchteil der
bisherigen Kosten. Die gesamte Schulmedizin
will aber nicht zugeben, daß sie sich jahrzehntelang geirrt hat, und die
Chemie- und Pharma-Lobby, aber auch die Krankenhäuser sind
aus reinen Profitgründen dagegen.
Schließlich
kostet ein Bestrahlungsgerät mehrere Millionen Mark. Die
Gewinne aus der Krebsmedizin gehen in die Milliarden. Hamer
sagt auch in seiner Theorie, daß es, abgesehen von mechanischen Verletzungen,
also Zerrungen, Brüchen und Vergiftungen, keine eigenständigen Krankheiten
gibt, sondern alle nur Heilungsphasen von ausgeheilten Karzinomen sind.
Da aber
auch diese bei konsequenter Beachtung nach der von ihm aufgestellten Therapie
weitgehend ohne Chemie ausgeheilt werden, sind auch hierfür nur Kosten in
geringer Höhe notwendig.
Wie hoch
aber die Gewinne aus dem Pharmabereich sind, kann man daraus erkennen,
daß Pressemeldungen zufolge die Pharmaindustrie
alleine im vergangenen Jahr 427 Millionen DM alleine für Werbung ausgegeben
hat. Die Krankenhäuser sind dagegen, da sie, um nur ein Beispiel zu nennen,
rund 30 000 DM je Chemotherapie von den Krankenkassen
ersetzt bekommen.
Also wird Hamer,
der über keine Lobby außer seinen dankbaren geheilten Patienten verfügt, mit
allen Mitteln wie ein Hase gejagt. Anwälte, die zwei Tage vor der Verhandlung
plötzlich ohne Erklärung ihr Mandat niederlegen, sind angesichts der oben
geschilderten Vorfälle noch harmlos.
Dabei sagt
Hamer
ganz richtig: "Meine Forschungsergebnisse können an einem Vormittag
überprüft werden. Man braucht bloß Computertomogramme der Gehirne von an Krebs
Erkrankten anzufertigen. Wenn nicht jede Krebsart an einer von mir in meinen
Arbeiten vorhergesagten jeweils speziellen Stelle im Hirn eine Schwellung
erkennen läßt, bin ich sofort als Schwätzer entlarvt. Es würde nur wenige
Stunden dauern. Ich bin sogar bereit, die Kosten hierfür zu zahlen. Daß dies
aber bislang nicht geschehen ist, spricht Bände."
Zum
Abschluß soll noch kurz auf eine am 9. Dezember 1988 von mehreren
österreichischen Ärzten, darunter dem europaweit auf dem Gebiet der
Labormedizin als Kapazität anerkannten
Professor Jörg Birkmayer, unterschriebene Erklärung eingegangen werden.
Diese Ärzte hatten Hamer mit sieben ihm bislang unbekannten
Personen konfrontiert. Die Untersuchung hatte dabei den ausdrücklichen Zweck
festzustellen, ob alle Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe dieser
Patienten, die an Krebs, Multipler Sklerose und weiterer Krankheiten erkrankt
waren, eindeutig nach der "Eisernen Regel des Krebses" verlaufen
waren, was eindeutig der Fall war. Professor Jörg Birkmayer
äußerte sich später in einem Interview "fasziniert von
den diagnostischen Fähigkeiten des Herrn Dr. Hamer".
Und das über einen Arzt, der seit drei Jahren in der Bundesrepublik Berufsverbot hat.
siehe
auch:
Briefe für Neue Medizin, No. 2/89