Gutachten der Staatsanwaltschaft Lübeck über einen Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol
Az.- 713 Js 16817/90 StA Luebeck -
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- 2 Ns (Kl. 167/90) -

Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte.

Aus Gründen der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf das Verhältnis des Genusses von Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis von Cannabisprodukten zum Nikotin.

a) Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die Kammer angeschlossen hat. Die Kammer hat die Sachverständigen Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak gehört.

Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner fachlichen Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet. Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein-Klinik in Lübeck). Dort befinden sich überwiegend alkohol- und medikamentenabhängige aber auch anderweit drogensüchtige Personen. Herr Dr. Barchewitz verfügt auch über erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich auf seine Erfahrungen während seiner gesamten beruflichen Tätigkeit.

Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie sowie für klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt. Er hat im Dezember 1991 auf einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in Lübeck ein umfassendes Referat zu den toxischen und pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.

b) Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozessbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:

- Die körperlichen Auswirkungen übermässigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen.

- Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.

- übermässiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muss.

- In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Verbänden, speziellen Krankenhäusern und speziellen Therapien, die sich mit Alkoholerkrankungen und Alkoholabhängigkeiten beschäftigen, während es weder eine spezielle Therapie für Cannabiskonsumenten noch spezielle Krankenhäuser oder Verbände gibt, die sich um Cannabiskonsumenten kümmern.

- In der Bundesrepublik einschliesslich der neuen Bundesländer wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr geschätzt, während kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der Tod einer Person auf übermässigen Konsum von Haschisch zurückzuführen ist. Es gibt keine letale Dosis für Haschisch.

- Die wirtschaftlichen Folgekosten aufgrund des Alkoholkonsums werden in der Bundesrepublik auf jährlich 50 Milliarden DM geschätzt, während bei Cannabisprodukten entsprechende Zahlen nicht existieren.

- Der Alkoholkonsum hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsplatz (Arbeitsunfälle Kündigungen, Krankheitsfälle, Einstellungen von Suchtberatern), während bei Cannabisprodukten entsprechende Beobachtungen und Schätzungen nicht existieren.

- Der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, wird in der Bundesrepublik auf 5O % geschätzt und die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit Personenschäden auf gut 30.000 pro Jahr, während bei Cannabisprodukten auf keine entsprechenden Beobachtungen oder Schätzungen zurueckge-

- Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum mehr als 140.000 Tatverdächtige (knapp 10 % aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluss standen. Im Bereich der Gewaltdelikte (z.B. Totschlag, Vergewaltigung, Sexualmord) liegt der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss über 36 %, während bei Cannabisprodukten entsprechende statistische Erhebungen nicht durchgeführt werden.

Im einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen:

(1) Wirkungsweisen des Alkohols:

(a) Körperliche und psychische Auswirkungen

aa.)
Alkoholintoxikationen reichen von leichter Gehstörung, starker Gehstörung, Reflexlosigkeit bis zur Bewusstlosigkeit und Kreislaufinsuffizienz,

bb.)
Leichte Alkoholräusche (0,5 - 1,5) sind gekennzeichnet durch Herabsetzung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit, allgemeine Enthemmung, Beeinträchtigung der Fähigkeit kritischer Selbstkontrolle; mittelgradige Räusche (1,5 - 2,5) durch euphorische Glückstimmung oder aggressive Gereiztheit, Verminderung der Selbstkritik, Enthemmung, Benommenheit, Psychomotorischer Unsicherheit, unreflektierter Bestrebung, triebhafte Bedürfnisse zu befriedigen, Fehlen zielgerichteter Konstanz und Bereitschaft zu primitiven, vorwiegend explosiven Reaktionsweisen; schwere Rauschzustände (über 2,5) durch Bewusstseinsstörungen und Verlust realen Situationsbezuges, Desorientiertheit. illusionäre situative Verkennung, motivlose Angst, Gleichgewichtsstörungen hin bis zur Ataxie, Dysarthrie und Schwindel, Schädel-Hirn-Trauma, evtl. mit komplizierender intrakranieller Blutung.

cc.)
Die neuere Alkoholforschung lässt zehn psychopathologische Syndrome erkennen, die einzeln oder in verschiedenen Verbindungen auftreten (Störungen des Bewusstseins und der Motorik, Störungen der Orientierung, paranoid-halluzinatorisches Syndrom, manisches, gereizt-aggressives, depressives Syndrom, Angstsyndrom, Suizidalität, sexuelle Erregung, amnestisches Syndrom).

dd.)
Das Alkoholentzugssyndrom wirkt sich internistisch, vegetativ, neurologisch und psychisch aus.

ee.)
Es gibt kaum ein Organsystem, an dem nicht Syndrome oder Krankheiten gefunden wurden, die nicht mit dem Alkoholismus ursächlich in Verbindung zu bringen sind: z.B. Fettleber, chronische Lungenerkrankung, Traumata, Bluthochdruck, Mangelernährung, Anaemie, Gastritis, Knochenbrüche, Hiatushernie, Leberzirrhose, Magen-Darm-Geschwüre, chronischer Hirnschaden, Fettsucht, Herzkrankheiten, gastrointestinale Blutung, epileptische Anfälle, Diabetes, Harnwegsinfekt.

ff .)
Die alkoholische Leberzirrhose ist eine relativ häufige Erkrankung bei fortgeschrittenem Alkoholmissbrauch. 30-50 % aller Leberzirrhosen sind auf den Missbrauch zurückzuführen. Beschwerden sind Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Depressivität. Es kommt gelegentlich zu Hautveränderungen. Die Haut ist pergamentpapierartig verdünnt und zeigt weisse Flecken. Körperbehaarung und Schambehaarung lässt nach. Potenz und Libido vermindern sich. Der schwere, alkoholbedingte Leberschaden führt über tiefere Bewusstseinstrübung zum Koma.

gg.)
Alkoholiker neigen zu mehr Infektionen der Luftwege.

hh.)
Die akute Alkoholintoxikation, besonders bei chronischen Alkoholikern, löst typische Knochenmarksveränderungen aus und stört somit das Immunsystem.

ii.)
Alkohol wirkt auf die Muskeln in der Weise, dass die Muskulatur schwillt, stark druckempfindlich und krampfanfällig ist.

jj .)
Alkoholismus verändert das Gehirn morphologisch und funktionell mit der weiteren Folge psychischer Veränderungen. 3 - 5 % der Alkolholiker werden vom sogenannten Wernicke-Korsakow-Syndrom befallen, das durch folgende Störungen gekennzeichnet ist:

- Verlust des Altgedächtnisses, regelmässig verbunden mit der Unfähigkeit, sich neue Gedächtnisinhalte einzuprägen;
- verminderte Fähigkeit der Reproduktion von Gedächtnisinhalten;
- eindeutige Verschlechterung der Auffassungsfähigkeit;
- Verminderung der Spontanität und Initiative; - Störungen der Konzentrationsfähigkeit, der räumlichen Organisation und der visuellen und verbalen Abstraktion.

kk.)
20 - 40 % aller Alkoholiker leiden an Polyneuropathie, die mit schmerzhaften Missempfindungen, Kribbelparaesthesien und Taubheitsgefühl beginnt. Danach kommt es zu ziehenden, brennenden und stechenden Muskelschmerzen mit Krämpfen und Muskelschwäche.

ll.)
Tremorerscheinungen sind bei Alkoholikern sehr häufig. Sie sind anfangs reversibel, später nicht. Das Leiden beginnt als feinschlägiger Tremor. Er setzt an den Händen ein, der sich später ausbreitet auf Zunge, Lippen, Augenlider, Kopf und Füsse.

mm.)
Es gibt eine sogenannte Alkoholepilepsie bei chronischen Alkholikern, die früher keine latente Krampfbereitschaft aufgewiesen haben.

nn.)
Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, ist bei Männern mit einem hohen Alkoholkonsum um mehr als das Vierfache höher als bei Abstinenten oder bei geringem Konsum.

oo.)
Das sogenannte Alkoholdelir ist gekennzeichnet von Desorientiertheit in örtlicher, zeitlicher und situativer Hinsicht. Es bestehen Auffassungsstörungen und illusionäre Verkennungen. Die Wahrnehmungsstörungen können zu einer gesteigerten Suggestibilität und Konfabulationen führen. Die Stimmung ist schwankend, gekennzeichnet durch Angst, Reizbarkeit und durch eine gewisse Euphorie. Typisch ist psychomotorische Unruhe mit nestelnden Bewegungen und Bettflüchtigkeit.

pp.)
Beim Alkoholiker gibt es verstärkt Eifersuchtsideen und Eifersuchtswahn.

qq.)
Alkoholmissbrauch vor und während der Schwangerschaft kann schwere Schädigungen des Embryos verursachen. Für die Bundesrepublik wird eine jährliche Rate der Alkoholembryopathie von 1800 geschätzt. Deren wichtigsten Symptome sind Wachstumsdefizit, Minderwuchs, Untergewicht, statomotorische und geistige Retardierung, Hyperaktivität, Muskelhypotonie, verkürzter Nasenrücken, schmale Lippen, auch Missbildungen.

(b) Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.) Anzahl der Alkoholabhängigen

Die Anzahl der Alkoholabhängigen wird in der Bundesrepublik bei einer Geschlechterrelation von 1 (weiblich) zu 2 (männlich) auf 2,5 Millionen geschätzt.

bb.) Wirtschaftliche Folgekosten

Die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des Alkoholkonsums werden mit ca. 50 Mrd DM angegeben (vgl. H.H. Kornhuber, in Sonderdruck "Deutsches ärzteblatt" - ärztliche Mitteilungen, Heft 19 Seite 1347 bis 1362 vom 12. Mai 1988, im Sonderdruck Seite 2).

cc.) Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz

25 % aller Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik sind auf Alkohol zurückzuführen. Bei jeder 6. Kündigung geht es um Alkohol, Alkoholkranke sind 2,5 mal häufiger krank als andere Mitarbeiter. In über 800 Betrieben und Behörden werden schon Suchtberater eingesetzt (vgl. Jahrbuch der Sucht 1991, Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Seite 29).

dd.) Auswirkungen im Strassenverkehr

Unter Berücksichtigung von Dunkelzifferrelationen wird der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, auf 5O % geschätzt (vgl. Stephan in Jahrbuch der Sucht 1991, a.a.O., Seite 106, 107). Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit Personenschaden wird auf gut 30.000 pro Jahr geschätzt.

ee.) Alkoholtoten

Die Zahl der Alkoholtoten wird in Deutschland einschliesslich der neuen Bundesländer mit ca. 40.000 jährlich angegeben.

ff.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum 141.180 Tatverdächtige (= 9,8 % aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluss standen (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes 1990, Seite 85). Die Wirkung des Alkohols, die Gewaltbereitschaft zu erhöhen, wird besonders deutlich, wenn der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss in bestimmten von Gewalt geprägten Deliktsgruppen untersucht wird. So betrug der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss bei "Widerstand gegen die Staatsgewalt" 63,3 %. Bei anderen Gewaltdelikten ergeben sich folgendeZahlen:

·        - Totschlag: 47,4 %

·        - Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: 41,4 %

·        - Vergewaltigung: 36,6 %

·        - Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen: 50 %

·        - gefährliche und schwere Körperverletzung: 33,9 %

·        - Mord: 29,1 %

·        - Sexualmord: 46,7 %

·        - vorsätzliche Brandstiftung: 29,1 %

·        - sexuelle Nötigung: 28 %

(vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik, a.a.O., Seite 85).

Diesen katastrophalen und verheerenden Wirkungen individueller und gesamtgesellschaftlicher Art stehen folgende Wirkungen des Haschischkonsums gegenüber:

(2) Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:

(a) Allgemeine Wirkungen

Zu den allgemeinen Eigenschaften der Droge hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:

Der Hauptwirkstoff der Cannabisprodukte ist das THC, genauer das Tetrahydrocannabinol, Das THC wird im natürlichen Cannabis durch eine Fülle weiterer Wirk- und Duftstoffe ergaenzt. Unter den 60 weiteren Cannabinoiden ragen hervor das Cannabidiol (CBD), das beruhigend (sedativ) wirkt, gelegentlich auch für Kopfschmerzen sorgen, aber auch die THC-Wirkung verlängern soll, sowie das Cannabinol (CBN), ein Abbauprodukt des THC (vgl. Quensel in: "Drogen und Drogenpolitik", Ein Handbuch, herausgegeben von Sebastian Scheerer u. Irmgard Vogt, Campus 1989, Seite 380 m.w.N.).

Cannabis wird bei uns üblicherweise geraucht und zwar meist zusammen mit Tabak als "Joint" oder aber in der Pfeife. Neben der in der Forschung häufigeren Injektion und dem Einatmen von Cannabisdampf, kann man Cannabis auch als "Tee" trinken oder aufgelöst im Tee, als Gewürz im Essen, aber auch als Gebäck zu sich nehmen (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 380). Das THC wird über die Schleimhäute aufgenommen und im Körper zu "Metaboliten" verwandelt. Seine Wirkung tritt beim Rauchen so rasch ein, dass die Dosishöhe meist relativ einfach zu regulieren ist; beim Essen und Trinken verzögert der Umweg über die Leber die Wirkung mitunter über eine Stunde, weswegen Anfänger aus Ungeduld leicht zu hohe Dosen einnehmen, Mit einer THC-Dosis von 2-10 mg beim Rauchen und etwa der dreifachen Menge beim Essen und Trinken, das ist nach THC-Gehalt etwa 0,5 bis 1 Gramm Haschisch, erreicht man eine Wirkungsdauer von etwa 1 - 4 Stunden (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite 381).

Die kurz- wie langfristige Wirkung des Cannabis hängt -wie bei vielen anderen Drogen- ebenso davon ab, wieviel und wie häufig man es konsumiert, wie auch davon, in welchem set und Setting" dies geschieht, wobei alle Faktoren von einander abhängig sind. Dabei hängen Art und Weise des Erlebens von Cannabisprodukten in besonderer Weise vom set und Setting" ab, also von der Situation, in der man Cannabis einnimmt, vom eigenen persönlichen Zustand wie von der sozialen Umgebung, von den eigenen ängsten und Hoffnungen und den in der Gruppe wie in der umfassenderen Kultur mit diesem Genuss verbundenen Erwartungen (vgl. hierzu Quensel, Drogenelend, Campus 1982, Seite 76). Die Effekte, die mit der Einnahme von Cannabisprodukten verbunden sind, lassen sich sozial erlernen, wobei die Erwartungshaltung eine grosse Rolle spielt (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 381). Bei stärkerer Dosis, also insbesondere beim Trinken oder Essen oder bei der Verwendung von Haschischöl, sind eindeutigere halluzinogene Effekte zu erwarten (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382). Nicht nur das Ausmass der Dosis -etwa die Art und Weise, wie man einen "Joint" füllt- und Inhalte des Erlebens sind soziokulturell erlernt, sondern auch die Häufigkeit des Konsums, was als leichter bzw. schwerer Gebrauch gilt, zu welcher Gelegenheit man Cannabis konsumiert und wann man damit aufhören soll (vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite 382).

Die psychischen Wirkungen beschreibt Binder (Haschisch und Marihuana, Deutsches ärzteblatt 1981, Seite 120) wie folgt:
"Nach dem Rauchen von 1 Gramm Marihuana entsteht ein etwa drei Stunden dauernder Rauschzustand, der durch ein Gefühl von Losgelöstheit charakterisiert ist, das eine meditative Versenkung oder eine Hingabe an sensorische Stimuli erlaubt. Der Zustand ist im allgemeinen frei von optischen und akustischen Halluzinationen, die beim vier- bis fünffachen dieser Dosis auftreten können. Subjektiv gesteigert wird die Gefühlsintensität beim Hören von Musik, beim Betrachten von Bildern, bei Essen und Trinken und bei sexueller Aktivität. Der Rausch ist zweiphasig und geht nach der Anregungsphase in eine milde Sedierung über. Bei der genannten Dosierung dominiert eine passive euphorische Bewusstseinslage, bei höherer Dosierung kann es zu paranoiden Vorstellungen und Dysphorie kommen.... Die Droge führt kaum zu Toleranzbildung und die Konsumenten kommen über Jahre ohne Dosissteigerung aus."

Cannabis besass bis in dieses Jahrhundert auch bei uns eine medizinische Bedeutung. Weltweit galt es stets als wichtiger Bestandteil der Volksmedizin (vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382 m.w.N.). In neuerer Zeit untersucht man die Wirkungen von Cannabis bei Glaukomen zur Verminderung des Augeninnendrucks, bei spastischen Krämpfen und Epilepsie sowie bei Asthma und Anorexia nervosa. Eine ganz besondere Bedeutung gewann es als Mittel gegen den Brechreiz bei Anti-Krebs-Mitteln. In den USA hat man deshalb 500 Krankenhäusern THC zur Bekämpfung dieses Erbrechens praktisch freigegeben und in 23 Staaten diese Behandlung dem Ermessen jedes Arztes überlassen (vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik,a.a.O., Seite 382 m.w.N.).

Ein Blick auf Umfragedaten belegt, dass vornehmlich jüngere Menschen Cannabis konsumieren. Sie tun dies,
um ihre Stimmung zu heben (34 %),
um den Alltag zu vergessen (28 %),
weil man sich entspannt (25 %),
Hemmungen überwindet (24 %),
intensiver hört und sieht (19 %),
und weil man leichter Kontakt zueinander bekommt (17 %)
(vgl. Quensel, Drogenelend, a.a.O., Seite 76 m w.N.).

(b) Körperliche und psychische Auswirkungen

aa.) Körperliche Auswirkungen
Die körperlichen Auswirkungen des Cannabisgebrauches sind relativ gering. Herz und Kreislauf werden nicht beeinträchtigt, wenn auch der Puls aktiviert wird. Aus diesem Grunde besteht bei Personen mit Kreislaufschäden Anlass, mit dem Gebrauch von Cannabis vorsichtig umzugehen. Wissenschaftliche Beweise dafür, dass der Konsum von Cannabis sowohl bei der Fortpflanzung als auch im Immunsystem Schäden hervorruft, sind bislang nicht vorgelegt worden. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat darauf verwiesen, dass es zwar in Tierversuchen Hinweise für solche Wirkungen gebe, er hat jedoch eine übertragung der im Tierversuch gewonnenen Erkenntnisse auf den menschlichen Organismus abgelehnt. Zur Begründung hat er angeführt, dass der tierische Organismus häufig in ganz anderer Weise reagiere als der Mensch. Darüber hinaus werde gerade bei den typischen kleinen Säugetieren mit Dosen gearbeitet, die knapp unterhalb der bei Menschen praktisch nicht erreichbaren Todesdosis liegen. Schliesslich fehle bei den Labor- wie Tierversuchen der Blindversuch, nachdem der Auswertende nicht wissen darf, welches Objekt Cannabis erhielt und welches nicht (vgl. hierzu Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., S. 385).

Darüber hinaus kann das Rauchen von Cannabis zu Lungenschäden führen. Dieser mögliche Schaden ist jedoch im Vergleich mit dem Schaden, der durch das Rauchen selbst verursacht wird, eher zweitrangig. Da Haschisch aber auch in anderer Form konsumiert werden kann (durch Trinken im Tee; durch Essen im Kuchen) ist diese mögliche Schädigung der Lunge kein spezifisches Risiko des Cannabiskonsums,

bb.) Psychologische Auswirkungen
Es gibt derzeit keinen Beweis für den Abbau zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen durch chronischen Cannabisgebrauch. Jedoch ist die zur Intelligenzleistung notwendige Funktion des Kurzzeitgedächtnisses unter Einfluss von Cannabis reduziert (vgl. Schoenhoefer, Die Pharmakologie der Cannabis-Wirkstoffe, in Arzneimittelforschung 23, 1973, Seite 55).

Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, dass der Cannabiskonsum originär Psychosen hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat ausgeführt, dass der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich auslösende Funktion können auch andere Rauschmittel oder entsprechende Medikamente hervorrufen. Die eigentliche Schädigung in der Psyche hat nach den Angaben des Sachverständigen jedoch bereits vorher stattgefunden. Zu diesen Angaben des Sachverständigen passt auch die bei Quensel (vgl. Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 387) getroffene Feststellung:

"Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen, dass eine Cannabis-Psychose als besonderer klinischer Befund existiert". Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat auf entsprechenden Vorhalt diese Aussage bestätigt.

Die Beweisaufnahme hat auch ergeben, dass das sogenannte. aemotivationale Syndrom" keine spezifische Folge des Cannabis-Konsums ist. Bei dem aemotivationalen Syndrom" handelt es sich um ein durch Apathie, Passivität und Euphorie gekennzeichnetes Zustandsbild". Der Sachverständige hat in übereinstimmung mit Schoenhoefer (vgl. a.a.O., Seite 55) ausgeführt, dass es nicht möglich sei, eine kausale Beziehung zwischen dem Cannabisgebrauch und dem aemotivationalen Syndrom" herzustellen. Schoenhoefer hält hier vielmehr einen Umkehrschluss für zulässig. Nach seiner Meinung machen die Elemente des aemotivationalen Syndroms" erst das Rauscherlebnis des Cannabiskonsums interessant und bedingen somit diesen Konsum (vgl. Schoenhoefer, a.a.O., S. 55). Auf diese Zusammenhänge hat auch der Sachverständige Dr. Barchewitz auf entsprechenden Vorhalt hingewiesen. Dies entspricht auch den Untersuchungen, auf die Quensel (Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 388) verweist. In empirischen Untersuchungen ist nachgewiesen worden, dass Cannabiskonsumenten "weniger sorgfältig, weniger diszipliniert und nicht so strebsam" sind wie eine Kontrollgruppe, "was sich auch darin zeigt, dass sie signifikant weniger nach Erfolg strebt". Jedoch seien auch potentielle Konsumenten, die nicht strikt gegen Cannabis eingestellt gewesen seien, aber noch kein Cannabis konsumiert hätten, signifikant weniger karriere-orientiert... als die Antikonsumenten". Ouensel kommt daher zu der Auffassung, dass Cannabis eingebunden in einen grösseren Lebensstil sei, der schon vor dem Konsum vorhanden gewesen sei und deswegen allenfalls als Symptom, jedoch nicht als dessen Ursache zu begreifen sei.

Zusammenfassend lassen sich deswegen die Befunde zum psychischen Bereich wie folgt beschreiben:

Nach derzeitigem Wissensstand sind keine gravierenden Störungen zu erwarten, wenn auch Personen mit Neigungen zu psychischen Störungen ebenso auf Cannabis verzichten sollten wie diejenigen, die sich damit sozial unerträglichen Situationen entziehen wollen.

cc.) Körperliche Abhängigkeit
Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis -anders als bei Alkohol und harten Drogen- praktisch nicht zu beobachten. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat hierzu ausgeführt, dass allenfalls -vergleichbar wie beim Absetzen der täglichen Kaffeedosis- leichte Schlafstörungen, Irritierbarkeit und innere Unruhe auftreten können. Auch seien Dosissteigerungen aus physiologischen Gründen nicht festzustellen. Vielfach ist sogar beobachtet worden, dass erfahrene Konsumenten weniger Cannabis brauchen, um "high" zu werden als Anfänger (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 389 m.w.N.).

Die Sachverstaendigen haben darüber hinaus ausgeführt, dass allenfalls eine leichte psychische Abhängigkeit vorhanden sei. Diese sei aber nicht anders einzustufen, als die, die beim täglichen Kaffeetrinken entstehe. Quensel (Drogen und Drogenpoltik, a.a.O., Seite 389) führt hierzu folgendes aus: "Eine Vorstellung von diesen Schwierigkeiten kann man gewinnen, wenn man an das eigene abendliche Glas Bier denkt, an den üblichen Morgenkaffee oder an die Leere, die entsteht, wenn man das Rauchen aufgibt -dieselbe Leere überfällt uns, wenn der Fernseher repariert werden muss, die Tageszeitung wegen Streiks fehlt, die Prüfung bestanden ist oder bei Arbeitslosigkeit oder Verrentung der alltägliche Arbeitstrott ausfällt."

dd.) Tödliche Dosis
Bei dem Cannabiskonsum gibt es im Gegensatz zum Alkohol, Nikotin und harten Drogenkonsum keine wissenschaftlich ermittelte letale (= tödliche) Dosis. Todesfälle die auf exzessiven Konsum zurückzuführen sind, sind bei Haschisch nicht bekannt.

(c) Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.) Anzahl der Haschischkonsumenten
Die Gesamtzahl der Konsumenten ist nicht bekannt. Die Angaben hierüber schwanken. Koerner geht in seinem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz unter Berufung auf die Zeitschrift Suchtreport 1988, Heft 2 von ca. 3 bis 4 Mio Cannabisabhängigen aus (vgl.. Koerner a.a.O., Einleitung Seite 9). In der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes vom 21. Dezember 1990 wird eine Zahl von mehreren Hunderttausend und 1 bis 2 Mio angegeben. Der Drogenexperte Berndt Georg Thamm schätzt in seinem Buch "Drogen- freigabe-Kapitulation oder Ausweg ?" (Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, 1989) für die Bundesrepublik eine Anzahl von über 2 Mio. Konsumenten von Cannabisprodukten (vgl. Thamm, a.a.O., Seite 232).

bb.) Haschischtherapie
Es gibt keine spezielle Haschischtherapie und auch keine therapeutische Einrichtung für Haschischkonsumenten. Dort wo Haschischkonsumenten einer psychologischen oder psychiatrischen Behandlung bedürfen, ist nach den Darlegungen des Sachverständigen Dr. Barchewitz der Haschischkonsum nicht die Ursache. Vielmehr steckt dahinter ein persönliches Problem. Ist dies behoben, dann schwindet auch das Bedürfnis zum Konsum, da dieser körperlich nicht bedingt ist.

cc.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
Im Gegensatz zum Alkohol und zu den sogenannten harten Drogen wird die polizeiliche Kriminalstatistik nicht unter dem Gesichtspunkt geführt, ob der Tatverdächtige die Tat unter dem Einwirken von Cannabiskonsum begangen hat. Es. gibt in der polizeilichen Kriminalstatistik hierzu keine statistischen Erhebungen. Daraus lässt sich entnehmen, dass dies für die Begehung von Straftaten kein relevanter Faktor ist. Dies verdient besondere Hervorhebung im Verhältnis zum Alkohol, weil der Alkohol häufig eine stimulierende Wirkung hat, die insbesondere die Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten fördert. Haschisch hat eine im Grundsatz umgekehrte Wirkungsweise. Der Konsum von Haschisch führt zu einer Hinwendung nach innen und begleitend dazu zu einem Rückzug von der äusseren sozialen Realität Dabei hat die Einnahme von Haschisch nach den Ausführungen der Sachverständigen regelmässig eine mehr beruhigende und einschläfernde Wirkung. Allerdings sei davon auszugehen, dass sich insbesondere diese Eigenschaften im Strassenverkehr nachteilig bemerkbar machen könnten.

ff.) Einstiegsdroge
Im Gegensatz zu den Motiven des Gesetzgebers bei der Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1971 steht zur überzeugung der Kammer nach den Ausführungen der Sachverständigen und der dabei erörterten und vorgehaltenen Literatur fest, dass Haschisch keine "Einstiegsdroge" für härtere Drogen ist und auch keine Schrittmacherfunktion entfaltet.
Die Sachverständigen haben in übereinstimmung mitder Auskunft des Bundesgesundheitsamtes zunächst festgestellt, dass es keinen medizinischen und biologischen Auslöser für die Behauptung gibt, dass Konsumenten sogenannter weicher Drogen auf harte Drogen umsteigen.

Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid vom 29. August 1991 (vgl. Strafverteidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten auseinandergesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw. zur Umsteigegefahr Stellung genommen. Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der dargelegt hat, dass diese Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig widerlegt sei. Abschliessend heisst es in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts:

"Der Gebrauch von Cannabis führt ferner keineswegs zwangsläufig zu jenem gefährlicherer Stoffe; nach neuesten Schätzungen greifen insgesamt etwa 5 % aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis haben, zu härteren Drogen (Geschwinde, a.a.O., Seite 44 N 166)."

Auch Koerner lehnt in seinem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ab. Es heisst dort (a.a.O., Anhang C 1, Seite 1070):

Die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ist kein überzeugendes Argument, weil der Weg zum Heroin ebenso häufig über Alkohol und Tablettenkonsum verläuft, ohne dass deshalb ein Verbot von Alkohol oder Tabletten zu fordern wäre."

Die Kammer lehnt daher in übereinstimmung mit den Sachverständigen und den vorstehenden zitierten Autoren die Theorie von der "Einstiegsdroge" ab.

Die Theorie von der sogenannten Einstiegsdroge wird von der (unzutreffenden) Denkschablone getragen, dass aus der Verwendung der Droge ein Drang nach Dosissteigerung logisch folge und dieser von der leichten zur starken Dosis führen müsse (vgl. hierzu Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 391). Dabei wird übersehen und unberücksichtigt gelassen, ob die Drogen in ihrer Wirkung miteinander vergleichbar sind und dass dann doch der leichte und beliebig steigerbare Alkoholkonsum als Alternative viel näher liegt (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., S. 391).

Es wurde bereits darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum in seiner Zielrichtung eine mehr, beruhigende und sedierende Wirkung hat, während zum Beispiel die Drogen Kokain und Heroin stark euphorisierende Auswirkungen haben. Diese Drogen stellen daher von ihrer Wirkungsweise keine Steigerung der Cannabisprodukte dar, sondern haben eine vielmehr entgegengesetzte, dem Alkohol ähnliche Wirkung. Deshalb fehlt es schon an einer den Umstieg tragenden subjektiven Zielvorstellung, die darauf angelegt ist, die Wirkungsweise des bisherigen Rauschmittels zu steigern. Darüber hinaus führt gerade der Konsum von Haschisch -wie bereits dargelegt- nicht zu einer Toleranzausbildung, die nach immer stärkeren Dosen drängt. Im Gegenteil: haschischgewöhnte Konsumenten werden regelmässig mit einer niedrigeren Dosis "high" als Anfänger (vgl. oben S. 30).

Darüber hinaus wird der Versuch unternommen, die Umstiegstheorie statistisch wie folgt zu begründen (vgl. dazu Taeschner, Das Cannabis-Problem 1979, Seite 169; zitiert nach Kreuzer, NJW 1982. Seite 1311):

untersucht man andererseits aber klinisch-stationär behandelte Drogenabhängige, meist Heroinsüchtige oder Polytoxikomane, so stellt man fest, dass sie ihre Drogenkarriere zu 98 bis 100 % mit Haschisch begonnen hatten."

Kreuzer verweist in seinem Aufsatz auf Untersuchungen von Prof. Keub, wonach diese Theorie in den USA schon längst tot war, als -scil. bei uns- die Drogenwelle 1968 begann". Kreuzer führt weiterhin aus, dass Prof. Keub in einer Studie nachgewiesen habe, dass Alkohol die Haupteinstiegsdroge sei und dass bei einem Drogenkongress in Wien alle anwesenden Experten verschiedener Disziplinen die Einstiegstheorie verworfen hätten (vgl. Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fussnote 9). Kreuzer führt in seinem Aufsatz auch weitere Untersuchungen an, die für deutsche Verhältnisse die Unhaltbarkeit der Einstiegstheorie ergeben hätten (vgl. Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fussnote 10).

Darüber hinaus lässt sich die Einstiegstheorie auch anhand der statistischen Zahlen über die geschätzten Drogenabhängigen widerlegen. Der Pharmakologe Schoenhoefer hat in seinem Aufsatz (a.a.O., Seite 54) die Umsteigetheorie an Zahlen, die für Amerika gelten, überprüft. Wörtlich heisst es: "Der Direktor des "Natonal Institute of Mental Health" schätzte in einem Hearing vor dem subcommittee to Investigate Juvenile Delinquency" am 17. September 1969 die Zahl der Jugendlichen Marihuana-Konsumenten in USA auf 8 bis 12 Mio. Im Mai und Oktober des gleichen Jahres veröffentlichte die "Washington Post" Gallup-Um- fragen, die die Zahl der Marihuana-Konsumenten mit rund 10 Mio angaben. Nach der hier in der Bundesrepublik üblichen Umsteigertheorie müssten also heute rund 30 % dieser Menschen, mithin also 3 Millionen Heroinsüchtige sein. Das ist nicht der Fall. Die Zahl der Heroinsüchtigen in den USA liegt bei 200.000 mit einer geschätzten Dunkelziffer gleicher Grösse, also insgesamt bei 400.000. Das sind zwischen zwei bis vier, rund also höchstens 5 % der Marihuana-Konsumenten."

Diese Zahlen belegen, dass ein Umstieg nur in geringem Umfange stattfindet. Sie entsprechen den Zahlen, die das Schweizer Bundesgericht zugrunde gelegt hat, und die auch auf die Bundesrepublik zutreffen. Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Barchewitz ist davon auszugehen, dass es in der Bundesrepublik ca. 100.000 Drogenabhängige gibt, die sogenannte harte Drogen konsumieren. Die Zahl der Haschischkonsumenten liegt -wie bereits dargelegt- zwischen 2 und 4 Mio.. Dieses krasse Missverhältnis von Cannabiskonsumenten zu Konsumenten "harter" Drogen beweist, dass offensichtlich kein kausaler Umsteigeeffekt vorhanden ist.

Dies haben auch die von der Kammer gehörten Sachverständigen ausdrücklich bestätigt. Sie haben vielmehr darauf verwiesen, dass eine Suchtkarriere, die einmal beim Heroin ende, typischerweise vom frühen Gebrauch von Nikotin oder Alkohol geprägt sei. Sie meinen daher, dass der Gebrauch dieser bei uns üblichen Konsumdrogen viel eher einen Einstiegseffekt aufweise. Darüber hinaus haben die Sachverständigen darauf hingewiesen, dass ein Umsteigeeffekt allenfalls durch den gemeinsamen illegalen Drogenmarkt erfolge. Sie haben hierzu ausgeführt, dass der Haschischkonsument die Droge vom gleichen Dealer bekomme, der auch über "harte" Drogen verfüge. Aus diesem sozialen Kontakt" ergebe sich eine sehr viel grössere Gefahr des Umsteigens als aus dem Konsum und den damit verbundenen Wirkungen (so auch Binder, a.a.O., Seite 125).

Die Kammer weiss aus einem Referat des Amsterdamer Strafrechtsprofessors Dr. Rueter, das auch insoweit in der Hauptverhandlung erörtert worden ist, dass gerade aus diesen Gründen die niederländische Drogenpolitik eine Trennung der Märkte von "weichen" und "harten" Drogen anstrebt. Die Einrichtung von sogenannten "Coffee-Shops", in denen Cannabis-Produkte zum Konsum frei verkäuflich erworben werden können, ohne dass strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist, hat zum Ziel, den sozialen Kontakt" des Konsumenten "weicher" Drogen zu "harten" Drogen beim Ankauf zu unterbinden. Deswegen müssen die Inhaber von "Coffee-Shops" mit Bestrafungen und Schliessung ihrer Geschäfte rechnen, wenn sie "harte" Drogen verkaufen. Durch diese Trennung der Märkte wird nach Auffassung der Niederländer der mögliche Umsteigeeffekt, der durch den sozialen Kontakt" mit dem gleichen Dealer bewirkt werden kann, erheblich reduziert.

c) Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass die individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen von Haschisch denkbar gering sind.

(1) Das Schweizerische Bundesgericht hat in seiner Entscheidung vom 29. August 1991 (a.a.O., Seite 19) hierzu folgendes festgestellt:

"Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse lässt sich somit nicht sagen, dass Cannabis geeignet sei, die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen."

(2) Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat erklärt, dass Cannabis nach seiner Kenntnis das Rauschmittel mit den geringsten individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen sei, das es zur Zeit auf der Welt gebe. Binder hat in seinem Aufsatz im Deutschen ärzteblatt (a.a.O., Seite 124) ausgeführt:

"Medizinisch gesehen, dürfte der Genuss von ein bis zwei Joints Marihuana (ein bis zwei Gramm Marihuana, resorbierte THC- Menge 8-16 mg) pro Tag unschädlich sein, zumindest aber weniger schädlich sein, als der tägliche Konsum von Alkohol oder von 20 Zigaretten. Für alle drei Drogen gilt das Prinzip sola dosis facit venenum" und somit wäre gegen den gelegentlichen Konsum von Marihuana im Grunde genau so wenig einzuwenden wie gegen das gelegentliche Glas Wein oder die gelegentliche Zigarette, Jede Droge im übermass genossen, ist schädlich."

(3) Soweit der exzessive Gebrauch von Cannabisprodukten bei bestimmten Risikogruppen zu bestimmten -nicht ernstlichen- Schädigungen führen kann, ist darauf hinzuweisen, dass dies grundsätzlich für fast alle Substanzen gilt, die der Mensch zu sich nimmt (Zum Problem, der fehlenden Relation zwischen Extrem- und Normalkonsum aus sozialwissenschaftlicher Sicht vgl. Kreuzer, a.a.O., S. 1312). Auch der exzessive Gebrauch von Zucker kann zu Schädigungen führen. Darüber hinaus haben zahlreiche rezeptpflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel bei langandauernden, übermässigen Konsum Sucht und schwere gesundheitliche Schäden mit teils tödlichem Ausgang zur Folge. Entzugstherapien bei Medikamentenabhängigkeit sind aufwendig. Medikamentenmissbrauch kann auch Psychosen auslösen. Auch nicht rezeptpflichtige Schmerzmittel und sogar Vitamine können bei übermässiger Dosierung zu schweren Gesundheitsschäden führen. Bei Aspirin drohen z.B. Magengeschwüre z.B., wie sie durch die Einnahme von mehr als drei Multivitamin-Tabletten geschehe, überschreitet bei einer Leibesfrucht den Grenzwert und kann zu Fruchtschäden führen.