Weimarer Sozialstaat

 

1918

 

Abschaffung der Gesindeordnung, Einführung des Frauenwahlrechts, Zulassung von Frauen zum Hochschullehrerberuf,

 

Erwerbslosenfürsorge für entlassene Soldaten.

 

1919

 

Grundrechte der Frauen auf staatsbürgerliche Gleichstellung und Gleichberechtigung in der Ehe,

 

Grundrechte der Jugend auf Erziehung, Bildung, Schutz, Fürsorge und Pflege,

 

Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie für Gewerkschaften und Unternehmerverbände,

 

Verankerung des Sozialversicherungssystems in der Verfassung.

 

1920

 

Betriebsrätegesetz, Grundschulgesetz, Versorgungsregelung für 1,5 Millionen Kriegsbeschädigte und 2,5 Millionen Hinterbliebene.

 

1922

Jugendwohlfahrtsgesetz,

 

Zulassung von Frauen zum Richteramt, Mietpreisbindung,

 

Arbeitsnachweisgesetz (Ablösung der gewerblichen durch eine kommunale Arbeitsvermittlung),

 

Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in die Aufsichtsräte.

 

1923

Jugendgerichte,

 

Gesetz über Mindestlöhne für Heimarbeiter,

 

Förderung der Einstellung von Schwerbeschädigten,

 

Mieterschutz gegen willkürliche Kündigungen,

 

Knappschaftsgesetz (soziale Sicherung der Bergleute),

 

staatliche Zwangsschlichtung von Tarifstreitigkeiten.

 

1924

 

Einheitliche staatliche Fürsorge (statt kommunaler Armenpflege).

 

1925

 

Wöchnerinnen‑ und Mutterschutz als Pflichtleistung der Krankenkassen.

 

1926

 

Landesarbeitsgerichte, Reichsarbeitsgericht.

 

1927

 

besonderer Arbeits‑ und Kündigungsschutz für werdende und stillende Mütter,

 

Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung,

 

Mehrarbeitszuschläge für Überstunden.

 

1928

 

Krankenversicherungspflicht für Seeleute.

 

Quelle: "Informationen zur politischen Bildung" 261/4. Quartal 1998, S. 39