Weimarer Sozialstaat
1918
Abschaffung der
Gesindeordnung, Einführung des Frauenwahlrechts, Zulassung von Frauen zum
Hochschullehrerberuf,
Erwerbslosenfürsorge für
entlassene Soldaten.
1919
Grundrechte der Frauen auf
staatsbürgerliche Gleichstellung und Gleichberechtigung in der Ehe,
Grundrechte der Jugend auf
Erziehung, Bildung, Schutz, Fürsorge und Pflege,
Koalitionsfreiheit und
Tarifautonomie für Gewerkschaften und Unternehmerverbände,
Verankerung des
Sozialversicherungssystems in der Verfassung.
1920
Betriebsrätegesetz,
Grundschulgesetz, Versorgungsregelung für 1,5 Millionen Kriegsbeschädigte und
2,5 Millionen Hinterbliebene.
1922
Jugendwohlfahrtsgesetz,
Zulassung von Frauen zum
Richteramt, Mietpreisbindung,
Arbeitsnachweisgesetz
(Ablösung der gewerblichen durch eine kommunale Arbeitsvermittlung),
Entsendung von
Betriebsratsmitgliedern in die Aufsichtsräte.
1923
Jugendgerichte,
Gesetz über Mindestlöhne für
Heimarbeiter,
Förderung der Einstellung von
Schwerbeschädigten,
Mieterschutz gegen
willkürliche Kündigungen,
Knappschaftsgesetz (soziale
Sicherung der Bergleute),
staatliche Zwangsschlichtung
von Tarifstreitigkeiten.
1924
Einheitliche staatliche
Fürsorge (statt kommunaler Armenpflege).
1925
Wöchnerinnen‑ und
Mutterschutz als Pflichtleistung der Krankenkassen.
1926
Landesarbeitsgerichte,
Reichsarbeitsgericht.
1927
besonderer Arbeits‑ und
Kündigungsschutz für werdende und stillende Mütter,
Gesetz über Arbeitsvermittlung
und Arbeitslosenversicherung,
Mehrarbeitszuschläge
für Überstunden.
1928
Krankenversicherungspflicht
für Seeleute.
Quelle: "Informationen zur politischen Bildung" 261/4. Quartal
1998, S. 39