Sozialversicherung für KZ‑Häftlinge
In einem Nachkriegsprozeß, den
ein jüdischer ehemaliger KL‑Häftling wegen eines in seiner Haftzeit
erlittenen Unfalls zwecks Zahlung einer Unfallrente angestrengt hatte, hat der
Gerichtssachverständige ‑ Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen
Widerstandes (DÖW) ‑ Dr. Florian Freund festgestellt, daß die KL‑Verwaltung für ihre
Häftlinge Sozial‑, Krankenkassen‑, Unfall‑, Renten‑ und
Pensionsbeiträge bezahlt hat:
"Auch wenn es heute paradox erscheint, wurden von der SS
Pensionsversicherungszeiten für KZ‑Häftlinge bezahlt, da es derartige rechtliche
Bestimmungen gab."
Quelle: "Historische Tatsachen" Nr. 92 / S. 6 zitieren aus den
Akten des Landesgerichts für Strafsachen Wien - Az: 26 b Vr 7477/90;
"Profil" - Wien - Nr. 24 vom 9.6.1997