Sozialversicherung für KZ‑Häftlinge

 

In einem Nachkriegsprozeß, den ein jüdischer ehemaliger KL‑Häftling wegen eines in seiner Haftzeit erlittenen Unfalls zwecks Zahlung einer Unfallrente angestrengt hatte, hat der Gerichtssachverständige ‑ Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) ‑ Dr. Florian Freund festgestellt, daß die KL‑Verwaltung für ihre Häftlinge Sozial‑, Krankenkassen‑, Unfall‑, Renten‑ und Pensionsbeiträge bezahlt hat:

 

"Auch wenn es heute paradox erscheint, wurden von der SS Pensionsversicherungszeiten für KZ‑Häftlinge bezahlt, da es derartige rechtliche Bestimmungen gab."

 

Quelle: "Historische Tatsachen" Nr. 92 / S. 6 zitieren aus den Akten des Landesgerichts für Strafsachen Wien - Az: 26 b Vr 7477/90; "Profil" - Wien - Nr. 24 vom 9.6.1997