Offenkundigkeiten
Ohne jeweils neue
Offenkundigkeiten, die ältere oder andere Offenkundigkeiten des gleichen
Sachverhaltes ablösen, wäre die Geschichtsforschung überflüssig wie ein Kropf.
Die Historiker wären die Repräsentanten einer brotlosen Kunst. Die
Geschichtsforschung lebt von der Entdeckung und Würdigung neuer
Offenkundigkeiten, auch wenn darüber Jahrhunderte vergehen. Dazu Beispiele,
zunächst das berühmteste: "Und sie bewegt sich doch", Galileo Galilei
1633 vor dem Inquisitionsgericht in Rom. Dazu die Verleumdung der Vandalen
durch Bischof von Blois 1794 an den Konvent in Paris, er erfand den "Vandalismus",
der heute in jeder Versicherungspolice auftaucht. Aber schon Mitte des 5.
Jahrhunderts schrieb der römische Bischof Salvian: "Es gibt keine Tugend,
in der die Römer die Vandalen übertreffen. Wir verachten sie als Ketzer
(Arianer), und doch sind sie uns an Gottesfurcht überlegen. Wo Goten herrschen,
ist niemand unzüchtig außer den Römern. Wo Vandalen herrschen, sind selbst die
Römer keusch geworden. Gott führte sie über uns, um die verwahrlosten Völker
durch die reinen zu strafen."
Dazu ferner die
Offenkundigkeiten des "Lousitania‑Mordes", der Mordorgien von
Katyn, die Massenvergasung von 700.000 Serben im ersten Weltkrieg durch
Deutsche und die k. u. k.‑Monarchie usw. Die Forschung brachte die wahren
Offenkundigkeiten ans Licht der Welt, wie auch die abgehackten Kinderhände, die
Seifenherstellung durch Verwertung der Leichen usw. im ersten Weltkrieg.
Quelle: Kultur und Zeitgeschichte Archiv der Zeit Bericht über die
Jahrestagung 1994
Anmerkung: Die in dem vorstehenden Artikel mittelbar zum Ausdruck
gebrachte Kritik richtet sich gegen einen offenkundigen Mißbrauch
bundesdeutscher Strafgerichte, ernstzunehmende Beweisanträge von kritischen
oder revisionistischen Holocaust-Forschern mit der erkennbar unzureichenden
Begründung der Offenkundigkeit abzubügeln. Damit werden praktisch die
Ergebnisse der großen NSG-Prozesse mit der Aura der Unfehlbarkeit versehen, was
im übrigen zu der offenkundig rechtswidrigen Konsequenz eines faktisch
unmöglichen Wiederaufnahmeverfahrens führt.