Jud Süß
- Joseph Süß-Oppenheimer
Süß Oppenheimer, Joseph, berüchtigter
württembergischer Finanzminister, ein Jude, geboren 1692 in Heidelberg, widmete
sich dem Handelsstand und trat 1732 durch verschiedene Geldgeschäfte mit dem
Herzog Karl Alexander von Württemberg in Verbindung, der ihm zuerst die
Direktion des Münzwesens übertrug und ihn endlich zum Geheimen Finanzrat und
Kabinettsminister erhob. Als solcher besetzte Süß alle Stellen mit seinen
Kreaturen, ließ elf Millionen Gulden falsches Geld prägen, errichtete ein Salz‑,
Wein‑ und Tabakmonopol, verkaufte um große Summen Privilegien, zog eine
große Menge Juden ins Land und drückte das Volk mit Abgaben aller Art. Durch
dieses alles zog er den allgemeinen Haß auf sich, und nach dem Tode Herzog
Karls (12. März 1737) wurde er verhaftet, vor ein Gericht gestellt und als Staatsverbrecher
in seinem Staatsgewand am 4. Februar 1738 in einem besonderen Käfig aufgehängt.
Quelle: Meyers Konversations-Lexikon, 1897, 16.
Band, S. 595
Süß‑Oppenheimer, Joseph, genannt Jud Süß, geb. Heidelberg 1692, gest. (durch den Strang
hingerichtet) Stuttgart 4.2.1738, erschloß dem geldbedürftigen Herzog Karl
Alexander von Württemberg, der ihn u. a. zum Geheimen Finanz‑ und
Staatsrat ernannt hatte, durch Münzmanipulationen und Verkauf von Ämtern,
Titeln und Privilegien stets neue Geldquellen. Die Beamtenschaft und die
Landstände zwangen dem Herzog kurz vor seinem Tode den Haftbefehl gegen Süß-Oppenheimer
ab, der in einem anfechtbaren Verfahren zum Tode verurteilt wurde.
Quelle: DER NEUE BROCKHAUS, 1960
(...) Am 12. März 1737 hat
Herzog Karl Alexander von Württemberg eine heftige Auseinandersetzung mit
seinem Geheimen Finanzrat Süß Oppenheim. Dabei erleidet er einen Herzinfarkt.
Das Volk haßt beide, sowohl den Herzog wie seinen Hofjuden, den es nur Jud Süß
nennt. Süß Oppenheim wußte die leidenschaftlichen Triebe dieses brutalen
Fürsten rücksichtslos für sich auszunutzen. Er ließ sich von ihm zum alleinigen
Lotteriepächter Württembergs ernennen, ließ sich das Monopol auf den Besitz von
Kaffeehäusern zuschreiben und reservierte sich auch das Monopol auf alle
sonstigen Glücksspiele im Land. Salz, Leder, Wein und Tabak ließ er zu
Staatsmonopolen erklären, wodurch sich seine Machtstellung gegenüber den
Ständen erheblich verstärkte. Er gründete eine Bank, eine Porzellan‑ und
Seidenmanufaktur und bereicherte sich auf schamlose Weise, während das Volk Not
litt. Es haßt ihn darum noch mehr als den toten Herzog. Um einen Aufstand zu
verhüten, lassen die Behörden Jud Süß gefangen nehmen und vor Gericht stellen.
Er wird des Hochverrats für schuldig befunden und zum Tode durch den Strang
verurteilt. Unbestreitbar kam es bei diesem Prozeß zu Formfehlern; doch das ist
bis auf den heutigen Tag bei politischen Prozessen üblich. Ein Formfehler
anderer Art ist es, wenn jüdische Schriftsteller diese Strafsache ohne ein Wort
des Tadels gegen Süß Oppenheim behandeln, Kayserling meint gar, Josef Süß
Oppenheim habe die treuen Dienste, die er als Finanzmann dem leichtsinnigen
Herzog Karl Alexander von Württemberg leistete, mit dem Tod bezahlen müssen.
Treue Dienste sind uneigennützige Dienste; wer nur einem unsittlichen Herrscher
dient, um sich desto leichter bereichern zu können, hat keinen Anspruch, für
treu zu gelten. (...)
Quelle: "Die Wahrheit kann nicht schaden. Die Geschichte des
Antisemitismus" von Gerd Schmalbrock, Gladbeck 1981, S. 100 f