Der "Fackelmänner-Befehl"
Stalins
Befehl Nr. 0428 vom 17. November 1941
Die Stawka des Obersten Befehlshabers befiehlt:
1. Alle Siedlungspunkte, an
denen sich deutsche Truppen befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der
Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30
Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der
Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind
Artillerie‑ und Granatwerferfeuer großflächig zu nutzen, ebenso die
Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit
Brennstoffflaschen ausgerüstet sind.
Die Jagdkommandos sollen
überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen‑SS
eingekleidet die Vernichtungsaktionen ausführen. Das schürt den Haß auf die
faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im
Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende
zurückbleiben, die über »deutsche Greueltaten« berichten können.
2. Zu diesem Zweck sind in
jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann, mit der
Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es
müssen mutige Kämpfer für diese Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten
ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in
gegnerischen Uniformen Siedlungspunkte vernichten, sind zu Ordensverleihungen
vorzuschlagen. In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die
Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen.
(Archiv Serie 429, Rolle 461.
Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568.
Lagerstätte: Nationalarchiv Washington)