Clemens August von Galen - Bischof von Münster
Keiner von uns ist sicher, und
mag er sich bewußt sein, der treueste, gewissenhafteste Staatsbürger zu sein,
mag er sich völliger Schuldlosigkeit bewußt sein, daß er nicht eines Tages aus
seiner Wohnung geholt, seiner Freiheit beraubt und in den Kellern und
Konzentrationslagern der Gestapo eingesperrt wird.
Meine Christen! Die
Gefangensetzung vieler unbescholtener Personen ohne Verteidigungsmöglichkeit
und Gerichtsurteil, die Freiheitsberaubung der beiden Herren Domkapitulare, die
Aufhebung der Klöster und die Ausweisung schuldloser Ordensleute, unserer
Brüder und Schwestern, nötigen mich, heute öffentlich an die alte, niemals
erschütterte Wahrheit zu erinnern: >Justitia est fundamentum regnorum ‑ die
Gerechtigkeit ist das einzige tragfeste Fundament aller Staatswesen!< Das
Recht auf Leben, auf Unverletzlichkeit, auf Freiheit ist ein unentbehrlicher
Teil jeder sittlichen Gemeinschaftsordnung ...
Darum erhebe ich im Namen des
rechtschaffenen deutschen Volkes, im Namen der Majestät der Gerechtigkeit, im
Interesse des Friedens und der Geschlossenheit der inneren Front meine Stimme,
darum rufe ich laut als deutscher Mann, als ehrenhafter Staatsbürger, als
Vertreter der christlichen Religion, als katholischer Bischof. Wir fordern
Gerechtigkeit!
Bischof Graf Galen prangerte in seiner Predigt vom 13. Juli 1941 die
Willkür der verbrecherischen Staatsorgane der Nazis an. Hitler wollte ihn dafür
nach dem Endsieg öffentlich aufhängen lassen. Dazu ist es dann ja erfreulicherweise
nicht gekommen. Wer nun aber glaubt, der nazistische Rechtsbruch in Justiz und
Polizei habe mit dem 8.5.1945 sein Ende gehabt, unterliegt einem schweren
Irrtum! Unabhängig davon, ob ein schwarzer oder roter Justizminister oder eine
grüne Justizministerin amtiert, in Schleswig-Holstein wird nach wie vor das
Recht gebeugt, Unschuldige verfolgt, Kriminelle geschont, offenkundig
rechtswidrige Hausdurchsuchungen veranstaltet und kriminelle Staatsanwälte mit
dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
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