Bartholomäusnacht 1934
"Ein Schrei des
Entsetzens gellte durch die gesamte zivilisierte Welt, als die Untaten der
deutschen Bartholomäusnacht bekannt wurden.
Wie immer auch bisher die
Einstellung zum Hitlersystem gewesen sein mochte: die Tatsache, daß Hunderte
von Männern, darunter Namen von Weltachtung wie General Schleicher und Gregor
Straßer, ohne jedes Verfahren, ohne Untersuchung, ohne
Verteidigungsmöglichkeit, ja sogar ohne Gericht und Urteil einfach
abgeschlachtet, ermordet wurden, verletzte zu tief das urmenschliche Gerechtigkeitsgefühl,
wie nicht minder das in Jahrhunderten eingewurzelte Rechtsempfinden der gesamten
zivilisierten Menschheit.
Bis tief hinein ins
Mittelalter muß man zurückgehen, um Parallelen zu diesem schaurigen Vorgang zu
finden und auch jene wenigen historischen Ereignisse, die gemein und
niederträchtig genug waren, um einen Vergleich auszuhalten, sind umweht vom
Verdammungsurteil der Menschen und der Geschichte.
Es war die in deutschen Dingen
bislang besonders zurückhaltende angelsächsische Presse, die das Wort von den
»Gangster‑Methoden der Hitler‑Regierung« prägte und einstimmig
nannte die öffentliche Meinung der Welt Adolf Hitler als den Urheber, als den
Höchst- Verantwortlichen an dieser Tat, die das Antlitz der Menschen schändet
bis in alle Jahrhunderte.
Das Hitlersystem fühlte, wie
die Wogen des Entsetzens, des Abscheus, der Verachtung von allen Seiten
heranbrandeten und wie das Rechtsempfinden einer ganzen Welt nach Erklärung,
nach Rechtfertigung schrie, um überhaupt noch die Möglichkeit der Existenz des
Hitlersystems bejahen zu können.
Zwar gelang es, das Reich
selbst fast schalldicht zu verschließen und vor allem die eigenen
Volksangehörigen im Dunkel zu lassen. Tag um Tag, Woche um Woche verstrich,
ohne daß auch nur eine vorläufige Liste der Toten bekanntgegeben oder eine
zusammenhängende Darstellung und Begründung der Ereignisse veröffentlicht
wurde.
Es ist ein Phänomen, dessen
Wichtigkeit auch für die weitere Entwicklung der Dinge im Reich nicht
unterschätzt werden darf, daß es möglich war und möglich ist, 65 Millionen Menschen,
die alle hören und lesen und schreiben können, völlig im Zustand des
Analphabetismus zu erhalten, sie in einem Ausmaß zu täuschen, zu belügen, das
außerhalb dieses Raumes einfach unvorstellbar ist. ‑ Was bedeutet es z.
B., daß noch jetzt bei dem Verfasser politisch gebildete Freunde aus dem Reich
vorsprechen, die keine Ahnung von der Ermordung Gregor Straßers haben? Oder:
daß es dem Verfasser, trotz bester Verbindungen, in zahlreichen Fällen (z. B.
im Falle Ehrhardt) nicht möglich ist, festzustellen, welches Schicksal der
Betreffende am 30. Juni hatte! Die Bedeutung dieses einzigartigen Phänomens für
die Geistesverfassung des betreffenden Volkes liegt auf der Hand ganz
besonders, wenn man an den Fall eines Krieges denkt!
In Deutschland selbst war
demgemäß die Wirkung des 30. Juni die eines schleichenden Giftes, das ganz
allmählich nur die inneren Gewebe des Körpers zersetzt, nach außen aber
zunächst keine Wirkungen sichtbar werden läßt.
Dieser Zustand rechtfertigte
durchaus den Standpunkt Hitlers, daß nach Annahme des Entlastungsgesetzes im
Reichskabinett (seltsamer Vorgang, daß der Täter sich selbst und durch seine
Spießgesellen Entlastung erteilt!) eine weitere Erklärung oder gar
Rechtfertigung
überflüssig sei.
Aber der deutsche Außenminister
und das Reichswehrministerium waren anderer Meinung. Die aufgeregten Berichte
der deutschen Auslandsvertretungen forderten immer dringender eine autoritative
Erklärung, um die empörte Stimmung gegen Hitler‑Deutschland wenigstens
einigermaßen zu beruhigen.
Noch
einmal versucht Hitler diese unangenehme Aufgabe von sich abzulenken, indem er
seinen Privatsekretär, Minister H e ß, vorschickt, der in Königsberg am 8. Juli
eine Rechtfertigung versucht:
»Der
Tod der Rädelsführer hat den Kampf von Volksgenossen gegen Volksgenossen
verhindert ‑ er war nötig um des Lebens von tausenden, wenn nicht zehntausenden
bester Deutschen willen, unter denen vielleicht (!) sogar (!) Frauen und Kinder
gewesen wären.«
Diese Rechtfertigung:
»Präventivmord gegen etwa möglichen Bürgerkrieg« war zu dürftig und vor allem
zu unbewiesen, um Eindruck zu machen ‑ ganz abgesehen davon, daß auch in
diesem Falle ein Gerichtsverfahren nur nützlich hätte sein können und notwendig
gewesen wäre!
So blieb das
Beruhigungsmanöver von Königsberg ohne Wirkung und immer eindringlicher
verlangten Wilhelmstraße und Bendlerstraße von Hitler eine offizielle
Stellungnahme ‑ sicher nicht ohne von Papen, der am 9. Juli bei
Hindenhurg Vortrag gehalten hatte, entsprechend instruiert zu sein. (Wobei der
Hintergedanke mitbestimmend gewesen sein mag, Hitler selbst vor In- und
Ausland mit der Verantwortung für die grauenvolle Tat zu belasten.)
Unter diesem Druck mußte sich
Hitler entschließen, eine amtliche und persönliche Rechtfertigung vor der Öffentlichkeit
des In‑ und Auslandes abzulegen: er wählte dazu die Staffage des
sogenannten deutschen Reichstages, der seit dem November‑Plebiszit nur
aus ernannten Mitgliedern bestand.
Völlig überraschend wurde am
10. Juli abends als Antwort auf den Fehlschlag von Königsberg der Reichstag für
13. Juli abends 8 Uhr einberufen, mit der einzigen Tagesordnung: »Entgegennahme
einer Erklärung der Reichsregierung«.
Es war alles wie bei einer
großen Gerichtsverhandlung: ein gewaltiges Aufgebot von Polizei hatte das
Tagungsgebäude nach allen Seiten hin abgesperrt, Hitlers Aufmarschstraße war
kilometerweit von zwei ununterbrochenen Ketten SA., SS. und Polizei eingerahmt,
sämtliche Rundfunkgesellschaften der Erde hatten in ihr Programm die
Verhandlung aufgenommen - und punkt zwei Minuten nach 8 Uhr erteilte
Reichstagspräsident Göring dem deutschen Reichskanzler Adolf Hitler das Wort.
"Der Angeklagte hat das
Wort" ‑ den Satz sprach zwar nicht der Vorsitzende der Berliner Schausitzung,
Herr Göring in der Uniform eines Reichstagspräsidenten ‑ den Satz aber
sprachen die Schatten der Ermordeten, nicht nur jener zwölf
Reichstagsabgeordneten, für die man schleunigst Ersatzpuppen angefertigt hatte,
sondern all der Hunderte, die Hitler ermordet hatte und deretwillen er sich
rechtfertigen mußte.
Angeklagter Hitler verteidigte
sich ‑ nun, wie sich alle Angeklagten verteidigen: mit frecher Lüge,
zweideutiger Umgehung der Wahrheit, korrigierender Beschönigung der Tat.
Daß er die Mehrzahl aller
Angeklagten dabei an Geschick und Wirkung übertraf, lag nicht nur an seiner nie
bezweifelten rhetorischen Fähigkeit und dem stimmungsvollen Beifall der mit Komplizen
und Nutznießern gefüllten Zuhörerbänke, sondern vor allem am Fehlen eines Staatsanwaltes,
der die Seifenblasen der Lügen, die Vernebelungswirkung der Halbwahrheiten und
die Kunststücke der Ablenkungsmanöver sofort als solche entlarvt und ihnen die
Wahrheit, nichts als die nackte Wahrheit entgegengehalten hätte.
Mit L ü g e n begann es: die
tausendmal wiederholte Phrase, daß am 9. November 1918 ein herrlicher,
blühender Staat meuchlings erdolcht worden sei, während am 30. Januar 1933 ein
Staat "der politisch und wirtschaftlich in vollem Verfall begriffen
war" übernommen werden mußte, klingt jetzt besonders frech, wo nach 1 1/2 Jahren
Hitlerregime die politische, wirtschaftliche, finanzielle und nicht zuletzt
außenpolitische Lage als geradezu verzweifelt angesehen werden muß. (Aus dieser
verzweifelten Lage allein erklärt sich doch überhaupt erst der 30. Juni ‑
und alles, was ihm folgt!)
Lüge jedes Wort von den eigenen
Leistungen: von der nunmehr hergestellten "Reichseinheit" (dieweilen
Länder und einzelstaatliche Ministerien so üppig wuchern, wie in der weimarer
Zeit!); von der überwundenen »Parteizerrissenheit« (dieweilen alle Gegensätze
unverändert bestehen und ‑ soweit nicht mundtot gemacht ‑ innerhalb
der Partei aufbrechen, wovon wiederum gerade der 30. Juni Beweis ist!); von den
4 1/2 Millionen Neubeschäftigter (dieweilen sogar die amtliche Statistik nur 2 1/2
ausposaunt, wobei jeder Mensch ‑ am deutlichsten die Betroffenen ‑ den
Unterschied zwischen dem erwerbstätigen Arbeiter und den hitlerischen
Kategorien des Landhelfers, Notstandsarbeiters, Arbeitslagermanns usw. kennt!).
Lüge die Verdienst und
Anerkennung heischende, auf »mildemde Umstände« plädierende Behauptung des
Angeklagten:
»Es gibt kaum ein Gebiet
unseres nationalen, politischen, wirtschaftlichen und sonstigen (!) Lebens, auf
dem wir nicht Bahnbrechendes geleistet haben.«
Der Angeklagte beruft sich auf
angebliche Verdienste, ehe er zur Tat selbst übergeht, um im voraus eine
gewisse Entlastung zu erlangen.
Nachdem er den Boden, d. h.
die Gemüter der Richter, Beisitzer und Zuhörer (zu denen die Komplizen auf den
Minister- und Abgeordneten-Bänken nicht gerechnet werden dürfen) dieser Art
eine halbe Stunde bearbeitet hat, beginnt der Angeklagte mit der Schilderung
der Tat!
Motto: nicht der Mörder,
sondern der Ermordete ist schuldig!
Was waren diese Toten für
widerliche, unnütze, gefährliche, charakterlose, asoziale Menschen!
»Revolutionäre, die der
Revolution als Revolution huldigten und in ihr einen Dauerzustand sehen wollen«
‑ stimmt das nicht haargenau auf Clausener, Minister Stützl,
Ministerpräsident Kahr??
»Sie sind aus Prinzip Feinde
jeder Autorität und daher überhaupt nicht zu bekehren« (ist das nicht typisch
für Schleicher, Bredow, Lossow, Seißer?!).
»In Wirklichkeit ist dieses
Drohnenvölkchen nur ein Staat im Staat, ohne jeden lebendigen Kontakt mit dem
Leben, den Empfindungen, Hoffnungen und Sorgen des anderen Volkes« (sehen wir
bei dieser Schilderung nicht alle Gregor Straßer leibhaftig vor uns, den der
Angeklagte deshalb ermorden ließ?!).
Tat der Angeklagte nicht gut
und recht daran, solche Elemente aus dem deutschen Volk »auszumerzen«, und soll
ihm dieses deutsche Volk nicht geradezu dankbar dafür sein?!
Aber erst ihre Pläne ! ! Die
waren noch tausendmal verbrecherischer, als ihr Charakter!
Und nun gerät der Angeklagte
erst in Fahrt! Zwei Pläne hat er (nein! hat wer?!) aufgedeckt:
Zunächst war eine friedliche
Umwandlung des Kabinetts geplant, unter Beibehaltung des Angeklagten als
Reichskanzlers.
Dann ‑ als die
»Verschwörer« angeblich merkten, daß der Angeklagte nicht darauf einging ‑
war eine Verschärfung des Planes vorgesehen: er, der Angeklagte, sollte 24 bis
48 Stunden gefangen gehalten und unter Druck gesetzt werden ‑ notfalls
sogar erschossen (sagt er!).
Es ist von entscheidender
Wichtigkeit, daß der Angeklagte selbst nicht einmal den Versuch eines Hochverrats
behauptet, geschweige irgendwelche Anzeichen oder Beweise dafür erbringt.
Der ganze Vorwurf gegen die
»Verschwörer« besteht darin, daß dieselben (wörtlich) »die Auffassung fixierten
und vertraten, daß
1. das heutige deutsche System
unhaltbar sei; daß
2. die Wehrmacht und sämtliche
nationalen Verbände in einer Hand zusammengefaßt werden müßten; daß
3. der dafür allein gegebene
Mann nur Stabschef Röhm sein könnte; daß
4. Herr von Papen entfernt
werden müßte und Schleicher bereit sein würde, die Stelle eines Vizekanzlers
einzunehmen, daß weiter auch noch andere wesentliche Veränderungen des
Reichskabinetts vorgenommen werden müßten.«
Das also war das
»Staatsverbrechen«, das nur mit der Hinschlachtung von Hunderten von Männern
»gesühnt« werden konnte.
»Pläne«, »Auffassungen«,
»Vorschläge«, »Bereitschaft zur Uebernahme eines Ministerpostens« (wenn Hitler
und Hindenburg es wünschen!) ‑ das war alles!
Der Angeklagte empfindet
selbst, daß diese Bekundung mehr eine Belastung für ihn ist, als eine Entlastung,
und deshalb erfindet er das Märchen vom gewaltsamen Putsch und die Lüge vom
Landesverrat!
Jetzt plötzlich gibt er jenen
vorher skizzierten Plänen und Besprechungen das Gesicht einer »zweiten
Revolution«, die Drohung des »Nationalbolschewismus« und die Form der "Nacht
der langen Messer"!
Ausgerechnet Herr Röhm und
seine SA.‑Führer sind jetzt plötzlich »Nationalbolschewisten«, sie, deren
unpolitisches Wesen einen Todesschreck vor dem bloßen Wort »Bolschewismus«
hatte. Und jener korrekte General Schleicher sollte plötzlich »die Nacht der
langen Messer« inszenieren ‑ wohl in Idealkonkurrenz mit den »rollenden
Köpfen« !
Verständlich, daß der
Angeklagte auch nicht die Spur eines Beweises beibringt!! Oder doch? ‑
Sieh da, »der große Unbekannte« taucht auf, die letzte Rettung aller
verzweifelten Lügner: »Mitteilungen über Besprechungen« (im April),
"Warnungen aus der Partei" (im Mai) und schließlich »zwei dringende
Alarmnachrichten« (am 29. Juni) ‑ das sind die Unterlagen und Beweise des
Angeklagten.
Nur bei den letzten deutet er
die Quelle an: München und Berlin! Also wohl: Wagner und Göring !
Verdächtigungen bedrohter
Konkurrenten sind die einzige Beweisgrundlage ‑ muß der Angeklagte selbst
in seiner eigenen Verteidigungsrede zugeben!
Ach ‑ wesentlicher noch
ist, was er nicht zugibt: Die verfügte Beurlaubung der SA., von der jedermann,
vor allem aber die oberste SA.‑Führung wußte, daß sie mit einer Auflösung
der SA. identisch sei; die tiefe Unzufriedenheit im Volk, die alle
verantwortungsbewußten Männer Deutschlands dazu zwang, nach Rettung
auszuschauen, die nur in einem Personen‑ und Systemwechsel gesehen wird;
den Verrat am Nationalsozialismus, den Hitler und sein Regime planmäßig in
frechstem Wortbetrug seit 1 1/2 Jahren verübten; den Sieg der Reaktion,
wirtschaftlich und politisch, der jetzt durch Zerschlagung der »gefährlichen
SA.« und durch Machterweiterung der »zuverlässigen« Reichswehr gesichert und
ausgenützt werden sollte!!
Von all dem schwieg der
Angeklagte ‑ wie er auch schwieg von der planmäßigen Mordhetze der
Minister Göbbels und Göring gegen Gregor Straßer, von den offiziellen
Aufpeitschungsreden zur »zweiten Revolution«, in denen Göbbels, Heß und sogar
Göring einander überboten, und die in den Massen der Parteigenossen und
besonders der SA. den Glauben an die »Legalität« eines
solchen Unternehmens hervorrufen und erhalten mußte.
Den Höhepunkt seiner Lügen,
Verheimlichungen und Beschönigungen aber erklomm der Angeklagte bei N e n n u n
g s e i n e r M o r d l i s t e !
Zitieren wir wiederum wörtlich
(aus dem Sonderdruck der Hitler-Rede in Nr. 162 der parteiamtlichen »Neuen
Vogtländischen Zeitung«, Plauen) die Aussage des Angeklagten hierüber:
»19 höhere SA.-Führer, 31 SA.‑Führer
und SA.-Angehörige wurden erschossen, ebenso drei SS.‑Führer als
Mitbeteiligte am Komplott, 13 SA.-Führer und Zivilpersonen, die bei der Ver.
haftung Widerstand versuchten, mußten dabei ihr Leben lassen. Drei weitere
endeten durch Selbstmord. Fünf Nicht‑SA.‑Angehörige, aber Parteigenossen,
wurden wegen Beteiligung erschossen. Endlich (!) wurden noch erschossen drei
SS.-Angehörige, die sich eine schändliche Mißhandlung gegenüber
Schutzhäftlingen zuschulden kommen ließen.«
Mit dieser Zahl von 77 Toten
schließt der Angeklagte sein Geständnis ‑ gemäß der alten Praxis: nur das
zuzugeben, was unbedingt herauskommt, alles andere aber zu leugnen bezw. zu
verschweigen.
Und dann der Höhepunkt, die
Cäsaristische Proklamation: »Mein Wille ist das oberste Gesetz«:
»In dieser Stunde war ich
verantwortlich für das Schicksal der Deutschen Nation, und damit war des
deutschen Volkes Oberster Gerichtsherr in diesen 24 Stunden ich selbst!«
Der Angeklagte erklärt sich
selber zum Obersten Gerichtsherrn und spricht sich frei!
Fürwahr, es lohnt sich, den
Wortlaut dieser Reichstagsrede Hitlers vom 13. Juli genau zu studieren -
nicht nur, um daraus die
juristische Unhaltbarkeit seiner Anklagen im einzelnen zu beweisen-
sondern nicht minder, um
daraus die psychologische Verfassung eines Menschen zu studieren, der im
Unterbewußtsein die Ahnung einer großen Schuld hat und darum in schreienden
Tönen nach Verdiensten sucht, die ihn rechtfertigen, nach Erklärungen, die ihn
entlasten, nach guten Absichten, die ihn vor Gott und den Menschen freisprechen
könnten!
Wer diese beschwörenden,
zwischen Größenwahn und unwahrer Demut hin und her pendelnden Worte liest, wer
gar die kreischende, gellende, aus Angst und Hochmut krächzende Stimme Hitlers
hörte, wer dieses verbissene, verzweifelte Schlußwort »umkrallen« zu deuten
versteht, der weiß, daß hier ein Mann wider die Stimme der ewigen Wahrheit
zeugt und so vielleicht von einem gefügigen Gerichtshof freigesprochen, von
Gott aber und dem eigenen Gewissen verurteilt wurde und verurteilt bleibt.
Seherisch klingen die letzten
Worte Gregor Straßers vom Mai 1933 in meinem Ohr: »Adolf Hitler wird durch
Selbstmord enden«!"
Quelle: "Die deutsche Bartholomäusnacht" von Dr. Otto Strasser,
RESO-VERLAG, Zürich 1935, S. 149 - 157
Anmerkung: Daß Adolf Hitler seinem Leben durch Selbstmord ein Ende
gesetzt hat, gilt als gesicherte historische Tatsache. Viel weniger gesichert
sind jedoch Erkenntnisse über verschollene Nazi-Größen, die teilweise amtlich
für tot erklärt wurden, tatsächlich aber in Südamerika, in der Türkei oder im
arabischen Raum neuen Geschäften nachgingen, wobei in erster Linie an Martin Bormann
und Dr. Oskar Dirlewanger gedacht werden muß. Doppelt interessant ist deshalb
die angeblich von Bormann berichtete Version, Adolf Hitler sei nicht durch
Suizid geendet, sondern sei im Führerbunker ermordet worden. Wegen der
Einzelheiten dieser spektakulären "Enthüllung" verweisen wir auf den
Beitrag "Mord an Hitler" auf dieser Homepage.