Bartholomäusnacht 1934

 

"Ein Schrei des Entsetzens gellte durch die gesamte zivilisierte Welt, als die Untaten der deutschen Bartholomäusnacht bekannt wurden.

 

Wie immer auch bisher die Einstellung zum Hitlersystem gewesen sein mochte: die Tatsache, daß Hunderte von Männern, darunter Namen von Weltachtung wie General Schleicher und Gregor Straßer, ohne jedes Verfahren, ohne Untersuchung, ohne Verteidigungsmöglichkeit, ja sogar ohne Gericht und Urteil einfach abgeschlachtet, ermordet wurden, verletzte zu tief das urmenschliche Gerechtigkeitsgefühl, wie nicht minder das in Jahrhunderten eingewurzelte Rechtsempfinden der gesamten zivilisierten Menschheit.

 

Bis tief hinein ins Mittelalter muß man zurückgehen, um Parallelen zu diesem schaurigen Vorgang zu finden und auch jene wenigen historischen Ereignisse, die gemein und niederträchtig genug waren, um einen Vergleich auszuhalten, sind umweht vom Verdammungsurteil der Menschen und der Geschichte.

 

Es war die in deutschen Dingen bislang besonders zurückhaltende angelsächsische Presse, die das Wort von den »Gangster‑Methoden der Hitler‑Regierung« prägte und einstimmig nannte die öffentliche Meinung der Welt Adolf Hitler als den Urheber, als den Höchst- Verantwortlichen an dieser Tat, die das Antlitz der Menschen schändet bis in alle Jahrhunderte.

 

Das Hitlersystem fühlte, wie die Wogen des Entsetzens, des Abscheus, der Verachtung von allen Seiten heranbrandeten und wie das Rechtsempfinden einer ganzen Welt nach Erklärung, nach Rechtfertigung schrie, um überhaupt noch die Möglichkeit der Existenz des Hitlersystems bejahen zu können.

 

Zwar gelang es, das Reich selbst fast schalldicht zu verschließen und vor allem die eigenen Volksangehörigen im Dunkel zu lassen. Tag um Tag, Woche um Woche verstrich, ohne daß auch nur eine vorläufige Liste der Toten bekanntgegeben oder eine zusammenhängende Darstellung und Begründung der Ereignisse veröffentlicht wurde.


 

Es ist ein Phänomen, dessen Wichtigkeit auch für die weitere Entwicklung der Dinge im Reich nicht unterschätzt werden darf, daß es möglich war und möglich ist, 65 Millionen Menschen, die alle hören und lesen und schreiben können, völlig im Zustand des Analphabetismus zu erhalten, sie in einem Ausmaß zu täuschen, zu belügen, das außerhalb dieses Raumes einfach unvorstellbar ist. ‑ Was bedeutet es z. B., daß noch jetzt bei dem Verfasser politisch gebildete Freunde aus dem Reich vorsprechen, die keine Ahnung von der Ermordung Gregor Straßers haben? Oder: daß es dem Verfasser, trotz bester Verbindungen, in zahlreichen Fällen (z. B. im Falle Ehrhardt) nicht möglich ist, festzustellen, welches Schicksal der Betreffende am 30. Juni hatte! Die Bedeutung dieses einzigartigen Phänomens für die Geistesverfassung des betreffenden Volkes liegt auf der Hand ganz besonders, wenn man an den Fall eines Krieges denkt!

 

In Deutschland selbst war demgemäß die Wirkung des 30. Juni die eines schleichenden Giftes, das ganz allmählich nur die inneren Gewebe des Körpers zersetzt, nach außen aber zunächst keine Wirkungen sichtbar werden läßt.

 

Dieser Zustand rechtfertigte durchaus den Standpunkt Hitlers, daß nach Annahme des Entlastungsgesetzes im Reichskabinett (seltsamer Vorgang, daß der Täter sich selbst und durch seine Spießgesellen Entlastung erteilt!) eine weitere Erklärung oder gar Rechtfertigung

überflüssig sei.

 

Aber der deutsche Außenminister und das Reichswehrministerium waren anderer Meinung. Die aufgeregten Berichte der deutschen Auslandsvertretungen forderten immer dringender eine autoritative Erklärung, um die empörte Stimmung gegen Hitler‑Deutschland wenigstens einigermaßen zu beruhigen.

 

Noch einmal versucht Hitler diese unangenehme Aufgabe von sich abzulenken, indem er seinen Privatsekretär, Minister H e ß, vorschickt, der in Königsberg am 8. Juli eine Rechtfertigung versucht:

 

»Der Tod der Rädelsführer hat den Kampf von Volksgenossen gegen Volksgenossen verhindert ‑ er war nötig um des Lebens von tausenden, wenn nicht zehntausenden bester Deutschen willen, unter denen vielleicht (!) sogar (!) Frauen und Kinder gewesen wären.«

 

Diese Rechtfertigung: »Präventivmord gegen etwa möglichen Bürgerkrieg« war zu dürftig und vor allem zu unbewiesen, um Eindruck zu machen ‑ ganz abgesehen davon, daß auch in diesem Falle ein Gerichtsverfahren nur nützlich hätte sein können und notwendig gewesen wäre!

 

So blieb das Beruhigungsmanöver von Königsberg ohne Wirkung und immer eindringlicher verlangten Wilhelmstraße und Bendlerstraße von Hitler eine offizielle Stellungnahme ‑ sicher nicht ohne von Papen, der am 9. Juli bei Hindenhurg Vortrag gehalten hatte, entsprechend instruiert zu sein. (Wobei der Hintergedanke mitbestimmend gewesen sein mag, Hitler selbst vor In- ­und Ausland mit der Verantwortung für die grauenvolle Tat zu belasten.)

 

Unter diesem Druck mußte sich Hitler entschließen, eine amtliche und persönliche Rechtfertigung vor der Öffentlichkeit des In‑ und Auslandes abzulegen: er wählte dazu die Staffage des sogenannten deutschen Reichstages, der seit dem November‑Plebiszit nur aus ernannten Mitgliedern bestand.

 

Völlig überraschend wurde am 10. Juli abends als Antwort auf den Fehlschlag von Königsberg der Reichstag für 13. Juli abends 8 Uhr einberufen, mit der einzigen Tagesordnung: »Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung«.

 

Es war alles wie bei einer großen Gerichtsverhandlung: ein gewaltiges Aufgebot von Polizei hatte das Tagungsgebäude nach allen Seiten hin abgesperrt, Hitlers Aufmarschstraße war kilometerweit von zwei ununterbrochenen Ketten SA., SS. und Polizei eingerahmt, sämtliche Rundfunkgesellschaften der Erde hatten in ihr Programm die Verhandlung aufgenommen - und punkt zwei Minuten nach 8 Uhr erteilte Reichstagspräsident Göring dem deutschen Reichskanzler Adolf Hitler das Wort.

 

"Der Angeklagte hat das Wort" ‑ den Satz sprach zwar nicht der Vorsitzende der Berliner Schausitzung, Herr Göring in der Uniform eines Reichstagspräsidenten ‑ den Satz aber sprachen die Schatten der Ermordeten, nicht nur jener zwölf Reichstagsabgeordneten, für die man schleunigst Ersatzpuppen angefertigt hatte, sondern all der Hunderte, die Hitler ermordet hatte und deretwillen er sich rechtfertigen mußte.

 

Angeklagter Hitler verteidigte sich ‑ nun, wie sich alle Angeklagten verteidigen: mit frecher Lüge, zweideutiger Umgehung der Wahrheit, korrigierender Beschönigung der Tat.

 

Daß er die Mehrzahl aller Angeklagten dabei an Geschick und Wirkung übertraf, lag nicht nur an seiner nie bezweifelten rhetorischen Fähigkeit und dem stimmungsvollen Beifall der mit Komplizen und Nutznießern gefüllten Zuhörerbänke, sondern vor allem am Fehlen eines Staatsanwaltes, der die Seifenblasen der Lügen, die Vernebelungswirkung der Halbwahrheiten und die Kunststücke der Ablenkungsmanöver sofort als solche entlarvt und ihnen die Wahrheit, nichts als die nackte Wahrheit entgegengehalten hätte.

 

Mit L ü g e n begann es: die tausendmal wiederholte Phrase, daß am 9. November 1918 ein herrlicher, blühender Staat meuchlings erdolcht worden sei, während am 30. Januar 1933 ein Staat "der politisch und wirtschaftlich in vollem Verfall begriffen war" übernommen werden mußte, klingt jetzt besonders frech, wo nach 1 1/2 Jahren Hitlerregime die politische, wirtschaftliche, finanzielle und nicht zuletzt außenpolitische Lage als geradezu verzweifelt angesehen werden muß. (Aus dieser verzweifelten Lage allein erklärt sich doch überhaupt erst der 30. Juni ‑ und alles, was ihm folgt!)

 

Lüge jedes Wort von den eigenen Leistungen: von der nunmehr hergestellten "Reichseinheit" (dieweilen Länder und einzelstaatliche Ministerien so üppig wuchern, wie in der weimarer Zeit!); von der überwundenen »Parteizerrissenheit« (dieweilen alle Gegensätze unverändert bestehen und ‑ soweit nicht mundtot gemacht ‑ innerhalb der Partei aufbrechen, wovon wiederum gerade der 30. Juni Beweis ist!); von den 4 1/2 Millionen Neubeschäftigter (dieweilen sogar die amtliche Statistik nur 2 1/2 ausposaunt, wobei jeder Mensch ‑ am deutlichsten die Betroffenen ‑ den Unterschied zwischen dem erwerbstätigen Arbeiter und den hitlerischen Kategorien des Landhelfers, Notstandsarbeiters, Arbeitslagermanns usw. kennt!).


 

Lüge die Verdienst und Anerkennung heischende, auf »mildemde Umstände« plädierende Behauptung des Angeklagten:

 

»Es gibt kaum ein Gebiet unseres nationalen, politischen, wirtschaftlichen und sonstigen (!) Lebens, auf dem wir nicht Bahnbrechendes geleistet haben.«

 

Der Angeklagte beruft sich auf angebliche Verdienste, ehe er zur Tat selbst übergeht, um im voraus eine gewisse Entlastung zu erlangen.

 

Nachdem er den Boden, d. h. die Gemüter der Richter, Beisitzer und Zuhörer (zu denen die Komplizen auf den Minister- und Abgeordneten-­Bänken nicht gerechnet werden dürfen) dieser Art eine halbe Stunde bearbeitet hat, beginnt der Angeklagte mit der Schilderung der Tat!

 

Motto: nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist schuldig!

 

Was waren diese Toten für widerliche, unnütze, gefährliche, charakterlose, asoziale Menschen!

 

»Revolutionäre, die der Revolution als Revolution huldigten und in ihr einen Dauerzustand sehen wollen« ‑ stimmt das nicht haargenau auf Clausener, Minister Stützl, Ministerpräsident Kahr??

 

»Sie sind aus Prinzip Feinde jeder Autorität und daher überhaupt nicht zu bekehren« (ist das nicht typisch für Schleicher, Bredow, Lossow, Seißer?!).

 

»In Wirklichkeit ist dieses Drohnenvölkchen nur ein Staat im Staat, ohne jeden lebendigen Kontakt mit dem Leben, den Empfindungen, Hoffnungen und Sorgen des anderen Volkes« (sehen wir bei dieser Schilderung nicht alle Gregor Straßer leibhaftig vor uns, den der Angeklagte deshalb ermorden ließ?!).

 

Tat der Angeklagte nicht gut und recht daran, solche Elemente aus dem deutschen Volk »auszumerzen«, und soll ihm dieses deutsche Volk nicht geradezu dankbar dafür sein?!

 

Aber erst ihre Pläne ! ! Die waren noch tausendmal verbrecherischer, als ihr Charakter!

 

Und nun gerät der Angeklagte erst in Fahrt! Zwei Pläne hat er (nein! hat wer?!) aufgedeckt:

 

Zunächst war eine friedliche Umwandlung des Kabinetts geplant, unter Beibehaltung des Angeklagten als Reichskanzlers.

 

Dann ‑ als die »Verschwörer« angeblich merkten, daß der Angeklagte nicht darauf einging ‑ war eine Verschärfung des Planes vorgesehen: er, der Angeklagte, sollte 24 bis 48 Stunden gefangen gehalten und unter Druck gesetzt werden ‑ notfalls sogar erschossen (sagt er!).

 

Es ist von entscheidender Wichtigkeit, daß der Angeklagte selbst nicht einmal den Versuch eines Hochverrats behauptet, geschweige irgendwelche Anzeichen oder Beweise dafür erbringt.

 

Der ganze Vorwurf gegen die »Verschwörer« besteht darin, daß dieselben (wörtlich) »die Auffassung fixierten und vertraten, daß

 

1. das heutige deutsche System unhaltbar sei; daß

 

2. die Wehrmacht und sämtliche nationalen Verbände in einer Hand zusammengefaßt werden müßten; daß

 

3. der dafür allein gegebene Mann nur Stabschef Röhm sein könnte; daß

 

4. Herr von Papen entfernt werden müßte und Schleicher bereit sein würde, die Stelle eines Vizekanzlers einzunehmen, daß weiter auch noch andere wesentliche Veränderungen des Reichskabinetts vorgenommen werden müßten.«

 

Das also war das »Staatsverbrechen«, das nur mit der Hinschlachtung von Hunderten von Männern »gesühnt« werden konnte.

 

»Pläne«, »Auffassungen«, »Vorschläge«, »Bereitschaft zur Uebernahme eines Ministerpostens« (wenn Hitler und Hindenburg es wünschen!) ‑ das war alles!

 

Der Angeklagte empfindet selbst, daß diese Bekundung mehr eine Belastung für ihn ist, als eine Entlastung, und deshalb erfindet er das Märchen vom gewaltsamen Putsch und die Lüge vom Landesverrat!

 

Jetzt plötzlich gibt er jenen vorher skizzierten Plänen und Besprechungen das Gesicht einer »zweiten Revolution«, die Drohung des »Nationalbolschewismus« und die Form der "Nacht der langen Messer"!


 

Ausgerechnet Herr Röhm und seine SA.‑Führer sind jetzt plötzlich »Nationalbolschewisten«, sie, deren unpolitisches Wesen einen Todesschreck vor dem bloßen Wort »Bolschewismus« hatte. Und jener korrekte General Schleicher sollte plötzlich »die Nacht der langen Messer« inszenieren ‑ wohl in Idealkonkurrenz mit den »rollenden Köpfen« !

 

Verständlich, daß der Angeklagte auch nicht die Spur eines Beweises beibringt!! Oder doch? ‑ Sieh da, »der große Unbekannte« taucht auf, die letzte Rettung aller verzweifelten Lügner: »Mitteilungen über Besprechungen« (im April), "Warnungen aus der Partei" (im Mai) und schließlich »zwei dringende Alarmnachrichten« (am 29. Juni) ‑ das sind die Unterlagen und Beweise des Angeklagten.

 

Nur bei den letzten deutet er die Quelle an: München und Berlin! Also wohl: Wagner und Göring !

 

Verdächtigungen bedrohter Konkurrenten sind die einzige Beweisgrundlage ‑ muß der Angeklagte selbst in seiner eigenen Verteidigungsrede zugeben!

 

Ach ‑ wesentlicher noch ist, was er nicht zugibt: Die verfügte Beurlaubung der SA., von der jedermann, vor allem aber die oberste SA.‑Führung wußte, daß sie mit einer Auflösung der SA. identisch sei; die tiefe Unzufriedenheit im Volk, die alle verantwortungsbewußten Männer Deutschlands dazu zwang, nach Rettung auszuschauen, die nur in einem Personen‑ und Systemwechsel gesehen wird; den Verrat am Nationalsozialismus, den Hitler und sein Regime planmäßig in frechstem Wortbetrug seit 1 1/2 Jahren verübten; den Sieg der Reaktion, wirtschaftlich und politisch, der jetzt durch Zerschlagung der »gefährlichen SA.« und durch Machterweiterung der »zuverlässigen« Reichswehr gesichert und ausgenützt werden sollte!!

 

Von all dem schwieg der Angeklagte ‑ wie er auch schwieg von der planmäßigen Mordhetze der Minister Göbbels und Göring gegen Gregor Straßer, von den offiziellen Aufpeitschungsreden zur »zweiten Revolution«, in denen Göbbels, Heß und sogar Göring einander überboten, und die in den Massen der Parteigenossen und besonders der SA. den Glauben an die »Legalität« eines solchen Unternehmens hervorrufen und erhalten mußte.

 

Den Höhepunkt seiner Lügen, Verheimlichungen und Beschönigungen aber erklomm der Angeklagte bei N e n n u n g   s e i n e r   M o r d l i s t e !

 

Zitieren wir wiederum wörtlich (aus dem Sonderdruck der Hitler-Rede in Nr. 162 der parteiamtlichen »Neuen Vogtländischen Zeitung«, Plauen) die Aussage des Angeklagten hierüber:

 

»19 höhere SA.-Führer, 31 SA.‑Führer und SA.-Angehörige wurden erschossen, ebenso drei SS.‑Führer als Mitbeteiligte am Komplott, 13 SA.-­Führer und Zivilpersonen, die bei der Ver. haftung Widerstand versuchten, mußten dabei ihr Leben lassen. Drei weitere endeten durch Selbstmord. Fünf Nicht‑SA.‑Angehörige, aber Parteigenossen, wurden wegen Beteiligung erschossen. Endlich (!) wurden noch erschossen drei SS.-­Angehörige, die sich eine schändliche Mißhandlung gegenüber Schutzhäftlingen zuschulden kommen ließen.«

 

Mit dieser Zahl von 77 Toten schließt der Angeklagte sein Geständnis ‑ gemäß der alten Praxis: nur das zuzugeben, was unbedingt herauskommt, alles andere aber zu leugnen bezw. zu verschweigen.

 

Und dann der Höhepunkt, die Cäsaristische Proklamation: »Mein Wille ist das oberste Gesetz«:

 

»In dieser Stunde war ich verantwortlich für das Schicksal der Deutschen Nation, und damit war des deutschen Volkes Oberster Gerichtsherr in diesen 24 Stunden ich selbst!«

 

Der Angeklagte erklärt sich selber zum Obersten Gerichtsherrn und spricht sich frei!

 

Fürwahr, es lohnt sich, den Wortlaut dieser Reichstagsrede Hitlers vom 13. Juli genau zu studieren -

nicht nur, um daraus die juristische Unhaltbarkeit seiner Anklagen im einzelnen zu beweisen-

 



sondern nicht minder, um daraus die psychologische Verfassung eines Menschen zu studieren, der im Unterbewußtsein die Ahnung einer großen Schuld hat und darum in schreienden Tönen nach Verdiensten sucht, die ihn rechtfertigen, nach Erklärungen, die ihn entlasten, nach guten Absichten, die ihn vor Gott und den Menschen freisprechen könnten!

 

Wer diese beschwörenden, zwischen Größenwahn und unwahrer Demut hin und her pendelnden Worte liest, wer gar die kreischende, gellende, aus Angst und Hochmut krächzende Stimme Hitlers hörte, wer dieses verbissene, verzweifelte Schlußwort »umkrallen« zu deuten versteht, der weiß, daß hier ein Mann wider die Stimme der ewigen Wahrheit zeugt und so vielleicht von einem gefügigen Gerichtshof freigesprochen, von Gott aber und dem eigenen Gewissen verurteilt wurde und verurteilt bleibt.

 

Seherisch klingen die letzten Worte Gregor Straßers vom Mai 1933 in meinem Ohr: »Adolf Hitler wird durch Selbstmord enden«!"

 

Quelle: "Die deutsche Bartholomäusnacht" von Dr. Otto Strasser, RESO-VERLAG, Zürich 1935, S. 149 - 157

 

Anmerkung: Daß Adolf Hitler seinem Leben durch Selbstmord ein Ende gesetzt hat, gilt als gesicherte historische Tatsache. Viel weniger gesichert sind jedoch Erkenntnisse über verschollene Nazi-Größen, die teilweise amtlich für tot erklärt wurden, tatsächlich aber in Südamerika, in der Türkei oder im arabischen Raum neuen Geschäften nachgingen, wobei in erster Linie an Martin Bormann und Dr. Oskar Dirlewanger gedacht werden muß. Doppelt interessant ist deshalb die angeblich von Bormann berichtete Version, Adolf Hitler sei nicht durch Suizid geendet, sondern sei im Führerbunker ermordet worden. Wegen der Einzelheiten dieser spektakulären "Enthüllung" verweisen wir auf den Beitrag "Mord an Hitler" auf dieser Homepage.