Volksverhetzung? (1)

Rechtsanwalt a.D. Manfred Roeder: "Ist Michel Friedmans Gesicht 4.500 Mark wert?"

Das ist natürlich nur eine rhetorische Frage, aber die "Schwäbische Zeitung" vom 22.12.1999 hat ihr folgenden lesenswerten Artikel gewidmet:

"Das Volk verachtet die Justiz." Mit diesen (wahren, d.V.) Worten kommentierte der Neonazi Manfred Roeder gestern ein Urteil des Karlsruher Amtsgerichts. Zuvor war der 70-jährige zu einer Geldstrafe von 4.500 Mark verurteilt worden. Der Ex-Terrorist hatte im Januar diesen Jahres das Präsidiumsmitglied des Zentralrates der Juden in Deutschland, Michel Freidman, beleidigt.

Roeder war damals als Redner bei einem sogenannten Kameradschaftsabend des "Nationalen Widerstandes" aufgetreten. Friedman habe eine "Visage zum Reinschlagen", pöbelte der Rentner vor 120 Zuhörern in einer Karlsruher Sportlerkneipe. Die Post würde pleite machen, wenn dessen Konterfei auf Briefmarken abgebildet würde.

Diese Äußerung sei "ehrverletzend" befand jetzt die Richterin Deißler-Ott und verhängte wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Mark. Der Beschuldigte habe keine Reue gezeigt.

Das ist von dem 70-Jährigen auch kaum zu erwarten, der nach einer Entscheidung des Marburger Amtsgerichts von 1998 ungestraft als "Naziterrorist" bezeichnet werden darf. In einem hasserfüllten Schlusswort drosch Roeder gestern erneut auf den "Berufsjuden" Michel Friedman ein. "Ist Friedmans Gesicht 4.500 Mark wert?", fragte er provozierend. Dieser schlage Kapital aus der Tatsache, dass er Jude sei. Den Juden sei es niemals besser gegangen. Statt dankbar zu sein, "trampelt Friedman auf den Gefühlen der Deutschen herum", hetzte Roeder. Er beklagte, dass es keine Fernsehsendung mehr ohne Juden gebe. Als getaufter Christ lasse er sich nicht von einem Juden sagen, wie er zu leben habe. Friedman sei "illegal eingewandert" und gehöre nicht zum deutschen Volk. Unverständlich sei, warum ein orthodoxer Jude wie Friedman in eine christliche Partei eintreten kann. Nun will die Karlsruher Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie wegen dieser jüngsten Äußerungen ein neues Ermittlungsverfahren gegen Roeder einleitet.

Frühere Ermittlungen gegen den Rentner wegen Volksverhetzung waren von der Staatsanwaltschaft schon eingestellt worden. Sie bezogen sich auf eine weitere Passage aus der damaligen Rede des Neonazis am 9. Januar 1999 in Karlsruhe...

Anmerkung: Einige Äußerungen Roeders in seinem Schlußwort vor dem Amtsgericht Karlsruhe werden sicherlich die ungeteilte Zustimmung breiter Schichten der deutschen Bevölkerung finden. Auch ist hinreichend bekannt, daß große Teile der deutschen Justiz vor philosemitischem Überschwang und antipatriotischer Verteufelung kaum an sich halten können. Gelegentlich wird dazu die Vermutung geäußert, dies sei in der Mitgliedschaft unzähliger Gerichtspräsidenten in den Clubs von Rotary und Lions begründet, die ja auf Initiative der weltweiten jüdischen Großloge B'nai B'rith gegründet wurden.

Hinzuweisen ist noch auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, nach der man - entgegen beiden Vorinstanzen - Michel Friedman nicht einen "Zigeunerjuden" nennen darf.

Wenn die "Schwäbische Zeitung" darauf hinweist, man dürfe Roeder ungestraft einen "Naziterroristen" nennen (er wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt), darf der weitere Hinweis nicht fehlen, das man den Juden und Literaturpapst Marcel Reich-Ranicki nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg ungestraft als "Eichmann von Kattowitz" bezeichnen darf. Warum man ihm gleichwohl jahrelang eine der wichtigsten Kultursendungen im deutschen Fernsehen anvertraut hat, übersteigt unsere intellektuellen Fähigkeiten.

Schließen möchten wir mit einem Nachruf auf den kürzlich tödlich verunglückten General a.D. und Gouverneur einer sibirischen Provinz Alexander Lebed, der in das Gästebuch der Gedenkstätte eines deutschen Konzentrationslagers schrieb: "Wer mit Pistolen in die Vergangenheit schießt, muß sich nicht wundern, wenn Kanonenkugeln zurückfliegen."