Vergewaltigung des Rechts auf Eigentum und
historische Justiz
Jetzt
wird es ernst für Polen!
‑
Der polnische Staat soll gezwungen
werden,
ein Restitutionsgesetz zu erlassen ‑
Der polnische Staatsbürger
Henryk Pikielny reichte beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
eine Beschwerde ein, welche durch das in New York tätige Anwaltsbüro
"Legal Assistance Group ‑ NYLAG" als "Muster‑Beschwerde"
vertreten wird. Die Klage stellt nach Ansicht des Direktors Israel Schulman
einen großen Schritt nach vom dar im Rahmen einer umfassenderen Kampagne von
Holocaust-Überlebenden und Erben der Opfer, die Polen dazu bringen wollen, ein
Restitutionsgesetz zu beschließen, das die Zahlung von Entschädigung für das
Privateigentum, das den polnischen Juden während der Zeit der deutschen
Besatzung und danach von den polnischen Kommunisten entzogen wurde, ermöglichen
soll. Der Kläger, Henryk Pikielny (77), fordert Entschädigung von der
polnischen Regierung für eine Fabrik, die von seinem Großvater 1889 in Lodz
gegründet worden war. Das Unternehmen, MIT Pikielny, stellte Stoffe für
Frauenkleidung her.
Henryk Pikielny hatte schon ab
1990, nach dem Sturz des kommunistischen Systems, die ersten Versuche
unternommen, Entschädigung für das entzogene Eigentum zu bekommen. Er verlangt
nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen das Eigentum zurück.
Fünfzehn Jahre lang wurde
versucht, gerichtlich und auf diplomatischem Wege, das Eigentum
zurückzugewinnen. Er hat es über jüdische Organisationen versucht und über die
EU. Nun will er nicht länger warten. Die Polen haben versprochen und
versprochen. Jetzt sollen sie negative Veröffentlichungen fürchten, die den
Prozeß vor dem EGMR begleiten werden!
"Nichts war erfolgreich'' sagte der Direktor des RA.‑Büros
"NYLAG", Israel Schulman, das 50.000 Holocaust‑Überlebende
vertritt.
Schulman: "Wir beklagen die Vergewaltigung des Rechtes auf Eigentum! Polen
ist als Mitglied der EU verletzbarer geworden. Wir wollen eine
außergerichtliche Einigung und machen jetzt Lärm. Das polnische Konsulat in New
York ist geneigt, den Fall zu kommentieren. Für den EGMR ist das ein
repräsentativer Fall. Denn der geschätzte Gesamtwert des einzufordernden
Vermögens betrage weltweit 40 bis 50 Billionen Dollar.
Diesem Prozeß werden andere folgen. Die Polen sollen alarmiert werden,
denn die betroffenen polnischen Juden werden nicht eher Ruhe geben, bis die
"historische Justiz" vollendet sein werde. Denn es geht um
Privateigentum, nicht um staatliches Eigentum. Der Beschwerdeführer Pikielny
hat alle Verwaltungsstellen angerufen. Deshalb ist sein Fall repräsentativ, sagte Schulman. Die Familie
Pikielny hat alle notwendigen Dokumente und ging durch alle Kanäle. Er ist der
einzige Fall, der diese Kriterien erfüllt. Der EGMR wird in einigen Monaten
entscheiden, ob dieser Fall angenommen wird. Ein anderer polnischer Fall, der
im letzten Jahr verhandelt wurde, möge als Beispiel dienen. "
In seiner Klage an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg argumentiert
Pikielny, daß Polen sein Eigentum am Unternehmen durch die Verstaatlichung
rechtfertige, welche unter der Kommunisten-Herrschaft in Polen stattgefunden
hat, was einen Verstoß gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte
darstelle. In der Klageschrift wird darauf hingewiesen, daß andere Staaten mit
einer ähnlichen Geschichte wie Polen, die "Verantwortung
für die illegalen Aktionen aus der Besatzungszeit und der kommunistischen Ära
übernommen und Gesetze zur Entschädigung derjenigen verabschiedet haben, die
gezwungen wurden, ihre Häuser und ihre Besitztümer zu verlassen.
Quelle: The Jewish Week vom 21.01.2005 nach Anzeiger der Notverwaltung des Deutschen
Ostens im Deutschen Reich, 24361 Groß Wittensee, Heft 2 / 2005 / 35 f