Vergewaltigung des Rechts auf Eigentum und historische Justiz

 

Jetzt wird es ernst für Polen!

Der polnische Staat soll gezwungen werden,

ein Restitutionsgesetz zu erlassen

 

Der polnische Staatsbürger Henryk Pikielny reichte beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) eine Beschwerde ein, welche durch das in New York tätige Anwaltsbüro "Legal Assistance Group ‑ NYLAG" als "Muster‑Beschwerde" vertreten wird. Die Klage stellt nach Ansicht des Direktors Israel Schulman einen großen Schritt nach vom dar im Rahmen einer umfassenderen Kampagne von Holocaust­-Überlebenden und Erben der Opfer, die Polen dazu bringen wollen, ein Restitutionsgesetz zu beschließen, das die Zahlung von Entschädigung für das Privateigentum, das den polnischen Juden während der Zeit der deutschen Besatzung und danach von den polnischen Kommunisten entzogen wurde, ermöglichen soll. Der Kläger, Henryk Pikielny (77), fordert Entschädigung von der polnischen Regierung für eine Fabrik, die von seinem Großvater 1889 in Lodz gegründet worden war. Das Unternehmen, MIT Pikielny, stellte Stoffe für Frauenkleidung her.

 

Henryk Pikielny hatte schon ab 1990, nach dem Sturz des kommunistischen Systems, die ersten Versuche unternommen, Entschädigung für das entzogene Eigentum zu bekommen. Er verlangt nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen das Eigentum zurück.

 

Fünfzehn Jahre lang wurde versucht, gerichtlich und auf diplomatischem Wege, das Eigentum zurückzugewinnen. Er hat es über jüdische Organisationen versucht und über die EU. Nun will er nicht länger warten. Die Polen haben versprochen und versprochen. Jetzt sollen sie negative Veröffentlichungen fürchten, die den Prozeß vor dem EGMR begleiten werden!

 

"Nichts war erfolgreich'' sagte der Direktor des RA.‑Büros "NYLAG", Israel Schulman, das 50.000 Holocaust‑Überlebende vertritt.

 

Schulman: "Wir beklagen die Vergewaltigung des Rechtes auf Eigentum! Polen ist als Mitglied der EU verletzbarer geworden. Wir wollen eine außergerichtliche Einigung und machen jetzt Lärm. Das polnische Konsulat in New York ist geneigt, den Fall zu kommentieren. Für den EGMR ist das ein repräsentativer Fall. Denn der geschätzte Gesamtwert des einzufordernden Vermögens betrage weltweit 40 bis 50 Billionen Dollar.

 

Diesem Prozeß werden andere folgen. Die Polen sollen alarmiert werden, denn die betroffenen polnischen Juden werden nicht eher Ruhe geben, bis die "historische Justiz" vollendet sein werde. Denn es geht um Privateigentum, nicht um staatliches Eigentum. Der Beschwerdeführer Pikielny hat alle Verwaltungsstellen angerufen. Deshalb ist sein Fall  repräsentativ, sagte Schulman. Die Familie Pikielny hat alle notwendigen Dokumente und ging durch alle Kanäle. Er ist der einzige Fall, der diese Kriterien erfüllt. Der EGMR wird in einigen Monaten entscheiden, ob dieser Fall angenommen wird. Ein anderer polnischer Fall, der im letzten Jahr verhandelt wurde, möge als Beispiel dienen. "

 

In seiner Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg argumentiert Pikielny, daß Polen sein Eigentum am Unternehmen durch die Verstaatlichung rechtfertige, welche unter der Kommunisten-­Herrschaft in Polen stattgefunden hat, was einen Verstoß gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte darstelle. In der Klageschrift wird darauf hingewiesen, daß andere Staaten mit einer ähnlichen Geschichte wie Polen, die "Verantwortung für die illegalen Aktionen aus der Besatzungszeit und der kommunistischen Ära übernommen und Gesetze zur Entschädigung derjenigen verabschiedet haben, die gezwungen wurden, ihre Häuser und ihre Besitztümer zu verlassen.

 

Quelle: The Jewish Week vom 21.01.2005 nach Anzeiger der Notverwaltung des Deutschen Ostens im Deutschen Reich, 24361 Groß Wittensee, Heft 2 / 2005 / 35 f