Kein Einsatz für Recht und Ehre

des deutschen Volkes

 

Statt sich für Recht und Ehre des deutschen Volkes einzusetzen, wie es ihre Pflicht wäre, kennen und dulden die bundesdeutschen schwarz-­rot‑gelb‑grünen Politiker, also die gesamte Riege der Herrschenden, nur Schuldbelastung und Demütigung des deutschen Volkes, Sprachregelungen ausländischer Interessenten, Strafverfolgung Deutscher, die untersucht und berücksichtigt wissen wollen, was man dem deutschen Volk an Schuld vorwirft. Ihre lizensierte "pluralistische Gesellschaft" soll sogar das deutsche Volk nicht mehr gelten lassen, sondern nur noch "Bevölkerung", "Leute", "Bürgerinnen und Bürger", "Mitmenschen", "Fans" und anzuprangernde "radikale Extremisten", "Unanständige". Alle ihre Günstlinge helfen mit, die "Wertegemeinschaft der Anständigen" gleichzuschalten, wohl wissend, welchen verlogenen Zerrbildern sie die Jugend wie die Erwachsenen aussetzen.

 

Diese Partei‑, Regierungs‑, Verbands- und Organisationsvertreter haben seit 1945 nicht eine einzige Verleumdung Deutschlands oder Dokumenten‑ oder Bildfälschung aufgeklärt und zurückgewiesen, nicht eine einzige Anklage auf ein sachliches Maß reduziert. Sie haben nicht ein einziges Mal selbst von anderen erbrachte Beweise zur Entlastung Deutschlands berücksichtigt, sondern diese im Gegenteil meist noch indiziert, beschlagnahmt und vernichtet! Neutrale Untersuchungen haben sie abgeblockt, statt dessen unentwegte Mühe und Gelder dafür verwendet, mit literarischen Auftragsarbeiten Hymnen auf die Sieger-"doktrinen" zu produzieren.



Selbst wenn dies dann auch in bezug auf die UdSSR abflaute, so wurden doch krampfhaft bis zur Stunde alle den deutsch-sowjetischen Krieg betreffenden Anklageversionen gegen das Dritte Reich und seine Soldaten ohne Abstriche aufrechterhalten, die sowjetische kriegsrechtswidrige Kampfführung einschließlich des Partisanenkrieges sogar heroisiert, ‑ ungeachtet vieler sachkundiger Untersuchungen selbst russischer Militärwissenschaftler wie Viktor Suworow und auch anderer ausländischer Experten, aber auch deutscher Forscher wie Dr. Joachim Hoffmann, Fritz Becker, Ernst Topitsch u.a.. Selbst als die russische Führung nach Zerfall des Sowjetstaates eine Rehabilitierung zu Unrecht verurteilter deutscher Offiziere und Soldaten in die Wege geleitet hatte, war von bundesrepublikanischen Politikern dazu keinerlei Reaktion zu vernehmen!

 

Alle bisher erreichten wissenschaftlichen Revisionen verleumderischer Legenden sind erzwungen worden von Bürgern aus dem Volke, die dafür mit Indizierungen oder Strafverfahren und Existenzvernichtung bekämpft wurden, oder durch ausländische Historiker. Eine Schmach für alle diese "Befreiungsbeflissenen"!

 

Im Deutschen Reich wurde früher wegen Verrat am Volke bestraft ‑ ­und ähnlich wird dies in allen Ländern der Welt noch heute gehandhabt! ‑, wer vorsätzlich Lügenhetze mit der Folge "einer schweren Gefahr für das Ansehen des eigenen Volkes" betreibt (RStGB § 91 f). Für Personen, die dies unter Ausnutzung einen öffentlichen Amtes betreiben, trifft dies besonders erschwerend zu.

 

Quelle: Historische Tatsachen Nr. 94 / S. 40

 

Anmerkung: In dem Strafgesetzbuch der BRD ist alles erdenkliche unter dem Gesichtspunkt "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats" geschützt: die Post, öffentliche Verkehrsanlagen, öffentliche Fernmeldeanlagen, Anlagen der übrigen Daseinsvorsorge, die Polizei, die Bundeswehr, der Bundespräsident, der Staat BRD, alle Bundesländer, Farben, Flagge, Wappen, Hymne und die in § 90 b StGB genannten Verfassungsorgane - aber nicht das Recht und die Ehre des deutschen Volkes auf eine Erforschung und Verbreitung der historischen Wahrheit über das 20. Jahrhundert zur Widerlegung von Lügen und Halbwahrheiten, die das deutsche Volk zu Unrecht belasten. Die Justizpraxis trägt ein Übriges zu diesen Perversionen bei. Wer über Deutschland und das deutsche Volk Kübel von Schmutz und Unrat ausschüttet, kann regelmäßig mit der vollen Milde des Gesetzes rechnen; wer dagegen selbst in wissenschaftlicher Redlichkeit die Entlastung und Rehabilitierung betreibt, muss mit drakonischen Strafen und der hierzulande üblichen Rechtsbeugung rechnen.