Kein Einsatz für Recht und Ehre
des deutschen Volkes
Statt sich für Recht und Ehre
des deutschen Volkes einzusetzen, wie es ihre Pflicht wäre, kennen und dulden
die bundesdeutschen schwarz-rot‑gelb‑grünen Politiker, also die gesamte
Riege der Herrschenden, nur Schuldbelastung und Demütigung des deutschen
Volkes, Sprachregelungen ausländischer Interessenten, Strafverfolgung
Deutscher, die untersucht und berücksichtigt wissen wollen, was man dem
deutschen Volk an Schuld vorwirft. Ihre lizensierte
"pluralistische Gesellschaft" soll sogar das deutsche Volk nicht mehr
gelten lassen, sondern nur noch "Bevölkerung", "Leute",
"Bürgerinnen und Bürger", "Mitmenschen", "Fans"
und anzuprangernde "radikale Extremisten", "Unanständige".
Alle ihre Günstlinge helfen mit, die "Wertegemeinschaft der
Anständigen" gleichzuschalten, wohl wissend, welchen verlogenen
Zerrbildern sie die Jugend wie die Erwachsenen aussetzen.
Diese Partei‑, Regierungs‑, Verbands- und
Organisationsvertreter haben seit 1945 nicht eine einzige Verleumdung
Deutschlands oder Dokumenten‑ oder Bildfälschung aufgeklärt und
zurückgewiesen, nicht eine einzige Anklage auf ein sachliches Maß reduziert.
Sie haben nicht ein einziges Mal selbst von anderen erbrachte Beweise zur Entlastung Deutschlands berücksichtigt,
sondern diese im Gegenteil meist noch indiziert, beschlagnahmt und vernichtet!
Neutrale Untersuchungen haben sie abgeblockt, statt dessen unentwegte Mühe und
Gelder dafür verwendet, mit literarischen Auftragsarbeiten Hymnen auf die Sieger-"doktrinen" zu produzieren.
Selbst wenn dies dann auch in bezug auf die UdSSR abflaute, so wurden doch krampfhaft bis
zur Stunde alle den deutsch-sowjetischen Krieg betreffenden Anklageversionen
gegen das Dritte Reich und seine Soldaten ohne Abstriche aufrechterhalten, die
sowjetische kriegsrechtswidrige Kampfführung einschließlich des
Partisanenkrieges sogar heroisiert, ‑ ungeachtet vieler sachkundiger
Untersuchungen selbst russischer Militärwissenschaftler wie Viktor Suworow und
auch anderer ausländischer Experten, aber auch deutscher Forscher wie Dr. Joachim Hoffmann, Fritz Becker, Ernst Topitsch
u.a.. Selbst als die russische Führung nach
Zerfall des Sowjetstaates eine Rehabilitierung zu Unrecht verurteilter deutscher
Offiziere und Soldaten in die Wege geleitet hatte, war von
bundesrepublikanischen Politikern dazu keinerlei Reaktion zu vernehmen!
Alle bisher erreichten wissenschaftlichen Revisionen verleumderischer
Legenden sind erzwungen worden von Bürgern aus dem Volke, die dafür mit
Indizierungen oder Strafverfahren und Existenzvernichtung bekämpft wurden, oder
durch ausländische Historiker. Eine Schmach für alle diese
"Befreiungsbeflissenen"!
Im Deutschen Reich wurde früher wegen Verrat am Volke bestraft ‑ und
ähnlich wird dies in allen Ländern der Welt noch heute gehandhabt! ‑, wer
vorsätzlich Lügenhetze mit der Folge "einer schweren Gefahr für das Ansehen des eigenen Volkes" betreibt (RStGB § 91
f). Für Personen, die dies unter Ausnutzung einen öffentlichen Amtes betreiben,
trifft dies besonders erschwerend zu.
Quelle: Historische Tatsachen Nr. 94 / S. 40
Anmerkung: In dem Strafgesetzbuch der BRD ist alles erdenkliche unter dem
Gesichtspunkt "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats" geschützt:
die Post, öffentliche Verkehrsanlagen, öffentliche Fernmeldeanlagen, Anlagen
der übrigen Daseinsvorsorge, die Polizei, die Bundeswehr, der Bundespräsident,
der Staat BRD, alle Bundesländer, Farben, Flagge, Wappen, Hymne und die in § 90
b StGB genannten Verfassungsorgane - aber nicht das Recht und die Ehre des
deutschen Volkes auf eine Erforschung und Verbreitung der historischen Wahrheit
über das 20. Jahrhundert zur Widerlegung von Lügen und Halbwahrheiten, die das
deutsche Volk zu Unrecht belasten. Die Justizpraxis trägt ein Übriges zu diesen
Perversionen bei. Wer über Deutschland und das deutsche Volk Kübel von Schmutz
und Unrat ausschüttet, kann regelmäßig mit der vollen Milde des Gesetzes
rechnen; wer dagegen selbst in wissenschaftlicher Redlichkeit die Entlastung
und Rehabilitierung betreibt, muss mit drakonischen Strafen und der hierzulande
üblichen Rechtsbeugung rechnen.