Nationalhymne

Behördensprecher hält Absingen der Nationalhymne für strafbar!

 

Das stetig sinkende Bildungsniveau in Deutschland hat jetzt auch das bayerische Innenministerium erreicht. Im Rahmen der von Günther Beckstein ("Schattenminister" von "Edi" Stoiber) angezettelten Kampagne gegen nationale Burschenschaften hat sich die Behördensprecherin Ulrike Frowein einen äußerst peinlichen Fauxpas geleistet. Anlaß war eine Stellungnahme der von Beckstein geschmähten Burschenschaft 'Frankonia Erlangen'. Darin heißt es: "Leider wird oftmals bereits dann von 'Rechtsextremismus' gesprochen, wenn unsere Nationalhymne mit all ihren Strophen gesungen wird". Gemäß den 'Nürnberger Nachrichten' hat Frowein daraufhin verkündet: "Die ersten beiden Strophen des Deutschlandlieds sind verboten. Wer es trotzdem tut, setzt damit ein deutliches Zeichen, daß er sich von der Republik distanziert. Sofern man der Leute habhaft wird, werden Strafverfahren eingeleitet."

Kann es wirklich sein, daß eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums so einen Blödsinn von sich gibt? Zeilen wie "Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang" jetzt ein Fall für den Staatsanwalt? Distanzieren von der Republik ein Straftatbestand? Alles Quatsch. Selbstverständlich ist die Nationalhymne nicht strafbar und jeder darf sie öffentlich in allen drei Strophen singen. Man fragt sich, welchen Unsinn Frowein als nächstes verzapft? Das Grundgesetz indiziert? Der Bundesadler (der schon vor ewigen Zeiten Reichsadler war) Symbol einer verbotenen Vereinigung?

(Quelle: Politische Hintergrundinformationen vom 25.8.2001, S. 290)