Denk-
und Redeverbote
Österreich:
Ring Freiheitlicher Studenten fordert
die Abschaffung des Verbotsgesetzes
»Der RFS fordert von der
nächsten
Regierung: Abschaffung des Verbotsgesetzes!
Kein
Land der Welt hat ein solches Unrechtsgesetz wie wir in Österreich. Jedem demokratisch gesinnten Menschen muß ein solches Gesetz absolut gegen den Strich gehen. Denk- und
Redeverbote sind mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar. [...]
Die Realität heute zeigt
uns, daß nur mehr der § 3h des Verbotsgesetzes als
lebendiges Recht tituliert werden kann. Exorbitant hohe Strafen für bloße Meinungen stehen noch heute auf der
juristischen Tagesordnung.
Wo
bleibt die Verhältnismäßigkeit, wenn geäußerte Meinungen
zu selben Strafausmaßen führen wie bei Kinderschändern?
Meinungen verletzen niemanden und können jederzeit, wenn es sich um
Irrmeinungen handelt, durch die Wahrheit
widerlegt werden. Zeigen wir Mut zur
Wahrheit und verstecken wir uns nicht hinter diktatorischen Verboten.
Der RFS tritt für
absolute Meinungsfreiheit im privaten,
aber vor allem auch im wissenschaftlichen Bereich ein. Es darf nicht sein, daß vorgefertigte
Meinungskorsette über die objektive Aussagekraft wissenschaftlicher Quellen gestellt werden, in keinem Bereich der Wissenschaft! Die Demokratie ist stark genug, sich auf jede Debatte
einzulassen, sie hat es nicht nötig, Zensur zu üben. Das widerspricht ihrer
selbst! Meinungsfreiheit gibt es erst dann, wenn man alles frei argumentieren kann, ohne Gefahr zu laufen, für eine Meinung bestraft zu
werden.
Die
Gedanken müssen frei bleiben. Nur wer diesen Grundsatz zum obersten Credo erhebt, ist in unseren Augen ein echter Demokrat.
Wir fordern die nächste
Regierung eindrücklich auf: Schaffen sie
das Verbotsgesetz endlich ab!«
Quelle:
www.rfs-graz.at,
9.01.2007
» Der Grazer Soziologe Christian Fleck betont in seinen Kommentaren in Standard
und Presse, das Verbotsgesetz sei obsolet. Er tritt für die Abschaffung des im Jahre 1992 hinzugefügten § 3h
des Verbotsgesetzes ein. [...] Einerseits,
so behauptet Fleck, würde es in Österreich keine reale Gefahr der
Wiederbegründung der NSDAP und ihrer
Vorfeldorganisationen geben. Daher sei das Verbotsgesetz totes Recht. Andererseits müsse es in einer
Demokratie erlaubt sein, auch abzulehnende
Meinungen [...] öffentlich kundzutun.
Die Verurteilung David Irvings nach dem österreichischen Verbotsgesetz sei aus
liberal-demokratischer Sicht nicht zuletzt
deshalb als problematisch abzulehnen, weil es eine reine »Gesinnungsgesetzgebung«
sei. Mit dem Festhalten am
Verbotsgesetz würden sich DemokratInnen in der Frage der Meinungsfreiheit
nicht wesentlich von Rechtsextremistinnen unterscheiden.«
Quelle:
www. minderheiten.at, 9.1.2007
Quelle:
UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 1 / 2007 / 4