Denk- und Redeverbote

 

Österreich: Ring Freiheitlicher Studenten fordert

die Abschaffung des Verbotsgesetzes

 

»Der RFS fordert von der näch­sten Regierung: Abschaffung des Verbotsgesetzes!

Kein Land der Welt hat ein solches Unrechtsgesetz wie wir in Öster­reich. Jedem demokratisch gesinn­ten Menschen muß ein solches Ge­setz absolut gegen den Strich ge­hen. Denk- und Redeverbote sind mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar. [...]

Die Realität heute zeigt uns, daß nur mehr der § 3h des Verbots­gesetzes als lebendiges Recht ti­tuliert werden kann. Exorbitant hohe Strafen für bloße Meinungen stehen noch heute auf der juristi­schen Tagesordnung.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit, wenn geäußerte Meinungen zu sel­ben Strafausmaßen führen wie bei Kinderschändern? Meinungen ver­letzen niemanden und können jederzeit, wenn es sich um Irr­meinungen handelt, durch die Wahrheit widerlegt werden. Zeigen wir Mut zur Wahrheit und verstec­ken wir uns nicht hinter diktatori­schen Verboten.

Der RFS tritt für absolute Mei­nungsfreiheit im privaten, aber vor allem auch im wissenschaftlichen Bereich ein. Es darf nicht sein, daß vorgefertigte Meinungskorsette über die objektive Aussagekraft wissenschaftlicher Quellen gestellt werden, in keinem Bereich der Wis­senschaft! Die Demokratie ist stark genug, sich auf jede Debatte ein­zulassen, sie hat es nicht nötig, Zensur zu üben. Das widerspricht ihrer selbst! Meinungsfreiheit gibt es erst dann, wenn man alles frei argumentieren kann, ohne Gefahr zu laufen, für eine Meinung bestraft zu werden.


Die Gedanken müssen frei bleiben. Nur wer diesen Grundsatz zum obersten Credo erhebt, ist in unse­ren Augen ein echter Demokrat.

Wir fordern die nächste Regie­rung eindrücklich auf: Schaffen sie das Verbotsgesetz endlich ab!«

Quelle: www.rfs-graz.at, 9.01.2007

Verbotsgesetz

» Der Grazer Soziologe Christi­an Fleck betont in seinen Kom­mentaren in Standard und Presse, das Verbotsgesetz sei obsolet. Er tritt für die Abschaf­fung des im Jahre 1992 hinzu­gefügten § 3h des Verbots­gesetzes ein. [...] Einerseits, so behauptet Fleck, würde es in Österreich keine reale Gefahr der Wiederbegründung der NSDAP und ihrer Vorfeld­organisationen geben. Daher sei das Verbotsgesetz totes Recht. Andererseits müsse es in einer Demokratie erlaubt sein, auch abzulehnende Mei­nungen [...] öffentlich kundzu­tun. Die Verurteilung David Irvings nach dem österreichi­schen Verbotsgesetz sei aus liberal-demokratischer Sicht nicht zuletzt deshalb als problematisch abzulehnen, weil es eine reine »Gesinnungsgesetz­gebung« sei. Mit dem Festhal­ten am Verbotsgesetz würden sich DemokratInnen in der Fra­ge der Meinungsfreiheit nicht wesentlich von Rechts­extremistinnen unterschei­den

Quelle: www. minderheiten.at, 9.1.2007

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 1 / 2007 / 4