Arbeit, Familie, Vaterland

 

»dpa, 22.8.2005, Berlin/Dresden ‑ Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den sächsischen CDU­-Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche aufgefordert, seinen umstrittenen Wahlkampfslogan zu ändern. "Arbeit, Familie, Vaterland" sei problematisch, sagte der Präsident des Zentralrates, Paul Spiegel. Nitzsche sollte "kreativ genug sein, ein eigenes, demokratisches Wahlkampfmotto zu finden", sagte Spiegel und verwies auf die Historie des Slogans.«

 

Bundestagspräsident Thierse (SPD) reagierte sofort und kritisierte die »Anbiederung an die Sprache und Argumente der Neonazis«, die »politisch unanständig und auf das Schärfste zu verurteilen« sei.

 

Thierse forderte die CDU‑Vorsitzende Angela Merkel auf, »diesem Treiben sofort Einhalt« zu gebieten. Der SPD-­MdB Stephan Hilsberg erklärte, solche Haltung sei für die CDU wie für jede andere demokratische Partei untragbar und forderte Nitzsche auf, sein Mandat niederzulegen.

 

Also: Die Voranstellung der Forderungen »Arbeit, Familie, Vaterland« ist unanständig, undemokratisch, neonazistisch und für alle demokratischen Parteien im Bundestag untragbar.

 

Jeder Wähler, der sich um die Zukunft von Arbeit, Familie und Vaterland sorgt, weiß somit, wen er bei der anstehenden Bundestagswahl wählen bzw. nicht wählen sollte.

 

Wer ein guter Demokrat sein will, muß scheinbar das Gegenteil fordern:

 

Grundversorgung für alle ohne Arbeit, Homo‑ und Lesbenförderung statt Familie, Drogen für alle und »Deutschland verrecke!« statt Vaterland.

 

Jeder Leser dieses beispielhaften Falles sollte sich im Dienste unseres Volkes verpflichtet fühlen, möglichst viele Deutsche über die hier deutlich werdende Haltung der »demokratischen Parteien« zu den Lebensfragen der Nation aufzuklären.

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 9 / 2005 / 5

 

Anmerkung: Es soll ja Zeitgenossen geben, die Paul Spiegel und Wolfgang Thierse in dem oben dargestellten Zusammenhang aufgefordert haben, sich auf ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen. MdB Nitzsche kann sich mit guten Gründen auf das Grundgesetz berufen. Der Wunsch nach "Arbeit" ist Bestandteil der Menschenwürde. Artikel 6 bestimmt den besonderen staatlichen Schutz der "Familie" und von des Deutschen "Vaterland" ist ja zumindest in der Nationalhymne die Rede. Niemand in diesem Staate hat das Recht, achtenswerte Begriffe zu tabuisieren, weil angeblich nicht achtenswerte politische Gruppierungen sie verwandt hätten.