Arbeit, Familie, Vaterland
»dpa, 22.8.2005, Berlin/Dresden ‑ Der Zentralrat der Juden in
Deutschland hat den sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche
aufgefordert, seinen umstrittenen Wahlkampfslogan zu ändern. "Arbeit,
Familie, Vaterland" sei problematisch, sagte der Präsident des
Zentralrates, Paul Spiegel. Nitzsche sollte "kreativ genug sein, ein
eigenes, demokratisches Wahlkampfmotto zu finden", sagte Spiegel und
verwies auf die Historie des Slogans.«
Bundestagspräsident Thierse
(SPD) reagierte sofort und kritisierte die »Anbiederung an die Sprache und Argumente
der Neonazis«, die »politisch unanständig und auf das Schärfste zu verurteilen«
sei.
Thierse forderte die CDU‑Vorsitzende
Angela Merkel auf, »diesem Treiben sofort Einhalt« zu gebieten. Der SPD-MdB
Stephan Hilsberg erklärte, solche Haltung sei für die CDU wie für jede andere
demokratische Partei untragbar und forderte Nitzsche auf, sein Mandat
niederzulegen.
Also: Die Voranstellung der
Forderungen »Arbeit, Familie, Vaterland« ist unanständig, undemokratisch,
neonazistisch und für alle demokratischen Parteien im Bundestag untragbar.
Jeder Wähler, der sich um die
Zukunft von Arbeit, Familie und Vaterland sorgt, weiß somit, wen er bei der
anstehenden Bundestagswahl wählen bzw. nicht wählen sollte.
Wer ein guter Demokrat sein
will, muß scheinbar das Gegenteil fordern:
Grundversorgung für alle ohne
Arbeit, Homo‑ und Lesbenförderung statt Familie, Drogen für alle und
»Deutschland verrecke!« statt Vaterland.
Jeder Leser dieses
beispielhaften Falles sollte sich im Dienste unseres Volkes verpflichtet
fühlen, möglichst viele Deutsche über die hier deutlich werdende Haltung der
»demokratischen Parteien« zu den Lebensfragen der Nation aufzuklären.
Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 9 / 2005 / 5
Anmerkung: Es soll ja Zeitgenossen geben, die Paul Spiegel und Wolfgang
Thierse in dem oben dargestellten Zusammenhang aufgefordert haben, sich auf
ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen. MdB Nitzsche kann sich mit guten
Gründen auf das Grundgesetz berufen. Der Wunsch nach "Arbeit" ist
Bestandteil der Menschenwürde. Artikel 6 bestimmt den besonderen staatlichen
Schutz der "Familie" und von des Deutschen "Vaterland" ist
ja zumindest in der Nationalhymne die Rede. Niemand in diesem Staate hat das
Recht, achtenswerte Begriffe zu tabuisieren, weil angeblich nicht achtenswerte
politische Gruppierungen sie verwandt hätten.