Verfassungsperversion
So wird der Souverän durch die Logen ausgetrickst
Während einerseits der Präsident
des Bundesverfassungsgerichts in der BRD, Rotarier Ernst Benda aus Anlaß der
Ostverträge betont, daß das Gericht "nicht politisch urteilen kann",
steht die westdeutsche Verfassungsgerichtsarbeit andererseits auf dem
Standpunkt, dieses oberste Gericht der BRD habe in seiner Rechtsprechung sich
an eine ganz bestimmte Wertordnung, an ein Wertsystem zu halten. Damit aber ist
eine Politisierung dieses Gerichts erfolgt, wie sie wohl typisch ist für die
von der Freimaurerei geförderte Entwicklung in der gesamten westlichen Welt,
wie sie aber im Widerspruch steht zu den den Wählern vorschwebenden
eigentlichen Funktionen eines solchen Gerichts. "Die Auslegung der
Verfassung nicht als Gesetz, sondern als 'Wertesystem' enthebt die von ihm
instituierte Gesetzeslogik ihres Ranges und ersetzt sie durch eine ‑
unauffindbare ‑ Wertelogik. Damit aber zerreißt das korrelative Band
zwischen verfassungsrichterlicher Unabhängigkeit einerseits, richterlicher
Gebundenheit an das Gesetz andererseits, weil das Gesetz, an das er gebunden
sein soll, nicht mehr als Gesetz, sondern als Wertesystem verstanden wird. Die zwangsläufige
Folge ist, dass die verfassungsrichterliche Entscheidung keine richterliche und
gerichtliche im Sinne des Rechtsstaates mehr sein kann. Denn da dem Richter die
Möglichkeit zur Rechtslogik genommen werden soll oder schon ist, muß er
zwangsläufig auf andere, außerrechtliche Legitimationsgründe zurückgreifen, um
die Rangordnungen des Verfassungswertessystems ausfindig zu machen. Solche
Motive aber können nur letztlich politische sein, faßt man hierunter
sozialpsychologische, politisch‑ethische, popular‑theologische und
ähnliche weltanschauliche Strömungen zusammen. Diese machen letztlich die Entscheidung
aus und die Nähhe zu der Wassermannschen Forderung nach dem Richter, der die
bewegenden gesellschaftlichen Strömungen statt des Gesetzes zu einem bestimmenden
Moment der Entscheidung machen soll, ist nicht zu verkennen ... Die Kritik
richtet sich daher gegen einen Staat, der nicht mehr über den Mut verfügt,
seine Bestandskraft aus der eigenen Rechtsordnung und ihrer Durchsetzung zu
ziehen, sondern sie dort sucht, wo ideologische Totalitarismen bereitstehen,
mit deren Hilfe man gerechte Bürgerkriege führen, nicht aber eine konkrete Ordnung
sichern kann, deren Anspruch auf Gehorsam der gewährte Schutz des einzelnen wie
der Gesamtheit entspricht." (Onno
Harms: "Verfassungsgericht im Zwiespalt", in
"Studentenanzeiger", Januar 1972)
Quelle: "Das verschleierte Bild zu Sais" von Juan Maler, Buenos
Aires 1974, S. 180 f
Anmerkung: Die unerträgliche Politisierung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts unter dem Rotarier Benda offenbarte sich ebenfalls in
der Entscheidung zum niedersächsischen Hochschulgesetz, welches den Ordinarien
eine unüberstimmbare Machtposition einräumte. Dabei steht nirgendwo - auch nur
ansatzweise - im Grundgesetz, welche Beteiligungsrechte den einzelnen
Gruppierungen im Hochschulbetrieb zustehen müssen. Auch ist von einem
subjektiven Recht der Lehrstuhlinhaber auf Dominanz nichts zu lesen. Also eine
hochgradig politische Entscheidung - ohne Netz und doppelten Boden und
insbesondere außerhalb der Vorgaben der Verfassung.
Daß dies kein Einzelfall ist, wurde bereits an anderer Stelle dieser
Weltnetzseite dargelegt. Obwohl Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes
ausdrücklich, unmißverständlich und nicht auslegungsfähig bestimmt, daß
"die nachfolgenden Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden", will der Rotarier
Dr. Norbert Hahn - ehemals Direktor des Arbeitsamtes Lübeck - das Grundgesetz
nur als "Richtlinie" staatlichen Handelns verstanden wissen.
Unabhängig davon, daß der Radikalenerlaß später vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gekippt wurde, fragt man sich natürlich, warum damit der
DKP-Postbote und der NPD-Lokführer verfolgt wurden und nicht die erklärten
Verfassungsfeinde aus den Clubs und Logen.
Wenn der Politik eine Gesetzeslage nicht mehr in den Kram paßt, gibt es
nur den Weg, dieses in dem verfassungsmäßig vorgegebenen Verfahren durch die
Volksvertretung ändern zu lassen. Alles andere riecht nach einem schleichenden
Staatsstreich.