Treuwo - Ein Freimaurerskandal
Der Konkurs der
Immobilienfirma Treuwo hat ein Nachspiel für etliche Banken: Die
Staatsanwaltschaft ermittelt, Treuwo‑Aktionäre klagen Schadensersatz ein.
"Das ist der
Aktienskandal des Jahres", befand Klaus Martens vom
Börseninformationsblatt "Frankfurter Tagesdienst". Der Düsseldorfer
Aktienexperte Harry Ehricke meint: "Dieser Fall wird weitreichende
Konsequenzen haben."
Der Fall, über den die beiden
sich erregen, ist die Pleite der Lübecker Immobilienfirma Treuwo. Erst 15
Monate vor dem Vergleichsantrag hatte das Untemehmen, eines der Großen im
Steuerspargeschäft mit Immobilien und Bauherrenmodellen, über renommierte
Bankhäuser 100 000 Aktien ausgegeben.
Im Vertrauen auf die
Seriosität so angesehener Banken wie der Zürcher Rothschild Bank, des Frankfurter
Bankhauses B. Metzler & Co, der Hamburger Privatbank Marcard & Co und
der Münchner Adresse Fürst Thurn und Taxis Bank hatten Tausende von Anlegern im
November 1983 Treuwo‑Anteile zum Ausgabepreis von 220 Mark je Aktie
gekauft.
Doch statt der im farbigen
Hochglanzprospekt versprochenen Dividenden von 22 Mark pro Anteilschein gab es
Verluste; das gesamte Aktienkapital ist aufgezehrt. Vergangene Woche wurde das
Vergleichsverfahren mangels Masse abgelehnt, die Treuwo ging in Konkurs.
Inzwischen ermittelt unter dem
Aktenzeichen 720 Js 32 258/84 der Lübecker Staatsanwalt Gerd Kesten, der nun
gegen Kreditinstitute vorgeht, die eine fragwürdige Aktien‑Erstausgabe
gefördert haben.
Pleitefälle, bei denen
Aktionäre mit frischen Anteilscheinen hereingefallen sind, hat es in jüngster
Zeit reichlich gegeben. Vor allem Spekulanten, die eine schnelle Mark machen
wollten, hatten gierig zugegriffen. Die heißen Papiere waren meist von der
Münchner Vermögensverwaltungsfirma Portfolio Management (PM) lanciert worden.
So gingen die von PM empfohlenen
Bauherrenmodell‑Anbieter Kerkerbachbahn und Rückforth pleite. Die Kurse
dieser Papiere fielen von den Spitzenpreisen von 552 Mark (Kerkerbachbahn) und
395 Mark (Rückforth) auf Null.
Die von PM als
"reinrassige Wachstumswerte" präsentierten EDV-Papiere BCT und
Tewidata erwiesen sich ebenfalls als Flops. Die vermeintlichen Elektronik‑Aufsteiger
machten beide eine Bruchlandung.
Bei derlei Pleitefällen gehen
die Aktionäre praktisch leer aus. Die Besitzer von Treuwo‑Anteilscheinen
allerdings wollen ihren Verlust nicht nur als Ergebnis des börsenüblichen
Risikos ansehen; sie werden es auch nicht allein bei den
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen belassen.
Vorvergangene Woche gründete
Aktionärsanwalt Harry Ehricke eine Schutzgemeinschaft der düpierten Treuwo-Teilhaber.
Er will die prominenten Privatbankiers auf Rücknahme der wertlosen Wertpapiere
"einschließlich Börsenumsatzsteuer und Bankenprovision" (Ehricke)
verklagen.
Bislang weisen die um ihren
guten Ruf besorgten Geldinstitute jede aktienrechtliche Haftung weit von sich.
"Wir konnten doch nicht ahnen", sagt Joachim Engels von der Münchner
Taxis Bank, "daß der Treuwo‑Markt durch den Abbau der staatlichen
Förderung zum Desaster wird."
Erst als die Treuwo für sich
und neun Tochtergesellschaften Anfang Februar beim Amtsgericht Lübeck das
Vergleichsverfahren beantragt hatte, wollen die Banker wach geworden sein.
Thurn-und‑Taxis‑Geschäftsleiter Engels erinnert sich: "Mein
Gott, habe ich die Partner von der Metzler‑Bank gefragt, warum haben wir
das Fiasko nicht vermeiden können?"
"Dumme Frage",
findet Aktionärsvertreter Ehricke. Die honorigen Wertpapierbanken, so erläutert
der Düsseldorfer Anwalt, hätten sich nur mit der notwendigen Sorgfaltspflicht
eines "ehrlichen Maklers" kundig machen müssen. Dann hätten die
Banken, meint Ehricke, die Treuwo-Offerte "erst gar nicht gewagt oder den
Verkaufsprospekt vorsichtiger formuliert".
Ähnlich wie Ehricke urteilt
auch der auf das Steuerspargewerbe fixierte Branchenkenner Heinz Gerlach.
"Wir haben uns alle gewundert", so Gerlach heute, daß "diese
pikfeinen Privatbanken sich mit dem Treuwo‑Prospekt soweit
vorwagten". Allein die aufmerksame Lektüre eines 13seitigen Treuwo-Gutachtens,
das auf Gerlachs Druck von der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Arthur Andersen verfertigt worden war, hätte die Manager bei den
Emissionsbanken stutzig machen müssen. In seiner Treuwo‑Analyse, die
genau zwei Monate vor der öffentlichen Aktienofferte abgeliefert worden war,
formulierte der Münchner Andersen‑Prüfer Thies Eggers die für
Branchenkenner alarmierende Aussage: Bei zahlreichen Bauherren-Modellen lag die
tatsächlich erzielte Miete erheblich unter dem Betrag, der den Käufern der
Treuwo‑Wohnungen als garantierte Miete zugesichert worden war.
Offenbar überlasen die Banker
die Schlußbemerkung des Andersen‑Gutachters: "In
Unterschreitungsfällen wurde den Bauherren regelmäßig die Mietgarantie bzw. die
im Prospekt ausgeschriebene Miete durch Zwischenmieter gewährt."
Im Klartext hieß das: Um den
aggressiven Treuwo‑Verkäufern den Kundenfang zu erleichtern, wurden den
Wohnungskäufern Mieteinnahmen versprochen, die schon im Herbst 1983 bei einem
Viertel aller Treuwo-Projekte nicht der Marktlage entsprachen. Die Differenz
zwischen den zu hohen Zusagen und den tatsächlichen Einnahmen glich der
Zwischenmieter Wohngrund eine Treuwo‑Tochter ‑ aus. Das führte dort
zu Millionenausfällen und trug schließlich zum Knockout bei.
Die Garantielasten der Treuwo‑Tochter
aus solchen Mietgarantien hätten laut Aktionärsanwalt Ehricke genauso in den
Emissionsprospekt der Banken gehört wie die Andersen‑Analyse.
Den Grundsatz der
Prospektwahrheit haben die vier Banken laut Ehricke aber auch aus einem anderen
"ganz wichtigen Grund verletzt". Die Emissionshäuser hätten "bewußt
verschwiegen", daß die Zulassungskommission der Bayerischen
Wertpapierbörse den Antrag "auf Einführung der Treuwo‑Aktien in den
geregelten Börsenhandel" abgelehnt hatte. Die vorsichtigen Börsenbeamten
hatten den Bankiers geraten, den "Antrag auf geregelte Börsenzulassung
erst dann zu stellen, wenn konkrete Daten über das Geschäftsjahr 1983/84
vorliegen".
Weil die Bankiers aber nicht
so lange warten wollten, führten sie die heißen Treuwo-Papiere kurzerhand in
den "ungeregelten Freiverkehr" in Hamburg, Frankfurt und München ein.
Dieser Handel wird nicht kontrolliert und darf auch nicht in den Börsensälen
abgewickelt werden.
"Damit haben die
Bankiers", resümiert Ehricke, "die legale Zulassungsprozedur
unterlaufen." Das Verschweigen der amtlichen Absage von seiten der
bayrischen Börsenzulassungskommission stellt für Ehricke sogar "objektiv
eine Täuschung des Publikums dar".
Quelle: DER
SPIEGEL 20 / 1985 / 88 + 90
Anmerkung: Das
wichtigste wird in diesem Artikel verschwiegen. Daß nämlich die maßgeblichen
Strippenzieher Freimaurer waren, was nicht nur für die Spitzen der Treuwo und
einiger Emissionsbanken gilt, sondern auch für den ermittelnden Staatsanwalt
Kesten, der natürlich zwischenzeitlich längst zum Oberstaatsanwalt befördert
wurde. Bestraft wurde nur der Vorstandsvorsitzende Dr. Lutz Schumann - wenn ich
mich recht entsinne mit extrem milden zweieinhalb Jahren. Bei einem Schaden von
28 Millionen DM hätte es in anderen Landgerichtsbezirken 6 - 8 Jahre Knast
gegeben, aber die Lübecker Justiz ist nicht nur total verfreimaurert (mit und
ohne Schurz) und von den Clubs (Rotary, Lions, Kiwanis usw.) beherrscht,
sondern auch bis in die Knochen verfault. Wer dort seinen auf die
verfassungsmäßige Ordnung abgelegten Diensteid ernst nimmt, wird bis zur Existenzvernichtung
gemobbt, wie man in der "Rechtsbeugermafia" auf dieser Homepage nachlesen
kann.