Treuwo - Ein Freimaurerskandal

 

Der Konkurs der Immobilienfirma Treuwo hat ein Nachspiel für etliche Banken: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, Treuwo‑Aktionäre klagen Schadensersatz ein.

 

"Das ist der Aktienskandal des Jahres", befand Klaus Martens vom Börseninformationsblatt "Frankfurter Tagesdienst". Der Düsseldorfer Aktienexperte Harry Ehricke meint: "Dieser Fall wird weitreichende Konsequenzen haben."

 

Der Fall, über den die beiden sich erregen, ist die Pleite der Lübecker Immobilienfirma Treuwo. Erst 15 Monate vor dem Vergleichsantrag hatte das Untemehmen, eines der Großen im Steuerspargeschäft mit Immobilien und Bauherrenmodellen, über renommierte Bankhäuser 100 000 Aktien ausgegeben.

 

Im Vertrauen auf die Seriosität so angesehener Banken wie der Zürcher Rothschild Bank, des Frankfurter Bankhauses B. Metzler & Co, der Hamburger Privatbank Marcard & Co und der Münchner Adresse Fürst Thurn und Taxis Bank hatten Tausende von Anlegern im November 1983 Treuwo‑Anteile zum Ausgabepreis von 220 Mark je Aktie gekauft.


 

Doch statt der im farbigen Hochglanzprospekt versprochenen Dividenden von 22 Mark pro Anteilschein gab es Verluste; das gesamte Aktienkapital ist aufgezehrt. Vergangene Woche wurde das Vergleichsverfahren mangels Masse abgelehnt, die Treuwo ging in Konkurs.

 

Inzwischen ermittelt unter dem Aktenzeichen 720 Js 32 258/84 der Lübecker Staatsanwalt Gerd Kesten, der nun gegen Kreditinstitute vorgeht, die eine fragwürdige Aktien‑Erstausgabe gefördert haben.

 

Pleitefälle, bei denen Aktionäre mit frischen Anteilscheinen hereingefallen sind, hat es in jüngster Zeit reichlich gegeben. Vor allem Spekulanten, die eine schnelle Mark machen wollten, hatten gierig zugegriffen. Die heißen Papiere waren meist von der Münchner Vermögensverwaltungsfirma Portfolio Management (PM) lanciert worden.

 

So gingen die von PM empfohlenen Bauherrenmodell‑Anbieter Kerkerbachbahn und Rückforth pleite. Die Kurse dieser Papiere fielen von den Spitzenpreisen von 552 Mark (Kerkerbachbahn) und 395 Mark (Rückforth) auf Null.

 

Die von PM als "reinrassige Wachstumswerte" präsentierten EDV-­Papiere BCT und Tewidata erwiesen sich ebenfalls als Flops. Die vermeintlichen Elektronik‑Aufsteiger machten beide eine Bruchlandung.

 


Bei derlei Pleitefällen gehen die Aktionäre praktisch leer aus. Die Besitzer von Treuwo‑Anteilscheinen allerdings wollen ihren Verlust nicht nur als Ergebnis des börsenüblichen Risikos ansehen; sie werden es auch nicht allein bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen belassen.

 

Vorvergangene Woche gründete Aktionärsanwalt Harry Ehricke eine Schutzgemeinschaft der düpierten Treuwo-­Teilhaber. Er will die prominenten Privatbankiers auf Rücknahme der wertlosen Wertpapiere "einschließlich Börsenumsatzsteuer und Bankenprovision" (Ehricke) verklagen.

 

Bislang weisen die um ihren guten Ruf besorgten Geldinstitute jede aktienrechtliche Haftung weit von sich. "Wir konnten doch nicht ahnen", sagt Joachim Engels von der Münchner Taxis Bank, "daß der Treuwo‑Markt durch den Abbau der staatlichen Förderung zum Desaster wird."


 

Erst als die Treuwo für sich und neun Tochtergesellschaften Anfang Februar beim Amtsgericht Lübeck das Vergleichsverfahren beantragt hatte, wollen die Banker wach geworden sein. Thurn-und‑Taxis‑Geschäftsleiter Engels erinnert sich: "Mein Gott, habe ich die Partner von der Metzler‑Bank gefragt, warum haben wir das Fiasko nicht vermeiden können?"

 

"Dumme Frage", findet Aktionärsvertreter Ehricke. Die honorigen Wertpapierbanken, so erläutert der Düsseldorfer Anwalt, hätten sich nur mit der notwendigen Sorgfaltspflicht eines "ehrlichen Maklers" kundig machen müssen. Dann hätten die Banken, meint Ehricke, die Treuwo-­Offerte "erst gar nicht gewagt oder den Verkaufsprospekt vorsichtiger formuliert".

 

Ähnlich wie Ehricke urteilt auch der auf das Steuerspargewerbe fixierte Branchenkenner Heinz Gerlach. "Wir haben uns alle gewundert", so Gerlach heute, daß "diese pikfeinen Privatbanken sich mit dem Treuwo‑Prospekt soweit vorwagten". Allein die aufmerksame Lektüre eines 13seitigen Treuwo-­Gutachtens, das auf Gerlachs Druck von der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen verfertigt worden war, hätte die Manager bei den Emissionsbanken stutzig machen müssen. In seiner Treuwo‑Analyse, die genau zwei Monate vor der öffentlichen Aktienofferte abgeliefert worden war, formulierte der Münchner Andersen‑Prüfer Thies Eggers die für Branchenkenner alarmierende Aussage: Bei zahlreichen Bauherren-Modellen lag die tatsächlich erzielte Miete erheblich unter dem Betrag, der den Käufern der Treuwo‑Wohnungen als garantierte Miete zugesichert worden war.

 

Offenbar überlasen die Banker die Schlußbemerkung des Andersen‑Gutachters: "In Unterschreitungsfällen wurde den Bauherren regelmäßig die Mietgarantie bzw. die im Prospekt ausgeschriebene Miete durch Zwischenmieter gewährt."

 

Im Klartext hieß das: Um den aggressiven Treuwo‑Verkäufern den Kundenfang zu erleichtern, wurden den Wohnungskäufern Mieteinnahmen versprochen, die schon im Herbst 1983 bei einem Viertel aller Treuwo-­Projekte nicht der Marktlage entsprachen. Die Differenz zwischen den zu hohen Zusagen und den tatsächlichen Einnahmen glich der Zwischenmieter Wohngrund eine Treuwo‑Tochter ‑ aus. Das führte dort zu Millionenausfällen und trug schließlich zum Knockout bei.

 

Die Garantielasten der Treuwo‑Tochter aus solchen Mietgarantien hätten laut Aktionärsanwalt Ehricke genauso in den Emissionsprospekt der Banken gehört wie die Andersen‑Analyse.

 

Den Grundsatz der Prospektwahrheit haben die vier Banken laut Ehricke aber auch aus einem anderen "ganz wichtigen Grund verletzt". Die Emissionshäuser hätten "bewußt verschwiegen", daß die Zulassungskommission der Bayerischen Wertpapierbörse den Antrag "auf Einführung der Treuwo‑Aktien in den geregelten Börsenhandel" abgelehnt hatte. Die vorsichtigen Börsenbeamten hatten den Bankiers geraten, den "Antrag auf geregelte Börsenzulassung erst dann zu stellen, wenn konkrete Daten über das Geschäftsjahr 1983/84 vorliegen".

 

Weil die Bankiers aber nicht so lange warten wollten, führten sie die heißen Treuwo-­Papiere kurzerhand in den "ungeregelten Freiverkehr" in Hamburg, Frankfurt und München ein. Dieser Handel wird nicht kontrolliert und darf auch nicht in den Börsensälen abgewickelt werden.

 

"Damit haben die Bankiers", resümiert Ehricke, "die legale Zulassungsprozedur unterlaufen." Das Verschweigen der amtlichen Absage von seiten der bayrischen Börsenzulassungskommission stellt für Ehricke sogar "objektiv eine Täuschung des Publikums dar".       

 

Quelle: DER SPIEGEL 20 / 1985 / 88 + 90

 

Anmerkung: Das wichtigste wird in diesem Artikel verschwiegen. Daß nämlich die maßgeblichen Strippenzieher Freimaurer waren, was nicht nur für die Spitzen der Treuwo und einiger Emissionsbanken gilt, sondern auch für den ermittelnden Staatsanwalt Kesten, der natürlich zwischenzeitlich längst zum Oberstaatsanwalt befördert wurde. Bestraft wurde nur der Vorstandsvorsitzende Dr. Lutz Schumann - wenn ich mich recht entsinne mit extrem milden zweieinhalb Jahren. Bei einem Schaden von 28 Millionen DM hätte es in anderen Landgerichtsbezirken 6 - 8 Jahre Knast gegeben, aber die Lübecker Justiz ist nicht nur total verfreimaurert (mit und ohne Schurz) und von den Clubs (Rotary, Lions, Kiwanis usw.) beherrscht, sondern auch bis in die Knochen verfault. Wer dort seinen auf die verfassungsmäßige Ordnung abgelegten Diensteid ernst nimmt, wird bis zur Existenzvernichtung gemobbt, wie man in der "Rechtsbeugermafia" auf dieser Homepage nachlesen kann.