Das schädlichste an den freimaurerischen Prinzipien


Das schädlichste an den freimaurerischen Prinzipien ist, daß es weder für den Einzelnen noch für die Gesellschaft eine existierende Wahrheit gibt, noch geben kann. Das ist unbestreitbar der abträglichste und am schwersten zu behebende Irrtum. Es gibt hier de iure noch de facto weder Wahrheit noch Irrtum. Die streng logische Konsequenz hieraus ist, daß es weder Gut noch Böse, weder Recht noch Gerechtigkeit gibt. Dem Irrtum und der Wahrheit, dem Guten und dem Bösen sind alle Rechte gegeben und dies mit demselben Anspruch. Alle offiziellen gesellschaftlichen Organismen und alle Völker, die als praktische Grundlage die "Erklärung der Menschenrechte" von 1789 übernommen haben, haben die Rechte des Menschen absolut gesetzt; er (der Mensch) ist der Herr! Alles, selbst die Wahrheit, hängt von ihm ab und ist durch ihn gemacht. Jede Gewalt und jede Autorität erfließt vom Menschen. Die Gesetzgebung bezieht ihre Losung nicht von Jesus Christus oder von dem ewigen Gesetz, sondern vom Gemeinwillen der Menschen, die zu der betreffenden Gesellschaft gehören. Der Gemeinwille, der niemandem Rechnung tragen muß als sich selber, kann unheilvolle und jedem Recht entgegengesetzte Gesetze auferlegen. Solche Gesetze werden Recht durch die Tatsache, weil sie der Ausdruck des Gemeinwillens sind. Das birgt unabsehbare Gefahren in sich. Der moralischen Verwilderung werden Tür und Tor geöffnet. Bereits jetzt erlebt die Gesellschaft einen Umbruch ins Widernatürliche (Abtreibung, Homosexualität, Ehe ohne Trauschein, Feminismus usf.). So sieht es aus, wenn vermittels der liberalen modernen Prinzipien und des ebensolchen Rechtes sich der Mensch einzig und allein dort befinden kann und soll, wo Gott, eben weil er (der Mensch) Gott ist, sein muß. Weil sich der Mensch an die Stelle Gottes gesetzt hat, ist er (der Mensch) absoluter Schöpfer und Herr, bereits auf Grund der Natur der Dinge, der Gott des individuellen Gewissens, der Gott der Gesellschaft, der Nation und des Weltalls. Ein solch vergotteter Mensch ist absoluter Herr und Richter über sein eigenes, persönliches, familiäres, gesellschaftliches, nationales, internationales und weltweites Geschick.


Quelle: Manfred Jacobs in "Die Freimaurerei als Politischer Faktor", Durach 1993, S. 85 f


Dagegen steht nicht nur das biblische Gesetz, von dem Jesus Christus sagte, er sei nicht gekommen, es aufzulösen, sondern es zu erfüllen (Matthäus 5, 17) und seine Lehre im übrigen; dagegen spricht auch das - aus ältesten Zeiten überlieferte - germanische Recht, welches - ohne religiösen Ursprung zu haben - von der Existenz einer objektiven Wahrheit ausging, die der Mensch nur finden müsse:


Das älteste Recht der Germanen ist ... Volksrecht, also ungesetztes Recht, nicht das Werk eines göttlichen oder menschlichen Gesetzgebers, autonome, nicht heteronome Ordnung. Es lebt im Gewissen jedes einzelnen und in der Überzeugung aller; es fließt aus dem "Volksgeist" als der Summe der verbindenden Wertvorstellungen einer konkreten Gemeinschaft. Es gehört zum Weltbild der Germanen; ihre Welt ist eine Welt des Rechts, dem selbst die Götter unterworfen sind. Von der Wahrung des Rechtes hängt der Bestand der Welt ab. ... Es ist eine vernünftige Ordnung der Dinge, eine objektive Wahrheit, die nur gefunden zu werden braucht. (...)


Quelle: "Deutsche Rechtsgeschichte" von Heinrich Mitteis, neubearbeitet von Heinz Lieberich, 11. Auflage, München 1969, S. 9