AKTUELLES H A M B U R G Ü B E R B L I C K
Das Einwohner-Zentralamt zu Angriffen auf Amtsleiter
Ralph Bornhöft:
Sommertheater in passendem Ambiente
Die Vorwürfe und persönlichen Angriffen gegen den
Leiter des Einwohner-Zentralamts sind diffamierend, altbekannt und
ungerechtfertigt. Mit ihnen werden nicht nur der Leiter des Amtes, sondern auch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde in Misskredit gebracht, die
eine schwere Aufgabe zu bewältigen haben. Innensenator Olaf Scholz hat sich vor
die Behörde und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt: "Die
Aufnahme von Flüchtlingen ist für uns eine humanitäre Verpflichtung",
sagte der Innensenator. "Wir wollen auch in Zukunft Flüchtlinge aufnehmen.
Das bedeutet aber auch, dass diejenigen ausreisen müssen, die in ihrer Heimat
keiner Bedrohung mehr ausgesetzt sind."
Grundsätzlich:
Die Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen
ist keine Inszenierung der Ausländerbehörde - geschweige des Leiters des
Einwohner-Zentralamtes -, sondern beruht auf eindeutigen gesetzlichen und
politischen Vorgaben:
Zuständig für die Prüfung von Verfolgungsschicksalen
einschließlich zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse sind ausschließlich das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge bzw. das Verwaltungsgericht. Nach vollziehbar
negativem Abschluss dieser Verfahren ist die Abschiebung gesetzlich zwingend
vorgeschrieben. Die Ausländerbehörde ist daran gesetzlich gebunden und hat
keinen eigenen Ermessensspielraum.
Nach Ziffer 6.2.5 der Koalitionsvereinbarung von SPD
und GAL ist der Aufenthalt von ausreisepflichtigen Ausländern - insbesondere
auch von abgelehnten Asylbewerbern - konsequent und zügig zu beenden.
Zu den Vorwürfen:
Der Vorwurf der Willkür oder der Rechtsbeugung
entbehrt jeder Grundlage. Die Ausländerbehörde handelt nach geltendem Recht.
Ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen ohne Rechtsgrundlage ein
Bleiberecht zu geben, wäre dementsprechend schlicht rechtswidrig.
Die Ausländerbehörde verletzt nicht die Grundrechte
des Einzelnen, sondern entscheidet auf der Grundlage des geltenden Rechts sowie
der einschlägigen Rechtssprechung.
Eine weitere Dezentralisierung der Ausländerbehörde
würde dem gesetzlichen Auftrag und den politischen Vorgaben nach der
Koalitionsvereinbarung entgegenstehen.
Die von den Kritikern der Ausländerbehörde häufig
verwendeten stereotypen Argumente gegen die bestehende Abschiebungspraxis sind
in dem anliegendem Informationsblatt "Falsches
und Richtiges zum Thema Abschiebung" hinreichend gewürdigt worden.
Bericht vom 10. Juni 2000:
Hiobsbotschaft für die Marler
Philharmonia:
Staatsanwaltschaft hat Justus Frantz im Visier
Fast können sie einem leid tun: die Musiker der Philharmonia Hungarica. Nicht
genug damit, dass ihre Zukunft am seidenen Faden hängt, jetzt kommt auch noch
ihr Chef-Dirigent Justus Frantz mit negativen Schlagzeilen ins Gerede.
(JM) Laut Recherchen des Nachrichtenmagazins „report“ aus München ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen
den Stardirigenten, weil er angeblich Steuern und Sozialabgaben in Höhe von
fünf Millionen Mark nicht gezahlt hat. Der Hamburger Staatsanwalt Rüdiger
Bagger räumt ein, dass gegen Justus Frantz ermittelt wird. Er geht Anzeigen und
anonymen Hinweisen auf den Grund. Die Unregelmäßigkeiten betreffen Justus
Frantz Arbeit bei der „Philharmonie der Nationen“. „Es geht um Nichtabführung
von Arbeitgeberanteilen und ähnliche Sachverhalte“, so der Staatsanwalt
gegenüber „report“. Justus Frantz selber wollte sich
zu den Vorwürfen nicht äußern. Während die Ermittler Frantz ins Visier nehmen,
spielt dieser in Talkshows, in denen kritische Nachfragen unterbleiben, lieber
die verfolgte Unschuld.
Chaotisch soll es bei der Agentur des Orchesters
zugegangen sein. Sozialabgaben und Steuern für die Musiker seien nicht
abgeführt worden, heißt es, Bereits im Januar 1998 seien die Verantwortlichen
der „Philharmonie“, so das Steuerberatungsbüro Gerber und Partner auf die
Zahlungsunfähigkeit hingewiesen worden.
Für die Marler Philharmonia Hungarica kommen
diese Vorfälle zu einem denkbar schlechten Moment. Auf allen Ebenen ringen die
Verantwortlichen um die finanzielle Basis und damit um die Zukunft des
Orchesters. „Negative Schlagzeilen sind das Letzte, was wir jetzt brauchen
können“, ärgert sich Harald Polenz, Pressesprecher des Fördervereins der PH.
Carl Vogel
Lebenslang – Geständnisse eines Extremsammlers
Statement-Reihe, Band 27, 164 Seiten, 14 Abb.
ISBN
3-929970-38-4, br., EUR 15,80
Carl Vogel, ehemals Präsident der Hamburger
Hochschule für bildende Künste und bis 1999 im Vorstand der Griffelkunst-Vereinigung,
führt in seinem ebenso persönlichen wie vergnüglichen Buch durch die Höhen und
Tiefen (s)eines Sammlerlebens. Angereichert durch allerlei Anekdotisches, läßt er den Leser teilhaben an seinem Werdegang bis zum
Eigentümer einer der bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Grafik. Auf
diesem Streifzug durch die eigene Lebensgeschichte schneidet der Autor darüber
hinaus immer wieder auch Themen von allgemeinem Sammlerinteresse an: Welche
Eigenschaften zeichnen einen wahren Sammler aus? Warum sammeln Leute überhaupt
Kunst? Wie soll eine gute Sammlung beschaffen sein? Den Abschluß
bilden ein leidenschaftliches Plädoyer für die Einrichtung des ersten
Grafikmuseums auf deutschem Boden in Prora auf Rügen,
wo die Sammlung Carl und Carin Vogel als Stiftung eine neue Heimat finden soll,
sowie ein Statement zur “Griffelkunst-Affäre”.
CDU zollt Bürgermeister Respekt
Christdemokraten loben von Beust
und wollen Koalition fortsetzen
von Ira von Mellenthin
Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust hat in der eigenen Fraktion und Partei für seine
Reaktion und sein Vorgehen uneingeschränkte Zustimmung gefunden. Der
Senatspräsident, erklärten Funktionäre, Basismitglieder und Parteikollegen
unisono, habe energische Führungsstärke und Format gezeigt und allen, die ihm
Führungs- sowie Entscheidungsschwäche vorhielten, eines Besseren belehrt.
"Herzlichen Glückwunsch, Ole von Beust", erklärte der kulturpolitische Sprecher,
CDU-Urgestein Karl-Heinz Ehlers. Der
Bürgermeister habe die "einzig mögliche und richtige Entscheidung
getroffen". "Er hat aktive Führungsstärke gezeigt und allen verdeutlicht,
dass er sich nicht erpressen lässt", betonte Ehlers.
Schills Verhalten wertete der Abgeordnete als
"bodenlose Ferkelei". "Was er gemacht hat, war mehr als
niederträchtig und am Rande der Kriminalität", so Ehlers. Schill habe sich
in der Frage, wie weit er gehen könnte und wer hinter ihm stehe, "völlig
getäuscht", weil er jegliches Maß und "jeden Kontakt zur Basis"
verloren habe. Jetzt gelte es, mit der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher
Offensive sowie den Senatsvertretern der Partei die Koalition fortzusetzen.
Auch CDU-Innenexperte
Carsten Lüdemann sprach sich für eine Fortsetzung des Mitte-Rechts-Bündnisses
aus. "Ich hoffe, dass es zu einer Einigung über eine Fortführung kommen
wird und das Dreierbündnis nicht an die Person Schills gebunden ist", so
Lüdemann. Die Einleitung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den
entlassenen Innensenator begrüßte der Innenexperte und Jurist ausdrücklich.
Versuchte Erpressung sei strafbewährt. "Mir
fehlen für ein derartiges Vorgehen die Worte", sagte Lüdemann.
Für seine Entscheidung, so eindeutig und schnell auf
das Verhalten Schills reagiert zu haben, verdiene Ole von Beust
Hochachtung. "Anders zu reagieren, hätte ihm den Vorwurf ausgesetzt,
erpressbar zu sein. Das hat er widerlegt", so Lüdemann.
Die Vizevorsitzende der CDU-Fraktion, Karen Koop, wertete die Entscheidung des Ersten Bürgermeisters
als "richtig und mutig". Schill habe sich disqualifiziert.
"Bislang haben wir nur vermuten können, dass Zweifel an seinem Charakter
berechtigt sind, jetzt wissen wir es", so Koop.
Für sein Verhalten und seinen schlechten Charakter gebe es "keine
Entschuldigung".
Vizefraktionschef Bernd Reinert
erklärte, dass Ole von Beust mit seiner Entscheidung
"ein wichtiges Signal für den Stil der Hamburger Politik" gegeben
habe. Das Privatleben eines Politikers müsse wie bisher auch privat bleiben.
Dies hätten bislang "alle akzeptiert". Schill habe jetzt eine bislang
unbekannte "Tabu- und Grenzverletzung" begangen. Auch dadurch sei er
nicht mehr "halt-, vertret- und vermittelbar", sagte Reinert.
Berndt Röder, Erster Vizepräsident der Bürgerschaft,
begrüßte die Entlassung Schills - und die Ankündigung einer Fortsetzung der
Koalition. "Sie arbeitet gut, ist für die Stadt positiv und menschlich
harmonisch", so Röder. Daher sei das Bündnis fortzusetzen.
Auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU,
Dietrich Wersich, fordert eine Fortsetzung der
Konstellation. Sie habe bislang gute Arbeit geleistet und dürfe jetzt nicht an
Schill scheitern. "Wenn sich die Partei Rechtsstaatlicher Offensive in
ausreichendem Maß von ihrem ehemaligen Gründer und Innensenator distanziert,
wäre eine Weiterführung das Richtige", erklärte Wersich.
Der Bürgermeister habe daher "absolut richtig gehandelt".
Zuspruch erhielt von Beust
unterdessen auch aus Schleswig-Holstein. "Ich zolle von Beust meinen höchsten Respekt vor seiner
Entscheidung", so CDU-Chef Peter Harry Carstensen. Er hoffe, dass die
Koalition fortgesetzt werde.
Artikel erschienen am 20.
Aug 2003
Da spaziert der Kunde durch Räume, die mit edlen
Möbeln, Wohn-Accessoires und teuren Teppichen bestückt sind. Regie im Laden
führt der vereidigte Versteigerer Rolf Meiborg. Er
macht das im Auftrag des Hamburger Auktionators Johann-Hinrich Koch.
So erlesen die zum Verkauf ausgestellten Stücke auch
erscheinen mögen: Sie repräsentieren gleichzeitig die gegenwärtige
Wirtschaftsflaute. Über dem Teuren liegt die Tristesse der Krise, die die Läger der Auktionatoren anschwellen lässt.
Da wird das Esszimmer aus
der Windsor Collection zum Mitnahme-Mobiliar und der Isfahan-Teppich mit einer Million Knoten pro Quadratmeter
zur Kuckuck-Ware. "Was man bei uns sieht, stammt weitgehend aus
Insolvenzen, Firmen-Zusammenbrüchen und Überproduktionen", erläutert Meiborg.
Die Ware werde nicht verramscht, jedoch deutlich
unter Preis angeboten. Versteigerungen gebe es beim Verwertungsverkauf nicht.
Das Geschäftsprinzip funktioniert ähnlich wie bei
den fliegenden Händlern. "Wir sind ein paar Wochen in Leer, danach geht’s
weiter", erläutert Meiborg. Erst im Januar hat
der Verwertungsverkauf in der Ledastadt eröffnet. Bis Ende März sind die Räume
an der Bremer Straße gemietet. Wo die Auktionatoren danach Quartier beziehen,
steht noch in den Sternen. Das hänge vom Standort ab und natürlich von den
Kosten, sagt Meiborg.
Der Umzug gehe in der Regel problemlos über die
Bühne. Meiborg: "Was andere in zwei Wochen
bewerkstelligen, kriegen wir in zwei Tagen hin". Wöchentlich rollt
Nachschub für das Geschäft an.
Gleichwohl geht auch am Verwertungsverkauf die
allgemeine Konsumverweigerung der Käufer nicht vorbei. "Auch wir merken
deutlich, dass den Leuten das Geld nicht mehr so locker sitzt", meint Meiborg.
[Datenschleuder] [28]
Ist Lochte gestolpert?
Ist Lochte
gestolpert?
Der Präsident des Hamburger Landesamt
für Verfassungsschutz, Christian Lochte ist entgegen seiner Zusage vom
Vortage und Bestätigung im Fernsehen nicht auf der Diskussionsveranstaltung des
CCC '88 in der Hamburger Markthalle erschienen. Von der Kripo wurde dem CCC
fünfzehn Minuten nach Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, daß
Herr Lochte "aus sicherheitsrelevanten Erwägungen an der Veranstaltung
nicht teilnehmen" könne. Wau Holland schlug vor, daß
Lochte über das Telefon an der Diskussion teilnehmen könne.
Mitglieder des CCC bemühten sich sofort, dafür die
technischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Kripo, Abteilung Personenschutz,
erklärte, sie wolle diese Möglichkelt
prüfen. Nach weiteren zehn Minuten wurde dem CCC von der Kripo mitgeteilt, da
auch eine telefonische Teilnahme von Herrn Lochte nicht möglich ist. Es gelang
nicht, mit dem Eingeladenen direkt zu sprechen. Lochte hatte nach einer ersten
Anfrage vor zwei Monaten sofort zugesagt und diese Haltung auch noch kurz vor
der Veranstaltung vertreten.
Spontan wurde entschieden, anstelle von Herrn
Lochte, den Hamburger Daterschutzbeauftragten
Klaus-Henning Schapper um eine Teilnahme zu bitten
und damit der bereits laufenden Veranstaltung andere Akzente zu geben. Zwei CCC´ler fuhren umgehend zum Büro des
Datenschutzbeauftragen, um ihn persönlich ansprechen zu können. Schapper wäre sofort bereit gewesen, wenn er nicht
terminlich verhindert gewesen wäre. Er verwies auf seinen Mitarbeiter Herrn Schaar, der im Zuschauerraurn saß
und zu dieser Spontanität laut Schapper
sicher bereit wäre. Da wir Herrn Schaar nicht kannten
und es zudem schwierig gewesen wäre, ihn im Zuschauergedränge zu finden, sollte
ihn die Moderatorin Ute Schäub vom Podium aus
zunächst ausfindig machen. Durch ein Mißverständnis
ging sie davon aus, daß Herr Schaar
bereits zugesagt hätte und bat ihn ohne Vorankündigung auf das Podium.
Dieser wußte überhaupt
nicht wie ihm geschah, war aber, unter großem Beifall sofort dabei und
erläuterte den anwesenden eindrucksvoll Hintergründe zur Digitalisierung des
Fernsprechnetzes (ISDN). Damit war nicht nur für die Anwesenden
Teilnehmerinnen, sondern auch für die insgesamt fünf anwesen Fernsehteams die
Veranstaltung gerettet. Wir werden uns bemühen, die von Herrn Schaar vorgetragenen Fakten vom Datenschutzbeauftragten zu
erhalten und in die Netze zu geben.
Auch Prof. Brunnstein hatte einen interessanten
Auftritt. Er forderte den CCC massiv auf, klare Positionen zu beziehen und über
inhaltlichen Ziele Auskunft zu geben. Brunstein sagte. Hacker könnten mit dem unberechtigten
Eindringen in Computersysteme wissenschaftliche Forschung gefährden. Der CCC-
Slogan "private Daten schützen, öffentliche Daten nützen" klinge zwar
plausibel, dennoch müsse Datenschutz für alle juristischen Personen gelten, für
Privatpersonen genauso wie für Firmen unterschiedlicher Größenordnung.
Wau Holland erklärte, daß
Datenschutz selbstverständlich auch für Unternehmen gelte. Diese
Betriebsgeheimnisse seien grundsätzlich auch zu respektieren. Allerdings gäbe
es genügend Beispiele. wie unter dem Deckmantel der Betriebsgeheimnisse
Informationen geheimgehalten werden, die in die Öfrentlichkeit müssen, damit sich der Einzelne
beispielsweise auf gewisse Umweltgefährdungen in einstellen kann. Im CCC werde
auch nicht jeder Hack veröffentlicht, von dem man
Kenntnis bekommt. Auch "stille Beerdigungen" sicherheitsrelevanter
Unregelmäßigkeiten in Computersystemen gehören zur Praxis im CCC. Die
Hackerethik ist die geistige Basis, um in diesem Spannungsfeld zwischen
notwendiger Geheimhaltung und Informationspflicht handeln zu können. Es sei
längst überfällig, neue Wege im Umgang mit weltweit verschalteten
Computernetzen und deren Gebrauchs- aber auch Mißbrauchsmöglichkeiten
zu finden. Die Hacker, die sich als Wissenschaftler ohne akademischen Titel
verstehen, haben das Problem erkannt und mehr als Dialogbereitschaft bewiesen.
Hans Giss, Herausgeber der Fachzeitung
Datenschutzberater (HandelsblattVerlag), erläuterte
die Probleme der Datensicherheit. An die Adresse Professor Brunnstein
gerichtet, meinte Gliss, daß
gerade er als Informatiker dazu beitragen könne, da mit dem Zielkoriflikt
zwischen einerseits notwendigem offenen Informationsaustausch in der
Wissenschaft und den Belangen der Datensicheiheit
fachgerecht umgegangen wird.
Während der Veranstaltung bemühten sich Mitglieder
des CCC eine Videoaufzeichnung des am Vortage bei SAT 1 gesendeten Gesprächs
zwischen Lochte, und Wau Holland zu beschaffen. Auf diese Weise konnten die
Einschätzungen eines maßgeblichen Vertreters des Verfassungschutzes
in die Veranstaltung einfließen. Wau Holland nannte den Verfassungschutz
in diesem Gespräch eine "Verwaltungsbehörde, die sich als
Nachrichtendienst tarnt".
"Die Angeklagten haben Hamburg schwer
geschadet"
Teilverurteilungen gegen Kossak
und Wünsche wegen Bestechlichkeit und Bestechung. Zeugenaussage wird jedoch
angezweifelt
Von Ira von Mellenthin
In dem Korruptionsprozess um den umstrittenen Bau
zweier Stadtvillen an der Schönen Aussicht 29/30 hat die Große Strafkammer 11
des Landgerichts Hamburgs ehemaligen Oberbaudirektor Egbert Kossak am Dienstag wegen
Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 11 700 Euro, Bauunternehmer Kai Wünsche
wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 36 000 Euro verurteilt. Den
Hauptvorwurf einer Schmiergeldzahlung von 200 000 Mark für
Unterstützungsleistungen Kossaks bei dem Bauvorhaben
sah die Kammer dagegen als nicht erwiesen an. Anders als die Staatsanwaltschaft
würdigte das Gericht den einzigen Hauptbelastungszeugen Arnold Lenggenhager als "mit hoher Wahrscheinlichkeit
unglaubhaft". Im Zusammenhang mit der Zahlung Wünsches
an die Ehefrau Kossaks für die Betreuung und
Durchführung eines Architektenwettbewerbs in Höhe von 70 000 Mark hätten sich
die Angeklagten dagegen "schuldhaft strafbar gemacht", erklärte der
Vorsitzende Richter Peter Wölber. Mit den Geldstrafen
blieb das Gericht weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück,
die für Kossak zweieinhalb Jahre Haft und die
Rückzahlung von 102 258 Euro, für Wünsche drei Jahre Haft und die Zahlung von
drei Millionen Euro gefordert hatte.
Nach Angaben Wölbers habe
die Kammer zu prüfen und bewerten gehabt, wie viel Geld im Zusammenhang mit dem
Bau an der Außenalster von Wünsche an Kossak
geflossen sei, ob die Baugenehmigung und die Befreiung von Vorschriften
rechtmäßig waren, zudem ob zwischen dem Investor und dem Oberbaudirektor eine
Unrechtsvereinbarung geschlossen worden sei. Dabei habe die Aussage Lenggenhagers, die Übergabe eines Umschlages mit 200 000
Mark von Wünsche an Kossak gesehen zu haben, keine
"richterliche Überzeugung begründen" können. Vielmehr bestünden
erhebliche Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Angaben. In der mehr als
15-stündigen Vernehmung des Kronzeugen sei die Kammer zu der Auffassung
gelangt, dass Lenggenhager nachträglich die
vermeintliche Tat konstruiert habe. Dafür spreche auch, dass er, "wie oft
bei Betrügern", die Wahrheit herausgestrichen habe und sich an "keine
Details" erinnern konnte. Gegen Lenggenhager
spreche zudem, dass Wünsche kein Vermögensabfluss von 200 000 Mark habe
nachgewiesen werden können, auch wenn dessen "Finanzsituation
unübersichtlich war". Ebenfalls hätten die Ermittlungen bei Kossaks "geordneten Verhältnissen" keine Hinweise
auf einen entsprechenden Zahlungseingang ergeben. Lenggenhager
habe Wünsche "schaden" wollen, gleichzeitig den Ruf beider
Angeklagter massiv geschädigt.
Die vom Bezirksamt Nord sowie vom Bauamt Uhlenhorst
erteilte Baugenehmigung erklärte Wölber derweil als "eindeutig
materiell und formell rechtmäßig". Unbedenklich seien auch die erteilten
Ausnahmegenehmigungen.
Scharfe Worte fand Wölber
für die Auslobung des Architekturwettbewerbs und die Zahlung der 70 000 Mark an
das Büro der Frau Kossaks und die Rolle des
Oberbaudirektors in diesem Zusammenhang. So habe Kossak
nicht nur bestimmt, dass der Wettbewerb betrieben werde, von wem und zu welchem
Preis, sondern auch die Besetzung der Jury sowie der Maßgaben festgelegt. Er
sei auch weiter tätig geblieben, als seine von ihm getrennte Frau den
Wettbewerb übernommen hatte. Zudem habe er den "Spielraum des Bezirksamtes
betreffend der Bruttogeschossfläche aufgehoben" und "nach unten
sichern lassen", dass seine Anordnungen befolgt würden, gleichzeitig
"Gefälligkeitsschreiben" an Wünsche gefertigt. Kossak,
so Wölber, habe sich "distanzlos direkt und
indirekt in das Verfahren" sowie den Genehmigungsablauf eingebracht,
seiner Frau einen Vorteil verschafft und Kraft seines Amtes unter
Dienstpflichtverletzung garantiert, dass das Verfahren nach seinen Vorgaben
abliefe. Wünsches Vorteil sei gewesen, dass ihm mit
"Kossak an der Seite keiner mehr an den Karren
fahren und das Ziel der Gewinnmaximierung nicht mehr durchkreuzt werden
konnte". Dies sei "klassische Vetternwirtschaft, Nepotismus". Kossak habe selbst seinen "guten Ruf vergällt",
Wünsche jetzt einen "Fleck auf der bislang weißen Weste eines untadeligen
Kaufmanns".
Auch wenn das Gericht auf einen minderschweren Fall
erkannt habe, so hätten die Straftaten doch "besonderes Gewicht", da
"der Bestochene und der Bestecher zu führenden
Persönlichkeiten" zählten. Die Angeklagten hätten Hamburg, der Wirtschaft
und der Bundesrepublik "schweren Schaden zugefügt" und das Gerücht
befördert, dass "Deutschland zur Bananenrepublik mutieren" könne.
Eine Zwangslüge sollte erlaubt sein
Staatsanwaltschaft und Journalisten sitzen auf verschiedenen Seiten
Rüdiger Bagger ist seit 15 Jahren Sprecher
der Hamburger Staatsanwaltschaft. Er gilt als alter Fuchs und Vollprofi - an
der Schnittstelle zwischen Ermittlungsverfahren und Öffentlichkeit ist der
Staatsanwalt, der sich vorher mit Wirtschaftsstraftaten und Organisierter
Kriminalität befasste, oft genug unter Dauerbeschuss von Tageszeitungen und
anderen Medien. Neben seiner Tätigkeit als Pressesprecher bearbeitet er
zusätzlich noch Strafvollstreckungssachen. Der 58-Jährige macht seinen Job, wie
er sagt, mit Leib und Seele.
Journalisten und Staatsanwälte, was ist das für ein
Verhältnis: Partner oder Konkurrenten?
Rüdiger Bagger: Beides. Auf der einen Seite Partner,
auf der anderen Seite Gegner, wobei die Gegnerschaft überwiegt. Wir sind
Auskunft gebende Behörde und sitzen auf der anderen Seite. Wenn man
Pressearbeit gleich Öffentlichkeitsarbeit setzt, ist das sowieso ein
Widerspruch in sich, gerade bezüglich einer Behörde wie der Staatsanwaltschaft,
die zwar keine Geheimbehörde ist, aber eine Behörde, die im Stillen ermittelt.
Wir sind kein Unternehmen, das sich in der Öffentlichkeit in erster Linie
verkaufen muss, sondern eine Strafverfolgungsbehörde, die von Amts wegen tätig
wird oder aufgrund von Anzeigen.
Und da stört die Presse eher?
Nicht immer. Oft hat der Beschuldigte keine Kenntnis
von einem gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahren, so dass es sich dann auch
gebietet, dass die Öffentlichkeit davon nicht erfährt. Es ist ja tagtägliches
Geschäft bei mir, dass Anfragen auflaufen wie: Ist es richtig, dass gegen Herrn
X im Zusammenhang mit bestimmten Geschäften wegen des Vorwurfs Y ermittelt
wird? Ich bestätige das, weil ich nach dem Landespressegesetz dazu verpflichtet
bin, und der Beschuldigte erfährt dann durch die Medien, dass gegen ihn
ermittelt wird. Wenn Sie noch solche Dinge nehmen wie die Vollstreckung von
Durchsuchungsbeschlüssen oder von Haftbefehlen, all das ist nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt. Die Medien sind aber auf so etwas, wie man so schön
sagt, scharf und wollen auch vor Ort dabei sein.
Nun haben Sie aber auch ein Interesse an
Öffentlichkeit.
Man kann ganz brutal sagen, dass die
Staatsanwaltschaft kein Interesse hat an Öffentlichkeit. Wir ermitteln am
liebsten so, dass die Öffentlichkeit davon nichts mitbekommt. Der einzige
Punkt, wo wir ein Interesse an Öffentlichkeit haben und den wir pressemäßig auch aktiv betreiben, ist die Veröffentlichung
unserer wöchentlichen Presseliste, wo wir Termine bekannt geben für Fälle, in
denen wir Anklage erhoben haben und Gerichtstermine stattfinden. Uns stört
natürlich nicht, wenn nachgefragt wird, wir beantworten die Fragen auch.
Also haben wir ein permanentes Spannungsverhältnis
zwischen Staatsanwaltschaft, die ermittelt, und Journalisten, die nachbohren.
Richtig. Aber das schließt ja nicht aus, dass man
vertrauensvoll zusammenarbeitet. Unter vertrauensvoll meine ich in diesem Fall,
dass man ehrlich ist. Und wenn ich mal nicht die ganze Wahrheit sage, der
Journalist anerkennt, dass dies die Zwangslüge ist, die einem die
Strafprozessordnung auferlegt. Dass man die Frage nach einem Haftbefehl, der
gegen jemanden besteht und demnächst vollstreckt werden soll, natürlich nicht
mit ja beantwortet, weil man sich dann gleichzeitig als Staatsanwalt und
Pressesprecher strafbar machen würde wegen des Vorwurfs der
Vollstreckungsvereitelung. Eine Partnerschaft ergibt sich durchaus dann, wenn
die Allgemeinheit geschädigt ist. Das heißt, wenn erhebliche Teile der
Bevölkerung in großem Stil durch betrügerische Unternehmen, durch
Preisausschreiben, 0190-Nummern oder Kaffeefahrten und Ähnliches Schaden
erleiden. Hier deckt die Presse etwas auf und berichtet darüber, wo wir dann
durch Prüfung zu der Erkenntnis kommen, dass ein Betrug vorliegt und die Medien
anschließend fragen: "Haben Sie jetzt ein formales Ermittlungsverfahren
eingeleitet?" Und wir bestätigen das dann. In diesen wenigen Einzelfällen
kommt es dann zu einem Austausch und einer Zusammenarbeit.
Es ist aber nicht Aufgabe der Medien, der
Staatsanwaltschaft belastendes Material zur Verfügung zu stellen.
Sie sind nicht Büttel der Staatsanwaltschaft, die
Staatsanwaltschaft aber auch nicht Büttel der Medien. Einen Distanzverlust
zwischen Medien und Staatsanwaltschaft darf es nicht geben. Aber wenn die
Bevölkerung in großem Umfang geschädigt wird, halte ich die Zusammenarbeit für
sinnvoll.
Nun haben Staatsanwälte und Journalisten in vielen
Fällen ein ähnliches Erkenntnisinteresse und ähnliche Methoden. Journalisten
recherchieren, Staatsanwälte ermitteln.
Wenn Sie den Bereich Recherche nehmen, ist es so,
dass Staatsanwälte und Journalisten eine ähnliche Tätigkeit durchführen. Die
Unterschiede liegen da, dass die Presse es oft als "Körperverletzung"
empfindet, wenn sie eine Information hat, die möglicherweise sogar einen
zureichenden Tatverdacht begründet, aber noch nicht veröffentlicht werden darf.
Schließlich könnte ja noch ein anderer von der Geschichte wissen, und der kommt
dann damit vorher raus. Wir dagegen sind sehr geduldig und langatmig. Wir
ermitteln mitunter zwei Jahre, ohne dass jemand außerhalb der Behörde Kenntnis
davon hat. Der zweite Unterschied ist, dass Sie manchmal aufgrund ihrer
Flexibilität mehr Möglichkeiten haben als wir. Sie können informelle Gespräche
führen, ohne sie aktenmäßig niederlegen zu müssen. Sie unterliegen keinen
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Wir können nicht selektiv berichten,
sondern müssen auch zugunsten des Beschuldigten ermitteln. Ich habe immer wieder
in den Medien erlebt, dass entlastendes Material verschwiegen wird, wenn es
nicht so spannend ist. Es gibt aber auch die Ebene, wo wir mehr Vorteile haben,
wo wir objektive Beweismittel erlangen können, auf die Sie keinen Zugriff
haben, es sei denn, Sie können sie kaufen oder sie werden Ihnen zugespielt.
Korruption ist ein gesellschaftliches Übel, das
sowohl Staatsanwälte als auch Journalisten in den letzten Jahren immer mehr
beschäftigt.
Korruption ist mit das
Gefährlichste, was einer Gesellschaft passieren kann. Wir haben in Hamburg seit
einigen Jahren in der Staatsanwaltschaft ein eigenes Dezernat, das sich
ausschließlich mit Korruption beschäftigt. Und im Grunde, ich sage dies mal
deutlich, ist jeder in irgendeiner Form gefährdet, bestechlich zu sein. Neben
dem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verliert die Gesellschaft das
Vertrauen in die staatlichen Organe und in die Wirtschaft. Journalisten haben
oft Anhaltspunkte und kommen nicht weiter. Da kann ein Gespräch mit der
Staatsanwaltschaft durchaus nützlich sein, um Hintergründe zu erhellen. Als
Staatsanwälte haben wir uns dabei allerdings strikt daran zu halten, dass wir
die Ermittlungen nicht gefährden und auch die Unschuldsvermutung und der
Datenschutz eingehalten werden.
Zwangsläufig haben Sie zu einigen Kollegen, mit
denen Sie seit Jahren zusammenarbeiten, ein besseres Verhältnis als zu anderen.
Wie sieht es mit Ihrer Nähe zu bestimmten Journalisten aus?
Es wäre unseriös, wenn ich sage würde: Jeder ist
gleich. Natürlich habe ich ein anderes Verhältnis zu Journalisten, mit denen
ich seit Jahren gut zusammenarbeite. Mit denen gehe ich auch mal essen oder man
trifft sich auf ein Bier. Das Ganze läuft unter dem normalen Begriff der
Kontaktpflege. Das heißt aber nicht, dass ich die besser behandele oder ihnen
Geschichten stecke, an denen bereits andere arbeiten. Ich bin ein großer
Verfechter der journalistischen Exklusivität. Natürlich gibt es aber auch im
Apparat von Polizei und Justiz Einzelpersonen, die auch mal Geschichten
durchstecken, ob nun aus Frust oder um sich wichtig zu machen.
Donnerstag, 9. Oktober 2003
Pinneberg
Bruno Egge kontert auf sieben Seiten
Halstenbek - Bruno Egge schießt
zurück: In einem siebenseitigen Brief an SPD-Fraktionschef Helmuth Jahnke weist
Halstenbeks Bürgermeister dessen Vorwürfe im
Zusammenhang mit der beschlossenen Funktionalausschreibung für den Dachaufbau
des "Knick-Eies" zurück.
Wie berichtet, hatten die Sozialdemokraten im
Bauausschuss der vorgesehenen Funktionalausschreibung zugestimmt. Eine
Abstimmungspanne, wie Jahnke später einräumte. Der SPD-Fraktionschef erklärte
ferner, er fühle sich in Sachen Funktionalausschreibung "von der
Verwaltung über den Tisch gezogen", weil es dabei nur um den Bau einer
Glasnetzkuppel gehe. Diesen Vorwurf weist Egge zurück.
Geduldig erläutert der Verwaltungschef dem
SPD-Fraktionsvorsitzenden und Verwaltungsjuristen die Rechtslage. Demnach
entspreche Jahnkes Forderung, zwei bis drei Firmen mit Alternativvorschlägen zu
betrauen, nicht der Beschlusslage und wäre allenfalls als Ideenwettbewerb zu
realisieren.
Egge weist auch Jahnkes Behauptung zurück, der
Bauausschuss sei nicht zu einer Entscheidung legitimiert gewesen. Jahnke möge
künftig mehrheitlich getroffene Entscheidungen respektieren und "rufschädigende Äußerungen" unterlassen. bum
Müllexport mit Schmiergeldern ?
HBK-Chef und früherer Hamburger Justizsenator weisen Vorwurf zurück
Hamburg. Adolf Hilmer, Chef des Hanseatischen Baustoffkontors (HBK) in Bad
Schwartau, das quasi ein Monopol für Mülltransporte zur Deponie Schönberg hält,
hat Berichte über "Schmiergeld-Zahlungen" an den ehemaligen Hamburger
Justizsenator Frank Dahrendorf (SPD) zurückgewiesen.
Veröffentlichungen in einer
Sonntagszeitung und einer Zeitschrift stützen sich auf ihnen vorliegende Stasi‑Akten.
Demnach soll auch der einstige Hamburger SPD‑Bürgerschaftsabgeordnete
Bodo Fischer in den achtziger Jahren Geld vom HBK erhalten haben. Es sei aber
nicht an Fischer persönlich gezahlt worden, so ein HBK‑Sprecher,
sondern an die Firma Bodo Fischer Umweltberatung.
Frank Dahrendorf,
der nach dem Stolzenberg‑Giftskandal von dem damaligen Bürgermeister Hans
Ulrich Klose als "Bauernopfer" zum Rücktritt vom Amt des
Justizsenators gedrängt worden war, hat bestritten, persönlich von HBK-Chef Hilmer finanzielle
Zuweisungen erhalten zu haben. Dazu der HBK‑Sprecher:
Vor über zehn Jahren wurde eine Rechtsberatungs‑Vereinbarung mit der
Hamburger Anwaltskanzlei Gerd Weiland
(auch SPD-Bürgerschaftsabgeordneter) geschlossen. Dahrendorf
gehörte bis 1991 dieser Sozietät an.
"Diese Mandantschaft dauert fort", so die HBK. Nach ihren
Angaben wurde die Summe von 2000 Mark monatlich, die angeblich Dahrendorf erhalten haben soll, seit etwa 1983 an die
Kanzlei Weiland für deren Tätigkeit gezahlt; der "inzwischen etwas nach
oben angepaßte Betrag" wird weiterhin
überwiesen. Gleiches hat auch Dahrendorf erklärt. Die
Verträge mit Hamburg über den Müllexport nach Schönberg seien vor 1983
geschlossen worden.
Quelle: vermutlich "Lübecker Nachrichten" - Anfang 1993
FRIEDERIKE
ZUR UNSTERBLICHKEIT
Schuback, Horst, Obstbauer ‑ Aschhorn 1, 2168 Drochtersen, Tel.
(04143) 61 72 geb. 21. 4. 33, aufgen. 13. 1. 84 (1)
Schulte, Johann,
Fruchtgroßhändler ‑ Götzdorfer Str. 54, 2160 Stade, Tel. (04141) 37 88 geb. 24. 7. 28, aufgen. 12. 5. 66 (11)
Schulz, Günter, Gastronom ‑
Kutscher's Hotel, 2167 Himmelpforten, Tel. (04144) 53
04 geb. 27. 6. 30, aufgen. 19. 6. 76 (111)
Schulz, Willy,
Arbeitsamtsangestellter i. R. Tel. (04141) 6 36 41 geb. 4. 9. 11, aufgen. 2. 3. 51 (111) ‑ Rothstr. 18, 2160 Stade,