AKTUELLES         H A M B U R G     Ü B E R B L I C K    

                  

Das Einwohner-Zentralamt zu Angriffen auf Amtsleiter Ralph Bornhöft:

Sommertheater in passendem Ambiente      

 

Die Vorwürfe und persönlichen Angriffen gegen den Leiter des Einwohner-Zentralamts sind diffamierend, altbekannt und ungerechtfertigt. Mit ihnen werden nicht nur der Leiter des Amtes, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde in Misskredit gebracht, die eine schwere Aufgabe zu bewältigen haben. Innensenator Olaf Scholz hat sich vor die Behörde und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt: "Die Aufnahme von Flüchtlingen ist für uns eine humanitäre Verpflichtung", sagte der Innensenator. "Wir wollen auch in Zukunft Flüchtlinge aufnehmen. Das bedeutet aber auch, dass diejenigen ausreisen müssen, die in ihrer Heimat keiner Bedrohung mehr ausgesetzt sind."

 

Grundsätzlich:

 

Die Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen ist keine Inszenierung der Ausländerbehörde - geschweige des Leiters des Einwohner-Zentralamtes -, sondern beruht auf eindeutigen gesetzlichen und politischen Vorgaben:

Zuständig für die Prüfung von Verfolgungsschicksalen einschließlich zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse sind ausschließlich das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das Verwaltungsgericht. Nach vollziehbar negativem Abschluss dieser Verfahren ist die Abschiebung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Ausländerbehörde ist daran gesetzlich gebunden und hat keinen eigenen Ermessensspielraum.

Nach Ziffer 6.2.5 der Koalitionsvereinbarung von SPD und GAL ist der Aufenthalt von ausreisepflichtigen Ausländern - insbesondere auch von abgelehnten Asylbewerbern - konsequent und zügig zu beenden.

 

Zu den Vorwürfen:

Der Vorwurf der Willkür oder der Rechtsbeugung entbehrt jeder Grundlage. Die Ausländerbehörde handelt nach geltendem Recht. Ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen ohne Rechtsgrundlage ein Bleiberecht zu geben, wäre dementsprechend schlicht rechtswidrig.

Die Ausländerbehörde verletzt nicht die Grundrechte des Einzelnen, sondern entscheidet auf der Grundlage des geltenden Rechts sowie der einschlägigen Rechtssprechung.

Eine weitere Dezentralisierung der Ausländerbehörde würde dem gesetzlichen Auftrag und den politischen Vorgaben nach der Koalitionsvereinbarung entgegenstehen.

 

Die von den Kritikern der Ausländerbehörde häufig verwendeten stereotypen Argumente gegen die bestehende Abschiebungspraxis sind in dem anliegendem Informationsblatt "Falsches und Richtiges zum Thema Abschiebung" hinreichend gewürdigt worden.

 

 

Bericht vom 10. Juni 2000:

 

Hiobsbotschaft für die Marler Philharmonia:

Staatsanwaltschaft hat Justus Frantz im Visier

 

Fast können sie einem leid tun: die Musiker der Philharmonia Hungarica. Nicht genug damit, dass ihre Zukunft am seidenen Faden hängt, jetzt kommt auch noch ihr Chef-Dirigent Justus Frantz mit negativen Schlagzeilen ins Gerede.

 

(JM) Laut Recherchen des Nachrichtenmagazins „report“ aus München ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Stardirigenten, weil er angeblich Steuern und Sozialabgaben in Höhe von fünf Millionen Mark nicht gezahlt hat. Der Hamburger Staatsanwalt Rüdiger Bagger räumt ein, dass gegen Justus Frantz ermittelt wird. Er geht Anzeigen und anonymen Hinweisen auf den Grund. Die Unregelmäßigkeiten betreffen Justus Frantz Arbeit bei der „Philharmonie der Nationen“. „Es geht um Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen und ähnliche Sachverhalte“, so der Staatsanwalt gegenüber „report“. Justus Frantz selber wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Während die Ermittler Frantz ins Visier nehmen, spielt dieser in Talkshows, in denen kritische Nachfragen unterbleiben, lieber die verfolgte Unschuld.

Chaotisch soll es bei der Agentur des Orchesters zugegangen sein. Sozialabgaben und Steuern für die Musiker seien nicht abgeführt worden, heißt es, Bereits im Januar 1998 seien die Verantwortlichen der „Philharmonie“, so das Steuerberatungsbüro Gerber und Partner auf die Zahlungsunfähigkeit hingewiesen worden.

Für die Marler Philharmonia Hungarica kommen diese Vorfälle zu einem denkbar schlechten Moment. Auf allen Ebenen ringen die Verantwortlichen um die finanzielle Basis und damit um die Zukunft des Orchesters. „Negative Schlagzeilen sind das Letzte, was wir jetzt brauchen können“, ärgert sich Harald Polenz, Pressesprecher des Fördervereins der PH.

 

 

Carl Vogel

Lebenslang – Geständnisse eines Extremsammlers

      Statement-Reihe, Band 27, 164 Seiten, 14 Abb.

      ISBN 3-929970-38-4, br., EUR 15,80

Carl Vogel, ehemals Präsident der Hamburger Hochschule für bildende Künste und bis 1999 im Vorstand der Griffelkunst-Vereinigung, führt in seinem ebenso persönlichen wie vergnüglichen Buch durch die Höhen und Tiefen (s)eines Sammlerlebens. Angereichert durch allerlei Anekdotisches, läßt er den Leser teilhaben an seinem Werdegang bis zum Eigentümer einer der bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Grafik. Auf diesem Streifzug durch die eigene Lebensgeschichte schneidet der Autor darüber hinaus immer wieder auch Themen von allgemeinem Sammlerinteresse an: Welche Eigenschaften zeichnen einen wahren Sammler aus? Warum sammeln Leute überhaupt Kunst? Wie soll eine gute Sammlung beschaffen sein? Den Abschluß bilden ein leidenschaftliches Plädoyer für die Einrichtung des ersten Grafikmuseums auf deutschem Boden in Prora auf Rügen, wo die Sammlung Carl und Carin Vogel als Stiftung eine neue Heimat finden soll, sowie ein Statement zur “Griffelkunst-Affäre”.

 

 

CDU zollt Bürgermeister Respekt

Christdemokraten loben von Beust und wollen Koalition fortsetzen

 

von Ira von Mellenthin

 

Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust hat in der eigenen Fraktion und Partei für seine Reaktion und sein Vorgehen uneingeschränkte Zustimmung gefunden. Der Senatspräsident, erklärten Funktionäre, Basismitglieder und Parteikollegen unisono, habe energische Führungsstärke und Format gezeigt und allen, die ihm Führungs- sowie Entscheidungsschwäche vorhielten, eines Besseren belehrt.

 

 

"Herzlichen Glückwunsch, Ole von Beust", erklärte der kulturpolitische Sprecher, CDU-Urgestein Karl-Heinz Ehlers. Der Bürgermeister habe die "einzig mögliche und richtige Entscheidung getroffen". "Er hat aktive Führungsstärke gezeigt und allen verdeutlicht, dass er sich nicht erpressen lässt", betonte Ehlers.

 

 

Schills Verhalten wertete der Abgeordnete als "bodenlose Ferkelei". "Was er gemacht hat, war mehr als niederträchtig und am Rande der Kriminalität", so Ehlers. Schill habe sich in der Frage, wie weit er gehen könnte und wer hinter ihm stehe, "völlig getäuscht", weil er jegliches Maß und "jeden Kontakt zur Basis" verloren habe. Jetzt gelte es, mit der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive sowie den Senatsvertretern der Partei die Koalition fortzusetzen.

 

 

Auch CDU-Innenexperte Carsten Lüdemann sprach sich für eine Fortsetzung des Mitte-Rechts-Bündnisses aus. "Ich hoffe, dass es zu einer Einigung über eine Fortführung kommen wird und das Dreierbündnis nicht an die Person Schills gebunden ist", so Lüdemann. Die Einleitung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den entlassenen Innensenator begrüßte der Innenexperte und Jurist ausdrücklich. Versuchte Erpressung sei strafbewährt. "Mir fehlen für ein derartiges Vorgehen die Worte", sagte Lüdemann.

 

 

Für seine Entscheidung, so eindeutig und schnell auf das Verhalten Schills reagiert zu haben, verdiene Ole von Beust Hochachtung. "Anders zu reagieren, hätte ihm den Vorwurf ausgesetzt, erpressbar zu sein. Das hat er widerlegt", so Lüdemann.

 

 

Die Vizevorsitzende der CDU-Fraktion, Karen Koop, wertete die Entscheidung des Ersten Bürgermeisters als "richtig und mutig". Schill habe sich disqualifiziert. "Bislang haben wir nur vermuten können, dass Zweifel an seinem Charakter berechtigt sind, jetzt wissen wir es", so Koop. Für sein Verhalten und seinen schlechten Charakter gebe es "keine Entschuldigung".

 

 

Vizefraktionschef Bernd Reinert erklärte, dass Ole von Beust mit seiner Entscheidung "ein wichtiges Signal für den Stil der Hamburger Politik" gegeben habe. Das Privatleben eines Politikers müsse wie bisher auch privat bleiben. Dies hätten bislang "alle akzeptiert". Schill habe jetzt eine bislang unbekannte "Tabu- und Grenzverletzung" begangen. Auch dadurch sei er nicht mehr "halt-, vertret- und vermittelbar", sagte Reinert.

 

 

Berndt Röder, Erster Vizepräsident der Bürgerschaft, begrüßte die Entlassung Schills - und die Ankündigung einer Fortsetzung der Koalition. "Sie arbeitet gut, ist für die Stadt positiv und menschlich harmonisch", so Röder. Daher sei das Bündnis fortzusetzen.

 

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Dietrich Wersich, fordert eine Fortsetzung der Konstellation. Sie habe bislang gute Arbeit geleistet und dürfe jetzt nicht an Schill scheitern. "Wenn sich die Partei Rechtsstaatlicher Offensive in ausreichendem Maß von ihrem ehemaligen Gründer und Innensenator distanziert, wäre eine Weiterführung das Richtige", erklärte Wersich. Der Bürgermeister habe daher "absolut richtig gehandelt".

 

Zuspruch erhielt von Beust unterdessen auch aus Schleswig-Holstein. "Ich zolle von Beust meinen höchsten Respekt vor seiner Entscheidung", so CDU-Chef Peter Harry Carstensen. Er hoffe, dass die Koalition fortgesetzt werde.

 

Artikel erschienen am 20. Aug 2003

 

Da spaziert der Kunde durch Räume, die mit edlen Möbeln, Wohn-Accessoires und teuren Teppichen bestückt sind. Regie im Laden führt der vereidigte Versteigerer Rolf Meiborg. Er macht das im Auftrag des Hamburger Auktionators Johann-Hinrich Koch.

So erlesen die zum Verkauf ausgestellten Stücke auch erscheinen mögen: Sie repräsentieren gleichzeitig die gegenwärtige Wirtschaftsflaute. Über dem Teuren liegt die Tristesse der Krise, die die Läger der Auktionatoren anschwellen lässt.

Da wird das Esszimmer aus der Windsor Collection zum Mitnahme-Mobiliar und der Isfahan-Teppich mit einer Million Knoten pro Quadratmeter zur Kuckuck-Ware. "Was man bei uns sieht, stammt weitgehend aus Insolvenzen, Firmen-Zusammenbrüchen und Überproduktionen", erläutert Meiborg.

 

Die Ware werde nicht verramscht, jedoch deutlich unter Preis angeboten. Versteigerungen gebe es beim Verwertungsverkauf nicht.

Das Geschäftsprinzip funktioniert ähnlich wie bei den fliegenden Händlern. "Wir sind ein paar Wochen in Leer, danach geht’s weiter", erläutert Meiborg. Erst im Januar hat der Verwertungsverkauf in der Ledastadt eröffnet. Bis Ende März sind die Räume an der Bremer Straße gemietet. Wo die Auktionatoren danach Quartier beziehen, steht noch in den Sternen. Das hänge vom Standort ab und natürlich von den Kosten, sagt Meiborg.

 

Der Umzug gehe in der Regel problemlos über die Bühne. Meiborg: "Was andere in zwei Wochen bewerkstelligen, kriegen wir in zwei Tagen hin". Wöchentlich rollt Nachschub für das Geschäft an.

Gleichwohl geht auch am Verwertungsverkauf die allgemeine Konsumverweigerung der Käufer nicht vorbei. "Auch wir merken deutlich, dass den Leuten das Geld nicht mehr so locker sitzt", meint Meiborg.

 

 

                  

[Datenschleuder]   [28]            Ist Lochte gestolpert?    

                                              

 

 Ist Lochte gestolpert?

Der Präsident des Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, Christian Lochte ist entgegen seiner Zusage vom Vortage und Bestätigung im Fernsehen nicht auf der Diskussionsveranstaltung des CCC '88 in der Hamburger Markthalle erschienen. Von der Kripo wurde dem CCC fünfzehn Minuten nach Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, daß Herr Lochte "aus sicherheitsrelevanten Erwägungen an der Veranstaltung nicht teilnehmen" könne. Wau Holland schlug vor, daß Lochte über das Telefon an der Diskussion teilnehmen könne.

 

Mitglieder des CCC bemühten sich sofort, dafür die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Kripo, Abteilung Personenschutz, erklärte, sie wolle diese Möglichkelt prüfen. Nach weiteren zehn Minuten wurde dem CCC von der Kripo mitgeteilt, da auch eine telefonische Teilnahme von Herrn Lochte nicht möglich ist. Es gelang nicht, mit dem Eingeladenen direkt zu sprechen. Lochte hatte nach einer ersten Anfrage vor zwei Monaten sofort zugesagt und diese Haltung auch noch kurz vor der Veranstaltung vertreten.

 

Spontan wurde entschieden, anstelle von Herrn Lochte, den Hamburger Daterschutzbeauftragten Klaus-Henning Schapper um eine Teilnahme zu bitten und damit der bereits laufenden Veranstaltung andere Akzente zu geben. Zwei CCC´ler fuhren umgehend zum Büro des Datenschutzbeauftragen, um ihn persönlich ansprechen zu können. Schapper wäre sofort bereit gewesen, wenn er nicht terminlich verhindert gewesen wäre. Er verwies auf seinen Mitarbeiter Herrn Schaar, der im Zuschauerraurn saß und zu dieser Spontanität laut Schapper sicher bereit wäre. Da wir Herrn Schaar nicht kannten und es zudem schwierig gewesen wäre, ihn im Zuschauergedränge zu finden, sollte ihn die Moderatorin Ute Schäub vom Podium aus zunächst ausfindig machen. Durch ein Mißverständnis ging sie davon aus, daß Herr Schaar bereits zugesagt hätte und bat ihn ohne Vorankündigung auf das Podium.

 

Dieser wußte überhaupt nicht wie ihm geschah, war aber, unter großem Beifall sofort dabei und erläuterte den anwesenden eindrucksvoll Hintergründe zur Digitalisierung des Fernsprechnetzes (ISDN). Damit war nicht nur für die Anwesenden Teilnehmerinnen, sondern auch für die insgesamt fünf anwesen Fernsehteams die Veranstaltung gerettet. Wir werden uns bemühen, die von Herrn Schaar vorgetragenen Fakten vom Datenschutzbeauftragten zu erhalten und in die Netze zu geben.

 

Auch Prof. Brunnstein hatte einen interessanten Auftritt. Er forderte den CCC massiv auf, klare Positionen zu beziehen und über inhaltlichen Ziele Auskunft zu geben. Brunstein sagte. Hacker könnten mit dem unberechtigten Eindringen in Computersysteme wissenschaftliche Forschung gefährden. Der CCC- Slogan "private Daten schützen, öffentliche Daten nützen" klinge zwar plausibel, dennoch müsse Datenschutz für alle juristischen Personen gelten, für Privatpersonen genauso wie für Firmen unterschiedlicher Größenordnung.

 

Wau Holland erklärte, daß Datenschutz selbstverständlich auch für Unternehmen gelte. Diese Betriebsgeheimnisse seien grundsätzlich auch zu respektieren. Allerdings gäbe es genügend Beispiele. wie unter dem Deckmantel der Betriebsgeheimnisse Informationen geheimgehalten werden, die in die Öfrentlichkeit müssen, damit sich der Einzelne beispielsweise auf gewisse Umweltgefährdungen in einstellen kann. Im CCC werde auch nicht jeder Hack veröffentlicht, von dem man Kenntnis bekommt. Auch "stille Beerdigungen" sicherheitsrelevanter Unregelmäßigkeiten in Computersystemen gehören zur Praxis im CCC. Die Hackerethik ist die geistige Basis, um in diesem Spannungsfeld zwischen notwendiger Geheimhaltung und Informationspflicht handeln zu können. Es sei längst überfällig, neue Wege im Umgang mit weltweit verschalteten Computernetzen und deren Gebrauchs- aber auch Mißbrauchsmöglichkeiten zu finden. Die Hacker, die sich als Wissenschaftler ohne akademischen Titel verstehen, haben das Problem erkannt und mehr als Dialogbereitschaft bewiesen.

 

Hans Giss, Herausgeber der Fachzeitung Datenschutzberater (HandelsblattVerlag), erläuterte die Probleme der Datensicherheit. An die Adresse Professor Brunnstein gerichtet, meinte Gliss, daß gerade er als Informatiker dazu beitragen könne, da mit dem Zielkoriflikt zwischen einerseits notwendigem offenen Informationsaustausch in der Wissenschaft und den Belangen der Datensicheiheit fachgerecht umgegangen wird.

 

Während der Veranstaltung bemühten sich Mitglieder des CCC eine Videoaufzeichnung des am Vortage bei SAT 1 gesendeten Gesprächs zwischen Lochte, und Wau Holland zu beschaffen. Auf diese Weise konnten die Einschätzungen eines maßgeblichen Vertreters des Verfassungschutzes in die Veranstaltung einfließen. Wau Holland nannte den Verfassungschutz in diesem Gespräch eine "Verwaltungsbehörde, die sich als Nachrichtendienst tarnt".

 

 

"Die Angeklagten haben Hamburg schwer geschadet"

Teilverurteilungen gegen Kossak und Wünsche wegen Bestechlichkeit und Bestechung. Zeugenaussage wird jedoch angezweifelt

Von Ira von Mellenthin

 

In dem Korruptionsprozess um den umstrittenen Bau zweier Stadtvillen an der Schönen Aussicht 29/30 hat die Große Strafkammer 11 des Landgerichts Hamburgs ehemaligen Oberbaudirektor Egbert Kossak am Dienstag wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 11 700 Euro, Bauunternehmer Kai Wünsche wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 36 000 Euro verurteilt. Den Hauptvorwurf einer Schmiergeldzahlung von 200 000 Mark für Unterstützungsleistungen Kossaks bei dem Bauvorhaben sah die Kammer dagegen als nicht erwiesen an. Anders als die Staatsanwaltschaft würdigte das Gericht den einzigen Hauptbelastungszeugen Arnold Lenggenhager als "mit hoher Wahrscheinlichkeit unglaubhaft". Im Zusammenhang mit der Zahlung Wünsches an die Ehefrau Kossaks für die Betreuung und Durchführung eines Architektenwettbewerbs in Höhe von 70 000 Mark hätten sich die Angeklagten dagegen "schuldhaft strafbar gemacht", erklärte der Vorsitzende Richter Peter Wölber. Mit den Geldstrafen blieb das Gericht weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für Kossak zweieinhalb Jahre Haft und die Rückzahlung von 102 258 Euro, für Wünsche drei Jahre Haft und die Zahlung von drei Millionen Euro gefordert hatte.

 

Nach Angaben Wölbers habe die Kammer zu prüfen und bewerten gehabt, wie viel Geld im Zusammenhang mit dem Bau an der Außenalster von Wünsche an Kossak geflossen sei, ob die Baugenehmigung und die Befreiung von Vorschriften rechtmäßig waren, zudem ob zwischen dem Investor und dem Oberbaudirektor eine Unrechtsvereinbarung geschlossen worden sei. Dabei habe die Aussage Lenggenhagers, die Übergabe eines Umschlages mit 200 000 Mark von Wünsche an Kossak gesehen zu haben, keine "richterliche Überzeugung begründen" können. Vielmehr bestünden erhebliche Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Angaben. In der mehr als 15-stündigen Vernehmung des Kronzeugen sei die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass Lenggenhager nachträglich die vermeintliche Tat konstruiert habe. Dafür spreche auch, dass er, "wie oft bei Betrügern", die Wahrheit herausgestrichen habe und sich an "keine Details" erinnern konnte. Gegen Lenggenhager spreche zudem, dass Wünsche kein Vermögensabfluss von 200 000 Mark habe nachgewiesen werden können, auch wenn dessen "Finanzsituation unübersichtlich war". Ebenfalls hätten die Ermittlungen bei Kossaks "geordneten Verhältnissen" keine Hinweise auf einen entsprechenden Zahlungseingang ergeben. Lenggenhager habe Wünsche "schaden" wollen, gleichzeitig den Ruf beider Angeklagter massiv geschädigt.

 

Die vom Bezirksamt Nord sowie vom Bauamt Uhlenhorst erteilte Baugenehmigung erklärte Wölber derweil als "eindeutig materiell und formell rechtmäßig". Unbedenklich seien auch die erteilten Ausnahmegenehmigungen.

 

Scharfe Worte fand Wölber für die Auslobung des Architekturwettbewerbs und die Zahlung der 70 000 Mark an das Büro der Frau Kossaks und die Rolle des Oberbaudirektors in diesem Zusammenhang. So habe Kossak nicht nur bestimmt, dass der Wettbewerb betrieben werde, von wem und zu welchem Preis, sondern auch die Besetzung der Jury sowie der Maßgaben festgelegt. Er sei auch weiter tätig geblieben, als seine von ihm getrennte Frau den Wettbewerb übernommen hatte. Zudem habe er den "Spielraum des Bezirksamtes betreffend der Bruttogeschossfläche aufgehoben" und "nach unten sichern lassen", dass seine Anordnungen befolgt würden, gleichzeitig "Gefälligkeitsschreiben" an Wünsche gefertigt. Kossak, so Wölber, habe sich "distanzlos direkt und indirekt in das Verfahren" sowie den Genehmigungsablauf eingebracht, seiner Frau einen Vorteil verschafft und Kraft seines Amtes unter Dienstpflichtverletzung garantiert, dass das Verfahren nach seinen Vorgaben abliefe. Wünsches Vorteil sei gewesen, dass ihm mit "Kossak an der Seite keiner mehr an den Karren fahren und das Ziel der Gewinnmaximierung nicht mehr durchkreuzt werden konnte". Dies sei "klassische Vetternwirtschaft, Nepotismus". Kossak habe selbst seinen "guten Ruf vergällt", Wünsche jetzt einen "Fleck auf der bislang weißen Weste eines untadeligen Kaufmanns".

 

Auch wenn das Gericht auf einen minderschweren Fall erkannt habe, so hätten die Straftaten doch "besonderes Gewicht", da "der Bestochene und der Bestecher zu führenden Persönlichkeiten" zählten. Die Angeklagten hätten Hamburg, der Wirtschaft und der Bundesrepublik "schweren Schaden zugefügt" und das Gerücht befördert, dass "Deutschland zur Bananenrepublik mutieren" könne.

 

 

Eine Zwangslüge sollte erlaubt sein Staatsanwaltschaft und Journalisten sitzen auf verschiedenen Seiten

 

Rüdiger Bagger ist seit 15 Jahren Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Er gilt als alter Fuchs und Vollprofi - an der Schnittstelle zwischen Ermittlungsverfahren und Öffentlichkeit ist der Staatsanwalt, der sich vorher mit Wirtschaftsstraftaten und Organisierter Kriminalität befasste, oft genug unter Dauerbeschuss von Tageszeitungen und anderen Medien. Neben seiner Tätigkeit als Pressesprecher bearbeitet er zusätzlich noch Strafvollstreckungssachen. Der 58-Jährige macht seinen Job, wie er sagt, mit Leib und Seele.

 

 

 

Journalisten und Staatsanwälte, was ist das für ein Verhältnis: Partner oder Konkurrenten?

 

Rüdiger Bagger: Beides. Auf der einen Seite Partner, auf der anderen Seite Gegner, wobei die Gegnerschaft überwiegt. Wir sind Auskunft gebende Behörde und sitzen auf der anderen Seite. Wenn man Pressearbeit gleich Öffentlichkeitsarbeit setzt, ist das sowieso ein Widerspruch in sich, gerade bezüglich einer Behörde wie der Staatsanwaltschaft, die zwar keine Geheimbehörde ist, aber eine Behörde, die im Stillen ermittelt. Wir sind kein Unternehmen, das sich in der Öffentlichkeit in erster Linie verkaufen muss, sondern eine Strafverfolgungsbehörde, die von Amts wegen tätig wird oder aufgrund von Anzeigen.

 

Und da stört die Presse eher?

 

Nicht immer. Oft hat der Beschuldigte keine Kenntnis von einem gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahren, so dass es sich dann auch gebietet, dass die Öffentlichkeit davon nicht erfährt. Es ist ja tagtägliches Geschäft bei mir, dass Anfragen auflaufen wie: Ist es richtig, dass gegen Herrn X im Zusammenhang mit bestimmten Geschäften wegen des Vorwurfs Y ermittelt wird? Ich bestätige das, weil ich nach dem Landespressegesetz dazu verpflichtet bin, und der Beschuldigte erfährt dann durch die Medien, dass gegen ihn ermittelt wird. Wenn Sie noch solche Dinge nehmen wie die Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen oder von Haftbefehlen, all das ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Die Medien sind aber auf so etwas, wie man so schön sagt, scharf und wollen auch vor Ort dabei sein.

 

Nun haben Sie aber auch ein Interesse an Öffentlichkeit.

 

Man kann ganz brutal sagen, dass die Staatsanwaltschaft kein Interesse hat an Öffentlichkeit. Wir ermitteln am liebsten so, dass die Öffentlichkeit davon nichts mitbekommt. Der einzige Punkt, wo wir ein Interesse an Öffentlichkeit haben und den wir pressemäßig auch aktiv betreiben, ist die Veröffentlichung unserer wöchentlichen Presseliste, wo wir Termine bekannt geben für Fälle, in denen wir Anklage erhoben haben und Gerichtstermine stattfinden. Uns stört natürlich nicht, wenn nachgefragt wird, wir beantworten die Fragen auch.

 

Also haben wir ein permanentes Spannungsverhältnis zwischen Staatsanwaltschaft, die ermittelt, und Journalisten, die nachbohren.

 

Richtig. Aber das schließt ja nicht aus, dass man vertrauensvoll zusammenarbeitet. Unter vertrauensvoll meine ich in diesem Fall, dass man ehrlich ist. Und wenn ich mal nicht die ganze Wahrheit sage, der Journalist anerkennt, dass dies die Zwangslüge ist, die einem die Strafprozessordnung auferlegt. Dass man die Frage nach einem Haftbefehl, der gegen jemanden besteht und demnächst vollstreckt werden soll, natürlich nicht mit ja beantwortet, weil man sich dann gleichzeitig als Staatsanwalt und Pressesprecher strafbar machen würde wegen des Vorwurfs der Vollstreckungsvereitelung. Eine Partnerschaft ergibt sich durchaus dann, wenn die Allgemeinheit geschädigt ist. Das heißt, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung in großem Stil durch betrügerische Unternehmen, durch Preisausschreiben, 0190-Nummern oder Kaffeefahrten und Ähnliches Schaden erleiden. Hier deckt die Presse etwas auf und berichtet darüber, wo wir dann durch Prüfung zu der Erkenntnis kommen, dass ein Betrug vorliegt und die Medien anschließend fragen: "Haben Sie jetzt ein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet?" Und wir bestätigen das dann. In diesen wenigen Einzelfällen kommt es dann zu einem Austausch und einer Zusammenarbeit.

 

Es ist aber nicht Aufgabe der Medien, der Staatsanwaltschaft belastendes Material zur Verfügung zu stellen.

 

Sie sind nicht Büttel der Staatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft aber auch nicht Büttel der Medien. Einen Distanzverlust zwischen Medien und Staatsanwaltschaft darf es nicht geben. Aber wenn die Bevölkerung in großem Umfang geschädigt wird, halte ich die Zusammenarbeit für sinnvoll.

 

Nun haben Staatsanwälte und Journalisten in vielen Fällen ein ähnliches Erkenntnisinteresse und ähnliche Methoden. Journalisten recherchieren, Staatsanwälte ermitteln.

 

Wenn Sie den Bereich Recherche nehmen, ist es so, dass Staatsanwälte und Journalisten eine ähnliche Tätigkeit durchführen. Die Unterschiede liegen da, dass die Presse es oft als "Körperverletzung" empfindet, wenn sie eine Information hat, die möglicherweise sogar einen zureichenden Tatverdacht begründet, aber noch nicht veröffentlicht werden darf. Schließlich könnte ja noch ein anderer von der Geschichte wissen, und der kommt dann damit vorher raus. Wir dagegen sind sehr geduldig und langatmig. Wir ermitteln mitunter zwei Jahre, ohne dass jemand außerhalb der Behörde Kenntnis davon hat. Der zweite Unterschied ist, dass Sie manchmal aufgrund ihrer Flexibilität mehr Möglichkeiten haben als wir. Sie können informelle Gespräche führen, ohne sie aktenmäßig niederlegen zu müssen. Sie unterliegen keinen entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Wir können nicht selektiv berichten, sondern müssen auch zugunsten des Beschuldigten ermitteln. Ich habe immer wieder in den Medien erlebt, dass entlastendes Material verschwiegen wird, wenn es nicht so spannend ist. Es gibt aber auch die Ebene, wo wir mehr Vorteile haben, wo wir objektive Beweismittel erlangen können, auf die Sie keinen Zugriff haben, es sei denn, Sie können sie kaufen oder sie werden Ihnen zugespielt.

 

Korruption ist ein gesellschaftliches Übel, das sowohl Staatsanwälte als auch Journalisten in den letzten Jahren immer mehr beschäftigt.

 

Korruption ist mit das Gefährlichste, was einer Gesellschaft passieren kann. Wir haben in Hamburg seit einigen Jahren in der Staatsanwaltschaft ein eigenes Dezernat, das sich ausschließlich mit Korruption beschäftigt. Und im Grunde, ich sage dies mal deutlich, ist jeder in irgendeiner Form gefährdet, bestechlich zu sein. Neben dem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verliert die Gesellschaft das Vertrauen in die staatlichen Organe und in die Wirtschaft. Journalisten haben oft Anhaltspunkte und kommen nicht weiter. Da kann ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft durchaus nützlich sein, um Hintergründe zu erhellen. Als Staatsanwälte haben wir uns dabei allerdings strikt daran zu halten, dass wir die Ermittlungen nicht gefährden und auch die Unschuldsvermutung und der Datenschutz eingehalten werden.

 

Zwangsläufig haben Sie zu einigen Kollegen, mit denen Sie seit Jahren zusammenarbeiten, ein besseres Verhältnis als zu anderen. Wie sieht es mit Ihrer Nähe zu bestimmten Journalisten aus?

 

Es wäre unseriös, wenn ich sage würde: Jeder ist gleich. Natürlich habe ich ein anderes Verhältnis zu Journalisten, mit denen ich seit Jahren gut zusammenarbeite. Mit denen gehe ich auch mal essen oder man trifft sich auf ein Bier. Das Ganze läuft unter dem normalen Begriff der Kontaktpflege. Das heißt aber nicht, dass ich die besser behandele oder ihnen Geschichten stecke, an denen bereits andere arbeiten. Ich bin ein großer Verfechter der journalistischen Exklusivität. Natürlich gibt es aber auch im Apparat von Polizei und Justiz Einzelpersonen, die auch mal Geschichten durchstecken, ob nun aus Frust oder um sich wichtig zu machen.

 

 

Donnerstag, 9. Oktober 2003   

Pinneberg            

 

Bruno Egge kontert auf sieben Seiten

 

 

Halstenbek - Bruno Egge schießt zurück: In einem siebenseitigen Brief an SPD-Fraktionschef Helmuth Jahnke weist Halstenbeks Bürgermeister dessen Vorwürfe im Zusammenhang mit der beschlossenen Funktionalausschreibung für den Dachaufbau des "Knick-Eies" zurück.

 

Wie berichtet, hatten die Sozialdemokraten im Bauausschuss der vorgesehenen Funktionalausschreibung zugestimmt. Eine Abstimmungspanne, wie Jahnke später einräumte. Der SPD-Fraktionschef erklärte ferner, er fühle sich in Sachen Funktionalausschreibung "von der Verwaltung über den Tisch gezogen", weil es dabei nur um den Bau einer Glasnetzkuppel gehe. Diesen Vorwurf weist Egge zurück.

 

Geduldig erläutert der Verwaltungschef dem SPD-Fraktionsvorsitzenden und Verwaltungsjuristen die Rechtslage. Demnach entspreche Jahnkes Forderung, zwei bis drei Firmen mit Alternativvorschlägen zu betrauen, nicht der Beschlusslage und wäre allenfalls als Ideenwettbewerb zu realisieren.

 

Egge weist auch Jahnkes Behauptung zurück, der Bauausschuss sei nicht zu einer Entscheidung legitimiert gewesen. Jahnke möge künftig mehrheitlich getroffene Entscheidungen respektieren und "rufschädigende Äußerungen" unterlassen. bum

 

 

Müllexport mit Schmiergeldern ?

 

HBK-Chef und früherer Hamburger Justizsenator weisen Vorwurf zurück

 

Hamburg. Adolf Hilmer, Chef des Hanseatischen Baustoffkontors (HBK) in Bad Schwartau, das quasi ein Monopol für Mülltransporte zur Deponie Schönberg hält, hat Berichte über "Schmiergeld-Zahlungen" an den ehemaligen Hamburger Justizsenator Frank Dahrendorf (SPD) zurückgewiesen.

 

Veröffentlichungen in einer Sonntagszeitung und einer Zeitschrift stützen sich auf ihnen vorliegende Stasi‑Akten. Demnach soll auch der einstige Hamburger SPD‑Bürgerschaftsabgeordnete Bodo Fischer in den achtziger Jahren Geld vom HBK erhalten haben. Es sei aber nicht an Fischer persönlich gezahlt worden, so ein HBK‑Sprecher, sondern an die Firma Bodo Fischer Umweltberatung.

 

Frank Dahrendorf, der nach dem Stolzenberg‑Giftskandal von dem damaligen Bürgermeister Hans Ulrich Klose als "Bauernopfer" zum Rücktritt vom Amt des Justizsenators gedrängt worden war, hat bestritten, persönlich von HBK-Chef Hilmer finanzielle Zuweisungen erhalten zu haben. Dazu der HBK‑Sprecher: Vor über zehn Jahren wurde eine Rechtsberatungs‑Vereinbarung mit der Hamburger Anwaltskanzlei Gerd Weiland (auch SPD­-Bürgerschaftsabgeordneter) geschlossen. Dahrendorf gehörte bis 1991 dieser Sozietät an.

 

"Diese Mandantschaft dauert fort", so die HBK. Nach ihren Angaben wurde die Summe von 2000 Mark monatlich, die angeblich Dahrendorf erhalten haben soll, seit etwa 1983 an die Kanzlei Weiland für deren Tätigkeit gezahlt; der "inzwischen etwas nach oben angepaßte Betrag" wird weiterhin überwiesen. Gleiches hat auch Dahrendorf erklärt. Die Verträge mit Hamburg über den Müllexport nach Schönberg seien vor 1983 geschlossen worden.

 

Quelle: vermutlich "Lübecker Nachrichten" - Anfang 1993



FRIEDERIKE ZUR UNSTERBLICHKEIT

 

Schuback, Horst, Obstbauer ‑ Aschhorn 1, 2168 Drochtersen, Tel. (04143) 61 72 geb. 21. 4. 33, aufgen. 13. 1. 84 (1)

 

Schulte, Johann, Fruchtgroßhändler ‑ Götzdorfer Str. 54, 2160 Stade, Tel. (04141) 37 88 geb. 24. 7. 28, aufgen. 12. 5. 66 (11)

 

Schulz, Günter, Gastronom ‑ Kutscher's Hotel, 2167 Himmelpforten, Tel. (04144) 53 04 geb. 27. 6. 30, aufgen. 19. 6. 76 (111)

 

Schulz, Willy, Arbeitsamtsangestellter i. R. Tel. (04141) 6 36 41 geb. 4. 9. 11, aufgen. 2. 3. 51 (111) ‑ Rothstr. 18, 2160 Stade,