Erklärung der Glaubenskongregation zu freimaurerischen
Vereinigungen -
Urteil der katholischen Kirche unverändert
Es wurde die Frage gestellt,
ob sich das Urteil der Kirche über die Freimaurerischen
Vereinigungen durch die Tatsache geändert hat, daß der neue Codex
Iuris Canonici ‑ Codex des kanonischen Rechtes (CIC) sie nicht ausdrücklich
erwähnt wie der frühere. Diese Kongregation ist in der Lage zu antworten, daß
diesem Umstand das gleiche Kriterium der Redaktion zugrundeliegt
wie für andere Vereinigungen, die gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie in
breitere Kategorien eingegliedert sind. Das negative Urteil der Kirche über die
freimaurerischen Vereinigungen bleibt also
unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der
Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die
Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen
angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die
heilige Kommunion empfangen. Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich
über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in
einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer
Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation
vom 17. Februar 1981 (vgl. AAS 73/1981; S. 240‑241). Papst Johannes Paul
II. hat diese Erklärung, die in der ordentlichen Sitzung dieser Kongregation
beschlossen wurde, bei der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten
gewährten Audienz bestätigt und ihre Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die
Glaubenslehre, 26. November 1983
Joseph Kardinal Ratzinger,
Präfekt
Erzbischof
Jérome Hamer OP, Sekretär
(Osservatore
Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 48,
2.12.1983)