EU-Austritts Österreichs ?

 

Am Freitag dem 16. Juni 2000 um 9 Uhr 30 haben Vertreter einer «Überparteilichen Aktion "EU-Austritt"» im Wiener Innenministerium exakt 8469 amtlich beglaubigte Unterstützungserklärungen für ein entsprechendes Volksbegehren eingereicht; damit wurde die erforderliche Mindestzahl von 7800 Unterschriften sogar um 669 überschritten. Doch wochenlang haben die österreichischen, deutschen und sonstigen etablierten Medien diese sicher nicht gerade nebensächliche Nachricht fast komplett verheimlicht.

Diesmal hatten wir persönlich die unmittelbare Gelegenheit, zu beobachten, wie perfekt die Medien einem jedenfalls von zentraler und folglich «höchster» Stelle befohlenen Nachrichtenboykott Folge leisten. Schon am 13. Juni hatte uns die briefliche Mitteilung eines der Initiatoren des Volksbegehrens erreicht, worin die Übergabe der Unterschriften für den 16. Juni um 9 Uhr sowie eine anschließende Pressekonferenz im «Cafe Landmann» angekündigt wurde.

Gespannt lauschten wir daraufhin am Nachmittag und Abend des 16. Juni den stündlichen Nachrichten verschiedener deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunksender, die bekanntlich einen gesetzlichen Auftrag zur «Grundversorgung» der Bevölkerung mit allen relevanten Informationen haben ... Totale Fehlanzeige! Auch in den Tagen und Wochen danach wurde das durch die korrekte Unterschriftenübergabe automatisch eingeleitete Volksbegehren im Rundfunk mit keinem Wort erwähnt.

Mindestens ebenso aufschlußreich war das Verhalten der Redaktion der konzilskatholischen (Zwei-)Tageszeitung «Die Tagespost». Das von der sogenannten Deutschen Bischofskonferenz jährlich mit Millionenbeträgen subventionierte Blatt, das seit über drei Jahrzehnten unter stetigem Leserschwund leidet, hat vor geraumer Zeit seinen vorigen Titel «Deutsche Tagespost» eigens in «Die Tagespost» abgeändert, um auch auf dem österreichischen <Markt> Fuß zu fassen. Zu diesem Behuf wurde gar ein eigenes «Österreich-Büro» eingerichtet, das man mit dem bisherigen freien Mitarbeiter Stephan Baier besetzte, der als altgedienter Funktionär der freimaurerischen Frontorganisation «Paneuropa-Union» mit entsprechenden Verbindungen zu EU-Parlamentariern und anderen EU-Politmarionetten zugleich - wie schon bisher - auch für die Berichterstattung aus Brüssel und Straßburg zuständig ist. Tatsächlich beweist Baier seither, daß er sein Brot in Wien nicht unnütz ißt: fast jede Ausgabe der DT wartet mit durchschnittlich zwei bis drei häufig recht umfangreichen Beiträgen aus seiner Feder über das jeweils neueste aus Österreich oder auch der großen EU-Politik auf. Die Einleitung eines österreichischen Volksbegehrens auf Austritt aus der EU wäre also gleich doppelt in Baiers Kompetenzbereich gefallen. Doch Baier und die DT wußten weder in der Samstagsausgabe vom 17. Juni noch irgendwann später auch bloß mit einer Silbe von der Unterschriftenaktion zu berichten. Erst mit mehr als dreiwöchiger Verspätung ließ Baier endlich am 11. Juli im Rahmen einer längeren Reportage wie beiläufig einfließen: «Dennoch gelang es einer Aktion mit dem unsinnigen Namen "EU-Austritt" 8469 Unterschriften wahlberechtigter Österreicherinnen und Österreicher (n.b.: man beachte gebührlich diese politisch sehr korrekte Differenzierung . . . ) zu sammeln und damit ein Volksbegehren zu erzwingen.» Wann das gelungen war, teilte er lieber nicht mit, denn manche Leser würden sich denn doch ein bißchen über so viel Saumseligkeit ausgerechnet in diesem Punkt gewundert haben ...

Zunächst hielten wir eine derartige Nachrichtenblockade für so unglaublich, daß wir eher die Möglichkeit in Betracht zogen, der ursprünglich vorgesehene Termin habe von den Initiatoren des Volksbegehrens nicht eingehalten werden können. Aber Anfang Juli gingen uns dann einige Unterlagen der am Begehren maßgeblich beteiligten «CWG - Christliche Wählergemeinschaft» sowie der «Aktion "EU-Austritt"» selbst zu, denen zu entnehmen war, daß auch in Österreich am und nach dem 16. Juni tatsächlich eine - nur für herzlich naive Jünger der sogenannten «Demokratie» mysteriöse - nahezu totale Informationssperre geherrscht hatte:

* Die österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalt ORF hatte zwar mit einer dreiköpfigen Kameramannschaft den kurzen Marsch vom Gebäude der früheren niederösterreichischen Landesregierung bis zum Innenministerium in der Herrengasse 7 im 14. Bezirk sowie die offizielle Übergabe der in Rucksäcken mit den neun Landeswappen verstauten Unterschriften nebst der anschließenden Pressekonferenz gefilmt. Doch der Film durfte offenbar nicht gesendet werden, denn es gab später lediglich zwei «kurze Hinweise»!

* Der Boykott der Presse war, wie die CWG am 20. Juni auf einem Flugblatt anprangerte, mindestens bis zu diesem, immerhin schon dem fünften, Tag nach dem Ereignis total und lückenlos!

* Es sieht ganz so aus, als hätten die hinter den Kulissen wirklich Regierenden ernsthaft damit geliebäugelt, den - freilich selbst zu «weltgeschichtlich» so fortgeschrittener Stunde immer noch riskanten - Versuch zu wagen, das Volksbegehren trotz der sogar weit übertroffenen Zahl gesetzlich vorgeschriebener Unterstützungserklärungen einfach nicht einzuleiten! Um eine solche Unterschlagung hatten dann nämlich unmittelbar nur die 8469 Unterzeichner gewußt, und die repräsentieren kaum mehr als ein Promille der gesamten Einwohnerschaft der Alpenrepublik, verfügen über keine nennenswerten eigenen Medien, höchstens noch ein paar Angehörige, Freunde, Bekannte ... von denen die meisten ihnen nicht einmal glauben würden, daß die nötigen Unterschriften tatsächlich eingereicht worden, aber dann stillschweigend in der Versenkung verschwunden wären, denn «über so einen Skandal hätte doch das Fernsehen und die Zeitung berichtet»! Zweifellos eine verlockende Idee, und gesetzlich hatten die Regierung bzw. ihre Hintermänner genau drei Wochen, nämlich bis zum 7. Juli Zeit, es sich reiflich zu überlegen ..

Sie haben denn auch, wie der nicht von ungefähr um just diese drei Wochen verspätete Bericht von Stephan Baier in der DT vermuten läßt, anscheinend erst im letzten Moment davon Abstand genommen und den Termin für das Volksbegehren dann doch ordnungsgemäß für den 29. November bis 6. Dezember anberaumt. Ob inzwischen auch die österreichischen Medien darüber berichtet haben, entzieht sich unserer Kenntnis, aber zumindest den von uns frequentierten deutschen Hörfunksendern DLF und SWR war auch diese neuerliche Nachricht vom amtlich festgelegten Termin keine Erwähnung wert, während sie im fraglichen Zeitraum jedoch sehr wohl stetig über alle möglichen internationalen Sanktionen gegen das immer noch von der FPÖ mit«regierte» Österreich informierten!

Das eigentlich Erstaunliche an der ganzen Angelegenheit ist die überraschende Furchtsamkeit der Satanssynagoge. Bei österreichischen Volksbegehren liegt die Einleitungsschwelle von bloß 7800 nötigen Unterstützungserklärungen nämlich selbstverständlich nur deshalb so «gefährlich» niedrig, weil das Volk eben doch nichts zu «begehren» hat! Selbst wenn sich mindestens 100.000 und höchstens 100 % (!) der Alpenländler für den EU-Austritt aussprechen sollten - erreichen sie damit lediglich, daß sich ihr Parlament, der sogenannte Nationalrat, mit diesem Ansinnen «befassen» muß. Das ist alles! Und wie eine solche Befassung in einer wohl zu einem Drittel bis zur Hälfte freimaurerisch besetzten und infolgedessen straff logenkontrollierten «Volksvertretung» aussehen wird, steht von vornherein felsenfest. Immerhin ging die «moderne Idee» der «europäischen Einigung» von nirgendwo sonst als - ausgerechnet von einer Wiener Hochgradloge aus, die eines ihrer Mitglieder, einen gewissen Richard Coudenhove-Kalergi, damit betraute, durch die Gründung und Leitung der «Paneuropa-Bewegung« bzw. «Paneuropa-Union» bewußtseinsverändernde Pionierarbeit zu leisten.

Trotzdem - oder vielleicht auch gerade deshalb - ereiferte sich Stephan Baier, dessen Paneuropa-Mitgliedschaft den Lesern der DT übrigens unbekannt ist und der zwar Coudenhove-Kalergi schon wiederholt als "großen Paneuropäer" vorgestellt hat, der zumindest «auch» eine katholische Erziehung genossen habe (!), aber noch niemals als Hochgradmaurer, der er nachweislich war, gehörig über die EU-abtrünnigen Volksbegehrer; es lohnt sich, seine von drohenden Untertönen keineswegs freien Auslassungen innerhalb des schon erwähnten DT-Beitrags vom 11. Juli hier wörtlich zu zitieren:

«Ob dieses Volksbegehren überhaupt zulässig ist kann man ernsthaft bezweifeln. In Artikel 41 Absatz 2 der Bundesverfassung heißt es nämlich nach der Erläuterung des Volksbegehrens.- "Das Volksbegehren muß eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen ... " Aber kann Österreich durch ein Bundesgesetz aus der Europäischen Union, der es seit Anfang 1995 angehört, wieder austreten Es war ausgerechnet die damalige österreichische Ratspräsidentschaft in der Union, die dazu in einer Fragestunde des Europäischen Parlaments im Oktober 1998 Stellung nahm. Damals erklärte Staatssekretäre Benita Ferrero-Waldner, die heutige Außenministerin, im Straßburger Hohen Haus "Der einseitige Austritt eines Mitgiedsstaates aus den Europäischen Gemeinschaflen ist im Vertrag nicht vorgesehen. " Ein Austritt oder eine Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Staat komme "grundsätzlich nicht in Betracht" sagte die damalige Außen-Staatssekretär im Namen des Rats.

«Tatsächlich existiert weder im Vertrag über die Europäische Union noch in den drei Gemeinschaftsgründungsverträgen ein einzelstaatliches Austrittsrecht. Im Artikel 240 des Verlages über die Europäische Gemeinschaft heißt es wörtlich: "Dieser Vertrag gilt auf unbegrenzte Zeit. "Die Europäische Union ist kein unverbindlicher Club, dem man notfalls auch den Rücken kehren kann (!).

«Ein Staat, der der Europäischen Union beitritt, kann nicht ohne weiteres Feder seiner Wege gehen, sondern ist an europäisches Recht und an die gemeinschaftlichen Beschlüsse gebunden. Eine Sezession [!] sehen die Verträge auf denen de Europäische Union ruht, nicht vor. (..)

«Dies beweist, daß die Union bereits heute weit mehr aIs ein Staatenbund ist und über eine eigene Souveränität verfügt Jeder beitretende Staat verzichtet auf einen Gutteil seiner Souveränität, die auch nicht mehr rückhoIbar ist[!].»

Die in diesen Zeilen unverkennbar mitschwingende Besorgnis kommt dem nüchternen Betrachter umso befremdlicher vor, als derselbe Stephan Baier noch vor eineinhalb Jahren (DT, 09.02.1999) süffisant bemerkt hatte, volksbegehrliche Forderungen gleich welcher Art erhielten im Nationalrat "ein Begräbnis erster Klasse", wie dies bei österreichischen Volksbegehren üblich ist. Denn Österreich ist zwar eine Demokratie und deshalb auch stolz auf Ventile des Volkszorns . . . Aber daß sich die Parteien [sprich: die Logen und ihre talmudistische Hintergrundmacht] von den Bürgern ihre Politik vorschreiben lassen würden, das geht - nach dem Empfinden der politischen Klasse des Landes (sprich erneut: der Logen und ihrer talmudistischen Hintergrundmacht) - denn doch zu weit.»

Was er und seine Auftraggeber nichtsdestoweniger zu fürchten scheinen, ist, daß sich am Ende nicht einmal alle so vorsorglich in praktisch sämtliche Entscheidungspositionen der alpenländischen «Demokratie» gehievten Brüder Maurer als hinlänglich «paneuropäisch» und «einweltlerisch» eingestellt erweisen möchten, um jeglicher «Sezessions»versuchung (wer dächte übrigens bei diesem von Baier mit Bedacht gewählten Reizwort nicht an den amerikanischen Sezessionskrieg... ?) standzuhalten. Schreibt er doch immerhin an jener Stelle seiner eindringlich die angebliche «Unmöglichkeit» eines EU-Austritts beschwörenden Rechtsbelehrungen, die wir im oben zitierten Text ausgelassen und durch (..)

gekennzeichnet haben, mit spürbarem Mißbehagen:

"Ferrero-Waldner spekulierte [!] damals zwar in professoraler Maniier [!]: "Der Austritt eines Mitgliedstaates bedürfte der Zustimmung aller übrigen Mitgliedstaaten und müßte wohl im Wege der Vertragsänderung sowie unter Einhaltung aller allgemeinen Erfordernisse der Wiener Vertragsrechtskonvention erfolgen." Unberührt ist die Tatsache, daß es vertraglich weder ein Austrittsrecht noch einen Ausschluß aus der Europäischen Union gibt."

Falsch! Unberührt bleibt, wie selbst die freimaurerisch zumindest hübsch eingebundene, wenn nicht gar organisierte Frau Ferrero-Waldner offenbar im Hinterkopf hatte, das Völkerrecht mit seinem Prinzip der "freien Selbstbestimmung der Völker"! Da in den EU-Verträgen an keiner Stelle ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet wird, und zwar von keinem der Vertragspartner, muß ein Austritt sehr wohl möglich bleiben, denn das Völkerrecht steht eindeutig über dem EU-Vertragsrecht! Daß Baier (und nicht bloß er!) auch diese Tatsache geschickt verschweigt, ist aus Logenperspektive nur konsequent. Gerade deshalb sollte es umgekehrt für alle EU- und Eine-Welt-Gegner konsequent sein, diese Tatsache immer wieder hervorzuheben.

Quelle: "Pro fide catholica" Nr. 14 - 19, August 2000, Seite 1 + 2