Wahrungsgebot

 

Bekenntnis zum Deutschen Volk

 

Das Deutsche Volk ist in seinem biologisch-ethnischen Bestand und seiner kulturellen Iden­tität auf das Schwerste bedroht. Dieser Bedrohung entschieden entgegenzutreten, gehört zur Verantwortung jedes Deutschen. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geht von der nicht veränderbaren Festlegung eines Deutschen Volkes aus. Dementsprechend stellt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1987 bindend fest: »Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.«

Das Bekenntnis zur Erhaltung und Identität des Deutschen Volkes als ethnischer, kultureller und seelisch-geistiger Einheit und Gemeinschaft ist demnach grundgesetzliche Verpflichtung aller Deutschen und insbesondere aller Staatsorgane sowie der sie tragenden politischen und wirtschaftlichen Kräf­te.

Trotz rechtzeitiger Warnung durch Bevölkerungswissenschaftler unterblieb seit über dreißig Jahren eine das Deutsche Volk sichernde Bevölkerungspolitik.

Der Versuch, mit einer weiteren Einwanderung von Menschen aus völlig fremden Kulturkreisen die fehlenden Deutschen zu ersetzen, ist keine Lösung. Im Gegenteil: Eine solche Einwanderung be­schleunigt die Auflösung des Deutschen Volkes und ist daher abzulehnen.

Diese gefährliche Bedrohung erfordert eine sofortige Wende in der Bevölkerungs- und Gesellschaftspolitik, in der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik und in den geistigen Grundlagen des Bildungs­systems. Eine die Substanz erhaltende und die Zukunft des Deutschen Volkes sichernde politische Ordnung muß Vorrang vor allen anderen politischen Zielen erhalten. Nur große Anstrengungen und Opfer der gesamten Nation können die Folgen einer verfehlten Politik in der Vergangenheit noch ab­mildern und den Bestand des Deutschen Volkes auch in Zukunft gewährleisten.

Der Bestand des Deutschen Volkes kann nur durch das Bekenntnis zum Leben und seiner Weiter­gabe gesichert werden. Dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen ist daher Aufgabe aller Institutionen in Staat und Gesellschaft, insbesondere des Bildungswesens.

Die Wiederherstellung gesunder Familienstrukturen ist eine unabdingbare Voraussetzung. Die unveränderbare Bestimmung des Grundgesetzes, wonach die »Ehe und Familie ... unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung« zu stellen sind, erlaubt keine Aufweichung zu Gunsten lebenswidri­ger Gemeinschaften.

Die unheilvolle Benachteiligung der Kinderfamilie in einer nur auf Genuß eingestellten Umwelt und die unverantwortliche Bevorzugung von Kinderlosigkeit durch eine die Familien belastende Steuer-, Sozial- und Rentengesetzgebung müssen aufgehoben werden. Familie und Kinder bedürfen der bevorzugten Förderung. Die Stellung der Hausfrau und Mutter bedarf einer höheren Wertschätzung in der Öffentlichkeit und einer stärkeren staatlichen Förderung. Der Zusammenhang zwischen eigenen Kindern und sozialer Sicherung im Alter muß den Menschen wieder bewußt gemacht werden.

Die inhumane, unwürdige und für unser Volk selbstzerstörerische, aber vorerst noch gesetzlich gebilligte und politisch geförderte Tötung ungeborener gesunder Kinder muß verhindert werden. Die im Gegensatz hierzu geführte Diskussion über die Lebenswissenschaften (Embryonen- und Genfragen) verkennt den Anspruch der Lebenden auf wissenschaftlichen Fortschritt in Biologie und Medizin. Das dichtest besiedelte Deutschland darf aus ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gründen kein Einwanderungsland sein. Insbesondere die Einwanderung von außerhalb der EU-Länder ist zu verhindern.

Zuwanderung von Fachkräften und Asylgewährung wegen politischer Verfolgung sind auf klar zu definierende Fälle zu begrenzen.

Die Unterzeichner gehen von der Überzeugung aus, daß diese Forderungen ein allgemeines Rechtsgefühl und Rechtsbewußtsein einer staatlichen Ordnung zum Schutze des eigenen Volkes begrün­den und deshalb Vorrang vor allen anderen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zielsetzungen haben.

Dr. Felix Bück, Dr. Albrecht Jebens, Dr. Rolf Kosiek, Dr. Uwe Rheingans,

Konteradmiral a.D. Günter Poser, Dr. Edmund Sawall, Dr. Walter Staffa