Wahrungsgebot
Bekenntnis zum Deutschen Volk
Das
Deutsche Volk ist in seinem biologisch-ethnischen Bestand und seiner
kulturellen Identität auf das Schwerste bedroht. Dieser Bedrohung entschieden
entgegenzutreten, gehört zur Verantwortung jedes Deutschen. Das Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland geht von der
nicht veränderbaren Festlegung eines Deutschen Volkes aus. Dementsprechend
stellt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21.
Oktober 1987 bindend fest: »Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die
verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu
erhalten.«
Das Bekenntnis zur Erhaltung und Identität des Deutschen
Volkes als ethnischer, kultureller und seelisch-geistiger Einheit und
Gemeinschaft ist demnach grundgesetzliche Verpflichtung aller Deutschen und
insbesondere aller Staatsorgane sowie der sie tragenden politischen und
wirtschaftlichen Kräfte.
Trotz rechtzeitiger Warnung durch Bevölkerungswissenschaftler unterblieb seit über dreißig Jahren eine das Deutsche Volk sichernde Bevölkerungspolitik.
Der
Versuch, mit einer weiteren Einwanderung von Menschen aus völlig fremden
Kulturkreisen die fehlenden Deutschen zu ersetzen, ist keine Lösung. Im
Gegenteil: Eine solche Einwanderung beschleunigt die Auflösung des Deutschen
Volkes und ist daher abzulehnen.
Diese gefährliche Bedrohung erfordert eine sofortige
Wende in der Bevölkerungs- und Gesellschaftspolitik, in der
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik und in den geistigen Grundlagen des
Bildungssystems. Eine die Substanz erhaltende und die Zukunft des Deutschen
Volkes sichernde politische Ordnung muß Vorrang vor allen anderen politischen
Zielen erhalten. Nur große Anstrengungen und Opfer der gesamten Nation können
die Folgen einer verfehlten Politik in der Vergangenheit noch abmildern und
den Bestand des Deutschen Volkes auch in Zukunft gewährleisten.
Der
Bestand des Deutschen Volkes kann nur durch das Bekenntnis zum Leben und seiner
Weitergabe gesichert werden. Dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen
ist daher Aufgabe aller Institutionen in Staat und Gesellschaft, insbesondere
des Bildungswesens.
Die Wiederherstellung gesunder Familienstrukturen ist
eine unabdingbare Voraussetzung. Die unveränderbare Bestimmung
des Grundgesetzes, wonach die »Ehe und Familie ... unter den besonderen Schutz
der staatlichen Ordnung« zu stellen sind, erlaubt keine Aufweichung zu Gunsten
lebenswidriger Gemeinschaften.
Die
unheilvolle Benachteiligung der Kinderfamilie in einer nur auf Genuß
eingestellten Umwelt und die unverantwortliche Bevorzugung von Kinderlosigkeit
durch eine die Familien belastende Steuer-, Sozial- und Rentengesetzgebung
müssen aufgehoben werden. Familie und Kinder bedürfen der bevorzugten
Förderung. Die Stellung der Hausfrau und Mutter bedarf einer höheren
Wertschätzung in der Öffentlichkeit und einer stärkeren staatlichen Förderung.
Der Zusammenhang zwischen eigenen Kindern und sozialer Sicherung im Alter muß
den Menschen wieder bewußt gemacht werden.
Die
inhumane, unwürdige und für unser Volk selbstzerstörerische, aber vorerst noch
gesetzlich gebilligte und politisch geförderte Tötung ungeborener gesunder
Kinder muß verhindert werden. Die im Gegensatz hierzu geführte Diskussion über
die Lebenswissenschaften (Embryonen- und Genfragen) verkennt den Anspruch der
Lebenden auf wissenschaftlichen Fortschritt in Biologie und Medizin. Das
dichtest besiedelte Deutschland darf aus ökologischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Gründen kein Einwanderungsland sein. Insbesondere die Einwanderung
von außerhalb der EU-Länder ist zu verhindern.
Zuwanderung
von Fachkräften und Asylgewährung wegen politischer Verfolgung sind auf klar zu
definierende Fälle zu begrenzen.
Die Unterzeichner gehen von der Überzeugung aus, daß
diese Forderungen ein allgemeines Rechtsgefühl und
Rechtsbewußtsein einer staatlichen Ordnung zum Schutze des eigenen Volkes
begründen und deshalb Vorrang vor allen anderen wirtschaftlichen, sozialen und
politischen Zielsetzungen haben.
Dr. Felix Bück, Dr.
Albrecht Jebens, Dr. Rolf Kosiek, Dr. Uwe Rheingans,
Konteradmiral a.D. Günter
Poser, Dr.
Edmund Sawall, Dr. Walter Staffa