Sieg der Pressefreiheit
Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Willkür
des
sogenannten Verfassungsschutzes
Jahrzehntelang wurde unsere Monatszeitschrift UN in den Verfassungsschutzberichten als »rechtsextremistisch« und mit dieser Einstufung als »verfassungsfeindlich« angeprangert.
Die Unabhängigen Nachrichten und auch
andere Zeitungen wurden damit absichtlich massiv in ihrer
Öffentlichkeitsarbeit behindert und mit Kontenkündigungen und anderen Folgen in
ihrer Existenz bedroht. Welche Druckerei nimmt schon Aufträge von »Extremisten«
an und welcher gesetzestreue Bürger abonniert eine Zeitung, die von einer
staatlichen Behörde als »verfassungsfeindlich« eingestuft wird?
Lange Jahre blieben juristische Schritte
dagegen erfolglos. Diese ministerielle Einstufung wurde von der Justiz nicht
als »Tatsachenbehauptung«, sondern als ein subjektives »Werturteil«
beurteilt, das nach dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Vorrang vor dem
Ehrenschutz der so Verleumdeten habe.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes
hat dieser Willkür des von den Innenministern zu politischen Zwecken
mißbrauchten Verfassungsschutzes nunmehr einen Riegel vorgeschoben.
Mit seinem Urteil vom 24.5.2005 (Az. 1 BvR
1072/01) hat das BVerG den Willkür-Freiraum der Behörden deutlich
eingeschränkt.
Die Einstufung von Zeitungen und Zeitschriften als »extremistisch« stelle einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit und eine »mittelbar belastende negative Sanktion« dar, weshalb die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden müsse: Es müßten tatsächliche »hinreichend gewichtige« Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorhanden sein, ein möglicher Verdacht reiche als Grundlage einer Grundrechtsbeeinträchtigung angesichts der nachteiligen Folgen für die Herausgeber und Verlage nicht aus.
Da bei uns im Gegensatz zu den Regierenden, die bekanntlich oftmals an verfassungswidrigen Gesetzen basteln, trotz aller Mühen der Meinungszensoren und Schlapphüte keine »hinreichend gewichtigen Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen zu finden sind, mußte die UN nach Jahrzehnten nun aus den jährlichen VS-Berichten gestrichen werden.
Ein Sieg für die
Pressefreiheit in der BRD - und Sie können die UN jetzt
erst recht bedenkenlos weiterempfehlen!
Quelle: UNABHÄNGIGE
NACHRICHTEN 1 / 2007 / 5
Anmerkung. Bezüglich des
ähnlich gelagerten Falles der JUNGE FREIHEIT wird hingewiesen auf das Buch des
ehemaligen Generalbundesanwalts Alexander von Stahl „Kampf um die
Pressefreiheit. Chronologie eines Skandals“,
Edition JF, Berlin 2003, ISBN 3-929886-15-4
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