Holocaust im Unterricht
Veröffentlichung wiederum aus den Gründen des § 86 III StGB
Date: Sun, 20 Jan 2008 16:59:06 0100
Bayrische
Landeszentrale für politische Bildung
Brienner Straße
41
80333 München
Mail vom 19.01.2008
<landeszentrale@stmuk.bayern.de>
Am 08.01.2008
veröffentlichtes Interview mit dem Pädagogen und
wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Robert Sigel zum
Thema
"Holocaust im
Unterricht"
Sehr geehrter
Herr Sigel,
sicher ist es das Ergebnis Ihrer Arbeit, dass
deutsche Migrantenkinder ein so ausgeprägtes Interesse –
nein, nicht am Abziehen der Handys ihrer deutschen Mitschüler,
sondern: Na? Woran schon? Ja doch! - am Holocaust haben. Im Gegenteil
zu denen in London, zum Beispiel. Dort nämlich wurde der
Holocaust aus Sorge, er könnte deren religiöse Gefühle
verletzen, ratz-fatz aus dem Lehrplan gestrichen. Bleibt abzuwarten,
wann das bei uns der Fall ist.
Bis dahin aber müssen wir
stark und auf alles gefasst sein. Zum Beispiel, auf die Frage, wo, an
welchem schrecklichen Ort Millionen Juden, das nämlich macht die
Einzigartigkeit des Holocaust aus, industriell mit Gas ermordet
wurden.
Auschwitz?!
Was
antworten, wenn einer Ihrer Kleinmigranten die jüdische
Holocaustexpertin Gitta Sereny, The Times 29.08.2001, zitierte:
"Warum nur um alles in der Welt haben all
diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht ? …
Auschwitz war ein schrecklicher Ort - aber es war kein
Vernichtungslager." Wenn ein Zweiter
wissen will, warum Anfang der 90er Jahre das
Viermillionen-Opferschild sang- und klanglos abgeschraubt wurde? Ein
Drittinteressent darauf insistiert, pikante Einzelheiten zu erfahren,
wie britische Verhörspezialisten das Geständnis des
Lagerkommandanten Höß erfolterten und eine Vierter
herausfinden möchte, ob dem SPIEGEL-Korrespondenten Fritjof
Meyer zuzustimmen ist, dass in Auschwitz 500.000, eine grauenhafte
Zahl, Opfer, jüdische und nichtjüdische, zu beklagen sind,
es aber auf dem Lagergelände selbst, auch
nicht in den Krematoriumsbereichen, zu keinen Vergasungen kam?
Wenn sich ein Fünfter gar danach erkundigte, warum den
Lagerbesuchern eine Gaskammer vorgeführt
wird, die, Gott sei Dank, nie in Betrieb war, weil es sich um einen
Nachbau handelt, sollte die Grenze
pädagogischen Verständnisses erreicht sein. Dem Sechsten
aber, der sich im Vergleich mit den technisch äußerst
aufwendigen Anlagen amerikanischer Einmann-Gashinrichtungsstätten
darüber schlau machen will, wie die
Absaugvorrichtungen für Räumlichkeiten denn nun beschaffen
waren, in denen Hunderttausende durch
hochgiftiges Blausäuregas ums Leben kamen, sollte ein Anzeige
nach § 130 StGB wegen Leugnung der Offenkundigkeit blühen.
Dass es sich bei dem Bastardo um ein Kind handelt, kann dabei, im
Gegensatz zu gleichaltrigen ausländischen Gewaltintensivtätern,
keine Rolle spielen. Soviel Wissbegierde, sehr
geehrter Herr Sigel, können wir dem Früchtchen nicht
durchgehen lassen.
Als Zeitzeuge des
Grauens sei das jüdische Gewissen deutscher Nation, der
Journalist und Publizist Michel Friedman wärmstens ans Herz
gelegt, der vor Absolventen der Berliner Polizeischule freimütig
bekundete: "Vor 60 Jahren holte mich die
Polizei zur Deportation ab. Heute schützt sie mich."
(Die Welt, 01.06.2002, S.2). Dass Michel, Jahrgang 56, bei seiner
Deportation noch gar nicht geboren war, darf dabei keine Rolle
spielen.
Ihr ergebener
Dr. Frank Kretzschmar
Anmerkung: Auch der satirisch anmutende Tonfall kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß Dr. Kretzschmar unseres Erachtens keinesfalls den Holocaust verharmlost oder sogar leugnet. Anderenfalls würden wir uns selbstverständlich entschieden davon distanzieren, bzw. hätten auf eine (weitere) Veröffentlichung verzichtet. Auf die vielzähligen Beiträge zu diesem Thema auf dieser Weltnetzseite kann verwiesen werden, insbesondere auf den Aufsatz von Werner Wegner „Zur Kritik des Leuchter-Gutachtens“ in „Die Schatten der Vergangenheit“, S. 450 ff. Die von Dr. Kretzschmar aufgezeigten Probleme für Pädagogen sind natürlich brisant, wobei auch noch Zitate aus der seriösen und systemkonformen DIE ZEIT präsentiert werden könnten, welche die Möglichkeit in den Raum stellte, daß ein Großteil der im Osten ermordeten Juden ihr Ende nicht im Gas fanden, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit erschossen oder erschlagen wurden. Jedenfalls ist der Holocaust keinesfalls so umfassend erforscht, wie es einige deutsche Strafrichter behaupten, wenn sie für ein Äußerungsdelikt mehrjährige Haftstrafen verhängen. Selbst ein jüdischer Nestor der Holocaustforschung sprach davon, daß möglicherweise der überwiegende Teil noch nicht erforscht sei. Auch müssen sich Pädagogen auf das unverbogene Gerechtigkeitsgefühl einiger Schüler einstellen, wenn denn die Frage kommen sollte, warum der leitende SPIEGEL-Redakteur und Osteuropa-Experte des SPIEGEL Forschungsergebnisse veröffentlichen darf, für die andere Personen schwer bestraft wurden. Auf noch viele weitere Fragen werden die Pädagogen sich vorsorglich zu präparieren haben, so beispielsweise zu der umstrittenen Frage, ob 1944 überhaupt noch Zyklon B nach Auschwitz geliefert und wie viel von dem unstreitig zuvor gelieferten Zyklon B seiner ursprünglichen Zweckbestimmung (der Entwesung von Kleidungsstücken, insbesondere zur Vermeidung von Typhus- oder Fleckfieberepidemien) zugeführt wurde. Letztlich wird man den Kindern kaum Fragen verwehren können, die sich mit der Glaubwürdigkeit von Aussagen der Zeugen und Beschuldigten beschäftigen, insbesondere wenn letztere sehr wahrscheinlich massiv gefoltert wurden.