Holocaust im Unterricht

Veröffentlichung wiederum aus den Gründen des § 86 III StGB

 

Date: Sun, 20 Jan 2008 16:59:06 0100


Bayrische Landeszentrale für politische Bildung
Brienner Straße 41
80333 München


Mail vom 19.01.2008 <landeszentrale@stmuk.bayern.de>


Am 08.01.2008 veröffentlichtes Interview mit dem Pädagogen und wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Robert Sigel zum Thema


"Holocaust im Unterricht"


Sehr geehrter Herr Sigel,


sicher ist es das Ergebnis Ihrer Arbeit, dass deutsche Migrantenkinder ein so ausgeprägtes Interesse – nein, nicht am Abziehen der Handys ihrer deutschen Mitschüler, sondern: Na? Woran schon? Ja doch! - am Holocaust haben. Im Gegenteil zu denen in London, zum Beispiel. Dort nämlich wurde der Holocaust aus Sorge, er könnte deren religiöse Gefühle verletzen, ratz-fatz aus dem Lehrplan gestrichen. Bleibt abzuwarten, wann das bei uns der Fall ist.

Bis dahin aber müssen wir stark und auf alles gefasst sein. Zum Beispiel, auf die Frage, wo, an welchem schrecklichen Ort Millionen Juden, das nämlich macht die Einzigartigkeit des Holocaust aus, industriell mit Gas ermordet wurden.

Auschwitz?!

Was antworten, wenn einer Ihrer Kleinmigranten die jüdische Holocaustexpertin Gitta Sereny, The Times 29.08.2001, zitierte:
"Warum nur um alles in der Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht ? … Auschwitz war ein schrecklicher Ort - aber es war kein Vernichtungslager." Wenn ein Zweiter wissen will, warum Anfang der 90er Jahre das Viermillionen-Opferschild sang- und klanglos abgeschraubt wurde? Ein Drittinteressent darauf insistiert, pikante Einzelheiten zu erfahren, wie britische Verhörspezialisten das Geständnis des Lagerkommandanten Höß erfolterten und eine Vierter herausfinden möchte, ob dem SPIEGEL-Korrespondenten Fritjof Meyer zuzustimmen ist, dass in Auschwitz 500.000, eine grauenhafte Zahl, Opfer, jüdische und nichtjüdische, zu beklagen sind, es aber auf dem Lagergelände selbst, auch nicht in den Krematoriumsbereichen, zu keinen Vergasungen kam? Wenn sich ein Fünfter gar danach erkundigte, warum den Lagerbesuchern eine Gaskammer vorgeführt wird, die, Gott sei Dank, nie in Betrieb war, weil es sich um einen Nachbau handelt, sollte die Grenze pädagogischen Verständnisses erreicht sein. Dem Sechsten aber, der sich im Vergleich mit den technisch äußerst aufwendigen Anlagen amerikanischer Einmann-Gashinrichtungsstätten darüber schlau machen will, wie die Absaugvorrichtungen für Räumlichkeiten denn nun beschaffen waren, in denen Hunderttausende durch hochgiftiges Blausäuregas ums Leben kamen, sollte ein Anzeige nach § 130 StGB wegen Leugnung der Offenkundigkeit blühen. Dass es sich bei dem Bastardo um ein Kind handelt, kann dabei, im Gegensatz zu gleichaltrigen ausländischen Gewaltintensivtätern, keine Rolle spielen. Soviel Wissbegierde, sehr geehrter Herr Sigel, können wir dem Früchtchen nicht durchgehen lassen.

Als Zeitzeuge des Grauens sei das jüdische Gewissen deutscher Nation, der Journalist und Publizist Michel Friedman wärmstens ans Herz gelegt, der vor Absolventen der Berliner Polizeischule freimütig bekundete:
"Vor 60 Jahren holte mich die Polizei zur Deportation ab. Heute schützt sie mich." (Die Welt, 01.06.2002, S.2). Dass Michel, Jahrgang 56, bei seiner Deportation noch gar nicht geboren war, darf dabei keine Rolle spielen.

Ihr ergebener
Dr. Frank Kretzschmar

Anmerkung: Auch der satirisch anmutende Tonfall kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß Dr. Kretzschmar unseres Erachtens keinesfalls den Holocaust verharmlost oder sogar leugnet. Anderenfalls würden wir uns selbstverständlich entschieden davon distanzieren, bzw. hätten auf eine (weitere) Veröffentlichung verzichtet. Auf die vielzähligen Beiträge zu diesem Thema auf dieser Weltnetzseite kann verwiesen werden, insbesondere auf den Aufsatz von Werner Wegner „Zur Kritik des Leuchter-Gutachtens“ in „Die Schatten der Vergangenheit“, S. 450 ff. Die von Dr. Kretzschmar aufgezeigten Probleme für Pädagogen sind natürlich brisant, wobei auch noch Zitate aus der seriösen und systemkonformen DIE ZEIT präsentiert werden könnten, welche die Möglichkeit in den Raum stellte, daß ein Großteil der im Osten ermordeten Juden ihr Ende nicht im Gas fanden, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit erschossen oder erschlagen wurden. Jedenfalls ist der Holocaust keinesfalls so umfassend erforscht, wie es einige deutsche Strafrichter behaupten, wenn sie für ein Äußerungsdelikt mehrjährige Haftstrafen verhängen. Selbst ein jüdischer Nestor der Holocaustforschung sprach davon, daß möglicherweise der überwiegende Teil noch nicht erforscht sei. Auch müssen sich Pädagogen auf das unverbogene Gerechtigkeitsgefühl einiger Schüler einstellen, wenn denn die Frage kommen sollte, warum der leitende SPIEGEL-Redakteur und Osteuropa-Experte des SPIEGEL Forschungsergebnisse veröffentlichen darf, für die andere Personen schwer bestraft wurden. Auf noch viele weitere Fragen werden die Pädagogen sich vorsorglich zu präparieren haben, so beispielsweise zu der umstrittenen Frage, ob 1944 überhaupt noch Zyklon B nach Auschwitz geliefert und wie viel von dem unstreitig zuvor gelieferten Zyklon B seiner ursprünglichen Zweckbestimmung (der Entwesung von Kleidungsstücken, insbesondere zur Vermeidung von Typhus- oder Fleckfieberepidemien) zugeführt wurde. Letztlich wird man den Kindern kaum Fragen verwehren können, die sich mit der Glaubwürdigkeit von Aussagen der Zeugen und Beschuldigten beschäftigen, insbesondere wenn letztere sehr wahrscheinlich massiv gefoltert wurden.