Ausländerkriminalität darf kein Tabu sein!

 

Wer aufräumen will, wird weggeräumt. Er hat’s gewagt (aus seinem Herzen keine Mördergrube zu machen) und mußte gehen: Oberstaatsanwalt Roman Reusch wurde von der sozialdemokratischen Justizsenatorin in Berlin abgesetzt

 

Die Mehrzahl der gefährlich­sten Kriminellen auf Berlins Straßen seien Ausländer und BRD-Staatsbürger ausländi­scher Herkunft. Diese müßten raus aus unserem Land.

Der kürzlich wegen derartiger Äußerungen abgesetzte Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch bestätigt, was aus dem Mund ei­nes besorgten Normalbürgers zu einem Gerichtsverfahren wegen »Volksverhetzung« führen würde. Die »Bild« nannte ihn Anfang Ja­nuar wegen dieser Äußerungen den mutigsten Oberstaatsanwalt Deutschlands. Lesen Sie nach­folgend über Reuschs Berliner Erkenntnisse, die man in der ver­öffentlichten Meinung lieber tot­schweigt. Ein Schelm, wer sich hier nicht nur an Berlin erinnert fühlt!

Bei der Piasberg-Diskussion am 9.1.2008 in der ARD durfte er angeblich aus beamtenrechtlichen Gründen nicht teilnehmen. Am 23. Januar 2008 schließlich mel­dete der »Tagesspiegel« die Ab­setzung Reuschs. Er war seiner sozialdemokratischen vorgesetz­ten Justizsenatorin Gisela von der Aue seit langem ein Dorn im Auge.

»Migration und Kriminalität - Rechtstatsächliche und kri­minologische Aspekte und Lösungsansätze für eine erfolgrei­che Integration« lautete der Titel eines Vortrages von Reusch vor der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung am 7. Dezember 2007. Man muß vorwegnehmen: Für Integration sieht Reusch auf seinem Fachgebiet der kriminellen Inten­sivtäter kaum eine Grundlage.

Reuschs Darlegung ist erschüt­ternd: Er selbst kommt am Schluß seiner Ausführungen nicht umhin, zuzugeben, daß ein Jurist angesichts der dargestellten Wirklich­keit »kollabieren« könnte. Dabei berichtet Reusch nur über Berli­ner Verhältnisse.

Die Vorgeschichte

Der abgesetzte Berliner Ober­staatsanwalt führt zunächst aus, daß die ersten Gastarbeiter in den 50er und 60er Jahren den Eindruck »kreuzbraver Men­schen« machten. Trotz dieser nur geringen Zahl ausländischer Krimineller gab es damals eine Spezialabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft für Auslän­derkriminalität. Für deren Fälle war nämlich ein spezialisiertes Wissen über das Ausländerrecht nötig.

Bereits in der ersten Hälfte der 80er Jahre sei jedoch in Berlin die Belastung durch kriminelle Ausländer gestiegen. Reusch: »Die Täter waren im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regel­fall Deutsche.«

Trotz - oder richtiger gerade wegen - der immer stärkeren Zunahme der Ausländerkriminalität wurde diese Berliner Sonderabteilung 1988 abgeschafft - zu viele Fälle für eine Abteilung.

Schon Anfang der 90er Jahre waren laut Reusch 70% aller ju­gendlichen Täter Ausländer; 30% Deutsche. Umgekehrt waren 70% der Opfer Deutsche und nur 30% Ausländer. Im Rauschgift- und Gewaltbereich nahmen Auslän­der noch während der 90er eine herrschende Rolle ein.

Erschütternde Fakten

Reuschs Daten über junge Ber­liner Intensivtäter basieren auf dem Stand des 4. Dezember 2007. Demnach sind deutsche Staatsangehörige auf den er­sten Blick führend vor türkischen Tätern und solchen ungeklärter bzw. unbekannter Herkunft. Letz­tere seien überwiegend libane­sische Kurden, Palästinenser, Libanesen und Angehörige der Nachfolgestaaten des einstigen Jugoslawiens.

Die führende Rolle deutscher Staatsangehöriger jedoch ist ir­reführend. Betrachtet man die ethnische Herkunft der Täter und nicht die Staatsangehörigkeit, so dominieren Täter nichtdeutscher Herkunft die Verbrechensstatistik. Nichtdeutsch ist nach Reusch auch, wer nur einen Elternteil aus dem Ausland hat: »Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen Migranten gestellt.«

Araber Spitzenreiter

Nach Reusch seien es keines­wegs die am stärksten in Berlin vertretenen Türken, welche die meisten Täter stellen. Es seien Araber, deren Anteil an der Bevöl­kerung »verschwindend gering« ist, die ganz oben mitmischen. Diese sei­en vor allem Palästinenser und »Angehörige hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kur­disch-libanesischen Wurzeln«. Sie beherrschen laut Reusch »in Berlin weite Bereiche des organi­sierten Verbrechens«.

Von den Berliner Intensivtätern haben 80% einen Migrations­hintergrund; 17% sind ethnisch Deutsche; 3% sind Rußlanddeut­sche.

Die Täter und ihr Umfeld

Die ausländischen Kriminellen stammen vorwiegend aus Famili­en, die nach deren eigenen Maß­stäben intakte Strukturen und Anpassungsfähigkeit an andere Ausländerfamilien im eigenen Wohngebiet aufweisen.

Hierbei sei ein typisches Merkmal die heftige Gewaltanwendung des männlichen Familienober­hauptes gegenüber dem Rest der Familie.

»Bei den bereits beschriebe­nen türkisch-kurdisch-liba­nesischen Großfamilien muß zudem davon ausgegangen werden, daß dort keineswegs selten eine konsequente Er­ziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung statt­findet«, heißt es weiter. Diese beginne von Kind an.

»Bei diesen Familien wird so­mit als völlig normale Gege­benheit vorausgesetzt, daß ihre Männer früher oder spä­ter Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist teil des „Ge­schäftskonzeptes "«.

Für junge Männer aus diesen Familien seien schwerste Ver­brechen völlig normaler Lebens­bestandteil. Die zusätzliche Er­niedrigung der Opfer gebe ihnen Selbstbestätigung. »Sie wissen zwar, daß ihr Handeln grund­sätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig.« Das Konzept eines gesetzlosen Le­bens sei weit verbreitete Norma­lität. Fehlende Unrechtseinsicht und Resistenz gegen jegliche Maßnahmen durch die Staats­macht seien die Folgen.

Die Größe des Potentials für ein solches Intensivtäterleben sei vor einigen Jahren völlig un­terschätzt worden. Tatsächlich gäbe es alleine in Berlin »mehre­re 1.000 Personen [...], die auf­grund ihrer Bedenkenlosigkeit und sonstigen Grundeinstellung jederzeit bereit wären, ihnen sich anbietenden Führungsfigu­ren zu folgen und serienweise auch schwerste Straftaten zu begehen.« Seit Ende 2005 hät­ten die Mitarbeiter von Reuschs Abteilung das Gefühl, »einem Faß ohne Boden gegenüberzustehen.«

Die Taten und ihre Opfer

Raubüberfälle auf Geschäfte, Einbrüche und das Ausrauben willkürlich ausgewählter Opfer in der Öffentlichkeit werden bevor­zugt - meistens im Wohnbezirk der Täter, aber auch in feine­ren Gegenden. Die Opfer seien »ganz überwiegend Nichter­wachsene«, aber auch alte Men­schen.

»Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hän­de fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexuel­ler Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Be­schimpfungen wie „deutsche Schlampe, deutsche Hure etc."«

Reusch sagt frei heraus, daß diese menschenverachtenden Taten ihre Wurzeln in einem »national-religiösen Überlegen­heitswahn muslimischer Jung­krimineller« hätten. Dieser Wahn äußere sich gerade gegenüber »ungläubigen« Mädchen und Frauen. »Der größte Vorwurf, der einem muslimischen Mäd­chen gemacht werden kann, [...] ist, sie benehme sich wie eine Deutsche.«

Reuschs Anmerkungen verdeut­lichen immer wieder, daß beson­ders Deutsche das Ziel dieser Ausländerbanden sind. Dort, wo kaum noch Deutsche leben, wür­den arabische Täter bevorzugt Türken zu ihren Opfern machen.

Schönes neues Deutschland...

Wie wahllos in der BRD mit der deutschen Staatsangehörigkeit herumgeworfen wird, verdeutlicht Reusch auch:

»Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migran­ten, nämlich den Arabern, ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44% am höchsten. Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei 35%.« Man beachte, daß die Türken die zweitkrimi­nellste Gruppe stellen. Somit ist deren Einbürgerungsquote nicht weniger beunruhigend.

Für kriminelle minderjährige Aus­länder sei es in Berlin einfacher, eingebürgert zu werden, als eine schlichte Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. »Von interessierter Seite wird auch die Adoption genutzt, um junge Kriminelle zu deutschen Staatsbürgern zu machen.« Eine weitere Überprü­fung des Kindes durch die Behör­den werde umgangen.

Der von Reusch festgestellte hohe Einbürgerungsgrad ausge­rechnet der Angehörigen hochkri­mineller Familien mit arabischem Hintergrund sei das Ergebnis ei­ner von diesen Familien gefahre­nen regelrechten Einbürgerungs­strategie.

Besonders die oft weniger krimi­nellen Frauen bekämen sehr ein­fach den BRD-Paß. Dies habe für ihre Angehörigen trotz begangener Straftaten einen erhöhten Auswei­sungsschutz dank Art. 6 GG zur Folge. Jedes Neugeborene werde ohnehin gleich Deutscher.

Einen »Freifahrtschein für Kri­minelle in den gesicherten Auf­enthaltsstatus« stelle zudem die Tatsache dar, daß in der BRD der Einbürgerungsanspruch einge­klagt werden kann.

Was tun mit ausländi­schen Verbrechern?

Eine vorbeugende Methode sei nach Reusch die verstärkte Prä­senz von »grüner« Polizei. Dies könne kurzfristig eine Verbesse­rung der Lage bewirken. Zudem sei eine härtere strafrechtliche Verfolgung nötig. Es müsse klar werden, daß ein Leben in der Ille­galität Risiken berge.

Diese Ansätze hält Reusch aber nur für eine Beruhigung der Lage. »Es muß erreicht werden, daß besonders auffällige ausländi­sche Kriminelle außer Landes geschafft oder sonst „aus dem Verkehr" gezogen werden kön­nen.« Nötig sei also Vorbeugung (Prävention) und Abschreckung.

Probleme mit der Abschiebung

72% aller nicht eingebürgerten Intensivtäter könnten aufgrund rechtlicher Hindernisse gar nicht abgeschoben werden. Ganz zu schweigen von den Eingebürger­ten.

Diese Hindernisse ergeben sich zum einen aus dem Aufenthalts­gesetz. Dieses setzt derzeit hohe Hürden fest, was die Ausweisung krimineller Ausländer anbelangt. Noch höher werden diese, wenn es um in der BRD geborene oder auf­gewachsene Minderjährige gehe. Das Aufenthaltsgesetz schützt 41,53% aller ausländischen Inten­sivtäter vor Ausweisung.

Zum anderen schütze Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des As­soziationsrates EWG-Türkei tür­kische Staatsbürger weitgehend vor der Ausweisung (BVerwGE 121, 315 ff. und NVwZ 12/2007, S. 1435 ff.). Damit werden weitere 17% aller ausländischen Intensiv­täter geschützt.

Des weiteren gebe es noch die Paßlosen. Sie verbergen absicht­lich ihre Identität, so daß man nicht weiß, wohin man sie abschieben soll. Sie machen 13% der nicht Abschiebbaren aus.

»Es gilt ferner zu verhindern, daß immer mehr ausländische Kriminelle schon deshalb si­cher sind, weil sie deutsche Staatsangehörige werden.« Die hohen Einbürgerungsquoten von Intensivtätern nichtdeutscher Her­kunft zeigten, daß dies kein Rand­problem sei.

Lösungsansätze

Sehr detailliert erörtert Reusch den Ist-Zustand bundesdeutschen Rechts und wie neue, wirksame Gesetze aussehen müßten. In der Politik sei ein Wille in die richtige Richtung jedoch nicht spürbar.

Wir geben Reuschs Vorschlä­ge der Einfachheit halber nach­folgend ohne Paragraphen und Rechtsquellen wieder:

- Aufnahme der Ausweisung in den Strafgesetzbuch-Katalog der »Maßregeln der Besserung und Sicherung«. Denn der verurteilen­de Richter kann am besten und sofort entscheiden, wer raus aus unserem Land muß. Dies würde zugleich das Ausweisungsverfah­ren verkürzen.

- Zwingende Ausweisung von kriminellen Ausländern schon bei einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe (derzeit drei Jah­re).

- Leichtere Abschiebung auch türkischer Staatsbürger. Hierzu ist eine Neuregelung der Ausweisungstatbestände mit der Türkei oder aufgrund einer EU-Richtlinie nötig.

- Erzwingungshaft und andere Druckerzeugung gegen Paßlose. Zur Not über die Strafe hinausge­hende Sicherungshaft. Diese wer­de nur aufgehoben bei freiwilliger Ausreise.

- Verhinderung der Einbürge­rung Krimineller. Hierzu ist eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes nötig. Nach § 10 dieses Gesetzes muß der Bewer­ber unbestraft sein, nach § 12a aber werden zahlreiche geringere Straftaten nicht angerechnet, mit der Folge, daß selbst Mehrfach­straftaten keinen Ablehnungs­grund darstellen. Außerdem müsse verhindert werden, daß kriminelle Ausländer eingebürgert werden, nur weil bisher nicht auf­fällige Familienangehörige schon deutsche Staatsbürger sind.

- Kein Klagerecht auf Erhalt der Staatsbürgerschaft. Staatsbürger­schaft sei »weder ein Menschen-noch ein Grundrecht«. Man bür­gere traditionell nur willkommene Menschen ein.

- Keine Verleihung der deut­schen Staatsbürgerschaft durch Geburt in der BRD. Gerade von Kindern krimineller Sippen sei zu erwarten, daß sie ebenfalls Ver­brecher würden.

- Aberkennung der Staatsbür­gerschaft und Ausweisung, wenn innerhalb von zehn Jahren nach der Einbürgerung ein Auswei­sungstatbestand erfüllt wird.

- Straffälligen Staatsbürgern mit Doppelpaß soll ein Verzicht auf Strafvollstreckung angeboten werden. Hierzu müssen die Ver­brecher auf den deutschen Paß verzichten und werden ausgewie­sen.

Verstöße gegen das Grundgesetz?

Roman Reusch sieht durchaus das Problem, daß das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetzesänderungen als grund­gesetzwidrig zunichte machen könnte.

Allerdings seien es eben nur die Verfassungsrichter in Karlsruhe, »die die alleinige Deutungsho­heit über de Verfassung haben.« Änderungen in ihrer Rechtspre­chung seien nicht unüblich. »Was gestern von Verfassungswegen nicht zu beanstanden war, kann heute ohne weiteres dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit unter­fallen und umgekehrt, ohne daß die Verfassung nur im geringsten geändert worden wäre.«

Reusch hält es daher für möglich, daß seine Vorschläge als grund­gesetzkonform angesehen wer­den könnten.

»Hierzu könnte es hilfreich sein, Verfassungsrichter zum Zwecke der Weiterbildung z.B. eine Nacht mit Kräften der „Operati­ven Gruppe Jugendgewalt" im Kiez verbringen zu lassen; die hierbei gemachten Erfahrun­gen und gewonnenen Einsich­ten könnten bereits geeignet sein, die ein oder andere Frage in neuem Licht zu betrachten.«

Wir können uns diesen Vorschlä­gen nur anschließen!

 

„Intensivtäter sind Straf­täter, die verdächtig sind

A.  den Rechtsfrieden be­sonders störende Straftaten, wie z.B. Raub-, Rohheits-­ und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen be­gangen zu haben oder

B.   innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Ge­wicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr ei­ner sich verfestigenden kri­minellen Karriere besteht."

Definition nach einer

gemeinsamen Richtlinie der

Berliner Senatsverwaltungen für

Inneres und Justiz

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 2 / 2008 / 5 – 8

 

Anmerkung: Der Kulturredakteur von „luebeck-kunterbunt“ war 23 Jahre lang Mitglied der SPD und ist noch heute ein unbeirrter Anhänger von August Bebel und Kurt Schumacher. Seit dem er als Organ der Rechtspflege unter einer sozialdemokratischen Landesregierung in Schleswig-Holstein wegen konsequenter Rechtsstaatlichkeit fertig gemacht und um seine berufliche Existenz gebracht wurde und nach dem ihm unter den Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern ein anwaltlicher Neuanfang im Keim versaut wurde, war es heftige Scham, die ihn erfüllte, wenn er an sein „Vierteljahrhundert als Genosse“ dachte. Wenn er jetzt liest, was die Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) mit Oberstaatsanwalt Roman Reusch angestellt hat, kann er nur noch kotzen!