Ausländerkriminalität darf
kein Tabu sein!
Wer aufräumen will, wird
weggeräumt. Er hat’s gewagt (aus seinem Herzen keine Mördergrube zu machen) und
mußte gehen: Oberstaatsanwalt Roman Reusch wurde von der sozialdemokratischen
Justizsenatorin in Berlin abgesetzt
Die Mehrzahl der gefährlichsten Kriminellen auf Berlins Straßen seien Ausländer und BRD-Staatsbürger ausländischer Herkunft. Diese müßten raus aus unserem Land.
Der
kürzlich wegen derartiger Äußerungen abgesetzte Berliner Oberstaatsanwalt Roman
Reusch bestätigt, was aus dem Mund eines besorgten Normalbürgers zu einem
Gerichtsverfahren wegen »Volksverhetzung« führen würde. Die »Bild« nannte ihn
Anfang Januar wegen dieser Äußerungen den mutigsten Oberstaatsanwalt
Deutschlands. Lesen Sie nachfolgend über Reuschs Berliner Erkenntnisse, die
man in der veröffentlichten Meinung lieber totschweigt. Ein Schelm, wer sich
hier nicht nur an Berlin erinnert fühlt!
Bei der Piasberg-Diskussion am 9.1.2008 in der ARD durfte er angeblich aus beamtenrechtlichen Gründen nicht teilnehmen. Am 23. Januar 2008 schließlich meldete der »Tagesspiegel« die Absetzung Reuschs. Er war seiner sozialdemokratischen vorgesetzten Justizsenatorin Gisela von der Aue seit langem ein Dorn im Auge.
»Migration
und Kriminalität - Rechtstatsächliche und kriminologische Aspekte und
Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration« lautete
der Titel eines Vortrages von Reusch vor der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung am
7. Dezember 2007. Man muß vorwegnehmen: Für Integration sieht Reusch auf seinem
Fachgebiet der kriminellen Intensivtäter kaum eine Grundlage.
Reuschs
Darlegung ist erschütternd: Er selbst kommt am Schluß seiner Ausführungen
nicht umhin, zuzugeben, daß ein Jurist angesichts der dargestellten Wirklichkeit
»kollabieren« könnte. Dabei berichtet Reusch nur über Berliner Verhältnisse.
Der
abgesetzte Berliner Oberstaatsanwalt führt zunächst aus, daß die ersten
Gastarbeiter in den 50er und 60er Jahren den Eindruck »kreuzbraver Menschen«
machten. Trotz dieser nur geringen Zahl ausländischer Krimineller gab es damals
eine Spezialabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft für Ausländerkriminalität.
Für deren Fälle war nämlich ein spezialisiertes Wissen über das Ausländerrecht
nötig.
Bereits
in der ersten Hälfte der 80er Jahre sei jedoch in Berlin die Belastung durch
kriminelle Ausländer gestiegen. Reusch: »Die Täter waren im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall
Deutsche.«
Trotz - oder richtiger gerade wegen - der
immer stärkeren Zunahme der Ausländerkriminalität wurde diese Berliner
Sonderabteilung 1988 abgeschafft - zu viele
Fälle für eine Abteilung.
Schon
Anfang der 90er Jahre waren laut Reusch 70% aller jugendlichen Täter Ausländer; 30% Deutsche. Umgekehrt waren 70% der
Opfer Deutsche und nur 30% Ausländer. Im Rauschgift- und Gewaltbereich
nahmen Ausländer noch während der 90er eine herrschende Rolle ein.
Erschütternde Fakten
Reuschs
Daten über junge Berliner Intensivtäter basieren auf dem Stand des 4. Dezember
2007. Demnach sind deutsche Staatsangehörige auf den ersten Blick führend vor türkischen Tätern und solchen ungeklärter
bzw. unbekannter Herkunft. Letztere
seien überwiegend libanesische Kurden, Palästinenser, Libanesen und Angehörige
der Nachfolgestaaten des einstigen Jugoslawiens.
Die führende Rolle deutscher Staatsangehöriger
jedoch ist irreführend. Betrachtet man die ethnische
Herkunft der Täter und nicht die
Staatsangehörigkeit, so dominieren Täter nichtdeutscher Herkunft die Verbrechensstatistik. Nichtdeutsch
ist nach Reusch auch, wer nur einen
Elternteil aus dem Ausland hat: »Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen Migranten
gestellt.«
Araber Spitzenreiter
Nach
Reusch seien es keineswegs die am stärksten in Berlin vertretenen Türken,
welche die meisten Täter stellen. Es seien Araber,
deren Anteil an der Bevölkerung »verschwindend gering« ist, die ganz
oben mitmischen. Diese seien vor
allem Palästinenser und »Angehörige hochkrimineller Großfamilien mit
türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln«. Sie beherrschen laut Reusch »in Berlin weite Bereiche des organisierten
Verbrechens«.
Von den Berliner Intensivtätern haben
80% einen Migrationshintergrund; 17% sind ethnisch Deutsche;
3% sind Rußlanddeutsche.
Die Täter und ihr Umfeld
Die
ausländischen Kriminellen stammen vorwiegend
aus Familien, die nach deren eigenen Maßstäben intakte Strukturen und
Anpassungsfähigkeit an andere Ausländerfamilien im eigenen Wohngebiet aufweisen.
Hierbei sei ein typisches Merkmal die
heftige Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes gegenüber dem Rest
der Familie.
»Bei
den bereits beschriebenen türkisch-kurdisch-libanesischen Großfamilien muß
zudem davon ausgegangen werden, daß dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung
zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet«, heißt
es weiter. Diese beginne von Kind an.
»Bei
diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, daß
ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist teil
des „Geschäftskonzeptes "«.
Für junge Männer aus diesen Familien seien schwerste Verbrechen
völlig normaler Lebensbestandteil. Die zusätzliche Erniedrigung der Opfer
gebe ihnen Selbstbestätigung. »Sie wissen zwar, daß ihr Handeln grundsätzlich
verboten ist, dies schert sie jedoch wenig.« Das Konzept eines
gesetzlosen Lebens sei weit verbreitete Normalität. Fehlende Unrechtseinsicht
und Resistenz gegen jegliche Maßnahmen durch die Staatsmacht seien die Folgen.
Die
Größe des Potentials für ein solches Intensivtäterleben sei vor einigen Jahren
völlig unterschätzt worden. Tatsächlich gäbe
es alleine in Berlin »mehrere 1.000 Personen [...], die aufgrund
ihrer Bedenkenlosigkeit und sonstigen Grundeinstellung jederzeit bereit wären,
ihnen sich anbietenden Führungsfiguren zu folgen und serienweise auch
schwerste Straftaten zu begehen.« Seit Ende 2005 hätten die Mitarbeiter
von Reuschs Abteilung das Gefühl, »einem Faß ohne Boden gegenüberzustehen.«
Die Taten und ihre Opfer
Raubüberfälle
auf Geschäfte, Einbrüche und das Ausrauben willkürlich ausgewählter Opfer in
der Öffentlichkeit werden bevorzugt - meistens im Wohnbezirk der Täter, aber
auch in feineren Gegenden. Die Opfer seien »ganz überwiegend Nichterwachsene«,
aber auch alte Menschen.
»Mädchen
und junge Frauen, die diesen Tätern im
wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit
rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu
werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie „deutsche
Schlampe, deutsche Hure etc."«
Reusch
sagt frei heraus, daß diese menschenverachtenden Taten ihre Wurzeln in einem »national-religiösen Überlegenheitswahn muslimischer Jungkrimineller« hätten. Dieser Wahn äußere sich gerade
gegenüber »ungläubigen« Mädchen und Frauen.
»Der größte Vorwurf, der einem muslimischen Mädchen
gemacht werden kann, [...] ist, sie benehme sich wie eine Deutsche.«
Reuschs
Anmerkungen verdeutlichen immer wieder,
daß besonders Deutsche das Ziel dieser Ausländerbanden sind. Dort, wo kaum noch Deutsche leben, würden
arabische Täter bevorzugt Türken zu ihren
Opfern machen.
Schönes neues Deutschland...
Wie wahllos in der BRD mit der deutschen
Staatsangehörigkeit herumgeworfen wird,
verdeutlicht Reusch auch:
»Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migranten, nämlich den Arabern,
ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44% am höchsten. Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei 35%.« Man beachte, daß die Türken die
zweitkriminellste Gruppe stellen. Somit ist deren Einbürgerungsquote nicht weniger
beunruhigend.
Für kriminelle minderjährige Ausländer sei es in Berlin
einfacher, eingebürgert zu werden, als eine schlichte
Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. »Von
interessierter Seite wird auch die
Adoption genutzt, um junge Kriminelle zu deutschen Staatsbürgern zu machen.« Eine weitere
Überprüfung des Kindes durch die
Behörden werde umgangen.
Der
von Reusch festgestellte hohe
Einbürgerungsgrad ausgerechnet der
Angehörigen hochkrimineller Familien
mit arabischem Hintergrund sei das
Ergebnis einer von diesen Familien
gefahrenen regelrechten Einbürgerungsstrategie.
Besonders die oft weniger kriminellen Frauen bekämen
sehr einfach den BRD-Paß. Dies habe
für ihre Angehörigen trotz begangener Straftaten einen erhöhten Ausweisungsschutz dank Art. 6 GG zur Folge. Jedes Neugeborene werde ohnehin gleich Deutscher.
Einen »Freifahrtschein für Kriminelle in den
gesicherten Aufenthaltsstatus« stelle zudem die Tatsache dar, daß in der BRD der Einbürgerungsanspruch eingeklagt
werden kann.
Was tun mit ausländischen Verbrechern?
Eine vorbeugende Methode sei nach Reusch die verstärkte
Präsenz von »grüner« Polizei. Dies könne kurzfristig eine Verbesserung der
Lage bewirken. Zudem sei eine härtere strafrechtliche Verfolgung nötig. Es
müsse klar werden, daß ein Leben in
der Illegalität Risiken berge.
Diese Ansätze hält Reusch aber nur für eine Beruhigung der Lage. »Es muß erreicht werden, daß besonders auffällige
ausländische Kriminelle
außer Landes geschafft oder sonst
„aus dem Verkehr" gezogen werden können.« Nötig
sei also Vorbeugung (Prävention) und Abschreckung.
Probleme mit
der Abschiebung
72% aller nicht eingebürgerten Intensivtäter könnten
aufgrund rechtlicher Hindernisse gar nicht abgeschoben werden. Ganz zu schweigen von den Eingebürgerten.
Diese Hindernisse ergeben sich zum einen aus dem
Aufenthaltsgesetz. Dieses setzt
derzeit hohe Hürden fest, was die
Ausweisung krimineller Ausländer anbelangt. Noch höher
werden diese, wenn es um in der BRD geborene oder aufgewachsene Minderjährige
gehe. Das Aufenthaltsgesetz schützt 41,53% aller ausländischen Intensivtäter
vor Ausweisung.
Zum
anderen schütze Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates
EWG-Türkei türkische Staatsbürger weitgehend vor der Ausweisung (BVerwGE 121,
315 ff. und NVwZ 12/2007, S. 1435 ff.). Damit werden weitere 17% aller ausländischen
Intensivtäter geschützt.
Des
weiteren gebe es noch die Paßlosen. Sie verbergen absichtlich ihre Identität,
so daß man nicht weiß, wohin man sie abschieben soll. Sie machen 13% der nicht
Abschiebbaren aus.
»Es
gilt ferner zu verhindern, daß immer mehr ausländische Kriminelle schon deshalb
sicher sind, weil sie deutsche Staatsangehörige werden.« Die
hohen Einbürgerungsquoten von Intensivtätern nichtdeutscher Herkunft zeigten,
daß dies kein Randproblem sei.
Sehr
detailliert erörtert Reusch den Ist-Zustand bundesdeutschen Rechts und wie
neue, wirksame Gesetze aussehen müßten. In der Politik sei ein Wille in die
richtige Richtung jedoch nicht spürbar.
Wir
geben Reuschs Vorschläge der Einfachheit halber nachfolgend ohne Paragraphen
und Rechtsquellen wieder:
- Aufnahme der Ausweisung in den
Strafgesetzbuch-Katalog der »Maßregeln der Besserung und Sicherung«. Denn der
verurteilende Richter kann am besten und sofort entscheiden, wer raus aus
unserem Land muß. Dies würde zugleich das Ausweisungsverfahren verkürzen.
- Zwingende Ausweisung von kriminellen
Ausländern schon bei einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe (derzeit
drei Jahre).
- Leichtere Abschiebung auch türkischer
Staatsbürger. Hierzu ist eine Neuregelung der Ausweisungstatbestände mit der
Türkei oder aufgrund einer EU-Richtlinie nötig.
- Erzwingungshaft und andere Druckerzeugung
gegen Paßlose. Zur Not über die Strafe hinausgehende Sicherungshaft. Diese werde
nur aufgehoben bei freiwilliger Ausreise.
- Verhinderung der Einbürgerung Krimineller.
Hierzu ist eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes nötig. Nach § 10
dieses Gesetzes muß der Bewerber unbestraft sein, nach § 12a aber werden
zahlreiche geringere Straftaten nicht angerechnet, mit der Folge, daß selbst Mehrfachstraftaten
keinen Ablehnungsgrund darstellen. Außerdem müsse verhindert werden, daß
kriminelle Ausländer eingebürgert werden, nur weil bisher nicht auffällige
Familienangehörige schon deutsche Staatsbürger sind.
- Kein Klagerecht auf Erhalt der Staatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft sei »weder ein Menschen-noch ein Grundrecht«. Man
bürgere traditionell nur willkommene Menschen ein.
- Keine Verleihung der deutschen
Staatsbürgerschaft durch Geburt in der BRD. Gerade von Kindern krimineller
Sippen sei zu erwarten, daß sie ebenfalls Verbrecher würden.
- Aberkennung der Staatsbürgerschaft und
Ausweisung, wenn innerhalb von zehn Jahren nach der Einbürgerung ein Ausweisungstatbestand
erfüllt wird.
- Straffälligen Staatsbürgern mit Doppelpaß soll
ein Verzicht auf Strafvollstreckung angeboten werden. Hierzu müssen die Verbrecher
auf den deutschen Paß verzichten und werden ausgewiesen.
Verstöße gegen das Grundgesetz?
Roman
Reusch sieht durchaus das Problem, daß das Bundesverfassungsgericht entsprechende
Gesetzesänderungen als grundgesetzwidrig zunichte machen könnte.
Allerdings
seien es eben nur die Verfassungsrichter in Karlsruhe, »die die alleinige
Deutungshoheit über de Verfassung haben.« Änderungen in ihrer Rechtsprechung
seien nicht unüblich. »Was gestern von Verfassungswegen nicht zu beanstanden
war, kann heute ohne weiteres dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit unterfallen
und umgekehrt, ohne daß die Verfassung nur im geringsten geändert worden wäre.«
Reusch
hält es daher für möglich, daß seine Vorschläge als grundgesetzkonform
angesehen werden könnten.
»Hierzu
könnte es hilfreich sein, Verfassungsrichter zum Zwecke der Weiterbildung z.B.
eine Nacht mit Kräften der „Operativen Gruppe Jugendgewalt" im Kiez
verbringen zu lassen; die hierbei gemachten Erfahrungen und gewonnenen Einsichten
könnten bereits geeignet sein, die ein oder andere Frage in neuem Licht zu
betrachten.«
Wir
können uns diesen Vorschlägen nur anschließen!
„Intensivtäter
sind Straftäter, die verdächtig sind
A. den
Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub-, Rohheits-
und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen begangen zu haben oder
B. innerhalb eines Jahres in mindestens zehn
Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben
und
bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere
besteht."
Definition nach einer
gemeinsamen Richtlinie der
Berliner Senatsverwaltungen für
Inneres und Justiz
Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 2 / 2008 / 5 – 8
Anmerkung: Der Kulturredakteur von „luebeck-kunterbunt“
war 23 Jahre lang Mitglied der SPD und ist noch heute ein unbeirrter Anhänger
von August Bebel und Kurt Schumacher. Seit dem er als Organ der Rechtspflege
unter einer sozialdemokratischen Landesregierung in Schleswig-Holstein wegen
konsequenter Rechtsstaatlichkeit fertig gemacht und um seine berufliche
Existenz gebracht wurde und nach dem ihm unter den Sozialdemokraten in
Mecklenburg-Vorpommern ein anwaltlicher Neuanfang im Keim versaut wurde, war es
heftige Scham, die ihn erfüllte, wenn er an sein „Vierteljahrhundert als
Genosse“ dachte. Wenn er jetzt liest, was die Justizsenatorin Gisela von der
Aue (SPD) mit Oberstaatsanwalt Roman Reusch angestellt hat, kann er nur noch
kotzen!