Die Justiz verkommt durch die Freimaurerei


Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger

Die Politik unserer Behörden sind nicht mehr erträglich und wir sind es uns schuldig zu handeln, wenn wir unsere Demokratie und die Zukunft der kommenden Generationen schützen wollen.

Die Behörden, die die wiederholte und unbestrafte Misswirtschaft gewisser Funktionäre nicht mehr abstreiten können, bleiben gelassen. Noch schlimmer, obschon diese Funktionäre seit Monaten angezeigt werden, erhalten diese Beförderungen für "geleistete Dienste"...

Diese Vergehen betreffen hauptsächlich die 3. Macht (Justiz), verkommen durch die Frei-Maurerei.

Die Quelle der Unbehagen kam auf viel bedeutsamere Art zum Vorschein, seit die Korporationen der Anwälte/Juristen und Notare ihre Mitglieder massiv im Parlament plaziert haben. Konsultieren Sie zu dieser Sache den Link "Grundregeln zur Wahl unserer Vertreter".

Die Mitglieder der geheimen Gesellschaften rekrutieren sich vor allem bei den Anwälten, Notaren und den freisinnigen Berufen. Wenn die Frei-Maurerei im Sinne ihrer Gründer positive Aspekte haben konnte, muss man feststellen, dass sie heute in ihren Rängen viele Delinquenten beherbergt.

Die Doktrin des "Geheimen" dieser Organisationen ist das Fundament selbst der Misswirtschaft und der Verbrechen welche die Bürger unseres Landes täglich ertragen müssen.

Deswegen muss jede Person, die eine Beschäftigung, die mit einer Aktivität, welche die Öffentlichkeit betrifft, wie Magistrat, Notar, Anwalt, Experte, Staatsangestellter, Volksvertreter, Bänkler, Treuhänder, Lehrer usw. hat, dazu gezwungen werden, seine Zugehörigkeit zu seiner Gesellschaft anzukündigen.

Der oberste italienische Gerichtshof hat seit 1993 den Magistraten verboten, einer Frei-Maurer Loge anzugehören. Was die englische Justiz betrifft, auf Antrag von Tony Blair, zwingt sie die Frei-Maurer Magistraten, es auf klarste Art und Weise bekannt zu geben. Gleichzeitig fahren in der Schweiz Frei-Maurer Richter und Anwälte fort, täglich ihre "Brüder", seien sie Kläger oder Angeklagte, zu beschützen.

Viele der Gerichtsbarkeit Unterworfene, welche in den letzten Jahrzehnten mit der Justiz zu tun hatten, wurden oft mit der manchmal brutalen Voreingenommenheit verschiedener Gerichte konfrontiert, bis zu dem Tag, als ihnen bewusst wurde, dass ihre Gegenseiten Frei-Maurer waren, welche von skandalösem und schockierendem Schutz profitierten.

Der freimaurerische Eid der brüderlichen Solidarität verpflichtet alle, die ihn ablegen, ihre "Brüder" zu beschützen. Die Logen verfügen über ihre eigene Souveränität und ihre eigene Verfassung... Diese freimaurerischen Grundsätze verstoßen gegen unsere Demokratie und unsere Gesetze.

Die von der Frei-Maurerei unabhängigen Magistraten beginnen zu begreifen, dass hiermit ihre Ehre und ihre Gesetzmäßigkeit als Magistrat in Frage gestellt sind. Einige unter ihnen warten mit Ungeduld darauf, dass sich die Schweiz endlich den zivilisierten Praktiken anpasst und die formelle Trennung der Justiz und der Frei-Maurerei akzeptiert.

Die Justiz ist in gänzlichem Widerspruch mit dem gesunden Menschenverstand welcher jedem Bürger das "Recht auf einen gerechten, durch ein unparteiisches Gericht geführten Prozess" zugesteht. So wie im gegenwärtigen Zustand die Justiz funktioniert und wenn man den missbräuchlichen Gebrauch ihrer Institutionen durch die Frei-Maurer in Betracht zieht, sobald ein der Gerichtsbarkeit unterworfener Frei-Maurer vor Gericht steht, ist es gänzlich unmöglich, von einem unparteiischen Gericht zu sprechen.

Um auf dieses Missbehagen zu antworten, müssen zwei wesentliche Massnahmen getroffen werden, die mithelfen, unsere Gesellschaft, den Rechtsstaat und die Demokratie zu garantieren, die unsere Vorfahren schwer errungen haben.

Aus dieser Sicht schlagen wir dem waadtländer Volk vor :

 

Zwei Verfassungs-Initiativen

Initiative gegen die geheime Vetterliwirtschaft, für die demokratische Transparenz und für die Trennung des Staates gegen die : Kumpelschaft – Stillschweigende Duldung – Begünstigung – Geheime Absprache – Korruption.

»

Jegliche Person, vor allem solche die sich der Öffentlichkeit widmen ( Richter, Anwälte, Notare, Journalisten, Bänkler, Versicherer, Treuhänder, Gerichtsexperten, gewählte Volksvertreter, Lehrer, Geistliche, Direktoren der kantonalen und eidgenössischen Regien, TSR, SBB, PTT, Swisscom, Versicherungen usw....) sowie jede Partei eines Prozesses oder einer Offerteneingabe muss seine Zugehörigkeit zur Frei-Maurerei oder jeglichen anderen Geheimgesellschaft öffentlich angeben, vor allem auf dem Internet-Site des Kantons und der Eidgenossenschaft.

»

Übergangsbestimmung 1 : Die betroffenen Gruppierungen geben sofort eine nachgeführte Liste aller ihrer Mitglieder der letzten 5 Jahre heraus, nach Berufen und administrativen, genossenschaftlichen und verwaltungsrätlichen Mandaten heraus, mit ihren privaten und beruflichen Adressen. Diese Listen stehen dem Volk im Internet und auf der Kantons-Kanzlei zur Verfügung.

»

Im Falle von erwiesenen Lügen oder bewiesener Absprache wird pro Fall eine Busse von mindestens CHF 500'000.- ausgesprochen.

»

Übergangsbestimmung 2 : Die schweizerischen oder ausländischen Mitglieder von antidemokratischen, kriminellen oder satanischen Geheim-Gesellschaften (Bilderberg, Illuminati, Maffia usw...) werden sofort ihrer öffentlichen Funktion enthoben, welche sie innehätten und der Justiz zur Verfügung gehalten.

 

»

Übergangsbestimmung 3 In den 3 Monaten nach Akzeptanz der Initiative kündigen die Behörden die Arbeitsverträge der betroffenen Funktionäre und Magistraten, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Initiative für die Wahl der Richter durch das Volk

Wahl durch das Volk der Richter des Kantons-Gerichts, Verwaltungs-Gerichts, der Kreis-Gerichte, des neutralen Gerichts – und jede andere Justiz-Behörde, die Untersuchungsrichter miteingeschlossen.

»

Schluss mit "dem Statut eines Richters" zu Gunsten eines Funktionärs-Statut, vor allem für die Konditionen in Bezug auf die Pensionskassen.

Übergangsbestimmung : In den 3 Monaten nach Annahme der Initiative kündigt der Regierungsrat die Verträge aller betroffenen Richter, mit Kündigungsfrist von 6 Monaten. Eine Wahl durch das Volk der neuen Richter, der sich auch die früheren Richter stellen können, findet vor Ablauf der Kündigungsfrist statt.

 

Quelle: www.marcburdet.ch

 

Anmerkung: So etwas in dieser Art benötigen wir auch dringend in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Freimaurer, anderen Logenbrüder (Odd Fellows, Druiden usw.) und Serviceclubs (Rotary, Lions, Kiwanis, Round Table usw.)

Wer sich über den aktuellen Stand der Verkommenheit der deutschen Justiz informieren will, der lese die Berichte über die Prozesse gegen Zündel und Rechtsanwältin Stolz. Man mag zur NPD und ihren Mitgliedern stehen wie man will, aber in dem Punkt hat der Rechtsanwalt und Hamburger Landesvorsitzende der NPD Jürgen Rieger belegbar recht: „Das System wird immer krimineller!“