Ist die Freimaurerei eine
nach Art. 9 II GG verbotene Vereinigung?
Der
Innenminister des Landes Schleswig-Holstein warf mir in einem sogenannten Verfassungsschutzbericht
1993 vor, dass ich mich seit Jahren publizistisch u.a. mit dem „Themenfeld
... Kampf gegen die Freimaurerei“ befasse. Er befand, das wäre „rechtsextremistisch“.
Das ist zwar Unsinn. Aber dieser Unsinn veranlasste mich, dem Herrn Innenminister
einen ausführlichen Brief zu schreiben, in dem ich mich etwas eingehender mit seinem
Bericht befasste.
Der
Herr Innenminister und seine dienstbaren Schutzgeister waren im übrigen so vornehm gewesen, im
Verfassungsschutzbericht ihren Standpunkt weder nach der tatsächlichen noch
nach der juristischen Seite hin zu erläutern, geschweige denn zu begründen.
Als Innenminister kann man das natürlich. Ein Innenminister steht
noch über dem lieben Gott. Trotzdem habe
ich ihm und seinen Schutzgeistern Vorhaltungen gemacht. Sehr ausführlich sogar. Schließlich handelt es
sich bei der Freimaurerei um einen
mächtigen Geheimbund mit verfassungsfeindlichen Zielen und Tätigkeiten,
obendrein mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen. Das habe ich in meinem Schreiben auch deutlich
gemacht. Einen echten Innenminister müsste das hochschrecken. Doch nichts da.
Wir leben in Deutschland, und da
ist ein Innenminister und sein Verfassungsschutz zuoberöberst nicht zum
Schutz der Verfassung da, sondern zur Ausspähung und Disziplinierung kritischer
Bürger. Da erhielt ich zunächst überhaupt keine Antwort. Eine Stellungnahme zu
meinem Vortrag oder wenigstens eine Rechtfertigung des
Verfassungsschutzberichts blieb aus. Wohin käme auch der Innenminister, wenn er vor jedem seiner Opfer seinen
Verfassungsschutzbericht
rechtfertigen müsste! Der Verfassungsschutzbericht steht über jedem
rechtlichen Rahmen: „... weise ich zu Ihrer Information daraufhin,
dass der Verfassungsschutzbericht kein Verwaltungsakt ist und somit förmliche
Rechtsbehelfe nicht gegeben sind“ (Roland Bohlinger, Verfassungshüter oder Tyrannenknechte, Viöl 1995,
S. 13). Ja, so ist das. Schnick, und weg ist die Rechtsordnung.
Ich veröffentlichte den
Vorgang unter dem Titel Verfassungsschützer oder Tyrannenknechte —
Verfassungsschutz im Dienst verfassungsfeindlicher Umtriebe (ohne
Fragezeichen). Eine weitere Veröffentlichung
folgte etwa ein halbes Jahr später unter dem gleichen Haupttitel, aber mit dem
Untertitel Teil 2 - Das Innenministerium bestätigt indirekt die Vorwürfe.
Besteht eine kriminelle Verbindung
zwischen Innenministerium, Verfassungsschutz, linksradikalem
Terrorismus und Freimaurerei zum Schutz freimaurerischer und anderer
volks- und verfassungsfeindlicher
Umtriebe? Es gab keinerlei Protest. Da taucht natürlich die Frage auf: warum wehrte sich das Innenministerium nicht
gegen die von mir erhobenen Vorwürfe?
Diese Vorwürfe waren doch sehr massiv! Es wehrte sich auch nicht, als
ich die Veröffentlichungen samt einem Begleitschreiben
an jeden einzelnen Abgeordneten des Landtages sandte. Lag es daran, dass
ich der Freimaurerei zurecht vorwarf, sie verfolge eine volks- und verfassungsfeindliche Zielsetzung? Lag
es außerdem daran, dass in der Landesregierung viele Mitglieder von
Freimaurerlogen sitzen? Im Verfassungsbericht
1994 wurde ich dann nicht mehr genannt. ... Nachfolgend findet der Leser in leichter Überarbeitung die Ausführungen,
die auch der Innenminister und die Abgeordneten des Landes Schleswig-Holstein
erhalten haben, ergänzt durch eine Darlegung der
geltenden Rechtsgrundlagen. Da gegen
diese Darstellung die politisch Verantwortlichen in diesem Staat keinen
Widerspruch erhoben haben, können diese als öffentlich hingenommen oder gar als akzeptiert betrachtet werden.
Roland Bohlinger.
Quelle: „Ist die
Freimaurerei eine nach Art. 9 II GG verbotene Vereinigung?“ von Roland Bohlinger,
zitiert bei Wolfgang Bittner: „Satans verschworene Brüder.
Angriffe und Antithesen gegen die Deutsche Freimaurerei 1970 – 2000“, S. 184 f
Anmerkung: Roland Bohlinger
ist ein hochgebildeter, belesener, intelligenter, kritischer und furchtloser
Schriftsteller. Seine Verfolgung und staatsterroristische Behandlung durch „das
System“ war schwer zu ertragen, entsprach aber (leider) vielen gleichartigen
Fällen des illegalen oder unverhältnismäßigen staatlichen Vorgehens gegen
patriotisch gesinnte Mitbürger. Anders als der Freimaurer Wolfgang Bittner kann
Bohlinger auch „über seinen Tellerrand schauen“. Seine Nähe zu einigen
Ludendorffschen Thesen ist zwar in dem von Idiotie und Manipulation geprägten
politischen Klima in der BRD nicht opportun, dafür aber weitgehend
nachvollziehbar begründet. Der zeitgeschichtlich interessierte Leser ist gut
beraten, sich das Verlagsangebot schicken zu lassen (Verlagsauslieferung
Bohlinger, Postfach 1, D-25884 Viöl/Nordfriesland, Tel: 0 48 43 – 1049, Fax: 0
48 43 – 1087).