Ist die Freimaurerei eine nach Art. 9 II GG verbotene Vereinigung?



Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein warf mir in einem soge­nannten Verfassungsschutzbericht 1993 vor, dass ich mich seit Jah­ren publizistisch u.a. mit dem „Themenfeld ... Kampf gegen die Freimaurerei“ befasse. Er befand, das wäre „rechtsextremistisch“.

Das ist zwar Unsinn. Aber dieser Unsinn veranlasste mich, dem Herrn Innenminister einen ausführlichen Brief zu schreiben, in dem ich mich etwas eingehender mit seinem Bericht befasste.

Der Herr Innenminister und seine dienstbaren Schutzgeister waren im übri­gen so vornehm gewesen, im Verfassungsschutzbericht ihren Standpunkt weder nach der tatsächlichen noch nach der juristischen Seite hin zu erläutern, geschweige denn zu begründen. Als Innenminister kann man das natürlich. Ein Innenminister steht noch über dem lieben Gott. Trotzdem habe ich ihm und seinen Schutzgeistern Vorhaltungen gemacht. Sehr ausführlich sogar. Schließlich handelt es sich bei der Freimaurerei um einen mächtigen Geheimbund mit verfassungsfeindlichen Zielen und Tätig­keiten, obendrein mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen. Das habe ich in meinem Schreiben auch deutlich gemacht. Einen echten Innen­minister müsste das hochschrecken. Doch nichts da. Wir leben in Deutsch­land, und da ist ein Innenminister und sein Verfassungsschutz zuoberöberst nicht zum Schutz der Verfassung da, sondern zur Ausspähung und Disziplinierung kritischer Bürger. Da erhielt ich zunächst überhaupt keine Antwort. Eine Stellungnahme zu meinem Vortrag oder wenigstens eine Rechtfertigung des Verfassungsschutzberichts blieb aus. Wohin käme auch der Innenminister, wenn er vor jedem seiner Opfer seinen Verfassungs­schutzbericht rechtfertigen müsste! Der Verfassungsschutzbericht steht über jedem rechtlichen Rahmen: „... weise ich zu Ihrer Information daraufhin, dass der Verfassungsschutzbericht kein Verwal­tungsakt ist und somit förmliche Rechtsbehelfe nicht ge­geben sind“ (Roland Bohlinger,  Verfassungshüter oder Tyrannenknechte,  Viöl 1995, S. 13). Ja, so ist das. Schnick, und weg ist die Rechtsordnung.

Ich veröffentlichte den Vorgang unter dem Titel Verfassungsschützer oder Tyrannenknechte — Verfassungsschutz im Dienst ver­fassungsfeindlicher Umtriebe (ohne Fragezeichen).  Eine weitere Veröffentlichung folgte etwa ein halbes Jahr später unter dem gleichen Haupttitel, aber mit dem Untertitel Teil 2 - Das Innenministerium bestätigt indirekt die   Vorwürfe.  Besteht eine kriminelle Verbindung   zwischen   Innenministerium,    Verfassungs­schutz, linksradikalem Terrorismus und Freimaurerei zum Schutz freimaurerischer und anderer volks-  und verfassungsfeindlicher Umtriebe? Es gab keinerlei Protest. Da taucht na­türlich die Frage auf: warum wehrte sich das Innenministerium nicht gegen die von mir erhobenen Vorwürfe? Diese Vorwürfe waren doch sehr massiv! Es wehrte sich auch nicht, als ich die Veröffentlichungen samt einem Be­gleitschreiben an jeden einzelnen Abgeordneten des Landtages sandte. Lag es daran, dass ich der Freimaurerei zurecht vorwarf, sie verfolge eine volks- und verfassungsfeindliche Zielsetzung? Lag es außerdem daran, dass in der Landesregierung viele Mitglieder von Freimaurerlogen sitzen? Im Verfassungsbericht 1994 wurde ich dann nicht mehr genannt. ... Nachfolgend findet der Leser in leichter Überarbeitung die Ausführungen, die auch der Innenminister und die Abgeordneten des Landes Schleswig-Holstein  erhalten  haben,   ergänzt durch  eine  Darlegung der geltenden Rechtsgrundlagen. Da gegen diese Darstellung die politisch Verantwortli­chen in diesem Staat keinen Widerspruch erhoben haben, können diese als öffentlich hingenommen oder gar als akzeptiert betrachtet werden.

Roland Bohlinger.

 

Quelle: „Ist die Freimaurerei eine nach Art. 9 II GG verbotene Vereinigung?“ von Roland Bohlinger, zitiert bei Wolfgang Bittner: „Satans verschworene Brüder. Angriffe und Antithesen gegen die Deutsche Freimaurerei 1970 – 2000“, S. 184 f

 

Anmerkung: Roland Bohlinger ist ein hochgebildeter, belesener, intelligenter, kritischer und furchtloser Schriftsteller. Seine Verfolgung und staatsterroristische Behandlung durch „das System“ war schwer zu ertragen, entsprach aber (leider) vielen gleichartigen Fällen des illegalen oder unverhältnismäßigen staatlichen Vorgehens gegen patriotisch gesinnte Mitbürger. Anders als der Freimaurer Wolfgang Bittner kann Bohlinger auch „über seinen Tellerrand schauen“. Seine Nähe zu einigen Ludendorffschen Thesen ist zwar in dem von Idiotie und Manipulation geprägten politischen Klima in der BRD nicht opportun, dafür aber weitgehend nachvollziehbar begründet. Der zeitgeschichtlich interessierte Leser ist gut beraten, sich das Verlagsangebot schicken zu lassen (Verlagsauslieferung Bohlinger, Postfach 1, D-25884 Viöl/Nordfriesland, Tel: 0 48 43 – 1049, Fax: 0 48 43 – 1087).