Max-Planck-Str.13
23568
Lübeck
Tel/Fax:
0451-32990
Umweltministerium
Allgemeine Abteilung / Umweltschutz
Fax: 03 85 - 588 87 17
Schwerin
Standsicherheit
der Deponie-Halde Ihlenberg
Sehr geehrter Herr Dr. Beckmann,
jedem klar denkenden Menschen, der mit
dem nötigen Hintergrundwissen die Geschichte der Deponie seit 1978 kennt, ist
der Weg zum (partiellen) Verschwörungstheoretiker vorgezeichnet. Es gab dort
gewisse mafiose Strukturen, die in
Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg besonders stark ausgeprägt waren
und die sehr wahrscheinlich weder mit dem Beitritt, noch in Folge wenig
effektiver parlamentarischer Untersuchungsausschüsse und erst recht nicht durch
schlafmützige staatsanwaltschaftliche Ermittlungen endgültig unschädlich
gemacht wurden.
In Kenntnis sowohl des vielschichtigen
Gefährdungspotentials, als auch der langjährigen Frustrationen einiger im Kern
preußisch denkender "Querulanten", möchte ich keine Gelegenheit
auslassen zu warnen; insbesondere auch, damit später die Verantwortungsträger
nicht sagen können, sie hätten nichts gewußt.
Darüber, daß die Deponie nach Maßgabe
der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung schon längst hätte geschlossen müssen,
brauchen wir kein Wort zu verlieren. Daran kann weder der fehlende politische
Wille einer Landesregierung noch eine katastrophale Haushaltssituation etwas
ändern, wobei man natürlich auch bei kritischer Situation des Etats bei Licht
betrachtet nicht daran vorbeikommt, gesetzeskonforme und vernünftige
Prioritäten zu setzen.
Nach den bedauerlichen Krebsfällen und
Krebstoten, der Verpestung der Luft mit unerträglichem Gestank und hochdosierten Schadstoffen (nicht nur Ozon) und der
Verseuchung von Boden und Grundwasser (nicht nur am Bockholzberg), scheint die
äußerst labile Situation der Standsicherheit der Deponie-Halde eine
unverzügliche Revision der insoweit vorliegenden "Gutachten" zu
erfordern, damit nicht eines Tages Starkregenfälle, wie wir sie letztes Jahr in
Böhmen mit bis zu 300 mm/qm hatten, den Müllberg den Hang nach Schönberg
hinunter rutschen lassen. In diesem Zusammenhang weise ich auf folgendes hin:
1)
In der Aktennotiz der Bergbehörde Straßfurt
vom 30.7.1990 heißt es u.a.: ..."Ziffer 2.2 Die Aussage, die Deponie auch bis + 118 m HN
sicher betreiben zu können, ist nicht begründet.
2)
In nämlicher Notiz heißt es u.a.: ..."Ziffer 2.3 ...zulässige Schlammanteile (Stoffgruppe 5)
bis zu 30 %".
3)
In der Zeit von 1983 bis 1990 sind insgesamt 7,513 Mio. t
Abfälle auf die Deponie gelangt, wovon 3,9 Mio. t - also 51,9 % - Schlämme
waren.
4)
Je höher der Schlammanteil, desto instabiler der
Haldenaufbau. Wie man bei ca. 52 % Schlammanteil eine solide Verfestigung und
eine stabile "Außenwand" hinbekommen will, bedarf schon einer hohen
Kunstfertigkeit.
5)
Der damalige Bergamtsleiter, Herr Knöfler,
schreibt anläßlich der Aktenübergabe an das Geologische Landesamt am 23.1.1995
u.a.: "Auf die ständige Aufarbeitung und Prüfung aller Daten zur
Haldensicherheit wurde mit Nachdruck verwiesen." (Hervorhebung vom
Unterzeichner). Über das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Staatssekretär
Dr. Conrad und Herrn Knöfler muß ebensowenig ein Wort
verloren werden wie über sein Wissen über die bisherigen Berechnungen der
Standsicherheit und ihrer Datengrundlage.
6)
Im Standsicherheitsnachweis vom 30.12.1999, erstellt von
Dipl.-Ing. Werner Hausdorf vom Fachcenter Bodenmechanik in Espenhain, heißt es
u.a.:
7)
Der Anteil an Klärschlamm liegt mit etwa 3,5 % relativ
niedrig (Seite 9).
8)
Der Anteil kommunaler Klärschlämme ist erheblich
zurückgegangen. Dafür zeigen ölhaltige Schlämme in ihrem Aufkommen steigende
Tendenz (Seite 9).
9)
Zusammenfassend kann man feststellen, daß trotz des sehr
inhomogenen Deponiegutes sich in den Bauabschnitten 1, 2, 3+5, 5.2, 5.3, 1.1
und 1.2 eine Sickerwasserhaube ausgebildet hat, die im Bereich der
Deponieinnenfläche eine durchgehende Höhe von etwa + 75 m NN besitzt und nach
den Deponierandböschungen abfällt. Bedingt durch das höhenmäßig stark
unterschiedliche Relief der Deponiebasis steht damit in dem Deponiekörper
teilweise bis zu 15 m über der Deponiebasis Wasser an. In den erdstatischen
Berechnungen ist diese hydraulische Belastung zu beachten (Seite 11).
10) Die
Berechnungsergebnisse zeigen, daß im Bereich des geotechnischen Schnittes 2
gerade noch ausreichende Sicherheiten vorhanden sind. Bei weiterem Ansteigen
der Sickerlinie am Pegel 102 um 2 m auf Werte von + 75,5 m NN würde die
rechnerische Sicherheit mit Si = 1,25 unter den erforderlichen Sicherheitswert
von Si = 1,30 fallen, was nicht zugelassen werden darf...Aus den
Berechnungsergebnissen wird deutlich, daß im Bereich des Schnittes 2 aus
hydrologischer Sicht ein Grenzzustand erreicht ist, der nicht überschritten
werden darf (Seite 21).
11) Die
hydrologische Situation im Bauabschnitt 1.1 ist gegenwärtig nicht ganz
eindeutig. Während an den Pegeln 109 und 113 kurzzeitig extrem hohe
Wasserstände von + 77 bis 82 m NN registriert wurden, liegt der Wasserstand am
benachbarten Pegel 2 mit 65,7 m NN seit längerem im Höhenbereich, der für die
Deponie realistisch ist (Seite 23).
12) In diesem
Zusammenhang muß es in Erinnerung gerufen werden, daß nach den ersten
Standsicherheitsberechnungen zu DDR-Zeiten nur ein Wasserstand im Deponiekörper
von maximal 3 m zugelassen wurde. Dieser Wert wurde dann später - wohl wegen
des "ökonomischen Drucks" - auf 5 m angehoben.
13) Vor gar nicht
langer Zeit hat es insoweit eine schwere Havarie auf der Deponie gegeben, als
der Sickerwasserstand im Deponiekörper in Bereiche von 20-25 m anstieg und
selbst der sonst "so coolen" Abteilungsleiterebene der IAG der kalte
Fußschweiß ausbrach. Teile des Deponiegeländes wurde geräumt, weil mit dem
Abgang einer Lawine / Mure gerechnet wurde.
Mit freundlichen Grüßen