Wolfgang Grams (2)

 

Die Ermittlungen nach der blutigen Polizeiaktion von Bad Kleinen vom 5. Juli 1993, in deren Verlauf der mutmaßliche Terrorist Wolfgang Grams und der Polizeibeamte Michael Newrezella getötet wurden, haben gezeigt, daß aus dem Fall Schmücker immer noch keine Konsequenzen gezogen worden waren. Wieder mußte die Justiz mühsam versuchen, Klarheit zu schaffen: Es galt, eine Tötung aufzuklären. Es war den Angaben eines anonymen Zeugen aus Polizeikreisen nachzugehen, der dem Spiegel offenbart hatte: »Die Tötung des Herrn Grams gleicht einer Exekution«. Wieder mauerten die anderen staatlichen Behörden. Sie waren nicht an Aufklärung interessiert, sondern an Verschleierung ‑ weil ihre Mitarbeiter auf fragwürdige Weise in den Tatablauf verwickelt waren. Deshalb verfügten sie Sperrerklärungen: Zeugen durften nicht aussagen; der V‑Mann mußte schweigen. Deshalb behinderten Polizei und Verfassungsschutz die Ermittlungen in jeder Weise, und deshalb fielen sie der Justiz in den Arm. Die Justiz mußte in der ersten Etappe der Ermittlungen von den Häppchen leben, die auf ihr Bitten und Betteln hin von Polizei und Verfassungsschutz gnädigerweise herausgerückt wurden. Eine ausreichende Aufklärung des Geschehens war nicht mehr zu erreichen: Zuviel an Spurensicherung war versäumt, zu viele Beweismittel waren blockiert und vernichtet worden.

 

Quelle: "Deutschland leicht entflammbar" von Heribert Prantl, Carl Hanser Verlag, München Wien 1994, S. 202

 

Anmerkung: Weitere - bisher nicht veröffentlichte - Informationen zu den Vorgängen auf den Gleisen von Bad Kleinen wird der geneigte Leser in dem Kapitel 5 des zweiten Teils der "Rechtsbeugermafia" finden ("Staatskriminalität und Staatsterrorismus an den Beispielen Grams und Hafenstraße"). Darin wird unter anderem beschrieben, wie das "meineidige System" seine korrupten Helfer belohnt.