Wolfgang Grams (2)
Die Ermittlungen nach der
blutigen Polizeiaktion von Bad Kleinen vom 5. Juli 1993, in deren Verlauf der
mutmaßliche Terrorist Wolfgang Grams und der Polizeibeamte Michael Newrezella getötet wurden, haben gezeigt, daß aus dem Fall
Schmücker immer noch keine Konsequenzen gezogen worden waren. Wieder mußte die
Justiz mühsam versuchen, Klarheit zu schaffen: Es galt, eine Tötung
aufzuklären. Es war den Angaben eines anonymen Zeugen aus Polizeikreisen
nachzugehen, der dem Spiegel offenbart
hatte: »Die Tötung des Herrn Grams gleicht einer Exekution«. Wieder mauerten
die anderen staatlichen Behörden. Sie waren nicht an Aufklärung interessiert,
sondern an Verschleierung ‑ weil ihre Mitarbeiter auf fragwürdige Weise
in den Tatablauf verwickelt waren. Deshalb verfügten sie Sperrerklärungen:
Zeugen durften nicht aussagen; der V‑Mann mußte schweigen. Deshalb
behinderten Polizei und Verfassungsschutz die Ermittlungen in jeder Weise, und
deshalb fielen sie der Justiz in den Arm. Die Justiz mußte in der ersten Etappe
der Ermittlungen von den Häppchen leben, die auf ihr Bitten und Betteln hin von
Polizei und Verfassungsschutz gnädigerweise herausgerückt wurden. Eine
ausreichende Aufklärung des Geschehens war nicht mehr zu erreichen: Zuviel an
Spurensicherung war versäumt, zu viele Beweismittel waren blockiert und
vernichtet worden.
Quelle: "Deutschland leicht entflammbar" von Heribert Prantl, Carl Hanser Verlag,
München Wien 1994, S. 202
Anmerkung: Weitere - bisher nicht veröffentlichte - Informationen zu den
Vorgängen auf den Gleisen von Bad Kleinen wird der geneigte Leser in dem
Kapitel 5 des zweiten Teils der "Rechtsbeugermafia" finden
("Staatskriminalität und Staatsterrorismus an den Beispielen Grams und
Hafenstraße"). Darin wird unter anderem beschrieben, wie das
"meineidige System" seine korrupten Helfer belohnt.