Udo Walendy muß ins Gefängnis

 

Der bekannte Historiker Udo Walendy muß für 14 Monate ins Gefängnis, nachdem sein Revisionsantrag abgelehnt wurde. Zur Erinnerung: Walendy war 1997 wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Vorgeworfen wurden ihm nicht konkrete Aussagen, sondern - im Gegenteil - nicht vorhandene Aussagen. Es ging um Ausgaben der Schriftenreihe "Historische Tatsachen". Amtsrichter Knöner hatte am 6.5.1997 in Herford eine neue Stufe der politischen Justiz eingeleitet, als er den Inhalt der Schriften als "zu einseitig" kritisierte und Walendy vorwarf, er hätte mehr auf die gegensätzlichen Meinungen der anerkannten Historiker eingehen müssen. Durch die Einseitigkeit seien die Schriften "volksverhetzend".

Dieser abstruse Unsinn ist nun auch vom Oberlandesgericht Hamm durch die Richter Dr. Ramin, Giesert und Horstmeyer (Az: 3 Ss 77/99 OLG Hamm - +6 Ns 3 Ls 46 Js 71/96 - W 3/ 98 VI - LG Bielefeld) bestätigt worden. Daß es sich um ein rein politisch motiviertes Verfahren gehandelt hat, zeigen auch folgende Fakten:

1.) Walendy hatte vor Veröffentlichung der inkriminierten Ausgaben der "Historischen Tatsachen" vier Rechtsanwälte konsultiert und juristische Unbedenklichkeits-Gutachten eingeholt. Die Gerichte verweigerten jedoch den Grundsatz des Verbotsirrtums mit der Behauptung, es habe sich um Gefälligkeitsgutachten gehandelt, vermutlich hätten die Rechtsanwälte zudem mündlich Warnungen erteilt.

2.) Bei der Gerichtsverhandlung hatte die Kammer das Urteil ohne jede richterliche Beratung verkündet.

Weitere Einzelheiten finden sich bei der Organisation National Journal im Internet. Die Adresse finden Sie mit jeder Suchmaschine, wegen der weiteren Inhalte dort verzichten wir lieber auf einen direkten Verweis.

Anmerkung: Abgesehen davon, daß wegen solcher Äußerungsdelikte grundsätzlich zu verbüßende Haftstrafen nur in extremen Ausnahmefällen verhängt werden sollten, müßte es uns allen doch schwer zu denken geben, wenn Deutsche nach USA, Großbritannien, Dänemark, die Benelux-Staaten oder in das Baltikum flüchten, um dort und von dort aus ihre Meinung über gewisse hier tabuisierte Themen äußern zu dürfen. Martin Luther, Friedrich Schiller, Heinrich Heine und Georg Büchner drehen sich im Grabe um!

 

Detlef Winter

Max-Planck-Str. 13

23568 Lübeck, den 23.1.2000

Bundesministerium für Justiz

Frau Prof. Däubler-Gmelin

Heinemannstraße 6

53175 Bonn

Sehr geehrte Frau Däubler-Gmelin,

kürzlich wurde mir der anliegende Artikel über eine angebliche Verurteilung des Historikers Udo Walendy zugeschickt. Leider ist daraus Quelle und Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht ersichtlich, allerdings sind die verantwortlichen Richter/Gerichte und die Aktenzeichen genannt.

Ich bitte um Überprüfung der darin enthaltenen ungeheuerlichen Vorwürfe, die mit dem Mantel richterlicher Unabhängigkeit nicht mehr zu bedecken wären. Da ich selber ein Opfer der bundesdeutschen Justiz bin, kann ich zu solchen Dingen nicht schweigen. Von 1977 bis 1997 war ich in Lübeck als Rechtsanwalt tätig und habe dann meine Zulassung zurückgegeben. Zum einen aus Gründen sozialer Hygiene, zum anderen, weil ich die unglaublichen Rechtsbrüche in der schleswig-holsteinischen Justiz weder mit meinem Gewissen, noch mit meinem Diensteid vereinbaren konnte. Einen Teil der Einzelheiten können Sie der "Rechtsbeugermafia" entnehmen. Ein Gratisexemplar hatte ich Ihnen vor einigen Monaten zugeleitet. Frau Simonis erregt sich über die schwarzen Konten von Kohl und seinen Vasallen - sie selber hat jedoch zusammen mit ihren Justizministern in Schleswig-Holstein Dinge gedeckt, die mit dem Begriff "Strafvereitelung im Amt" nur höchst unvollständig umschrieben werden können.

Zurück zu Herrn Walendy:

1) In Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 GG erfüllt es m. E. den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung, eine Verurteilung wegen Volksverhetzung auf die Beurteilung einer Schrift als "zu einseitig" zu stützen und dann noch mit einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe zu ahnden. Es liegt in der Natur aller Geisteswissenschaften, daß es unterschiedliche Meinungen und Deutungen gibt; einige davon zu verbieten, ist mittelalterliche Inquisition, Faschismus oder Stalinismus und damit einer freiheitlichen Verfassungsordnung fremd und unwürdig.

2) Die Verdachtsjustiz sollten wir mit dem 8.5.1945 überwunden haben (" ... vermutlich hätten die Rechtsanwälte mündliche Warnungen erteilt.")

3) Wenn es keine konkreten Feststellungen zu vier (!!!) angeblichen "Gefälligkeitsgutachten" gegeben hat, hätte an der Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums kein Weg vorbeigeführt.

Sollte die Darstellung des Strafverfahrens in dem anliegenden Artikel zutreffend sein und sollte Herr Walendy die Haftstrafe antreten müssen, werde ich wohl nicht umhinkommen, mit meiner Ehefrau und meinen drei Kindern nach Tondern oder Esbjerg zu ziehen, um dort (u.a. aus den Gründen der "Rechtsbeugermafia") um politisches Asyl nachzusuchen.

Einer Ihrer Vorgänger im Amt, Herr Prof. Schmidt-Jortzig - Ordinarius des öffentlichen Rechts - hat damals im 3-SAT Fernsehen wörtlich gesagt: "Wir werden eine Rüge über die Vereinten Nationen bekommen, weil wir die Meinungsfreiheit einschränken!" Wie weit will es die bundesdeutsche Justiz denn noch treiben? Hat es denn nicht ein für alle Mal genügt, was die Väter und Großväter der heutigen Richter und Staatsanwälte in der Zeit von 1933 bis 1945 angerichtet haben? Aber Dr. Ingo Müller hat es schon richtig erkannt. Die "furchtbaren Juristen" gibt es noch heute und die Minderheit der integeren Richter schaut betreten beiseite, anstatt "das Maul aufzureißen" und die unglaublichen Mißstände anzuprangern und ihre verkommenen Kollegen zur Räson zu bringen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Anmerkung: Eine Antwort hat der Verfasser selbstverständlich nicht erhalten! Allerdings können wir zwischenzeitlich vermuten, warum Udo Walendy so massiv in das Fadenkreuz der Justiz geraten ist. Er hat 1988 die deutsche Übersetzung des "Leuchter Reports" als "Der Leuchter Bericht - Ein Ingenieursbericht über die angeblichen Gaskammern in Auschwitz, Birkenau und Majdanek, Polen" mit einer Einführung von Faurisson herausgebracht. Dieser "Leuchter Report" war Wasser auf die Mühlen der Revisionisten, weil er keine Exekutions-Gaskammern in den Vernichtungslagern feststellen konnte. Natürlich ist dieses "Gutachten" falsch. Es ist unter anderem Punkt für Punkt zerpflückt worden von Werner Wegner: "Keine Massenvergasungen in Auschwitz? Zur Kritik des Leuchter-Gutachtens", in: Die Schatten der Vergangenheit - Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, herausgegeben von Uwe Backes / Eckhard Jesse, Rainer Zitelmann, Propyläen, Frankfurt/M., Berlin 1990, S. 450 - 476. Wenn volkspädagogische Maßnahmen gegen Auschwitz-Leugner sinnvoll sind, dann durch "flächendeckende" Verbreitung beispielsweise des Aufsatzes von Wegner.