Die Lobby
bestimmt, ob wir verhaftet oder enteignet werden. Ob über uns ein Reiseverbot
verhängt wird, ob wir etwas kaufen oder verkaufen dürfen, bestimmt im
Bedarfsfalle ebenfalls die Lobby. Im Zuge der Globalisierung (eine Erfindung
der Israellobby zur Erringung der Weltherrschaft) bestimmen die Machtzentren
der Lobby in New York, was mit einzelnen Bürgern in ihren westlichen
Vasallen-Staaten geschieht, wenn nötig. Die Justizorgane der westlichen
Staaten, allen voran die BRD, haben ihr Recht aufgegeben, Anschuldigungen der
Lobby gegen ihre Bürger zu überprüfen. Wenn die Lobby jemanden ausschalten
möchte, setzt sie seinen Namen auf die Liste der
"Terrorverdächtigen". Dann ist alles gelaufen. Die so Gelisteten
besitzen fortan keinerlei Menschenrechte mehr. Selbst wenn es sich nur um
eine Namensverwechslung handelt, werden BRD-Gerichte keinerlei Hilfestellung
für ihre Opfer leisten. Der Entscheid einer anonymen Orwell-Behörde,
siebentausend Kilometer von der BRD entfernt, über vollkommen unschuldige
Menschen gilt der BRD als sogenanntes Welt-Urteil bzw. als
jahwistisches "Gottes-Urteil". Das glauben Sie nicht? Dann glauben
Sie auch nicht dem höchsten Richter der BRD und fünftem Mann im Staat,
Hans-Jürgen Papier. Lesen Sie im folgenden seine grauenhaften Enthüllungen
über die Entrechtung der Deutschen: |
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Der Spiegel, 3/14.1.2008, Seite 26 |
Papier: Es ist ja
tatsächlich so, dass sich der Staat der Neuzeit zu einem wesentlichen Teil
dadurch legitimiert, dass er seinen Bürgern ein hinreichendes Maß an Sicherheit
gewährleistet. Was nützt mir zum Beispiel die Garantie meines Eigentums,
wenn ich überhaupt keine Rechtssicherheit habe, wenn ich ständig damit
rechnen muss, dass mein Eigentum von dritter Seite angetastet wird? Es
gibt deshalb kein Entweder-oder und auch keine Gewichtung dahin gehend, dass
das eine wichtiger sei als das andere. SPIEGEL: Gibt es
ein Grundrecht auf Sicherheit? Papier: Nicht im
Sinne eines regelmäßig einklagbaren Rechts auf bestimmte staatliche
Schutzmaßnahmen. Es gibt Schutzpflichten des Staates seinen Bürgern
gegenüber. Bei der Erfüllung dieser Pflichten dürfen aber die Freiheitsrechte
der Bürger nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Angesichts der
modernen, globalen Bedrohungen, aber auch aufgrund der neuen Technologien,
über die Rechtsbrecher verfügen, mag es notwendig sein, Ermittlungsbefugnisse
weiter auszudehnen. Dies kann aber nur geschehen, wenn ein angemessener
Ausgleich mit den Freiheitsrechten der Bürger hergestellt wird. SPIEGEL: Über
diesen heiklen Ausgleich wird immer öfter höheren Ortes befunden. Die
Vereinten Nationen entscheiden über das Maß zulässiger Abwehr, der
US-Heimatschutzminister spricht mit dem deutschen Innenminister, um sich über
Kommunikationsverbote für Terrorverdächtige zu verständigen. Da erscheint das
Bundesverfassungsgericht manchmal ganz altmodisch. Zunehmend werden die
Freiheiten der Bürger durch überstaatliche Gewalten tangiert, auf die Sie gar
keinen Einfluss haben. Papier: Hier
sprechen Sie wirklich ein ganz heikles und in meinen Augen ungelöstes
Problem an. Auf der Ebene des Völkerrechts ist es noch nicht gelungen,
die beiden Pole Freiheit und Sicherheit angemessen auszubalancieren. Zum
Beispiel hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen sogenannten
Sanktionsausschuss eingerichtet. Dieses Gremium verfasst Listen, auf denen
natürliche Personen, aber auch Organisationen stehen, die aus der Sicht des
Sanktionsausschusses mit den Taliban oder al-Qaida in Verbindung stehen.
Genannt werden derzeit knapp 500 Personen oder Organisationen, die EU hat das
in ihr Gemeinschaftsrecht übernommen. Wenn Sie auf einer solchen Terrorliste
stehen, können Sie im Grunde gar nichts mehr machen. SPIEGEL: Dann
sind Sie rechtlos. Papier: Dann
können Sie weder über Ihre Guthaben verfügen, noch dürfen Sie irgendetwas
erwerben. SPIEGEL: Sie
dürfen kein Geld in Empfang nehmen, und Sie dürfen auch das Land nicht mehr
verlassen. Papier: In der
Tat. Das Interessante ist, dass die Betreffenden, die auf eine solche Liste
kommen, weder vorher angehört werden noch dass ihnen die Gründe mitgeteilt
werden, weshalb sie aufgeführt sind. Die zugrunde liegenden Beweise werden
nicht mitgeteilt, und es gibt keinen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. SPIEGEL: Kann das
Bundesverfassungsgericht deutsche Bürger in einem solchen Fall nicht
schützen? Papier: Wenn so
etwas in Deutschland vorkommt, kann es sein, dass das
Bundesverfassungsgericht mit diesen Fragen befasst wird. SPIEGEL: Ja, und
dann? Papier: Das würden
Sie gern hören, was wir dann machen! SPIEGEL: In der
Tat. Papier: Das glaube
ich. SPIEGEL: Aber für
zuständig halten Sie sich? Papier: Auch das
kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Im Hinblick auf den Grundrechtsschutz
gegenüber EG-Recht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich
nur so lange zurückhält, wie auf europäischer Ebene gleichwertiger
Grundrechtsschutz gewährleistet ist. Und das erfordert in aller Regel
Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte, die mit angemessener
Prüfungs- und Entscheidungsmacht ausgerüstet sind. Daran fehlt es hier: Die
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sehen derzeit keinen
effektiven gerichtlichen Rechtsschutz für die Betroffenen vor. Es
kann vor allem über diplomatische Wege versucht werden, jemanden wieder von
der Liste streichen zu lassen. SPIEGEL: Niemand
wird etwas dagegen haben, dass man das Vermögen von Terrororganisationen
beschlagnahmt. Papier: Dagegen
wird sicher keiner etwas einwenden. Aber es ist doch verständlich, dass
bei der Aufstellung dieser Listen auch Fehler passieren können. Und wenn Sie
als Betroffener dann nicht die Möglichkeit haben, dazu gehört zu werden, wenn
Sie nicht die Gründe erfahren und auch keinen formalen Rechtsbehelf haben,
dann sind Sie ziemlich schutzlos. SPIEGEL: Da
sehen Sie mal, was man in der großen weiten Welt vom Rechtsstaat hält. Nichts! Papier: Das ist
sicher übertrieben. Aber es lässt sich auch nicht leugnen, dass ein Teil
der Mitglieder der Vereinten Nationen, jedenfalls in ihrer tatsächlichen
Verfasstheit, nicht den Anforderungen der europäischen Rechtsstaatlichkeit
genügen. Dann können Sie natürlich auch von der Völkerrechtsordnung nicht
genauso viel erwarten. SPIEGEL: Steuert
das Verfassungsgericht auf einen Clash der Rechtskulturen zu? Papier: Es tauchen
jedenfalls ganz neue Herausforderungen an das Verfassungsrecht und auch an
die Verfassungsrechtsprechung auf. Die Globalisierung beeinflusst nicht
nur das wirtschaftliche und soziale Leben, sondern auch unsere Rechtskultur,
unser Rechtsschutzsystem. Darauf müssen wir eine Antwort finden. SPIEGEL: Herr
Präsident, wir danken Ihnen für dieses Gespräch. |
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Niemand ficht
verbissener für die Orwell-Welt als der Mann im Rollstuhl. Innenminister
Wolfgang Schäuble griff den höchsten Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier
wegen dessen Enthüllungen scharf an: "Schäuble ist verärgert über den
Präsidenten des obersten deutschen Gerichts, Hans-Jürgen Papier."
Die schockierenden Enthüllungen des Höchstrichters "betrachtet
Schäuble als Anmaßung." Der globalistische Innenminister ermahnte
den Richter, das Verfassungsgericht solle sich bei den Orwell-Maßnahmen gegen
die Bürger heraushalten, den Menschen keine Hilfe angedeihen lassen: "Das
Verfassungsgericht habe nur zu entscheiden, ob dabei rechtliche Regeln
eingehalten werden." (Welt, 21.1.2008, S. 2) Das ist Zynismus pur.
Die BRD hat ja gerade die rechtlichen Regelungen zum Schutze der Bürger
ausgesetzt. Quelle: Global
Fire / National Journal |