Der Staat als Verfassungsfeind
Der voreingenommene Staat - Grundrechtereport:
Alternativer Verfassungsschutzbericht thematisiert die Gefährdung
der Freiheit durch Behörden
"Ernsthafte Gefahren für
unseren freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat mit seinen Bürger- und
Menschenrechten gehen weniger von sogenannten Verfassungsfeinden und verfassungsfeindlichen Bestrebungen aus, sondern in erster
Linie vom Staat und seinen Institutionen", schreiben die Herausgeber des
jährlichen Grundrechtereports, der in der vergangenen
Woche zum zehnten Mal veröffentlicht worden ist. Publiziert wurde der Report
erstmals 1997 von den vier Organisationen Humanistische Union, Gustav‑Heinemann‑Initiative, Komitee für
Grundrechte und Demokratie sowie Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen.
Seitdem hat sich der Kreis der herausgebenden Organisationen mehrfach
erweitert.
Angebliche Meinungsneutralität
Der Grundrechtereport
versteht sich als alternativer Verfassungsschutzbericht, der nicht die Bürger
als Gefahr für die Grundrechte und damit für die Verfassung sieht, sondern den
Staat. "Keine der in den Verfassungsschutzberichten genannten Personen und
Organisationen hat je ernsthaft unsere Verfassung bedroht", schreibt der
Mitherausgeber Till Müller-Heidelberg
im Vorwort des Reports. Eine Gefahr für die freiheitliche demokratische
Grundordnung, insbesondere für die Menschen- und Bürgerrechte, gehe aber
permanent von den staatlichen Organen aus.
Daß der Staat nicht neutral
ist, gerade weil er die alleinige Deutungshoheit über die Grundrechte
übernimmt, ist nicht neu. Seit Jahren herrscht nach Ansicht des Grundrechtereports in Deutschland ein vom Verfassungsschutz
gepflegtes Gebot: daß nämlich die angebliche Meinungsneutralität des Staates zu
der Forderung führe, alle "extremistischen" Bestrebungen zu verbieten.
Das Urteil über zulässige Meinungen fällt laut dem Report somit der
Verfassungsschutz.
Diese Voreingenommenheit des
Staates sei ein eindeutiger Eingriff in die freie Meinungsäußerung. Der Report weist
darauf hin, daß die Meinungsfreiheit letztlich auch dann gelte, wenn die
geäußerte Meinung "extrem" sei. Es gebe schließlich keine Pflicht zu verfassungskonformer Gesinnung, schreibt Elke Steven in einem der
Beiträge. Auch die Humanistische Union als Mitherausgeber erinnert in ihrer
Selbstdarstellung daran, daß in einer pluralistischen
Gesellschaft selbst radikale Meinungsäußerungen möglich sein müssen. (...)
Quelle: Anni Mursula
in JUNGE FREIHEIT vom 2. Juni 2006
Anmerkung: Auch hier zeigt sich, daß "linke" und
"rechte" Positionen sehr dicht beieinander liegen, beziehungsweise
sogar deckungsgleich sein können. Humanistische Union und JUNGE FREIHEIT ziehen
an einem Strang. Das Bundesverfassungsgericht hat seit dem berühmten "Lüth"-Urteil immer wieder betont, welchen hohen
Stellenwert die Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat haben muß und
daß die Meinungsfreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin
konstituierend ist. Dies hat jedoch Teile der Exekutive - insbesondere Ämter
für Verfassungsschutz - und Instanzgerichte nicht
gehindert, mit vorkonstitutionellen Maßstäben zu
messen und sich in der Umsetzung ihrer okkupierten Deutungshoheit frappant den
Betonköpfen in den kommunistischen Führungsriegen osteuropäischer Staaten
anzunähern. Der Kulturredakteur von "luebeck-kunterbunt"
hat diese vorkonstitutionelle Geisteshaltung am
eigenen Leibe erfahren. Nur weil er konsequent seinem Diensteid entsprechend
kompromißlos für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung eingetreten ist
und ungeheuerliche Skandale innerhalb der "Rechtspflege" aufgedeckt
hat, wurde er von Justiz und Anwalts"kollegen"
bis zur Berufsaufgabe gemobbt. Einzelheiten dazu können
in dem Buch "Die Rechtsbeugermafia" auf
dieser Weltnetzseite nachgelesen werden.