Der Staat als Verfassungsfeind

 

Der voreingenommene Staat - Grundrechtereport: Alternativer Verfassungsschutzbericht thematisiert die Gefährdung

der Freiheit durch Behörden

 

"Ernsthafte Gefahren für unseren freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat mit seinen Bürger- und Menschenrechten gehen weniger von sogenannten Verfassungsfeinden und verfassungsfeindlichen Bestrebungen aus, sondern in erster Linie vom Staat und seinen Institutionen", schreiben die Herausgeber des jährlichen Grundrechtereports, der in der vergangenen Woche zum zehnten Mal veröffentlicht worden ist. Publiziert wurde der Report erstmals 1997 von den vier Organisationen Humanistische Union, Gustav‑Heinemann‑Initiative, Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen. Seitdem hat sich der Kreis der herausgebenden Organisationen mehrfach erweitert.

 

Angebliche Meinungsneutralität

 

Der Grundrechtereport versteht sich als alternativer Verfassungsschutzbericht, der nicht die Bürger als Gefahr für die Grundrechte und damit für die Verfassung sieht, sondern den Staat. "Keine der in den Verfassungsschutzberichten genannten Personen und Organisationen hat je ernsthaft unsere Verfassung bedroht", schreibt der Mitherausgeber Till Müller­-Heidelberg im Vorwort des Reports. Eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere für die Menschen- und Bürgerrechte, gehe aber permanent von den staatlichen Organen aus.

 

Daß der Staat nicht neutral ist, gerade weil er die alleinige Deutungshoheit über die Grundrechte übernimmt, ist nicht neu. Seit Jahren herrscht nach Ansicht des Grundrechtereports in Deutschland ein vom Verfassungsschutz gepflegtes Gebot: daß nämlich die angebliche Meinungsneutralität des Staates zu der Forderung führe, alle "extremistischen" Bestrebungen zu verbieten. Das Urteil über zulässige Meinungen fällt laut dem Report somit der Verfassungsschutz.

 

Diese Voreingenommenheit des Staates sei ein eindeutiger Eingriff in die freie Meinungsäußerung. Der Report weist darauf hin, daß die Meinungsfreiheit letztlich auch dann gelte, wenn die geäußerte Meinung "extrem" sei. Es gebe schließlich keine Pflicht zu verfassungskonformer Gesinnung, schreibt Elke Steven in einem der Beiträge. Auch die Humanistische Union als Mitherausgeber erinnert in ihrer Selbstdarstellung daran, daß in einer pluralistischen Gesellschaft selbst radikale Meinungsäußerungen möglich sein müssen. (...)

 

Quelle: Anni Mursula in JUNGE FREIHEIT vom 2. Juni 2006

 

Anmerkung: Auch hier zeigt sich, daß "linke" und "rechte" Positionen sehr dicht beieinander liegen, beziehungsweise sogar deckungsgleich sein können. Humanistische Union und JUNGE FREIHEIT ziehen an einem Strang. Das Bundesverfassungsgericht hat seit dem berühmten "Lüth"-Urteil immer wieder betont, welchen hohen Stellenwert die Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat haben muß und daß die Meinungsfreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend ist. Dies hat jedoch Teile der Exekutive - insbesondere Ämter für Verfassungsschutz - und Instanzgerichte nicht gehindert, mit vorkonstitutionellen Maßstäben zu messen und sich in der Umsetzung ihrer okkupierten Deutungshoheit frappant den Betonköpfen in den kommunistischen Führungsriegen osteuropäischer Staaten anzunähern. Der Kulturredakteur von "luebeck-kunterbunt" hat diese vorkonstitutionelle Geisteshaltung am eigenen Leibe erfahren. Nur weil er konsequent seinem Diensteid entsprechend kompromißlos für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung eingetreten ist und ungeheuerliche Skandale innerhalb der "Rechtspflege" aufgedeckt hat, wurde er von Justiz und Anwalts"kollegen" bis zur Berufsaufgabe gemobbt. Einzelheiten dazu können in dem Buch "Die Rechtsbeugermafia" auf dieser Weltnetzseite nachgelesen werden.