Deutsches Gericht unterstützt Vertuschung
polnischer Verbrechen an Deutschen
Am 30. Juli 1998 ging der
Prozeß um das Buch "Dokumente polnischer Grausamkeiten" in die zweite
Runde. Das Buch war einstmals vom Auswärtigen Amt des Deutschen Reiches als
Weißbuch über die polnischen Verbrechen an Deutschen in Auftrag gegeben worden.
Die seriöse Geschichtswissenschaft hält das Buch für völlig objektiv und
glaubwürdig. Das Auswärtige Amt dagegen versucht mit allen Mitteln, die erneute
Verbreitung des Buches zu verhindern, getreu der Maxime: "Es kann keine
polnischen Verbrechen geben, da es ja bekanntermaßen sowieso nur deutsche
Verbrechen gibt."
Den ersten Versuch hatte das
Auswärtige Amt mit einer Wettbewerbsklage gemacht. Die originalgetreue Nennung
des historischen Buchtitels mit dem Begriff "Auswärtiges Amt" könne
zu einer Verwechslung mit dem heutigen Auswärtigen Amt führen. Das Verfahren
wurde 1997 mit einem Vergleich beigelegt, in dem der ARNDT‑Verlag sich
verpflichtete, bei einer Neuauflage den Untertitel des Buches zu ändern.
Nur wenige Monate nach diesem
Vergleich reichte das Auswärtige Amt eine neue Klage ein und machte diesmal
geltend, die Urheberrechte an dem Buch zu besitzen. Tatsache ist jedoch, daß
das Buch im Verlag "Volk und Reich" erschienen ist, daß es mit
Hermann Schadewaldt einen namentlich bekannten Verfasser hat und daß das Buch
einst nicht vom Auswärtigen Amt sondern von der "Deutschen
Informationsstelle Berlin" herausgegeben wurde, einer Stiftung des
öffentlichen Rechts, die 1945 untergegangen ist. Das Auswärtige Amt dagegen war
nur Auftraggeber für das Buch, oder anders gesagt, das Auswärtige Amt hat die
damalige Herausgabe angeregt und finanziell unterstützt. Aber selbst wenn das
Auswärtige Amt selber Herausgeber dieses Buches gewesen wäre, besäße es keine
Urheberrechte daran, da Schriften, die von Behörden offiziell zur Unterrichtung
der Bevölkerung herausgegeben werden, grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz
genießen.
Das alles focht die schon
bekannte Kammer 16 des Landgerichts Berlin nicht an. Mit einem seitenlangen
Verwirrspiel im schriftlichen Urteil konstruierte sie angebliche Rechte des
Auswärtigen Amtes und gab diesem in vollem Umfange recht.
Ohne sich noch lange mit
Begründungen aufzuhalten, erließ es unter anderem so absurde Verfügungen wie:
"Der Klägerin (Auswärtiges Amt) wird die Befugnis zugesprochen, nach
Rechtskraft des Urteils dessen Tenor ... in den Zeitungen 'Frankfurter
Allgemeine' und 'Die Welt' sowie in den Zeitschriften 'Der Spiegel' und 'Focus'
auf Kosten der Beklagten bekanntzumachen. "Hierbei handelt es sich um eine
völlig willkürliche Terrormaßnahme, die im Erfolgsfalle alleine schnell DM
100.000,‑ kosten könnte. Niemals hat je auch nur ein Sterbenswörtchen in
den vier erwähnten Zeitungen und Zeitschriften über das Buch "Dokumente
polnischer Grausamkeiten" oder über den Rechtsstreit darüber gestanden.
Wenn es ein diesbezügliches Rechtsschutzbedürfnis des Auswärtigen Amtes gäbe,
so könnte es z.B. in Bezug auf die Wochenzeitung "Der Schlesier" bestehen,
die regelmäßig über das Buch und den Verfahrensverlauf berichtet hat.
Dieses Willkürurteil des
Landgerichtes Berlin, das darauf abzielt, den ARNDT‑Verlag in seiner
Existenz zu treffen, konnte keinesfalls von uns akzeptiert werden, so daß
Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt wurde. Ein Verhandlungstermin des
Kammergerichtes ist im Frühjahr 2000 anberaumt.
Inzwischen hat der ARNDT‑Verlag
ein Buch mit dem Titel "Der Tod sprach polnisch" herausgebracht, in
dem das Thema polnischer Verbrechen an Deutschen von 1939 bis 1949
fortgeschrieben wurde
Polnische Verbrechen geleugnet
Bei dem Buch "Dokumente
polnischer Grausamkeiten" handelte es sich um ein besonders deutliches
Beispiel rechtsmißbräuchlicher Antragstellung. Das Auswärtige Amt befindet sich
seit 1997 in einem noch andauernden Rechtsstreit mit dem ARNDT‑Verlag
über die Veröffentlichung dieses Weißbuches über den "Bromberger
Blutsonntag", das unter der Ägide des damaligen Auswärtigen Amtes erstmals
1940 erschien. Im Zuge dieser Auseinandersetzung hat das Auswärtige Amt schon
auf verschiedenem Wege versucht, den ARNDT‑Verlag zum Schweigen zu
bringen. So macht das Auswärtige Amt unter anderem Urheberrechtsansprüche an dem Buch geltend, allerdings mit einem erstaunlichen
Ziel: In der Klageschrift des Auswärtigen Amtes vor dem Landgericht Berlin (Verfahren
16.0.640/97) heißt es wörtlich: "Der Klägerin geht es in diesem
Rechtsstreit um die Unterbindung des Vertriebs des Buches, nicht jedoch darum,
das Werk selbst verbreiten zu wollen."
Für dieses Ziel waren dem
Auswärtigen Amt offensichtlich alle Mittel recht, denn es betonte in einer
Notiz an den Rechtsbeistand des ARNDT‑Verlages vom 7. März 1997
ausdrücklich und wörtlich: "Die Absprache, keine rechtlichen Schritte
einzuleiten, bezieht sich nur auf das Vorgehen unter urheberrechtlichen
Gesichtspunkten. Die Einleitung anderer Schritte (Aufforderung an das BM
Familie auf Antragstellung zur Indizierung nach dem GjS, Strafanzeige gem. § 1
UWG u.ä.) wird hiervon nicht umfaßt."
Mit einem nur 26 Zeilen langen
Indizierungsantrag versuchte daraufhin das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend am 9. Juli 1997 tatsächlich, dem bedrängten
Auswärtigen Amt "Amtshilfe" zu leisten, obwohl ganz offensichtlich Jugendschutzbelange
nicht berührt waren. So heißt es in dem Antrag wörtlich: "Bei dem Buch, in
dem eine Vielzahl angeblich (!) von Polen an der deutschen Bevölkerung verübte
Verbrechen geschildert werden, handelt es sich um ein während der Zeit des
Dritten Reiches entstandenes Propagandawerk, das dazu dienen sollte, den Überfall
auf Polen zu rechtfertigen." Dem bearbeitenden Beamten im Familienministerium
war anscheinend im Eifer des Gefechts nicht einmal aufgefallen, daß die
Ereignisse des Bromberger Blutsonntages erst nach dem Beginn des Polenfeldzuges
stattgefunden haben, so daß sie als Begründung oder Rechtfertigung für den
Polenfeldzug selber schwerlich herhalten können.
Schweigespirale für Vertreibungsverbrechen
Auf ebenso wackligen Füßen
stand der Indizierungsantrag gegen den auf Video aufgezeichneten Vortrag "Vertreibungspläne
Vertreibungsgreuel. Die schockierende Vorgeschichte eines
Menschheitsverbrechens" von dem Historiker Joachim Nolywaika. Hier
brauchte das Bundesministerium für Familie nur neun Zellen zur Begründung. Der
Kernsatz lautete: "Die vorstehend bezeichnete Kassette läßt bereits nach
Titel und Herkunft den Schluß zu, daß ihr Inhalt geeignet ist, Kinder und
Jugendliche sozialethisch zu desorientieren." Dumm für das
Bundesministerium, daß dieser Antrag ebenfalls bereits 1997 gestellt wurde, als
die Öffentlichkeit durch die zwei Jahre später im Kosovo stattgefundenen
Vertreibungen noch nicht entsprechend sensibilisiert war. So mutete das
Ansinnen des Bundesministeriums in der Anhörungsverhandlung bei der
Bundesprüfstelle nur noch peinlich an: Niemand mochte ernsthaft daran zweifeln,
daß einer Vertreibung in aller Regel Vertreibungspläne vorangehen und daß dabei
stattfindende Greuel eine traurige Tatsache sind.
Der ARNDT‑Verlag bot
eine Reihe hochkarätiger Gutachter auf. Prof. Franz W. Seidler von der
Universität der Bundeswehr in München, Dr. Heinz Nawratil, Verfasser des Buches
"Schwarzbuch der Vertreibung" und Dr. Alfred Schickel, Leiter der
Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt, nahmen in deutlicher Form
Stellung zugunsten des Buches und des Videos, bejahten die wahrheitsgemäßen
Ausführungen beider Medien und verwahrten sich entschieden gegen eine
Indizierung.
Anmerkung: Zum "Bromberger Blutsonntag"
kann zur Abrundung des Bildes vom heutigen Zustand der Geschichtsschreibung
hingewiesen werden auf das entsprechende Stichwort in "Legenden Lügen
Vorurteile", herausgegeben von Wolfgang Benz und das dort zitierte Buch
"Das Unternehmen 'Bromberger Blutsonntag'. Tod einer Legende" (Köln
1989).
Wen es nicht stört, daß der ARNDT-Verlag
gelegentlich in Verfassungsschutzberichten auftaucht (wer schützt eigentlich
die Verfassung vor den Verfassungsschützern?) und wer die Meinungs- und
Pressefreiheit vor verfassungsfeindlichen Angriffen u.a. durch
Bundesministerien (!!!) schützen will, kann den Arndt-Verlag durch eine Spende
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