Deutsches Gericht unterstützt Vertuschung polnischer Verbrechen an Deutschen

 

Am 30. Juli 1998 ging der Prozeß um das Buch "Dokumente polnischer Grausamkeiten" in die zweite Runde. Das Buch war einstmals vom Auswärtigen Amt des Deutschen Reiches als Weißbuch über die polnischen Verbrechen an Deutschen in Auftrag gegeben worden. Die seriöse Geschichtswissenschaft hält das Buch für völlig objektiv und glaubwürdig. Das Auswärtige Amt dagegen versucht mit allen Mitteln, die erneute Verbreitung des Buches zu verhindern, getreu der Maxime: "Es kann keine polnischen Verbrechen geben, da es ja bekanntermaßen sowieso nur deutsche Verbrechen gibt."

 

Den ersten Versuch hatte das Auswärtige Amt mit einer Wettbewerbsklage gemacht. Die originalgetreue Nennung des historischen Buchtitels mit dem Begriff "Auswärtiges Amt" könne zu einer Verwechslung mit dem heutigen Auswärtigen Amt führen. Das Verfahren wurde 1997 mit einem Vergleich beigelegt, in dem der ARNDT‑Verlag sich verpflichtete, bei einer Neuauflage den Untertitel des Buches zu ändern.

 

Nur wenige Monate nach diesem Vergleich reichte das Auswärtige Amt eine neue Klage ein und machte diesmal geltend, die Urheberrechte an dem Buch zu besitzen. Tatsache ist jedoch, daß das Buch im Verlag "Volk und Reich" erschienen ist, daß es mit Hermann Schadewaldt einen namentlich bekannten Verfasser hat und daß das Buch einst nicht vom Auswärtigen Amt sondern von der "Deutschen Informationsstelle Berlin" herausgegeben wurde, einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die 1945 untergegangen ist. Das Auswärtige Amt dagegen war nur Auftraggeber für das Buch, oder anders gesagt, das Auswärtige Amt hat die damalige Herausgabe angeregt und finanziell unterstützt. Aber selbst wenn das Auswärtige Amt selber Herausgeber dieses Buches gewesen wäre, besäße es keine Urheberrechte daran, da Schriften, die von Behörden offiziell zur Unterrichtung der Bevölkerung herausgegeben werden, grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz genießen.

 

Das alles focht die schon bekannte Kammer 16 des Landgerichts Berlin nicht an. Mit einem seitenlangen Verwirrspiel im schriftlichen Urteil konstruierte sie angebliche Rechte des Auswärtigen Amtes und gab diesem in vollem Umfange recht.

 

Ohne sich noch lange mit Begründungen aufzuhalten, erließ es unter anderem so absurde Verfügungen wie: "Der Klägerin (Auswärtiges Amt) wird die Befugnis zugesprochen, nach Rechtskraft des Urteils dessen Tenor ... in den Zeitungen 'Frankfurter Allgemeine' und 'Die Welt' sowie in den Zeitschriften 'Der Spiegel' und 'Focus' auf Kosten der Beklagten bekanntzumachen. "Hierbei handelt es sich um eine völlig willkürliche Terrormaßnahme, die im Erfolgsfalle alleine schnell DM 100.000,‑ kosten könnte. Niemals hat je auch nur ein Sterbenswörtchen in den vier erwähnten Zeitungen und Zeitschriften über das Buch "Dokumente polnischer Grausamkeiten" oder über den Rechtsstreit darüber gestanden. Wenn es ein diesbezügliches Rechtsschutzbedürfnis des Auswärtigen Amtes gäbe, so könnte es z.B. in Bezug auf die Wochenzeitung "Der Schlesier" bestehen, die regelmäßig über das Buch und den Verfahrensverlauf berichtet hat.

 

Dieses Willkürurteil des Landgerichtes Berlin, das darauf abzielt, den ARNDT‑Verlag in seiner Existenz zu treffen, konnte keinesfalls von uns akzeptiert werden, so daß Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt wurde. Ein Verhandlungstermin des Kammergerichtes ist im Frühjahr 2000 anberaumt.

 

Inzwischen hat der ARNDT‑Verlag ein Buch mit dem Titel "Der Tod sprach polnisch" herausgebracht, in dem das Thema polnischer Verbrechen an Deutschen von 1939 bis 1949 fortgeschrieben wurde

 

 

Polnische Verbrechen geleugnet

 

Bei dem Buch "Dokumente polnischer Grausamkeiten" handelte es sich um ein besonders deutliches Beispiel rechtsmißbräuchlicher Antragstellung. Das Auswärtige Amt befindet sich seit 1997 in einem noch andauernden Rechtsstreit mit dem ARNDT‑Verlag über die Veröffentlichung dieses Weißbuches über den "Bromberger Blutsonntag", das unter der Ägide des damaligen Auswärtigen Amtes erstmals 1940 erschien. Im Zuge die­ser Auseinandersetzung hat das Auswärtige Amt schon auf ver­schiedenem Wege versucht, den ARNDT‑Verlag zum Schweigen zu bringen. So macht das Auswärtige Amt unter anderem  Urheberrechtsansprüche an dem Buch geltend, allerdings mit einem erstaunlichen Ziel: In der Klageschrift des Auswärtigen Amtes vor dem Landgericht Berlin (Verfahren 16.0.640/97) heißt es wörtlich: "Der Klägerin geht es in diesem Rechtsstreit um die Unterbindung des Vertriebs des Buches, nicht jedoch darum, das Werk selbst verbreiten zu wollen."

 

Für dieses Ziel waren dem Auswärtigen Amt offensichtlich alle Mittel recht, denn es betonte in einer Notiz an den Rechtsbeistand des ARNDT‑Verlages vom 7. März 1997 ausdrücklich und wörtlich: "Die Absprache, keine rechtlichen Schritte einzuleiten, bezieht sich nur auf das Vorgehen unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten. Die Einleitung anderer Schritte (Aufforderung an das BM Familie auf Antragstellung zur Indizierung nach dem GjS, Strafanzeige gem. § 1 UWG u.ä.) wird hiervon nicht umfaßt."

 

Mit einem nur 26 Zeilen langen Indizierungsantrag versuchte daraufhin das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 9. Juli 1997 tatsächlich, dem bedrängten Auswärtigen Amt "Amtshilfe" zu leisten, obwohl ganz offensichtlich Jugendschutzbelange nicht berührt waren. So heißt es in dem Antrag wörtlich: "Bei dem Buch, in dem eine Vielzahl angeblich (!) von Polen an der deutschen Bevölkerung verübte Verbrechen geschildert werden, handelt es sich um ein während der Zeit des Dritten Reiches entstandenes Propagandawerk, das dazu dienen sollte, den Überfall auf Polen zu rechtfertigen." Dem bearbeitenden Beamten im Familienministerium war anscheinend im Eifer des Gefechts nicht einmal aufgefallen, daß die Ereignisse des Bromberger Blutsonntages erst nach dem Beginn des Polenfeldzuges stattgefunden haben, so daß sie als Begründung oder Rechtfertigung für den Polenfeldzug selber schwerlich herhalten können.

 

Schweigespirale für Vertreibungsverbrechen

 

Auf ebenso wackligen Füßen stand der Indizierungsantrag gegen den auf Video aufgezeichneten Vortrag "Vertreibungspläne Vertreibungsgreuel. Die schockierende Vorgeschichte eines Menschheitsverbrechens" von dem Historiker Joachim Nolywaika. Hier brauchte das Bundesministerium für Familie nur neun Zellen zur Begründung. Der Kernsatz lautete: "Die vorstehend bezeichnete Kassette läßt bereits nach Titel und Herkunft den Schluß zu, daß ihr Inhalt geeignet ist, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren." Dumm für das Bundesministerium, daß dieser Antrag ebenfalls bereits 1997 gestellt wurde, als die Öffentlichkeit durch die zwei Jahre später im Kosovo stattgefundenen Vertreibungen noch nicht entsprechend sensibilisiert war. So mutete das Ansinnen des Bundesministeriums in der Anhörungsverhandlung bei der Bundesprüfstelle nur noch peinlich an: Niemand mochte ernsthaft daran zweifeln, daß einer Vertreibung in aller Regel Vertreibungspläne vorangehen und daß dabei stattfindende Greuel eine traurige Tatsache sind.

 

Der ARNDT‑Verlag bot eine Reihe hochkarätiger Gutachter auf. Prof. Franz W. Seidler von der Universität der Bundeswehr in München, Dr. Heinz Nawratil, Verfasser des Buches "Schwarzbuch der Vertreibung" und Dr. Alfred Schickel, Leiter der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt, nahmen in deutlicher Form Stellung zugunsten des Buches und des Videos, bejahten die wahrheitsgemäßen Ausführungen beider Medien und verwahrten sich entschieden gegen eine Indizierung.

 

Anmerkung: Zum "Bromberger Blutsonntag" kann zur Abrundung des Bildes vom heutigen Zustand der Geschichtsschreibung hingewiesen werden auf das entsprechende Stichwort in "Legenden Lügen Vorurteile", herausgegeben von Wolfgang Benz und das dort zitierte Buch "Das Unternehmen 'Bromberger Blutsonntag'. Tod einer Legende" (Köln 1989).

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