Der Kampf

gegen das

Christentum

Wie der Staat christliche Familien zerstören will

 

Wir wollen keine Parallelgesellschaften !

(Aussage des Bundesgerichtshofs)

Eltern kann das Sorgerecht entzogen werden,

wenn sie ihre Kinder aus religiösen Gründen

nicht zur Schule schicken.

 

Im eskalierenden Streit um die Verletzung der Schulpflicht aus religiösen Gründen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hal­tung des deutschen Staats bekräftigt. Das Gericht verweigerte baptistischen Spätaussiedlern aus Russland das Recht ihre Kin­der zu Hause zu unterrichten und bestätigte den teilweisen Entzug des Sorgerechts. Die Pflicht zum Besuch der staatlichen Grund­schule beruhe auf dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit, „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setze voraus, dass sich Minderheiten nicht abgrenzten und einem Dialog nicht verschlössen. In den zu entscheidenden Fällen waren zwei Mütter mit Hilfe ei­nes Mitarbeiters des Jugendamts der Stadt Paderborn nach Österreich ausgewichen, um ihre Kinder von der Schule fernzu­halten und sie zu Hause zu unterrichten Der BGH billigte zwar den vorausgegangenen Entzug des Sorgerechts durch die Fami­liengerichte, beanstandete aber das Verhalten des beauftragten Mitarbeiters.  

Die vom BGH entschiedenen Verfahren begannen mit der Mit­teilung von Eltern an die öffentliche Grundschule, dass sie künf­tig zwei ihrer Kinder selbst zu Hause unterrichten würden. Deren Erziehung und Bildung in der Grundschule sei mit ihren Glau­bensüberzeugungen nicht vereinbar. Weder Gespräche mit der Schulleitung, der Bezirksregierung und der Integrationsbeauf­tragten noch ein Bußgeld änderten die Haltung der Eltern. Erst als ihnen das Familiengericht die Sorge in Schulangelegenheiten so­wie das Recht entzogen, den Aufenthalt der Kinder zu bestim­men, reagierten die Eltern - allerdings nicht im Sinn des Gerichts und der Behörden. Vielmehr half ein Mitarbeiter der als Pfleger bestellten Stadt Paderborn den Eltern dabei, die Kinder in ein Dorf in Österreich zu bringen und eine Gestattung des Hausunterrichts durch die pädagogisch nicht vorgebildete Mutter zu er­wirken.

Weil die Familien ihren Wohnsitz in Deutschland behielten, be­jahte der BGH sowohl die internationale Zuständigkeit der deut­schen Gerichte als auch die Frage, ob die Kinder weiterhin der deutschen Schulpflicht unterliegen. Die Karlsruher Richter bestä­tigten im Kern die Entscheidungen des Amtsgerichts Paderborn und des Oberlandesgerichts Hamm. Sie begründeten den Vor­rang der staatlichen Schulpflicht mit Argumenten des Bundes­verfassungsgerichts. Dieses hatte im Juni 2006 eine strafrechtli­che Verfolgung von religiös motivierten Verstößen gegen die Schulpflicht gebilligt. Der BGH betonte die Bedeutung der Grundschule für das Einüben gelebter Toleranz in der Gesell­schaft.

Die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder an eine öffent­liche Grundschule oder eine anerkannte Ersatzschule zu schic­ken, sei ein Missbrauch der elterlichen Sorge. Solange der Staat seinem Erziehungsauftrag nachkomme, dürften  Eltern ihre  Kin­der der  Schulpflicht  nicht entziehen, auch  wenn einzelne  Lehrin­halte oder

-methoden ihren Glaubensüberzeugungen entgegen­stünden. Gemeint sind damit vor allem der Sexualkundeunterricht und die Evolutionslehre.

Wegen ähnlicher Entscheidungen haben Eltern den Europäi­schen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Sowohl fundamentalistische Christen als auch reformpädago­gisch orientierte Eltern wehren sich gegen die strenge deutsche Schulpflicht. Diese gebe es so nur noch in der Slowakei, in den USA würden schon 2,2 Millionen Kinder zu Hause unterrichtet.

Quellenangabe: Süddeutsche Zeitung 17/18.11.2007

Weil verantwortungsbewusste, christliche Eltern nicht wün­schen, dass ihre Kinder beim unmoralischen Sexualkundeunterricht verdorben werden und sie nicht die Lügen über die Evoluti­onstheorie immer wieder im Biologieunterricht anhören müssen, darum wollen sie ihre Kinder mit Recht selbst unterrichten. Doch unser Staat, der immer mehr antichristliche Züge annimmt, ver­weigert ihnen dieses Recht, ja er droht sogar mit Kindesentzug. So weit sind wir schon in der Endzeit. Satan greift durch gottlose Lehrer und Behörden nach den Kindern christlicher Familien. In der Schule sollen die Kinder zur Toleranz erzogen werden. Sie sollen es lernen, die Sünde (z.B. Homosexualität) zu akzep­tieren und der Lüge (Evolution) zu glauben. Möge GOTT noch vielen Menschen den Mut geben, diesem Unrecht zu widerstehen.

In einem Zeitungsbericht (tz, 19.11.2007) steht: „Gerademal 13 Jahre nach der Abschaffung des Paragraphen 175 gehören Les­ben zu den Publikumslieblingen im Fernsehen und werden die
beiden größten Städte von Homosexuellen regiert. Wer Homo­
sexualität heute noch als unnatürlich bezeichnet, muss sich selbst schämen, nämlich seiner Unwissenheit...“                                                       I. Wilhelm

Dazu sagte uns GOTTES Wort (Zef.3,5; Jes.5,18.20):

Der Frevler kennt keine Scham,- Wehe denen,

die Unrecht herbeiziehen mit Stricken der Lüge

und die Sünde mit Wagenseilen,- Weh denen,

die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus

Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen.

(d.h. die alles verdrehen nach Belieben)

Dieses Blatt, andere christliche Schriften sowie Spruchkarten

und Briefaufkleber sind kostenlos erhältlich bei:

Joachim Krauß, Schäßburger Str.29, D-90765 Fürth

 

Anmerkung: Die nämliche Problematik wird abgehandelt in dem Beitrag

 

„Schulunterricht zu Hause“

 

Wir wünschen uns eine liberalere elternfreundlichere Handhabung dieses Problems durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wenn Zeugen Jehovas der lebenserhaltenen Bluttransfusion für ihr minderjähriges Kind widersprechen, findet sicherlich die vormundschaftsgerichtliche Ersetzung der Zustimmung die Billigung der überwältigenden Mehrheit im Lande. Wenn aber Eltern einen dem staatlichen Schulwesen gleichwertigen Unterricht gewährleisten können, sollte der Staat großzügig sein. Wenn bei mohammedanischen Schülern in staatlichen Schulen Rücksicht auf ihre religiösen Befindlichkeiten genommen wird, sollte dies für (fundamental) christliche (Eltern) erst recht gelten. Aber selbst innerhalb des staatlichen Schulsystems könnte man viel Sprengstoff entschärfen, in dem man beispielsweise die Evolutionstheorie und die Schöpfungslehre ohne Verletzung jeweiliger (religiöser, agnostischer oder atheistischer) Gefühle vermittelt und den Sexualkundeunterricht auf das Notwendige beschränkt. Verhütung, AIDS und die anatomischen Gegebenheiten werden vermittelt. Artikel 6 GG wird Rechnung getragen. Gegenüber sexuellen Abweichungen ist Toleranz zu lehren, aber keine Gleichwertigkeit gegenüber der von der Natur vorgegebenen heterosexuellen Betätigung.