Der Kampf
gegen das
Wie der Staat christliche Familien zerstören will
Wir wollen keine Parallelgesellschaften !
(Aussage des Bundesgerichtshofs)
Eltern kann das Sorgerecht entzogen werden,
wenn sie ihre Kinder aus religiösen Gründen
nicht zur Schule schicken.
Im eskalierenden Streit um die Verletzung der Schulpflicht aus religiösen
Gründen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haltung des deutschen Staats
bekräftigt. Das Gericht verweigerte baptistischen
Spätaussiedlern aus Russland das Recht ihre Kinder zu Hause zu unterrichten und bestätigte den teilweisen Entzug des Sorgerechts. Die Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule beruhe auf dem berechtigten Interesse
der Allgemeinheit, „der Entstehung von religiös oder
weltanschaulich geprägten Parallelgesellschaften“
entgegenzuwirken und
Minderheiten zu integrieren.
Integration setze voraus, dass sich Minderheiten nicht abgrenzten und einem Dialog nicht verschlössen. In den zu entscheidenden Fällen waren zwei Mütter mit Hilfe eines
Mitarbeiters des Jugendamts der Stadt Paderborn nach Österreich ausgewichen, um ihre Kinder von der Schule fernzuhalten und sie zu Hause zu unterrichten Der BGH
billigte zwar den vorausgegangenen
Entzug des Sorgerechts durch die Familiengerichte,
beanstandete aber das Verhalten des beauftragten Mitarbeiters.
Die vom BGH entschiedenen Verfahren begannen mit der Mitteilung von Eltern an die öffentliche Grundschule, dass sie künftig zwei ihrer Kinder selbst zu Hause unterrichten würden. Deren Erziehung und Bildung in der Grundschule sei mit ihren Glaubensüberzeugungen nicht vereinbar. Weder Gespräche mit der Schulleitung, der Bezirksregierung und der Integrationsbeauftragten noch ein Bußgeld änderten die Haltung der Eltern. Erst als ihnen das Familiengericht die Sorge in Schulangelegenheiten sowie das Recht entzogen, den Aufenthalt der Kinder zu bestimmen, reagierten die Eltern - allerdings nicht im Sinn des Gerichts und der Behörden. Vielmehr half ein Mitarbeiter der als Pfleger bestellten Stadt Paderborn den Eltern dabei, die Kinder in ein Dorf in Österreich zu bringen und eine Gestattung des Hausunterrichts durch die pädagogisch nicht vorgebildete Mutter zu erwirken.
Weil
die Familien ihren Wohnsitz in Deutschland behielten, bejahte der BGH sowohl
die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte als auch die
Frage, ob die Kinder weiterhin der deutschen Schulpflicht
unterliegen. Die Karlsruher Richter bestätigten im Kern die
Entscheidungen des Amtsgerichts Paderborn und des Oberlandesgerichts
Hamm. Sie begründeten den Vorrang der staatlichen Schulpflicht mit Argumenten
des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte im Juni 2006 eine strafrechtliche
Verfolgung von religiös motivierten Verstößen gegen die Schulpflicht
gebilligt. Der BGH betonte die Bedeutung der Grundschule für das
Einüben gelebter Toleranz in der Gesellschaft.
Die
beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder an eine öffentliche
Grundschule oder eine anerkannte Ersatzschule zu schicken,
sei ein Missbrauch der elterlichen Sorge. Solange der Staat seinem
Erziehungsauftrag nachkomme, dürften
Eltern ihre Kinder
der Schulpflicht nicht entziehen, auch wenn einzelne Lehrinhalte oder
-methoden
ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstünden. Gemeint sind damit vor
allem der Sexualkundeunterricht und die Evolutionslehre.
Wegen
ähnlicher Entscheidungen haben Eltern den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Sowohl
fundamentalistische Christen als auch reformpädagogisch
orientierte Eltern wehren sich gegen die strenge deutsche Schulpflicht.
Diese gebe es so nur noch in der Slowakei, in den USA
würden schon 2,2 Millionen Kinder zu Hause unterrichtet.
Quellenangabe: Süddeutsche Zeitung 17/18.11.2007
Weil
verantwortungsbewusste, christliche Eltern nicht wünschen,
dass ihre Kinder beim unmoralischen Sexualkundeunterricht
verdorben werden und sie nicht die Lügen über die Evolutionstheorie
immer wieder im Biologieunterricht anhören müssen, darum wollen sie ihre Kinder
mit Recht selbst unterrichten. Doch unser Staat, der immer mehr
antichristliche Züge annimmt, verweigert ihnen dieses Recht, ja
er droht sogar mit Kindesentzug. So weit sind wir schon in der
Endzeit. Satan greift durch gottlose Lehrer und Behörden nach den
Kindern christlicher Familien. In der Schule sollen die Kinder zur Toleranz
erzogen werden. Sie sollen es lernen, die Sünde (z.B. Homosexualität) zu
akzeptieren und der Lüge (Evolution) zu glauben. Möge GOTT noch vielen
Menschen den Mut geben, diesem Unrecht zu widerstehen.
In einem Zeitungsbericht (tz, 19.11.2007) steht: „Gerademal
13 Jahre nach der Abschaffung des Paragraphen 175 gehören Lesben zu
den Publikumslieblingen im Fernsehen und werden die
beiden größten Städte von Homosexuellen regiert. Wer Homosexualität
heute noch als unnatürlich bezeichnet, muss sich selbst schämen, nämlich seiner
Unwissenheit...“
I. Wilhelm
Dazu sagte uns GOTTES Wort (Zef.3,5; Jes.5,18.20):
Der
Frevler kennt keine Scham,- Wehe denen,
die
Unrecht herbeiziehen mit Stricken der Lüge
und
die Sünde mit Wagenseilen,- Weh denen,
die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus
Finsternis
Licht und aus Licht Finsternis machen.
(d.h.
die alles verdrehen nach Belieben)
Dieses
Blatt, andere christliche Schriften sowie Spruchkarten
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Joachim
Krauß, Schäßburger Str.29, D-90765 Fürth
Anmerkung: Die nämliche Problematik wird abgehandelt in dem Beitrag
„Schulunterricht zu Hause“
Wir wünschen uns eine
liberalere elternfreundlichere Handhabung dieses Problems durch Gesetzgebung
und Rechtsprechung. Wenn Zeugen Jehovas der lebenserhaltenen Bluttransfusion
für ihr minderjähriges Kind widersprechen, findet sicherlich die
vormundschaftsgerichtliche Ersetzung der Zustimmung die Billigung der überwältigenden
Mehrheit im Lande. Wenn aber Eltern einen dem staatlichen Schulwesen
gleichwertigen Unterricht gewährleisten können, sollte der Staat großzügig
sein. Wenn bei mohammedanischen Schülern in staatlichen Schulen Rücksicht auf
ihre religiösen Befindlichkeiten genommen wird, sollte dies für (fundamental)
christliche (Eltern) erst recht gelten. Aber selbst innerhalb des staatlichen
Schulsystems könnte man viel Sprengstoff entschärfen, in dem man beispielsweise
die Evolutionstheorie und die Schöpfungslehre ohne Verletzung jeweiliger
(religiöser, agnostischer oder atheistischer) Gefühle vermittelt und den
Sexualkundeunterricht auf das Notwendige beschränkt. Verhütung, AIDS und die
anatomischen Gegebenheiten werden vermittelt. Artikel 6 GG wird Rechnung getragen.
Gegenüber sexuellen Abweichungen ist Toleranz zu lehren, aber keine
Gleichwertigkeit gegenüber der von der Natur vorgegebenen heterosexuellen
Betätigung.