Der wahre Skandal der Republik:

„Die Herrschaft der Lüge“

(aus: „IMPULSE“ Nr. 3/88, Seite 3)

Vor einigen Wochen hatte ich auf Einladung von Björn Engholm an einer Diskussion zum Thema „Barschel und die Zerstörung der politi­schen Kultur“ teilzunehmen.

Zunächst fand ich wenig Beifall mit der These, ... daß der verbreitete Mangel an Wahrhaftigkeit die Hauptgefahr in unserem politischen Le­ben darstelle.

Am Tage danach traf ich einen der führenden Politiker der Republik, der schlichtweg von der Herrschaft der Lüge sprach: Viel mehr als in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik gebe es heute eine allumfas­sende Koalition der Verlogenheit. Die Bemerkung zielte darauf, daß unterschiedslos alle Parteien unangenehme Tatbestände vor den Wählern geheimhalten, verschleiern oder verniedlichen.

Desgleichen hat keine politische Gruppe den Mut zur Ehrlichkeit. Wenn kritische Tatbestände gewissermaßen dank Verschwörung der Macht- und Meinungshaber, vor dem Publikum nicht erörtert werden können, fängt der demokratische Prozeß an, seinen Sinn zu verlieren.

Wer glaubt, die Wähler vor der Wahrheit verschonen zu müssen, be­kundet ihnen gegenüber fundamentale Verachtung, die sich in der patronisierenden Vokabel vom „mündigen Bürger“ so unübertrefflich aus­drückt.

 

Johannes Gross, Herausgeber von „CAPITAL" und „IMPULSE"

 

Deutsch-jüdisches Geheimabkommen

Wie erst jetzt bekannt wurde, schlossen der frühere deutsche Bundes­kanzler Helmut Kohl (CDU) und der damalige Vorsitzende des Zentral­rats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, Anfang 1991 ein Ge­heimabkommen über die Aufnahme jüdischer Einwanderer aus Osteuro­pa. Einer der zentralen Punkte dieses Abkommens war, daß Deutschland auf hinreichende Deutschkenntnisse der Zuwanderer verzichtete. Im Gegensatz dazu wurde einwanderungswilligen Rußlanddeutschen der Zuzug nur erlaubt, wenn sie ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen konnten.

Über den genauen Inhalt des Abkommens verweigern beide Vertrags­parteien nach wie vor jede Auskunft. Sie bestätigen offiziell lediglich dessen Existenz.

 

Vertrauliche Mitteilungen Nr. 3315 vom 17. August 1999, D-78266 Büsingen