Sieg der Pressefreiheit

 

Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Willkür

des sogenannten Verfassungsschutzes

 

Jahrzehntelang wurde unse­re Monatszeitschrift UN in den Verfassungsschutzberichten als »rechtsextremistisch« und mit dieser Einstufung als »verfas­sungsfeindlich« angeprangert.

Die Unabhängigen Nachrichten und auch andere Zeitungen wur­den damit absichtlich massiv in ih­rer Öffentlichkeitsarbeit behindert und mit Kontenkündigungen und anderen Folgen in ihrer Existenz bedroht. Welche Druckerei nimmt schon Aufträge von »Extremisten« an und welcher gesetzestreue Bür­ger abonniert eine Zeitung, die von einer staatlichen Behörde als »ver­fassungsfeindlich« eingestuft wird?

Lange Jahre blieben juristische Schritte dagegen erfolglos. Diese ministerielle Einstufung wurde von der Justiz nicht als »Tatsachenbe­hauptung«, sondern als ein sub­jektives »Werturteil« beurteilt, das nach dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Vorrang vor dem Ehrenschutz der so Verleum­deten habe.

Der Erste Senat des Bundesver­fassungsgerichtes hat dieser Will­kür des von den Innenministern zu politischen Zwecken mißbrauchten Verfassungsschutzes nunmehr ei­nen Riegel vorgeschoben.

Mit seinem Urteil vom 24.5.2005 (Az. 1 BvR 1072/01) hat das BVerG den Willkür-Freiraum der Behörden deutlich eingeschränkt.

 

Die Einstufung von Zeitungen und Zeitschriften als »extremistisch« stelle einen Eingriff in die grundge­setzlich garantierte Pressefreiheit und eine »mittelbar belastende ne­gative Sanktion« dar, weshalb die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden müsse: Es müßten tatsäch­liche »hinreichend gewichtige« An­haltspunkte für verfassungsfeind­liche Bestrebungen vorhanden sein, ein möglicher Verdacht reiche als Grundlage einer Grundrechts­beeinträchtigung angesichts der nachteiligen Folgen für die Heraus­geber und Verlage nicht aus.

Da bei uns im Gegensatz zu den Regierenden, die bekanntlich oftmals an verfassungswidrigen Gesetzen basteln, trotz aller Mü­hen der Meinungszensoren und Schlapphüte keine »hinreichend gewichtigen Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebun­gen zu finden sind, mußte die UN nach Jahrzehnten nun aus den jährlichen VS-Berichten gestrichen werden.

Ein Sieg für die Pressefreiheit in der BRD - und Sie können die UN jetzt erst recht bedenkenlos weiterempfehlen!

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 1 / 2007 / 5

 

Anmerkung. Bezüglich des ähnlich gelagerten Falles der JUNGE FREIHEIT wird hingewiesen auf das Buch des ehemaligen Generalbundesanwalts Alexander von Stahl „Kampf um die Pressefreiheit. Chronologie eines Skandals“,  Edition JF, Berlin 2003, ISBN 3-929886-15-4

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