Sieg der Pressefreiheit
Das Bundesverfassungsgericht stoppte die
Willkür
des sogenannten Verfassungsschutzes
Jahrzehntelang wurde unsere Monatszeitschrift UN in
den Verfassungsschutzberichten als »rechtsextremistisch« und mit dieser
Einstufung als »verfassungsfeindlich« angeprangert.
Die
Unabhängigen Nachrichten und auch andere Zeitungen wurden damit absichtlich
massiv in ihrer Öffentlichkeitsarbeit behindert und mit Kontenkündigungen und
anderen Folgen in ihrer Existenz bedroht. Welche Druckerei nimmt schon Aufträge
von »Extremisten« an und welcher gesetzestreue Bürger abonniert eine Zeitung,
die von einer staatlichen Behörde als »verfassungsfeindlich« eingestuft wird?
Lange
Jahre blieben juristische Schritte dagegen erfolglos. Diese ministerielle Einstufung
wurde von der Justiz nicht als »Tatsachenbehauptung«, sondern als ein subjektives
»Werturteil« beurteilt, das nach dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung
Vorrang vor dem Ehrenschutz der so Verleumdeten habe.
Der
Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat dieser Willkür des von den
Innenministern zu politischen Zwecken mißbrauchten Verfassungsschutzes nunmehr
einen Riegel vorgeschoben.
Mit
seinem Urteil vom 24.5.2005 (Az. 1 BvR 1072/01) hat das BVerG den
Willkür-Freiraum der Behörden deutlich eingeschränkt.
Die
Einstufung von Zeitungen und Zeitschriften als »extremistisch« stelle einen
Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit und eine »mittelbar
belastende negative Sanktion« dar, weshalb die Verhältnismäßigkeit abgewogen
werden müsse: Es müßten tatsächliche »hinreichend gewichtige« Anhaltspunkte
für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorhanden sein, ein möglicher Verdacht
reiche als Grundlage einer Grundrechtsbeeinträchtigung angesichts der
nachteiligen Folgen für die Herausgeber und Verlage nicht aus.
Da bei uns im Gegensatz zu den Regierenden,
die bekanntlich oftmals an verfassungswidrigen Gesetzen basteln, trotz aller Mühen
der Meinungszensoren und Schlapphüte keine »hinreichend gewichtigen
Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen zu finden sind, mußte
die UN nach Jahrzehnten nun aus den jährlichen VS-Berichten gestrichen werden.
Ein Sieg für die Pressefreiheit in der BRD - und Sie können
die UN jetzt erst recht bedenkenlos
weiterempfehlen!
Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 1 / 2007 / 5
Anmerkung. Bezüglich des ähnlich gelagerten Falles der JUNGE
FREIHEIT wird hingewiesen auf das Buch des ehemaligen Generalbundesanwalts
Alexander von Stahl „Kampf um die Pressefreiheit. Chronologie eines Skandals“, Edition JF, Berlin 2003, ISBN 3-929886-15-4
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