Schleswig-Holsteinische Pressefreiheit

 

Verfassungsschutz bespitzelt Friedensbewegung ... ... und Journalisten.

 

"Der Journalist", Heft 2/87, bewies exemplarisch, wie die schleswig‑holsteinische Polizei und Innenminister Claussen mit der Presse des Landes umsprangen. Am 18. Oktober 1986 hatte Wolf­ Rüdiger Röper, Chef der Polizeidirektion Kiel, in seiner Dienststelle eine Pressekonferenz zu Brokdorf gegeben und dazu die Anweisung erteilt, die ganze Veranstaltung auf Video‑Kamera aufzuzeichnen. Ocke H. H. Peters berichtete in der Zeitschrift: "Einem Journalisten, der sich durch den uniformierten Kameramann belästigt und in seiner Arbeit beeinträchtigt fühlte, bedeutete Röper kurz angebunden, daß die Pressekonferenz in den Räumen der Polizei stattfinde und daß er dort als Hausherr zu solchem Tun berechtigt sei." Zwölf Tage später befaßte sich die Landespressekonferenz Kiel mit dem Vorfall. Ihre turnusmäßige Mitgliederversammlung mißbilligte das Verhalten Röpers einstimmig und forderte den Minister auf, "sämtliche Bild‑ und Tonaufnahmen dieser Pressekonferenz" zu vernichten. Sie äußerte außerdem die Erwartung, "daß sich solche Vorgänge nicht wiederholen". Claussen sagte in einem Brief die Vernichtung des Materials zu. Aber Röper dachte anders: "Das Recht am eigenen Bild wolle er dem Journalisten eben noch zubilligen, sagte er, wenngleich dieses Recht erst bei einer Veröffentlichung des Filmes greife. Eine Abdeckung der Gesichter könne er sich also vorstellen. Das gesprochene Wort aber werde auf jeden Fall erhalten bleiben, denn an ihm gebe es kein Recht. Und damit die Betrachter des Films auch wissen, wer das spreche, sollten die Namen jeweils eingeblendet werden."

 

Karl‑Eduard Claussen bestätigte der Landespressekonferenz am 4. Dezember, sämtliche Bild‑ und Tonaufnahmen von der Pressekonferenz seien vernichtet worden. Diese ministerielle Bestätigung hatte mit der Wahrheit aber nichts zu tun, denn fünf Tage nach Eingang seines Schreibens zeigte Polizeichef Röper diesen Filmstreifen in seiner Dienststelle. Beamte und Journalisten waren sauber zu erkennen.

 

Die Affäre endete mit einer erneuten Versicherung Claussens, es werde ab sofort darauf verzichtet, Pressekonferenzen und andere Begegnungen mit Journalisten auf Bild‑ und Tonträger aufzunehmen.

 

Schon Stoltenberg bedrohte Journalisten

 

Stoltenbergs wilde Beschimpfungen der Medien, die es wagten, die CDU‑Barschel‑Affäre ans Tageslicht zu bringen, haben eine lange Vorgeschichte. Der Noch‑immer‑CDU‑Landesvorsitzende sprang schon immer so mit Journalisten um, die er als "linke Kampfpresse" zu bezeichnen pflegte. So schrieb die "Frankfurter Rundschau" schon am 15. Januar1973: "In der Medienpolitik, die Stoltenberg persönlich arg in den Griff genommen hat, steht es inzwischen nicht zum besten. Eine gleiche Politik in Bonn oder anderen Bundesländern ‑ ausgenommen Bayern ‑ hätte schon einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. In Schleswig‑Holstein geht es zwar gedämpfter vor sich, aber um so subtiler. Da wird Chefredakteuren empfohlen, mißliebige Redakteure abzulösen. Da werden Briefe immer aufs Neue an die Funk‑ und Fernsehanstalten geschrieben und auch kleinste Dinge moniert. Jede Zeitungszeile wird nachgelesen, meist vom Regierungschef persönlich. Die Beamten der Pressestelle werden veranlaßt, telefonisch zu intervenieren oder auf dem blanken Parkett von Empfängen Meinung für oder gegen diesen und jenen Journalisten zu machen. Die große Linie ist offenbar: Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Dahinter steckt der direkte Wunsch, den Dr. Gerhard Stoltenberg den großen Landesvater und Bundespolitiker, mehr ins Bild zu setzen und in die Schlagzeilen einzurücken." Stoltenberg schaffte es sogar, den Leiter des Kieler Büros der Deutschen Presse-Agentur, Karl Ernst Jipp, aus seinem Amt entfernen zu lassen.

 

Quelle: "Schwarzbuch CDU-Politik in Schleswig-Holstein", DKP-Bezirksvorstand Schleswig-Holstein (Hg.)