Rolf-Josef Eibicht
 
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/7377 vom 08.04.1997
 
 
 
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der
Gruppe der PDS
- Drucksache 13/7313 -
Der "Hutten-Verlag" und der Rechtsextremismus
 
1997 gab Rolf-Josef Eibicht das Buch "Unterdrückung und Verfolgung
deutscher Patrioten - Gesinnungsdiktatur in Deutschland?" im "Hutten-
Verlag" heraus. Mit dem Sammelband soll die "persönliche und politische
Freiheit, die Freiheit des Geistes, des Wortes und der Schrift"
verteidigt werden. Diese Freiheiten sieht der Herausgeber des Buches,
Rolf-Josef Eibicht, "wie noch nie zuvor in unserem Nachkriegssystem
bedroht, ja mehr noch, sie sind in erheblichem Maße eingeschränkt und
werden boykottiert". Nach Rolf-Josef Eibicht findet "ein geistiger
Bürgerkrieg gegen alles statt, was national denkt und fühlt, was sich
zur historischen Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit bekennt und somit
die nationale Würdelosigkeit und Willfährigkeit ablehnt" (S. 11).
Sein Buch versteht sich als "Kampfansage gegen undemokratische und
totalitäre Tendenzen, eine schier unerträgliche Unterdrückung und
Verfolgung deutscher Patrioten, (. . .) eine wachsende
deutschfeindliche Gesinnungsverfolgung in der Bundesrepublik". Das
deutsche Volk unterliege bis zum heutigen Tag, so Rolf-Josef Eibicht,
einem "fortgesetzten geistigen Völkermord".
Rolf-Josef Eibicht hat mit diesem Sammelband "mit seinen 68 Beiträgen
von 38 bekannten und ausgewiesenen Sachkennern" - so der Wortlaut der
Eigenwerbung - "das Standardwerk über die Patriotenverfolgung in der
Bundesrepublik, deren Ursachen und Macher" vorgelegt. Unter den Autoren
finden sich
-         der CDU-Politiker Heinrich Lummer mit mehreren Beiträgen,
-         die Vertriebenenpolitiker Richard Eichler (Handbuch deutscher
Rechtsextremismus, Berlin 1996, S. 455/456), Emil Schlee (ebd., S.
521), Alfred Ardelt (ebd., S. 199, 362, 364),
-         bekannte Vertreter des rechtsextremen Spektrums wie Manfred Roeder
(ebd., S. 220 / 221), Jürgen Rieger (ebd., S. 513/514), Roland
Bohlinger (ebd., S. 444), Manfred Rouhs (ebd., S. 516), Hans-Dietrich
Sander (ebd., S. 516), Rolf Kosiek (ebd., S. 482 / 483), Udo Voigt
(ebd., S. 282 / 283), Per-Lennart Aae (ebd., S. 282), Karl-Heinz
Sendbühler (ebd., S. 282, 284, 333),
-         Geschichtsrevisionisten wie Alfred Schickel (ebd., S. 520), Ernst
Topitsch (ebd., S. 195, 213, 415) und Heinz Nawratil (ebd., S. 211,
412).
Zur Lektüre empfohlen wird das Buch nicht nur von der "Jungen
Freiheit", sondern auch vom "Eckartboten" (2/97), der Zeitung der
rechtsextremen Organisation "Schutzverein ,Österreichische
Landsmannschaft`" (Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus,
hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, 2.
Aufl., Wien 1993, S. 176 --183). Vom "Eckartboten" wird das
"sensationelle Buch" als "Antwort auf den wachsenden Meinungsterror"
angepriesen (Eckartbote 2/97, S. 24).
Helmut Müller, Schriftleiter der Zeitschrift "Eckartbote --
Monatszeitschrift für deutsche Kultur" (Handbuch des österreichischen
Rechtsextremismus, S. 176, 182), gehört ebenfalls zu den Autoren dieses
Sammelbands.
 
Der "Hutten-Verlag" ist erstmals durch das in der Kleinen Anfrage
angesprochene Buch "Unterdrückung und Verfolgung Deutscher Patrioten -
Gesinnungsdiktatur in Deutschland?" bekannt geworden. In diesem Buch
sind neben Beiträgen bekannter Rechtsextremisten auch Beiträge
demokratischer Autoren enthalten, die keinen rechtsextremistischen
Inhalt haben. Durch dieses von Extremisten häufig geübte Verfahren der
Einbeziehung von Beiträgen bekannt nichtextremistischer Personen soll
die Publikation aufgewertet werden, um über die Grenzen des
extremistischen Lagers hinaus in die demokratische Meinungsbildung
hineinzuwirken. Es ist in der Regel davon auszugehen, daß die
betroffenen demokratischen Autoren die tatsächliche Zielrichtung
solcher Publikationen nicht kannten und über die extremistische
Intention des Buches nicht informiert waren.
1.       Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über den "Hutten-Verlag" vor?
Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen.
2.       Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über Rolf-Josef Eibicht vor?
Personenbezogene Daten und wertende Stellungnahmen zur politischen
Tätigkeit von Einzelpersonen im Bereich des Extre-mismus veröffentlicht
die Bundesregierung nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz
2 Bundesverfassungsschutzgesetz.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 b) der Kleinen Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS (Drucksache
13/5547) wird verwiesen.
3.       Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über die o. g. Autoren dieses Sammelbands vor?
Bei den Autoren handelt es sich teilweise um bekannte
Rechtsextremisten, die seit Jahren in den Verfassungsschutzberichten
des Bundes erwähnt werden (vgl. insoweit insbesondere die
Verfassungsschutzberichte 1994 und 1995). Auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 f) der Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Siegfried Vergin, Klaus Barthel, Ingrid Becker-Inglau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD (Drucksache 13/5434),
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 10 der Kleinen
Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS (Drucksache
13/6211) sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2
der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
(Drucksache 13/4494) wird hingewiesen.
Im übrigen wird auf den ersten Teil der Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4.       Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen des
bundesdeutschen Rechtsextremismus, die Geschichte Deutschlands in ihrem
Sinne umzuinterpretieren?
          Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse
darüber vor, ob es eine zunehmende Annäherung zwischen konservativen
und rechtsextremen Positionen in der Frage des Geschichtsrevisionismus
gibt?
          Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Auf die Darstellung zum Revisionismus im Verfassungsschutzbericht 1995
(S. 181 ff.) wird verwiesen.
5.       Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dem
Geschichtsrevisionismus des bundesdeutschen Rechtsextremismus
entschieden entgegenzutreten?
Soweit durch revisionistische Aktivitäten Straftatbestände erfüllt
sind, gehen die zuständigen Behörden dem nach. Die Bundesregierung
setzt sich insoweit für eine konsequente Strafverfolgung ein. Darüber
hinaus erfolgt eine Aufklärung der Öffentlichkeit über den
Revisionismus im Rahmen der geistig-politischen Auseinandersetzung, zum
Beispiel im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht.
6.       Wie bewertet die Bundesregierung die geschichtsrevisionistischen
Bestrebungen in den Vertriebenenverbänden?
          Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um deren Verbreitung zu
verhindern?
Derartige Bestrebungen sind nicht bekannt.
 
 
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des
Bundesministeriums des Innern vom 8. April 1997 übermittelt.
 
08.04.1997 
 
Anmerkung: Wenn man keine Argumente hat, holt man die altbewährten „Keulen“ und 
„Totschlagsworte“ heraus. Wenn sich die Bundesregierung und die Anfragenstellerin 
der (damaligen) PDS erst einmal über die Begriffsdefinitionen verständigen könnten 
und ihre diesbezüglichen Ergebnisse verkünden würden, könnte man in eine fruchtbare 
Diskussion eintreten. Mit „Rechtsextremismus“, „Geschichtsrevisionismus“ und 
Verdächtigungen allein kommt man kein Stück weiter. Das von Eibicht herausgegebene 
Buch ist ganz hervorragend und dem redlichen Wissenschaftler ist es völlig gleichgültig, 
aus welcher politischen Ecke die 38 Autoren kommen, wenn nur die Tatsachen stimmen 
und die Wertungen plausibel sind. Und ein letztes Wort zum „Geschichtsrevisionismus“: 
Wer heute über sechs Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch 
nicht zur Kenntnis genommen hat, daß die Siegermächte beider Weltkriege die einschlägige 
Geschichtsschreibung mit einer Fülle von Fälschungen, Halbwahrheiten und Auslassungen 
verdreht und schwerwiegend manipuliert haben, ist ein Narr und ein armer Tropf. Auch 
insoweit ist „Geschichtsrevisionismus“ eine notwendige, positive und außerdem auch noch 
patriotische Aufgabe.