Revisionisten ins Irrenhaus?

 

In Deutschland herrschen nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungs‑ und Wissenschaftsfreiheit. Für bestimmte Bereiche der Zeitgeschichte sind beide heute durch Sondergesetze und die herrschende Praxis der Gerichte aufgehoben. Nach bisher meist Geldstrafen werden seit Anfang 1995 auch hohe Haftstrafen für bestimmte Äußerungen zur Zeitgeschichte verhängt, wohl zur besseren Abschreckung auch bei Ersttätern ohne Bewährung.

 

Darüber hinaus scheint sich eine neue Entwicklung zu noch weitergehen­den Maßnahmen anzudeuten, die mit Erfolg bereits vom sowjetischen Terror­system verhängt und bisher von westlichen Kreisen allgemein verurteilt wurden: die Einweisung in ein Irrenhaus für Personen, die von ihrer nicht widerlegten Meinung über mehr als 50 Jahre zurückliegende Vorgänge nicht lassen wollen. Als juristischer Fachmann schrieb in der FAZ vom 8. Mai 1995 der emeritierte Professor für forensische Psychiatrie und empirische Krimino­logie an der Universität Köln Dr. med. Wolfgang de Boor (Jg. 1917) dazu:

 

»Die Karlsruher 2. Strafkammer hat am 21. April mit feinem Gespür für hierarchische Strukturen das Strafmaß für Deckert neu berechnet: Zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung (FAZ vorn 22. April). Die weltweit empörte Menschheit kann beruhigt aufatmen. Zwei Jahre lang wird der ehemalige Oberstudienrat seine verworrenen Ideen zum Holocaust nur noch im Knast promulgieren können, aber eben nur zwei Jahre. Die Karlsruher Richter haben zwei strafrechtliche Normen nicht angewandt, die das Gesetz in den Paragraphen 21 und 63 des Strafgesetzbuches zur Verfügung stellt, um hartnäckige, unbelehrbare und psychisch abnorme Rechtsbrecher zur Räson zu bringen.

Bei >verminderter Schuldfähigkeit< (Paragraph 21 Strafgesetzbuch) kann die Strafe zwar ermäßigt werden, aber die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus erfolgt, wenn die >Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deswegen für die Allgemeinheit gefährlich ist< (Paragraph 63). Jeder Gutachter wäre in der Lage, in der Psyche des Angeklagten, der von einer Monoperceptose befallen ist, Material für den Paragraphen 21 zu finden. Günter Deckert wäre dann in den Maßregelvollzug gekommen, wo er bis zur >Heilung< in psychiatrischer Obhut bleiben würde. Bei dem >charakterstarken< Mann dürfte das sehr, sehr lange dauern.

Hätte es schon 1924, als in München der Prozeß gegen Hitler und Genossen stattfand, die Paragraphen 21 und 63 gegeben. und wären diese Normen von den Richtern auch angewendet worden, dann hätte der ‑ wie Günter Deckert ‑ >charakterstarke< Adolf den 30. Januar 1933 womöglich nicht in der Reichskanzlei, sondern in der Heil‑ und Pflegeanstalt erlebt.«

 

Und um solche Gelegenheiten, Schlimmes zu verhüten, nicht wieder ungenutzt vorübergehen zu lassen, wird also empfohlen, Revisionisten als geistig Oppositionelle vorbeugend und abschreckend ins Irrenhaus »im Namen des Volkes« einzuweisen. Zu fragen wäre dann wohl, im Namen welchen Volkes das geschieht.

 

In einer früheren Arbeit hat derselbe Herr Professor »Über Monoperceptosen« geschrieben (ZSW 1983 Nr. 2), ein von ihm geprägter Begriff für einen von ihm diagnostizierten geistigen Zustand, der nach ihm durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: "1. Das Gedankensystem beruht auf der objektiv falschen Verarbeitung der Realität, soweit sie durch Wahrnehmung vermittelt wird. 2. Die Denkprozesse orientieren sich nicht an anerkannten Werten, sondern an Unwerten. 3. Das Dominanzdenken führt zu Normenbrüchen (Schädigung oder Zerstörung von Sachen, Institutionen und/oder Personen". Im einzelnen treten bei den Patienten dann auf: »Infantile Omnipotenzgefühle. Realitätsverlust, hohe Aggressionspotentiale, chronische Identitätskrise, Narzismus und Egozentrizität, Auslöschung der internalisierten Wertsysteme, Wissenschaftsfeindlichkeit, gestörte Partnerbeziehung, starke Verdrängungsmechanismen.«

 

Prüft man anhand dieser Kriterien einmal zeitangepaßte Zeitgeschichtler und zu scharfer Anwendung der Sondergesetze aufrufende Politiker auf der einen sowie Revisionisten auf der anderen Seite, so stellt man schnell fest, daß diese Kriterien auf Revisionisten kaum, für die offiziellen Zeitgeschichtler ziemlich weitgehend zutreffen, so auch für die Vertreter der berüchtigten Frankfurter Schule als Kaderschmiede der Umerziehung.

 

Wenn der Vorschlag des Herrn Professors gegen Rechte verwirklicht würde, dann wäre der Orwell‑Staat perfekt: die Normalen sitzen dann im Irrenhaus, die Irren geben den Ton an.

 

Quelle leider unbekannt. Erhalten mit folgendem Zusatz von Hennecke Kardel, unter anderem Autor von "Adolf Hitler - Begründer Israels", "Bubis Republik Deutschland?", "von Weizsäcker - Ein Mann nach dem Herzen Gottes", "Marcel Reich-Ranicki - Eichmann von Kattowitz" und "Bonnerschlag gegen freie Meinung" (alle auf dieser Homepage):

 

"... im BRD-Fernsehen: 'In politischen Prozessen ist der Amts-Psychiater heute der Vorsitzende - die Richter sind seine Beisitzer'. Auf den Unterzeichneten (H. Kardel, d.V.) wurden Psychiater zweimal angesetzt, er traf auf weiße Schafe: 'Vollkommen normal, antwortet auch bei schwierigen Fragen humorvoll' und 'Hat weltweiten Überblick und erstaunliches Gedächtnis.'  -  Doch wo ist Erika Goedecke aus Hamburg, Jahrgang 1922, geblieben? Ihr Mann wurde durch Freisler zum Tode verurteilt, sie behauptete: 'Meinungsunterdrückung heute so schlimm wie damals.' Dann: 'Man will mich nach Hamburg-Ochsenzoll in die Psychiatrie stecken.' Wo ist sie abgeblieben - unauffindbar...

 

 

Anmerkung: Es wurde auf dieser Homepage schon mehrfach dargelegt, daß die Vernichtung von Juden, Zigeunern, Homosexuellen, sog. Asozialen ... stattgefunden hat und zwar mit einer Opferzahl von etwa 5 - 6 Millionen. Weiterhin wurde dargelegt, daß der Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) teilweise wegen Verstoßes gegen Artikel 5 GG verfassungswidrig ist, weil es partiell sich um kein "allgemeines" Gesetz handelt, sondern um ein Gesetz "gegen eine spezielle Meinung".

Der Mißbrauch der Psychiatrie, den man  häufig mit stalinistischen Methoden im ehemaligen Ostblock gleichsetzt, aber auch in den USA zu beobachten war (etwa zum Nachteil von Ezra Pound), hat längst in die angeblich "freiheitlichste Demokratie auf deutschem Boden" Einzug gehalten. Dabei arbeiten Justiz und Psychiatrie - wie schon in der Nazi-Zeit - "bestens" zusammen.