Recht auf die Heimat
Notverwaltung des Deutschen Ostens
GOG - Zirkelbrief Nr. 4 - März 1985
Generalsekretariat 2300 Kiel, Blocksberg 27, Tel 0431 55 22 42
Heimatrecht (besser: Recht auf die Heimat, d.V.)
Immer wieder fühlen sich
Bonner Politiker, besonders Herr Kohl, Herr Genscher und Gefolgschaft
veranlaßt, sich für das Heimatrecht der Polen in den deutschen Ostgebieten einzusetzen.
Frage: Hat schon jemals ein
Mitglied einer polnischen Regierung von dem Heimatrecht der Deutschen in ihrer
Heimat gesprochen?
Wie
steht es nun wirklich um das Heimatrecht?
Das Recht auf Heimat ist ein
Teil des Selbstbestimmungsrechtes der Völker ‑ Völkerrecht ‑. In
der UNO‑Satzung Ziff. 7 III. u. IV. ist dieser Begriff eindeutig festgelegt.
Es heißt dort:
"Werden in einem Gebiet, dessen Bevölkerung ganz oder teilweise
vertrieben worden ist, andere Personen angesiedelt oder wird ihre Ansiedlung
gefördert oder geduldet, so ist ihre Ansässigkeit dort selbst völkerrechtlich
fehlerhaft und wird daher der vertriebenen Bevölkerung gegenüber vom Recht auf
Heimat nicht geschützt."
Beispiel: Die UNO hat den
Volksentscheid der Bevölkerung von Gibraltar aus dem Jahr 1967 für nichtig erklärt, da die ursprüngliche,
spanische Bevölkerung, nach der Eroberung durch den britischen Admiral Rock 1704,
vertrieben worden ist. Die seitdem künstlich angesiedelte Bevölkerung besitzt
auch nach 280 Jahren (!) keine Rechte, über die Zugehörigkeit des Landes zu
entscheiden!
England hat den Spruch der UNO
anerkannt.
Gibraltar
bleibt spanisch!
Genau das trifft für alle
zwangsweise besetzten Gebiete des deutschen Reiches zu, in denen Deutsche
lebten.
Schon zu allen Zeiten galt
»Vertreibung« oder die »Verweisung des Landes« als schwerste Bestrafung nach
der Todesstrafe. Sollten dies die Herren Kohl, Genscher, Mischnik und all die
weiteren Bonner Politiker nicht wissen? Wohl kaum. Denn bereits die Haager
Landkriegsordnung untersagt in Artikel 50 die Verhängung von Strafen oder
Vergeltungsmaßnahmen über eine ganze Bevölkerung.
Gleichzeitig vergehen sie sich
auch gegenüber der dort angesiedelten fremden Bevölkerung, indem diese
Politiker jenen zu Unrecht einen natürlichen Zuwachs an Heimatrecht oder
sonstigen Rechten vorgaukeln.
Aus Gründen des Völkerrechts
können die in unseren deutschen Gebieten neu angesiedelten Polen und Tschechen
kein Heimatrecht und auch kein Eigentum an Grund und Boden erwerben. Sie
genießen bis zur Rückgabe dieses Landes und auch danach lediglich den Schutz
der allgemeinen Menschenrechte, so wie das schon jetzt allen in Westdeutschland
sich aufhaltenden Ausländer geübt wird.
Im Ruhrgebiet leben seit
Generationen Polen einträchtig mit den Deutschen zusammen und niemand macht
ihnen ihr Polentum streitig. Sie haben ihre polnischen Schulen und ein
polnisches Gymnasium! Sogar der Papst hielt extra bei seinem letzten
Deutschlandbesuch einen polnischen Gottesdienst für seine Landeskinder
ungestört ab! Umgekehrt, was wird den Deutschen in ihrer Ostdeutschen Heimat
gestattet? Nicht einmal ihre Muttersprache dürfen sie ungestört ausüben!
Wären unsere Politiker nicht
gut beraten, wenn sie in Ausübung ihrer politischen Pflichten sich streng an
das »zwingende Völkerrecht« hielten? Das Grundgesetz verpflichtet eindeutig
alle Deutschen zur Einhaltung des Völkerrechts! (GG Art. 25)
Noch eine weitere,
grundsätzlich stattgefundene völkerrechtliche Entscheidung, wollen wir uns noch
in's Gedächtnis zurückrufen: »Die Abstimmung an der Saar.«
Wie war es damals mit dem Saargebiet?
Auch alles vergessen?
Nach
dem zweiten Weltkrieg wurde das Saargebiet sofort von Frankreich unter
Protektorat gestellt. Vorsorglich gliederte es sich gleich 156 Gemeinden von
Rheinland‑Pfalz dazu ein. (Raubstaatpolitik). Die wirtschaftliche
Eingliederung erfolgte ebenfalls sofort, und die politische Trennung vom Deutschen
Reich dagegen erst 1950 im Rahmen der franz.‑saarländ. Konvention. Adenauer
billigte die endgültige Lostrennung der Saar. ‑ Der erste Verzicht ‑!
Die Saarländer bestanden aber auf ihrem
Selbstbestimmungsrecht und ertrotzten eine Volksabstimmung! Das Resultat heute:
»Deutsch ist die Saar«!
Das Saarland sollte dem
Deutschen Volke ein Beispiel sein, auf Nichts zu verzichten, auch wenn heute ‑
wie damals Adenauer auf die Saar ‑, die Bonner Politiker verantwortungslos
Verzicht auf ganz Ostdeutschland üben!
KEYN UNGLÜCK EWIGK!
Anmerkung:
In juristischen - hier völkerrechtlichen - Dimensionen haben politische Argumentationen
zu unterbleiben, was allerdings wohl auch den Horizont der derzeitigen
Bundesregierung übersteigt.
Besonders peinlich wäre das Verhalten der Herren Kohl und Genscher zu
beurteilen gewesen, wenn es zutreffen sollte, daß Gorbatschow beiden innerhalb
der 2 + 4-Verhandlungen die Rückgabe der Ostgebiete angeboten haben und das
Einverständnis Polens signalisiert haben sollte, was der ehemalige
Chefdolmetscher behauptet haben soll.
Eine hervorragende fachwissenschaftliche Abhandlung der in dem oben
wiedergegebenen Zirkelbrief angesprochenen Problematik findet man bei Dieter Blumenwitz
(Hg.): "Flucht und Vertreibung", Carl Heymanns Verlag KG, 1987, ISBN
3-452-20998-9 (dort S. 35 - 62 - Menschenrechte, Minderheitenschutz,
Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Heimat). Wenn sich der
Kulturredakteur von luebeck-kunterbunt richtig entsinnt, war Blumenwitz
Ordinarius für Völkerrecht an der Universität Würzburg.