Offenkundig

a) sind die Tatsachen, die keiner (weiteren) Beweiserhebung mehr bedürfen, so daß der deutsche Strafrichter Beweisanträge über anderweitige abweichende Wahrnehmungen dieser Komplexe zurückweist.

b) offenkundig ist aber auch, was drei führende Köpfe der Siegermächte geschrieben haben. Die Rede ist vom britischen Kriegspremier WINSTON CHURCHILL mit seiner 6-bändigen und 4.448 Seiten umfassenden Beschreibung "Der Zweite Weltkrieg", von dem Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte für Europa, DWIGHT D. EISENHOWER mit seinem 559 Seiten umfassenden Werk "Crusade in Europe" ("Kreuzzug in Europa") und von dem Oberkomman­dierenden "der freien Franzosen", General CHARLES DE GAULLE, mit seinen drei Bände und 2.054 Seiten umfassenden "Mémoires de guerre" ("Erinnerungen an den Krieg"). In diesen zur Standardliteratur des Zweiten Weltkrieges zählenden Ausgaben, die sämtlich parteiisch zu Gunsten der westalliierten Politik verfaßt und zwischen 1948 und 1959 publiziert worden sind, findet sich kein einziger Hinweis auf "Nazi-Gaskammern" oder "Völkermord an den Juden", geschweige denn auf "sechs Millionen jüdische Vernichtungsopfer"! Dieser Sachverhalt ist um so Aufsehen erregender, als u.a. diese Autoren die Voraussetzungen für die Umerziehung der Deutschen und für die Nürnberger Tribunalprozesse mitgeschaffen hatten. (William W. Douglas)

c) offenkundig ist weiterhin, was in der Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt steht: "In dem gesamten Lager Birkenau waren zur Zeit der Höchstbelegstärke (1943) rund 100.000 Häftlinge unterge­bracht, während das Stammlager nach seiner Erweiterung und Aufstockung der Steingebäude nur eine durchschnittli­che Belegstärke von 18.000 Personen hatte." Urteilsbegründung vom Frankfurter Auschwitz-Prozeß, 20.8.1965, S. 31(Az: 4 Ks 2/63)                                und

"Jeder einzelne Tote mußte mit bestätigender Unter­schrift des Leiters der Politischen Abteilung an das RSHA nach Berlin gemeldet werden."

Mit diesen Worten bestätigten die Richter im Frank­furter Auschwitz-Prozeß, daß es in Auschwitz oder auch in Birkenau gar keine Nichtregistrierten gegeben hat.

Urteilsbegründung vom Frankfurter Auschwitz-Prozeß, 20.8.1965, S. 101 (Az: 4 Ks 2/63)

d) offenkundig ist außerdem, daß im Sommer 1942 in Auswitz eine furchtbare Fleckfieber-Epidemie wütete: "Doch da sich die Fleckfieber-Epidemie weiter ausbreitete und die Lage immer katastrophaler wurde, ordnete man am 23. Juli 1942 eine totale Lagersperre (in Auschwitz) an. Um der Krankheit Einhalt zu ge­bieten, mußte der Überträger, die Laus, ausgemerzt werden. Alles mußte dringendst entlaust werden, die Effekten, die Baracken, die Gebäude, die Werkstät­ten, und um das Lager zu retten, benötigte man Ton­nen von Zyklon B. Jedoch war die Entlausung mit­tels Gaskammern faktisch seit Juni 1940 infolge der Rationierung von Eisen und Dichtungsmaterialien sowie bestimmter anderer Materialien, die bei die­sem Verfahren benötigt wurden, so gut wie verboten." (Jean Claude Pressac, "Die Krematorien von Auschwitz - Die Technik des Massenmordes", Sonderauflage für die Landeszentralen für politische Bildung, München - Zürich 1995, S. 57)

e) offenkundig ist darüber hinaus, was ein junger – keinesfalls revisionistischer – deutscher Geschichtsprofessor im SPIEGEL schrieb:  „Im Einklang mit der neueren Forschung gibt nicht mehr allein ‚Auschwitz’, die Vernichtung im Lager, im Gas, das Bild des Völkermordes ab, sondern die millionenfachen Erschießungen hinter der Front, in den Ghettos, durch Einsatzgruppen und Polizeikommandos, treten mindestens gleichberechtigt daneben.“

(Prof. Dr. Paul Nolte über Hans-Ulrich Wehlers “Deutsche Gesellschaftsgeschichte” in DER SPIEGEL 36/2003/48 - “Der zweite Dreißigjährige Krieg”)

f) offenkundig ist, was ein nicht deutschfreundlich eingestellter amerikanischer Historiker in einem 1961 in der BRD erschienenen Buch bemerkte:

Die Vertreibung von Polen und Juden aus den von ihnen und ihren Familien seit Ge­nerationen bewohnten Heimen begann gleich nach der Beendigung der Kämpfe in Polen. Am Tage nach Hitlers »Friedensrede« im Reichstag, am 7. Oktober (1939, d.B.), wurde Himm­ler von Hitler zum Chef einer neuen Organisation ernannt, des Reichskommissariats für die Festigung deutschen Volkstums (RKFDV). Aufgabe dieses Kommissariats war es, zunächst aus den von Deutschland direkt annektierten polnischen Provinzen Polen und Juden zu deportieren, um Platz zu machen für Deutsche und Volksdeutsche. Die letzteren strömten aus dem bedrohten Baltikum und aus verschiedenen außerhalb jener Provinzen liegenden Gebieten Polens herbei. Halder hatte von dem Plan schon vierzehn Tage vorher gehört und in seinem Tagebuch bemerkt, daß für jeden in diese Pro­vinzen einziehenden Deutschen zwei Menschen ausgewiesen werden würden. Bereits am 9. Oktober ordnete Himmler an, es seien von den in den annektierten polni­schen Provinzen lebenden 650.000 Juden 550.000 sowie alle für die »Eindeutschung« ungeeigneten Polen ins Generalgouvernement östlich der Weichsel umzusiedeln. Nach Ablauf eines Jahres waren 1,2 Millionen Polen und 300.000 Juden nach Osten ver­trieben, aber nur 497 000 Volksdeutsche an ihrer Stelle angesiedelt. Das war noch günstiger als nach Halders Kalkulation: drei Polen und Juden hatten einem Deutschen Platz gemacht.

Der Winter 1939/40 war ungewöhnlich streng, und die »Umsiedlung« wurde bei scharfer Kälte und oft unter Schneestürmen durchgeführt; dabei kamen mehr Juden und Polen ums Leben als durch die Liquidierungskommandos der Gestapo. ...“ (William L. Shirer: „Aufstieg und Fall des Dritten Reiches“, S. 607)

g) offenkundig ist schließlich, was ein französischer Professor, ehemaliger Widerstandskämpfer gegen die Nazis und KZ-Häftling nach intensiver und akribischer Beschäftigung mit Bevölkerungsstatistiken des weltweit verstreuten jüdischen Volkes   im Juli 1963 schrieb:

„Heute, nachdem ich alle damals fehlenden Dokumente in Händen habe, kann man sagen, daß – berechnet nach den internen Informationen des Zeitgenössischen Jüdischen Weltdokumentationszentrums – die Zahl der Opfer 1.485.292 beträgt und nach denen des Herrn Raul Hilberg 896.892.“ (Paul Rassinier: „Das Drama der Juden Europas“, S. 260)

h) offenkundig ist letztendlich, was Professor Wolfgang Benz im Juni 1992 veröffentlichte: „Trotz der teilweise schlechten Quellenlage hat die histo­rische Forschung anhand der Korrespondenz und Bericht­erstattung der SS selbst, mit Hilfe von Deportationslisten und Zeugenberichten zweifelsfreie Beweise erbracht, de­nen zufolge die Zahl der jüdischen Opfer der nationalsozia­listischen Herrschaft weit über 5 Millionen liegt. Rechnet man die in Ghettos und Lagern aufgrund der Verhältnisse (Hunger, sanitäre Zustände, Entbehrung, Verzweiflung usw.) ums Leben Gekommenen, die Selbstmorde, die an den Folgen nach der Befreiung Umgekommenen dazu, so überschreitet die Zahl der Holocaust-Opfer mit Sicherheit die 6-Millionen-Grenze.“ („Legenden, Lügen, Vorurteile“, S. 112)

 

Anmerkung: Natürlich hat Wolfgang Benz recht und abweichende Meinungen haben unrecht und werden selbstredend nur aus den Gründen des § 86 Absatz 3 StGB zitiert. Das Anliegen dieses Beitrages ist jedoch, erneut auf die unhaltbare und unerträgliche Rechtssprechung zu § 130 StGB hinzuweisen, die zu höchst umstrittenen Erkenntnissen vieler Historiker eine notwendige weitere Beweiserhebung abblockt. Allein schon die Reduzierung der Opferzahlen zu Auschwitz (und Birkenau) von vier Millionen auf maximal 510.000 durch den leitenden SPIEGEL-Redakteur und Osteuropaexperten F. Meyer hätte zu einem Umdenken der Justiz führen müssen. Gleichwohl hat man Zündel wegen eines Äußerungsdeliktes (Volksverhetzung) zur Höchststrafe von fünf Jahren unter Nichtanrechnung der Auslieferungshaft in Kanada verurteilt. Hier in Lübeck bekam kürzlich ein Türke, der eine minderjährige Deutsche vergewaltigt hatte, zwei Jahre auf Bewährung. Es ist kein Wunder, daß das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz kurz vor dem Nullpunkt angelangt ist; aber das scheint den Robenträgern ziemlich gleichgültig zu sein.

Die deutsche Richterschaft maßt sich in diesem Bereich eine fachfremde (nicht juristische) Kompetenz an, die bedrückend an ein Ergebnis des Ersten Vatikanischen Konzils erinnert, wonach der Papst unfehlbar ist, wenn er „ex kathedra“ spricht. Roma locuta / causa finita! All dies ist eines aufgeklärten, säkularen, demokratischen Rechtsstaats absolut unwürdig. Die offenkundigen Dinge, die gegen die Annahme der Offenkundigkeiten durch deutsche Richter sprechen, sind mit der obigen Aufzählung bei weitem nicht erschöpft. Zum Abschluß dieser Anmerkung deshalb noch sechs Zitate von offenkundigen Fachleuten:

 

„Die Holländer und die Litauer brachten die meisten ihrer Juden um, ohne dafür die Hilfe der Deutschen in Anspruch zu nehmen.“

 

Israel Singer – Politikprofessor, Rabbi, Opferanwalt und Weltbürger im CICERO-Interview Juli 2005

 

 

„Die Zahlen (die Opferzahlen der Judenverfolgung während des 2. Weltkrieges), die genannt werden, weichen insbesondere hinsichtlich Auschwitz erheblich voneinander ab, und die Kausalverbindungen sind sehr unterschiedlicher Art: Durchweg werden ‚die Deutschen’ verantwortlich gemacht, aber hier und da fällt auch ein Wort über die Beteiligung von Letten, Ukrainern, Rumänen, ja Franzosen ...“

 

Prof. Dr. Ernst Nolte in „Abschließende Reflexionen über den sogenannten Historikerstreit“

 

„Bis Juni 1946 erreichten monatlich rund 5.000 jüdische Flüchtlinge (aus Polen) die US-Zone. In den folgenden drei Monaten suchten dann allein 70.000 Juden vor dem polnischen Antisemitismus Zuflucht.“

 

Süddeutsche Zeitung vom 13. November 1948

 

 

Es ist ein offizielles Durchbrechen der per Strafgesetz abgeschotteten wissenschaftlich-historischen Forschung belegt. In vorsichtiger und dennoch deutlicher Form folgte dieser Tendenz der ehemalige Wissenschaftliche Direktor des Freiburger Militärarchivs des Bundes, der nach Anprangerung der Forschungsbehinderungen darauf hinwies, daß sich in der Frage der Zahl und Tötungsmechanismen „wichtige Erkenntnisse abzeichnen, so daß manche Korrekturen gängiger Vorstellungen unumgänglich werden dürften.“

 

Joachim Hoffmann: „Stalins Vernichtungskrieg 1941 – 1945“, München 1995, S. 158

 

 

„Ein beträchtlicher Teil der Literatur zu Hitlers ‚Endlösung’ ist, soweit darin die entscheidenden Holocaust-Dogmen zum Ausdruck kommen, wissenschaftlich gesehen, wertlos. Auf dem Feld der Studien zum Holocaust findet sich in der Tat eine Menge Unsinn, wenn nicht schierer Schwindel ...“

 

Professor (Politologe) Norman G. Finkelstein – US-Amerikaner jüdischer Abkunft, dessen Eltern schwer unter den Nazis zu leiden hatten – in „Die Holocaust-Industrie“, München 2001, S. 63

 

 

„In Auschwitz sind 6,7 Millionen Juden ermordet worden und zwar in Lastwagen des Roten Kreuzes. Wer diese Zahl anzweifelt, ist ein Neonazi.“

 

Simon Wiesenthal (Ehrenpreisträger des österreichischen Buchhandels „für Toleranz im Denken und Handeln“) in „Recht, nicht Rache“, Frankfurt am Main – Berlin 1992, S. 309 + 411