Mordaufruf vom Verfassungsschutz
Sind Deutschlands Verfassungsschützer noch krimineller als bisher bekannt
Gemäß den Direktiven des
brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) dürfen V‑Männer des
Staates Straftaten begehen, ohne daß ihnen daraus strafrechtliche Folgen
erwachsen. Der Höhepunkt dieser geheimdienstlichen Politik gipfelte sogar in
einem Mordaufruf gegenüber dem jüdischen ZentralratsVize Michel Friedman.
Während die so genannten
Neonazis und Rechtsextremisten ausschließlich die ideologische Auseinandersetzung
mit den Judenführern suchen, organisieren staatliche Institutionen Mordaufrufe
auf CDs gegen den prominenten Juden Michel Friedman.
Neonazis und Rechtsextremisten
sind davon überzeugt, sie könnten im Zuge einer geistigen Auseinandersetzung
die Juden auf den Pfad Jesu und damit weg von den Irrlehren des Hasses des
Alten Testaments bringen. Um so unbegreiflicher ist es, daß die Führungseliten
der BRD‑Politik ihre eigenen Bediensteten, ihre Spitzel, beauftragen,
schamlose Mordaufrufe und andere Gemeinheiten gegen Juden zu verbreiten.
Diese von den Innenministerien
zu verantwortenden Straftaten werden dann der so genannten "Rechten‑Szene
" in die Schuhe geschoben.
Schelte für Schönbohm
DER SPIEGEL Nr. 34,
19.08.2002, S. 17: " In der Affäre um V‑Männer des Verfassungsschutzes
stellt sich der Brandenburger Generalstaatsanwalt Eduardo Rautenberg gegen den
märkischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). V‑Männer dürfen keineswegs
Straftaten ohne Folgen begehen, kritisiert Rautenberg die Linie des
Innenministers ‑ selbst dann nicht, wenn durch die Strafverfolgung
Hintermänner aufgedeckt werden könnten. Grund der Auseinandersetzung: Der
Brandenburger V‑Mann Toni S. war mit Billigung des Potsdamer Verfassungsschutzes
für den Vertrieb von CDs der Untergrundband White Aryan Rebels zuständig, auf
denen unter anderem zum Mord an Michel Friedman und Rita Süßmuth aufgerufen
wird. Schönbohm hatte argumentiert, 'um in der Szene akzeptiert zu werden',
dürfe sich ein Informant 'auch etwas zu Schulden kommen lassen'.
Quelle: DER SPIEGEL (s.o.) und PHOENIX 1 / 2003 / 15