Mordaufruf vom Verfassungsschutz

 

Sind Deutschlands Verfassungsschützer noch krimineller als bisher bekannt

 

Gemäß den Direktiven des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) dürfen V‑Männer des Staates Straftaten begehen, ohne daß ihnen daraus strafrechtliche Folgen erwachsen. Der Höhepunkt dieser geheimdienstlichen Politik gipfelte sogar in einem Mordaufruf gegenüber dem jüdischen Zentralrats­Vize Michel Friedman.

Während die so genannten Neonazis und Rechtsextremisten ausschließlich die ideologische Auseinandersetzung mit den Judenführern suchen, organisieren staatliche Institutionen Mordaufrufe auf CDs gegen den prominenten Juden Michel Friedman.

Neonazis und Rechtsextremisten sind davon überzeugt, sie könnten im Zuge einer geistigen Auseinandersetzung die Juden auf den Pfad Jesu und damit weg von den Irrlehren des Hasses des Alten Testaments bringen. Um so unbegreiflicher ist es, daß die Führungseliten der BRD‑Politik ihre eigenen Bediensteten, ihre Spitzel, beauftragen, schamlose Mordaufrufe und andere Gemeinheiten gegen Juden zu verbreiten.

Diese von den Innenministerien zu verantwortenden Straftaten werden dann der so genannten "Rechten‑Szene " in die Schuhe geschoben.

 

Schelte für Schönbohm

 

DER SPIEGEL Nr. 34, 19.08.2002, S. 17: " In der Affäre um V‑Männer des Verfassungsschutzes stellt sich der Brandenburger Generalstaatsanwalt Eduardo Rautenberg gegen den märkischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). V‑Männer dürfen keineswegs Straftaten ohne Folgen begehen, kritisiert Rautenberg die Linie des Innenministers ‑ selbst dann nicht, wenn durch die Strafverfolgung Hintermänner aufgedeckt werden könnten. Grund der Auseinandersetzung: Der Brandenburger V‑Mann Toni S. war mit Billigung des Potsdamer Verfassungsschutzes für den Vertrieb von CDs der Untergrundband White Aryan Rebels zuständig, auf denen unter anderem zum Mord an Michel Friedman und Rita Süßmuth aufgerufen wird. Schönbohm hatte argumentiert, 'um in der Szene akzeptiert zu werden', dürfe sich ein Informant 'auch etwas zu Schulden kommen lassen'.

 

Quelle: DER SPIEGEL (s.o.) und PHOENIX 1 / 2003 / 15