Möllemanns Tod
Der für gelegentlich offene Worte bekannte
CSU-Politiker Peter Gauweiler schrieb am 10. Juni 2003 in der BILD-Zeitung
unter der Überschrift "Möllemann - die Treibjagd" einen
bemerkenswerten Kommentar zum Fallschirmspringer-Tod des Jürgen W. Möllemann:
"Natürlich", sagt Gauweiler, habe Jürgen Möllemann "Fehler"
gemacht. Denn: "Unsere Gesellschaft ist ja bekanntlich pseudofrei, und es
gibt ungeschriebene Gesetze, deren Verletzung gnadenlos bestraft" werde. "Möllemanns
Streit mit dem stellvertretenden Zentralratsvorsitzenden Friedman war ein
solches Beispiel: Wo der eine (Friedman) sich alles herausnehmen darf" -
so Gauweiler - "und der andere (Möllemann) nichts." Wie aus Rache
habe "die Staatsmacht" Möllemann schließlich mit einer Hundertschaft
von Staatsanwälten und Kriminalisten "ausgelauert" und ihn zur
Strecke gebracht. Eine Hundertschaft, die in anderen Fällen "aus
Überzeugung überführte Gewaltverbrecher (mangels Planstellen) frei herumlaufen
läßt." ... "Zu ihrer Operation" habe "die Justiz (unter
Verletzung von Dienstgeheimnissen) das Fernsehen gleich mitgebracht", ...
damit möglichst viele Menschen "die Zerstörung Möllemanns mit ansehen
konnten."
"Jürgen W. Möllemann erwies sich" in
diesem Kräftemessen, sagt Peter Gauweiler in seinem Kommentar, bei genauer
Betrachtung "in Wahrheit als eine viel mutigere Gestalt, als ... alle
Reklame und Propaganda" ... "es vermittelt" haben. - Die
Todesursache wird im Fall Möllemanns (wie schon im Fall von Uwe Barschel)
ungeklärt bleiben.
Anmerkung:
Hingewiesen wird auf die Beiträge "Möllemanns Flyer" und
"Ungeklärte Morde" auf dieser Homepage. In Erinnerung gerufen wird
der Ausspruch des leitenden Beamten des Petitionsausschusses des
schleswig-holsteinischen Landtages gegenüber einem existentiell vernichteten
Justizopfer: "Wann begreifen Sie endlich, daß Sie als Deutsche in
Deutschland keine Rechte haben."
Wenn man
allerdings als nicht gänzlich bescheuerter Staatsbürger deutscher Abkunft
Rechte und Pflichten in synallagmatischer Verknüpfung sieht, ist das Volk
seiner Pflichten ledig, wenn die staatlichen Organe ihrer Pflicht zur
Rechtsgewährung nicht nachkommen. So einfach ist das, meine Damen und Herren
Politiker und Staatsdiener.