Mahler, Schily und Buback

"Im späteren Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Mahler durfte der Verfassungsschutzagent Urbach zwar aussagen, jedoch amtlich beschränkt auf Vorkommnisse der letzten drei Tage vor der Verhaftung von Andreas Baader, dem Anführer der nach ihm benannten "Bande". Die Fragen des Strafverteidigers Otto Schily, ob er nicht Waffen angeboten, ob er Pistolen, Maschinenpistolen, Mörser mit Phosphorgranaten beschafft habe, ob eine Bombe für die Kommune I vom Verfassungsschutz stamme, beantwortete Urbach mit dem Hinweis, er dürfe hierzu keine Aussage machen. Auch auf die weiteren Fragen, ob er an den Beisetzungsfeierlichkeiten für Paul Löbe im Schöneberger Rathaus einen selbstgebastelten Sarg mit Aufschriften mitgetragen habe, ob er anläßlich der Springer-Demonstration 1968 selbst Fahrzeuge in Brand gesetzt habe, wurde ihm die Aussagegenehmigung als Agent des Verfassungsschutzes nicht gegeben. So darf er auch die Frage nicht beantworten, ob er den Brandanschlag auf einen Polizeipferdestall ausgeführt und dabei ein Pferd schwer verletzt habe. Der dann freigesprochene Anwalt Mahler zeigte seinerseits Verständnis für die Einschränkung der Aussagegenehmigung des Agenten, hätte er doch sonst die Herkunft der im November 1969 im jüdischen Gemeindehaus gefundenen Brandbombe aus den Arsenalen des Verfassungsschutzes erklären müssen.

Ganz ähnliche Probleme scheint der Zeuge Gerhard Müller der Anklageseite im Baader-Meinhof-Prozeß in Stuttgart-Stammheim bereitet zu haben. Nach einer Verfolgungsjagd in Hamburg hatte er sich noch gebrüstet, einen "Bullen" umgelegt zu haben. Er hatte sich daraufhin wegen Mordes vor Gericht zu verantworten. Doch im späteren Baader-Meinhof-Prozeß werden die in einer Sonderakte der Hamburger Polizei festgehaltenen Aussagen dem Gericht in Stuttgart vorenthalten. Die Akte wurde vom Bundesministerium der Justiz für geheim erklärt. Wenn diese Akte bekanntwerde, können wir alle unseren Hut nehmen, soll der damalige Generalbundesanwalt Buback Dritten gegenüber bedeutet haben (Stefan Aust: "Der Baader Meinhof Komplex", S. 200f). Buback selbst hatte dem Justizministerium die Geheimhaltung der Akte und die Beschränkung seiner eigenen Aussagegenehmigung angeraten.

(Quelle: "Im Namen des Staates - CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste", Andreas von Bülow, Piper, München 2000, S. 454)

Anmerkung: Der vorbezeichnete Stefan Aust brachte es von den "St. Pauli-Nachrichten" zum SPIEGEL-Chefredakteur, wobei allerdings letzteres ohne Zweifel seinen journalistischen Qualitäten entspricht.