Kriminelle Vereinigung?
Brief des Ritterkreuzträgers Hennecke Kardel vom 20.3.1996
In das nebenstehend
angekündigte Buch ("Bonnerschlag
gegen freie Meinung" - Titelschutz-Anzeige im Börsenblatt vom 23.2.1996)
werden Ihre amtlichen Stellungnahmen aufgenommen und kommentiert.
Bundespräsident HERZOG schweigt eisern auf die Anfrage, ob die "JUSTIZ
LÄNDERSACHE" bleiben soll, wenn sie ihre Macht mißbraucht, kriminell zur
Selbst-Justiz verkommt. Bundeskanzler KOHL läßt mitteilen: "in dieser
(staatskriminellen) Angelegenheit nicht zuständig". Bundestagspräsidentin
SÜSSMUTH antwortet: "Eine Auseinandersetzung mit Ihrem Vorbringen ginge zu
Lasten der Bearbeitung einer V i e 1 z a h 1 von Eingaben, was nicht vertretbar
ist." Mit dieser Einlassung ist der Zustand der Republik korrekt
beschrieben. Schlimmer als schlimm steht es also. Das System, ein juristisch‑faschistisch-obrigkeitsstaatliches
bröckelt. Längst sind die Nichtwähler
stärkste Partei.
Um den "KOORDINATOR DER
DIENSTE" (in jedem Bundesland einer), den Geheimsten der Geheimen, kommen
wir im Buche nicht herum. Er intrigiert links und rechts, wechselt beständig
sein Ein‑Mann‑Büro, läßt den Meinungsverfolgten (sein Buch war
gewidmet der "Meistverfolgten unserer Zeit: der Wahrheit") aus der
AOK werfen, streut bei Dresdner und Deutscher Bank Gerüchte, die zur Konten‑Kündigung
führen, er steuert den Bücher‑Vernichtungs‑Feldzug seit Ende der
Siebziger ins dritte Jahrzehnt. Gezielt treibt er das Opfer dabei in die von
ihm so geliebten Herz‑, Kreislauf‑, Bluthochdruck‑Krankheiten.
In dieser Republik hat er die Lizenz
zum Töten.
Sie selbst sehen bei dem allen
weg. Vor einem halben Jahrhundert hätten Sie ‑ juristisch abgesichert ‑
genau so weggeschaut bei den Röhm‑Morden, bei
KZ‑Einlieferungen, bei Judenverbringungen. Dieses gibt Ihnen schriftlich
Hennecke Kardel
PS:
Bekanntlich ist Hamburg die Hauptstadt der Kunstfehler‑ und Strahlen-Opfer‑Prozesse.
Wenn überhaupt gibt es für die Geschädigten nur einen Teil der Streitsumme. Vom
Rest werden keine Gerichtskosten erhoben. Im Falle Kardel kommen sie dieserhalb
mit 6 Haftbefehlen und 3 Gerichtsvollziehern. SONDER‑GERICHTSBARKEIT oder
KRIMINELLE VEREINIGUNG?
HENNECKE
KARDEL 22527 HAMBURG Karkwurt
16
11.3.96
An das
Bundesverfassungsgericht
76006 K A R L S R U H E ‑ Postfach 1771
V e r
f a s s u n g s b e s c h w e r d e
Zuvor die Vorgeschichte:
Eines der Bücher des Beschwerdeführers
führte zunächst zu einem Todesurteil der Auslandsorganisation der NSDAP
(U.S.A.) und dann zur Pressehetze des Werner Nachmann in seinem Jüdischen
Pressedienst (Düsseldorf). Uhl von der AO, der Bedroher,
wurde in München im bewaffneten Kampf von Polizei erschossen. Nachmann endete
nach Aufdeckung eines 40‑Millionen-Betruges an den eigenen Leuten im
Selbstmord. Es herrschte und herrscht leider weiter die alte Verbindung Nazis
(zum Unterschied von ehrlichen Nationalsozialisten) und Zionisten (zum
Unterschied von ehrlichen Juden). Der Verfasser schrieb ein weiteres Buch mit
dem Titel "Nazionismus". Diese beiden
Bücher führten zum Vernichtungsfeldzug der Hamburger Staatsschutzpolizei FD 7
im November 1979 ‑ die Hälfte des Bücherlagers im Werte von DM 245.33,‑
wurde im Hamburger "Frei"hafen durch Reißen
aus Holzkisten und Ölpapier und Zerreißen zerstört, die andere Hälfte durch
Außenlagerung in Sturm, Regen und Orkanen bis in das Jahr 1980 hinein.
"Früher Feuer ‑ heute Wasser". Die Aktion geschah nach
Feierabend bei Nacht und Nebel, unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Der
Anführer der 22 Mann starken Einheit HARDER sagte "Weisung kam vom
Politischen Staatsanwalt Klein." Der sagte "Weisung kam von der
Justizsenatorin Leithäuser". Die sagte "Meine Weisung kam aus
Bonn." Das anhaltende Verfolgungsunternehmen wird demnächst zwei
Jahrzehnte alt. Der Bücherverfolgte und in seiner Existenz Vernichtete war
damals kerngesund. Heute ist er kaputt an Herz und Kreislauf, lebt von 17
Tabletten täglich und kommt nur noch selten kurz aus dem Haus. Er wurde in die
Sozialhilfe getrieben, die gesellschaftliche Ächtung hat ihn ins Abseits
gebracht, sein Leben wird amtlich verkürzt, seine Verfolger sind ihm
Schreibtischmörder. Bei der
Bücherverfolgung fälscht der Politische Staatsanwalt Klein nazistisch klingende
Zitate hinein. Das wird entdeckt und er
wird Oberstaatsanwalt. Kröger von der Staatsschutzpolizei FD 7, Hamburger
Polizeiboxer von Rang, nach Auskunft der Freundin zwei Bücher im Schrank,
schickt einen "Typ Kellner" in die Geschäfte der Mönckebergstraße
mit funktionsfähigen Karabinern, der Lieferant heiße Kardel. Er wird
freigesprochen, "handelte in Ausübung seines Dienstes." Die Justiz‑Senatorin
Leithäuser teilt dem heutigen Ersten (Bürgermeister) Voscherau mit "in Kardels Kisten lagen Waffen statt Bücher." Die
Strafklage gegen sie verschwindet bei Gericht mit allen Anlagen, taucht erst
wieder auf, als "verjährt" ist. Voscherau verkündet auf Hamburgs
Gerhart‑Hauptmann-Platz vor Hunderten "Waffenhändler Kardel ein im
Osten geschulter Agitator" (damals war er SPD‑Fraktionschef) und in
der gleichen Woche behauptet der Erste Bürgermeister von Dohnanyi im Fernsehen
"Kardel ist ein erklärter Faschist". Beide werden freigesprochen im
Rahmen der "Meinungsfreiheit". Der Richter Tempke
legt dem Kardel ein Freisler‑Zitat in den Mund,
läßt ihn aus dem Saal ins Gefängnis abführen. Die Folterzelle ist nicht
heizbar, völlig verkotet (vulgo: "vollgeschissen"), Nachtwäsche gibt es nicht, dafür
brennt starke elektrische Beleuchtung auf den Schädel. Ausrede
"Selbstmordgefahr". Staatsanwalt Moser und Justizobersekretärin
Eggers sagen später aus "das Zitat ist nicht gefallen, den Richter können
wir nicht verstehen." Der Richter Tempke bleibt
trotz nachträglichen Freispruchs im Amt, im Rahmen der "richterlichen
Unabhängigkeit". Für die tagelange Haft gibt es keine Entschädigung ‑
"Sieht das Gesetz bei Ordnungshaft nicht vor." Bei Rückkehr aus der
Schweiz wird der Eingeber (Kardel) in
Singen aus dem Zuge heraus verhaftet. In Abwesenheit war er zu einem Bußgeld
von DM 250‑ verurteilt und bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Geschrieben hatte er der Justiz‑Senatorin Leithäuser ohne Öffentlichkeit,
die Polizei‑Entwender von Büchern,
Sammlungsgegenständen und Unterlagen über Außenstände (die nicht zurückkamen)
kämen ihm vor "wie eine Räuberbande". Die mitgeführten Devisen
konnten abends nicht gewechselt werden, so brummte er bis zum nächsten Morgen.
Im mit Richtern und Staatsanwälten vollbesetzten Plenarsaal am Sievekingplatz sagte der Jurist Dr. Ingo Müller ‑
bekannt durch sein Buch "Furchtbare Juristen" ‑ er habe sich
"durch Akteneinsicht sachkundig gemacht. In Hamburg gibt es wieder
furchtbare Juristen". Landgerichtspräsident Makowka
wiegelte ab "Der Fall Kardel ist ein Einzelfall". Kardel sprang auf
"Ein ermordeter Jude ist einer zuviel. So schaffen Sie den juristisch‑faschistischen
Obrigkeitsstaat." Die Versammlung endete im Tumult, die Juristen‑Täter
saßen im Saal.
Drei
Jahre nach der Tat wurde 1982 vom Amtsgericht Entschädigung von DM 745.000.‑
für Lager‑ und Existenzvernichtung ausgesprochen. Das auf Beschwerde der
Staatsanwaltschaft eingeschaltete Hanseatische Oberlandesgericht entschied
"das Entschädigungsurteil ist rechtskräftig, obwohl die
Staatsanwaltschaft in die Berufung ging." Das rief die beklagte (!)
Justizbehörde auf den Plan, die Oberrichter gingen in die Knie "... können an ihrem Beschluß nicht
festhalten." Justiz ist Ländersache. Die Hamburger Justiz ist Täter. Mit
diesem mißbrauchten Grundsatz übt sie Selbstjustiz. Alle Anträge, die Sache
nach Lüneburg oder Kiel abzugeben, wurden nicht beschieden. Durch drei weitere
Jahre verschleppte die Hamburger Justiz, verlegte siebenmal einen Termin, die
Schöffenbesetzung stimme noch nicht. Da griff Makowka
ein, im Beisein des Eingebers fauchte er den Richter der Berufungsinstanz Gierga an "hat die Hamburger Justiz es nötig, sich
durch sechs Jahre am Fall Kardel festzuhalten?" Gierga
urteilte: "Der Entschädigungsanspruch von 1982 (DM 745.000,‑) bleibt
wesensgleich und ohne Abstriche, er ist nunmehr unanfechtbar." Wochen
später kam nach Weisung aus der beklagten Justizbehörde abermals das
Hanseatische Oberlandesgericht: "Der (nicht anfechtbare)
Entschädigungsbeschluß wird abgeändert, er wird eingeschränkt." Die enge
Freundin der Leithäuser, "Kultur"-Senatorin
Schuchardt (auch lesbisch) sprang im Norddeutschen Rundfunk bei "wir
können Herrn Kardel das Geld gar nicht geben, was wird er dann erst
schreiben!" Die Bücher waren nie indiziert worden, es hatte nicht einmal
einen entsprechenden Antrag gegeben. ‑ Die lange Hand des
"Koordinators der Dienste" (des Geheimsten der Geheimen; Oskar
Lafontaine zum Eingeber "den hat jedes Bundesland") langte hart zu.
Trotz stets pünktlicher Beitragszahlung schloß die Allgemeine Ortskrankenkasse
ihn aus, er ist nicht mehr versichert. Die Banken kündigten ihm seine Konten,
der Eingeber hat kein Bankkonto mehr. Gestreut waren über den immer noch
"Unvorbestraften" mehr als ein Dutzend laufende Strafverfahren. Sie
wurden im Laufe der Jahre eingestellt oder endeten mit Freispruch, und wenn es
in der zweiten Instanz war. Derartige Verfahren laufen durch Jahre und eignen
sich trefflich zur gesellschaftlichen Ächtung. ‑ Mit ihren
Hausdurchsuchungen bei Kunden (nach Waffen!) schaltete die "Staatsschutzpolizei"
Kollegen jenseits der Bundesgrenzen ein, so bei Poulsen
in Kopenhagen, so bei Sommer in Linz. Der in der Hetzpresse als
"Waffenhändler" Dargestellte mußte her, gegen keinen der Beamten war
ein Verfahren möglich. Der Eingeber wurde als Infanterist zwölfmal verwundet,
er verachtet jeden (auch staatlichen) Waffenhändler.
Nach
der Rechtsbeugung, dem Verstoß gegen das Erfordernis der Voraussehbarkeit
staatlichen Handelns (der Entschädigungskläger hatte dem nicht‑anfechtbaren
Beschluß zustimmen müssen) durch dieses Oberlandesgericht ruhte still der See
durch weitere zehn Jahre. Dann wurden nach insgesamt sechzehn Jahren erstmals
Zeugen gehört, die sich zunächst an nichts erinnerten. Dann doch der
Lademeister "ja, die eine Hälfte der Bücher wurde zerrissen und in
Öllachen geworfen, der Rest kam nach draußen in die Stürme." Die beiden
Gerichte gehorchten mit neuen Sprüchen im System der Selbstjustiz durch
Täterjustiz: "Der Entschädigungskläger hätte die Bücher trocknen und
reparieren können." Nur mit einem Bruchteil der erstrittenen
Entschädigungssumme wurde entschädigt und dieser Betrag entsprach genau der
Forderung von DM 15.000,‑, die das RA‑Büro Sch... (wie im Dritten
Reiche Vertragsbüro der Justizbehörde) erhob und das Geld wurde der Sozietät zugeschanzt, die damals aufmüpfige Bürger
reihenweise an die KZ geliefert hatte; Aussagen alter ex‑Gefangner.
Weil die Forderung nach Anfechtung des nicht‑anfechtbaren Beschlusses
angefochten, auf 2 % herabgesetzt worden war, erfand man gegen den Kläger wegen
der ursprünglichen Höhe Beitreibungskosten von sechs Gerichten, darunter auch
dem angerufenen Bundesgerichtshof (der nicht angenommen hatte) in Höhe von
einigen zigtausend Mark. Da nicht gezahlt werden kann, gibt es beständige
Besuche von einer Obergerichtsvollzieherin, einem Gerichtsvollzieher und einer
weiteren Gerichtsvollzieherin. Sie stellen nach Augenschein "nicht
haftfähig" fest. Der Antrag auf amtsärztliche Untersuchung schmort, damit
nicht der Zusammenhang zwischen "gesund 1979" und "Wrack
1996" erkennbar werde. Zu der Entschädigung noch: Der Eingeber hatte die
Hamburger Firma im September 1979 gegründet, bis in den November hinein über DM
50.000,‑ Steuern gezahlt (die Bücher gingen weg wie warme Semmeln, von
daher das Getriebe) und 1982 waren seine Ersparnisse weg, großenteils mit
Anwaltskosten. Später wurde im Wege der Prozeßkostenhilfe
der RA St... beigeordnet. Er verriet. Jedenfalls versprach er den Gang nach
Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, bestätigte das schriftlich noch im
April 1995 und versäumte dann einen Termin. Er erklärte das so "sowieso
keinen Zweck bei einer Annahmequote von 0,8 % dort, und damit ist noch lange
nicht gewonnen. Schade um die Zeit." Eine Verfassungsbeschwerde des
Eingebers wurde nicht angenommen: "Termin versäumt". Der Eingeber lag
nach schwerem Unfall bettlägerig im Ausland. Das Bundesverfassungsgericht
bleibt hart "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt."
Als RA St... den Termin versäumte, liefen Verhandlungen, daß er den Hamburger
Justiz‑Senator machen solle. Eine Schadenersatzklage gegen ihn ist
eingereicht beim zuständigen Hamburger Landgericht. Abgelehnt mit der in
solchen Fällen üblichen Standardformel "nicht angenommen wegen der
Aussichtslosigkeit des Falles." Das maßgebende Hanseatische Oberlandesgericht
ist voll dabei: "hilft der Beschwerde nicht ab."
Anmerkung: Den "Bonnerschlag gegen freie
Meinung" findet der interessierte Leser auf dieser Weltnetzseite.
Ursprünglich waren die obigen Texte vorgesehen
für das im Nachwort (Kapitel 51) der "Rechtsbeugermafia" unter Ziffer
8 (S. 567) thematisierte Kapitel über "ein Dutzend illegaler oder
krimineller Handlungen, die Beförderungen zum Oberstaatsanwalt
einbrachten". Da sich allerdings zwischenzeitlich herausgestellt hat, daß
offenbar die Mehrzahl der Beförderungen innerhalb bundesdeutscher
Staatsanwaltschaften nicht nach Leistung, sondern nach Parteibuch und/oder
Skrupellosigkeit gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung erfolgen, erscheint
eine Zuordnung nach anderen thematischen Gesichtspunkten durchaus angemessen.