Kriminelle Vereinigung?

 

Brief des Ritterkreuzträgers Hennecke Kardel vom 20.3.1996

 

In das nebenstehend angekündigte Buch ("Bonnerschlag gegen freie Meinung" - Titelschutz-Anzeige im Börsenblatt vom 23.2.1996) werden Ihre amtlichen Stellungnahmen aufgenommen und kommentiert. Bundespräsident HERZOG schweigt eisern auf die Anfrage, ob die "JUSTIZ LÄNDERSACHE" bleiben soll, wenn sie ihre Macht mißbraucht, kriminell zur Selbst-Justiz verkommt. Bundeskanzler KOHL läßt mitteilen: "in dieser (staatskriminellen) Angelegenheit nicht zuständig". Bundestagspräsidentin SÜSSMUTH antwortet: "Eine Auseinandersetzung mit Ihrem Vorbringen ginge zu Lasten der Bearbeitung einer V i e 1 z a h 1 von Eingaben, was nicht vertretbar ist." Mit dieser Einlassung ist der Zustand der Republik korrekt beschrieben. Schlimmer als schlimm steht es also. Das System, ein juristisch‑faschistisch-­obrigkeitsstaatliches bröckelt. Längst sind die Nichtwähler stärkste Partei.



Um den "KOORDINATOR DER DIENSTE" (in jedem Bundesland einer), den Geheimsten der Geheimen, kommen wir im Buche nicht herum. Er intrigiert links und rechts, wechselt beständig sein Ein‑Mann‑Büro, läßt den Meinungsverfolgten (sein Buch war gewidmet der "Meistverfolgten unserer Zeit: der Wahrheit") aus der AOK werfen, streut bei Dresdner und Deutscher Bank Gerüchte, die zur Konten‑Kündigung führen, er steuert den Bücher‑Vernichtungs‑Feldzug seit Ende der Siebziger ins dritte Jahrzehnt. Gezielt treibt er das Opfer dabei in die von ihm so geliebten Herz‑, Kreislauf‑, Bluthochdruck‑Krankheiten. In dieser Republik hat er die Lizenz zum Töten.

 

Sie selbst sehen bei dem allen weg. Vor einem halben Jahrhundert hätten Sie ‑ juristisch abgesichert ‑ genau so weggeschaut bei den Röhm‑Morden, bei KZ‑Einlieferungen, bei Judenverbringungen. Dieses gibt Ihnen schriftlich

 

Hennecke Kardel

 

PS: Bekanntlich ist Hamburg die Hauptstadt der Kunstfehler‑ und Strahlen-Opfer‑Prozesse. Wenn überhaupt gibt es für die Geschädigten nur einen Teil der Streitsumme. Vom Rest werden keine Gerichtskosten erhoben. Im Falle Kardel kommen sie dieserhalb mit 6 Haftbefehlen und 3 Gerichtsvollziehern. SONDER‑GERICHTSBARKEIT oder KRIMINELLE VEREINIGUNG?

 

 



 

 

HENNECKE KARDEL    22527 HAMBURG  Karkwurt 16          11.3.96

 

An das Bundesverfassungsgericht

76006 K A R L S R U H E ‑ Postfach 1771

 

V e r f a s s u n g s b e s c h w e r d e

 

Zuvor die Vorgeschichte:

 

Eines der Bücher des Beschwerdeführers führte zunächst zu einem Todesurteil der Auslandsorganisation der NSDAP (U.S.A.) und dann zur Pressehetze des Werner Nachmann in seinem Jüdischen Pressedienst (Düsseldorf). Uhl von der AO, der Bedroher, wurde in München im bewaffneten Kampf von Polizei erschossen. Nachmann endete nach Aufdeckung eines 40‑Millionen-Betruges an den eigenen Leuten im Selbstmord. Es herrschte und herrscht leider weiter die alte Verbindung Nazis (zum Unterschied von ehrlichen Nationalsozialisten) und Zionisten (zum Unterschied von ehrlichen Juden). Der Verfasser schrieb ein weiteres Buch mit dem Titel "Nazionismus". Diese beiden Bücher führten zum Vernichtungsfeldzug der Hamburger Staatsschutzpolizei FD 7 im November 1979 ‑ die Hälfte des Bücherlagers im Werte von DM 245.33,‑ wurde im Hamburger "Frei"hafen durch Reißen aus Holzkisten und Ölpapier und Zerreißen zerstört, die andere Hälfte durch Außenlagerung in Sturm, Regen und Orkanen bis in das Jahr 1980 hinein. "Früher Feuer ‑ heute Wasser". Die Aktion geschah nach Feierabend bei Nacht und Nebel, unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Der Anführer der 22 Mann starken Einheit HARDER sagte "Weisung kam vom Politischen Staatsanwalt Klein." Der sagte "Weisung kam von der Justizsenatorin Leithäuser". Die sagte "Meine Weisung kam aus Bonn." Das anhaltende Verfolgungsunternehmen wird demnächst zwei Jahrzehnte alt. Der Bücherverfolgte und in seiner Existenz Vernichtete war damals kerngesund. Heute ist er kaputt an Herz und Kreislauf, lebt von 17 Tabletten täglich und kommt nur noch selten kurz aus dem Haus. Er wurde in die Sozialhilfe getrieben, die gesellschaftliche Ächtung hat ihn ins Abseits gebracht, sein Leben wird amtlich verkürzt, seine Verfolger sind ihm Schreibtischmörder. Bei der Bücherverfolgung fälscht der Politische Staatsanwalt Klein nazistisch klingende Zitate hinein. Das wird entdeckt und er wird Oberstaatsanwalt. Kröger von der Staatsschutzpolizei FD 7, Hamburger Polizeiboxer von Rang, nach Auskunft der Freundin zwei Bücher im Schrank, schickt einen "Typ Kellner" in die Geschäfte der Mönckebergstraße mit funktionsfähigen Karabinern, der Lieferant heiße Kardel. Er wird freigesprochen, "handelte in Ausübung seines Dienstes." Die Justiz‑Senatorin Leithäuser teilt dem heutigen Ersten (Bürgermeister) Voscherau mit "in Kardels Kisten lagen Waffen statt Bücher." Die Strafklage gegen sie verschwindet bei Gericht mit allen Anlagen, taucht erst wieder auf, als "verjährt" ist. Voscherau verkündet auf Hamburgs Gerhart‑Hauptmann-­Platz vor Hunderten "Waffenhändler Kardel ein im Osten geschulter Agitator" (damals war er SPD‑Fraktionschef) und in der gleichen Woche behauptet der Erste Bürgermeister von Dohnanyi im Fernsehen "Kardel ist ein erklärter Faschist". Beide werden freigesprochen im Rahmen der "Meinungsfreiheit". Der Richter Tempke legt dem Kardel ein Freisler‑Zitat in den Mund, läßt ihn aus dem Saal ins Gefängnis abführen. Die Folterzelle ist nicht heizbar, völlig verkotet (vulgo: "vollgeschissen"), Nachtwäsche gibt es nicht, dafür brennt starke elektrische Beleuchtung auf den Schädel. Ausrede "Selbstmordgefahr". Staatsanwalt Moser und Justizobersekretärin Eggers sagen später aus "das Zitat ist nicht gefallen, den Richter können wir nicht verstehen." Der Richter Tempke bleibt trotz nachträglichen Freispruchs im Amt, im Rahmen der "richterlichen Unabhängigkeit". Für die tagelange Haft gibt es keine Entschädigung ‑ "Sieht das Gesetz bei Ordnungshaft nicht vor." Bei Rückkehr aus der Schweiz wird der Eingeber (Kardel) in Singen aus dem Zuge heraus verhaftet. In Ab­wesenheit war er zu einem Bußgeld von DM 250‑ verurteilt und bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben worden. Geschrieben hatte er der Justiz‑Senatorin Leithäuser ohne Öffentlichkeit, die Polizei‑Entwender von Büchern, Sammlungsgegenständen und Unter­lagen über Außenstände (die nicht zurückkamen) kämen ihm vor "wie eine Räuberbande". Die mitgeführten Devisen konnten abends nicht gewechselt werden, so brummte er bis zum nächsten Morgen. Im mit Richtern und Staatsanwälten vollbesetzten Plenarsaal am Sievekingplatz sagte der Jurist Dr. Ingo Müller ‑ bekannt durch sein Buch "Furchtbare Juristen" ‑ er habe sich "durch Akteneinsicht sachkundig gemacht. In Hamburg gibt es wieder furchtbare Juristen". Landgerichtspräsident Makowka wiegelte ab "Der Fall Kardel ist ein Einzelfall". Kardel sprang auf "Ein ermordeter Jude ist einer zuviel. So schaffen Sie den juristisch‑faschistischen Obrigkeits­staat." Die Versammlung endete im Tumult, die Juristen‑Täter saßen im Saal.

 

Drei Jahre nach der Tat wurde 1982 vom Amtsgericht Entschädigung von DM 745.000.‑ für Lager‑ und Existenzvernichtung ausgesprochen. Das auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft eingeschaltete Hanseatische Oberlandesgericht entschied "das Entschädigungsurteil ist rechts­kräftig, obwohl die Staatsanwaltschaft in die Berufung ging." Das rief die beklagte (!) Justizbehörde auf den Plan, die Ober­richter gingen in die Knie  "... können an ihrem Beschluß nicht festhalten." Justiz ist Ländersache. Die Hamburger Justiz ist Täter. Mit diesem mißbrauchten Grundsatz übt sie Selbstjustiz. Alle Anträge, die Sache nach Lüneburg oder Kiel abzugeben, wurden nicht beschieden. Durch drei weitere Jahre verschleppte die Ham­burger Justiz, verlegte siebenmal einen Termin, die Schöffenbesetzung stimme noch nicht. Da griff Makowka ein, im Beisein des Eingebers fauchte er den Richter der Berufungsinstanz Gierga an "hat die Ham­burger Justiz es nötig, sich durch sechs Jahre am Fall Kardel fest­zuhalten?" Gierga urteilte: "Der Entschädigungsanspruch von 1982 (DM 745.000,‑) bleibt wesensgleich und ohne Abstriche, er ist nunmehr unanfechtbar." Wochen später kam nach Weisung aus der beklagten Justizbehörde abermals das Hanseatische Oberlandesgericht: "Der (nicht anfechtbare) Entschädigungsbeschluß wird abgeändert, er wird eingeschränkt." Die enge Freundin der Leithäuser, "Kultur"­-Senatorin Schuchardt (auch lesbisch) sprang im Norddeutschen Rundfunk bei "wir können Herrn Kardel das Geld gar nicht geben, was wird er dann erst schreiben!" Die Bücher waren nie indiziert worden, es hatte nicht einmal einen entsprechenden Antrag gegeben. ‑ Die lange Hand des "Koordinators der Dienste" (des Geheimsten der Geheimen; Oskar Lafontaine zum Eingeber "den hat jedes Bundesland") langte hart zu. Trotz stets pünktlicher Beitragszahlung schloß die Allgemeine Ortskrankenkasse ihn aus, er ist nicht mehr versichert. Die Banken kündigten ihm seine Konten, der Eingeber hat kein Bankkonto mehr. Gestreut waren über den immer noch "Unvorbestraften" mehr als ein Dutzend laufende Strafverfahren. Sie wurden im Laufe der Jahre eingestellt oder endeten mit Freispruch, und wenn es in der zweiten Instanz war. Derartige Verfahren laufen durch Jahre und eignen sich trefflich zur gesellschaftlichen Ächtung. ‑ Mit ihren Hausdurchsuchungen bei Kunden (nach Waffen!) schaltete die "Staatsschutzpolizei" Kollegen jenseits der Bundesgrenzen ein, so bei Poulsen in Kopenhagen, so bei Sommer in Linz. Der in der Hetzpresse als "Waffenhändler" Dargestellte mußte her, gegen keinen der Beamten war ein Verfahren möglich. Der Eingeber wurde als Infanterist zwölfmal verwundet, er verachtet jeden (auch staat­lichen) Waffenhändler.

 

Nach der Rechtsbeugung, dem Verstoß gegen das Erfordernis der Voraussehbarkeit staatlichen Handelns (der Entschädigungskläger hatte dem nicht‑anfechtbaren Beschluß zustimmen müssen) durch dieses Oberlandesgericht ruhte still der See durch weitere zehn Jahre. Dann wurden nach insgesamt sechzehn Jahren erstmals Zeugen gehört, die sich zunächst an nichts erinnerten. Dann doch der Lademeister "ja, die eine Hälfte der Bücher wurde zerrissen und in Öllachen geworfen, der Rest kam nach draußen in die Stürme." Die beiden Gerichte gehorchten mit neuen Sprüchen im System der Selbstjustiz durch Täterjustiz: "Der Entschädigungskläger hätte die Bücher trocknen und reparieren können." Nur mit einem Bruchteil der erstrittenen Entschädigungssumme wurde entschädigt und dieser Betrag entsprach genau der Forderung von DM 15.000,‑, die das RA‑Büro Sch... (wie im Dritten Reiche Vertragsbüro der Justizbehörde) erhob und das Geld wurde der Sozietät zugeschanzt, die damals aufmüpfige Bürger reihenweise an die KZ geliefert hatte; Aussagen alter ex‑Gefangner. Weil die Forderung nach Anfechtung des nicht‑anfechtbaren Beschlusses angefochten, auf 2 % herabgesetzt worden war, erfand man gegen den Kläger wegen der ursprünglichen Höhe Beitreibungskosten von sechs Gerichten, darunter auch dem angerufenen Bundesgerichtshof (der nicht angenommen hatte) in Höhe von einigen zigtausend Mark. Da nicht gezahlt werden kann, gibt es beständige Besuche von einer Obergerichtsvollzieherin, einem Gerichtsvollzieher und einer weiteren Gerichtsvollzieherin. Sie stellen nach Augenschein "nicht haftfähig" fest. Der Antrag auf amtsärztliche Untersuchung schmort, damit nicht der Zusammenhang zwischen "gesund 1979" und "Wrack 1996" erkennbar werde. Zu der Entschädigung noch: Der Eingeber hatte die Hamburger Firma im September 1979 gegründet, bis in den November hinein über DM 50.000,‑ Steuern gezahlt (die Bücher gingen weg wie warme Semmeln, von daher das Getriebe) und 1982 waren seine Ersparnisse weg, großenteils mit Anwaltskosten. Später wurde im Wege der Prozeßkostenhilfe der RA St... beigeordnet. Er verriet. Jedenfalls versprach er den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, bestätigte das schriftlich noch im April 1995 und versäumte dann einen Termin. Er erklärte das so "sowieso keinen Zweck bei einer Annahmequote von 0,8 % dort, und damit ist noch lange nicht gewonnen. Schade um die Zeit." Eine Verfassungsbeschwerde des Eingebers wurde nicht angenommen: "Termin versäumt". Der Eingeber lag nach schwerem Unfall bettlägerig im Ausland. Das Bundesverfassungsgericht bleibt hart "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt." Als RA St... den Termin versäumte, liefen Verhandlungen, daß er den Hamburger Justiz‑Senator machen solle. Eine Schadenersatzklage gegen ihn ist eingereicht beim zuständigen Hamburger Landgericht. Abgelehnt mit der in solchen Fällen üblichen Standardformel "nicht angenommen wegen der Aussichtslosigkeit des Falles." Das maßgebende Hanseatische Oberlandesgericht ist voll dabei: "hilft der Beschwerde nicht ab."

 

Anmerkung: Den "Bonnerschlag gegen freie Meinung" findet der interessierte Leser auf dieser Weltnetzseite.

Ursprünglich waren die obigen Texte vorgesehen für das im Nachwort (Kapitel 51) der "Rechtsbeugermafia" unter Ziffer 8 (S. 567) thematisierte Kapitel über "ein Dutzend illegaler oder krimineller Handlungen, die Beförderungen zum Oberstaatsanwalt einbrachten". Da sich allerdings zwischenzeitlich herausgestellt hat, daß offenbar die Mehrzahl der Beförderungen innerhalb bundesdeutscher Staatsanwaltschaften nicht nach Leistung, sondern nach Parteibuch und/oder Skrupellosigkeit gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung erfolgen, erscheint eine Zuordnung nach anderen thematischen Gesichtspunkten durchaus angemessen.