Kardel an Glogowski
Hennecke Kardel, Karkwurt 16,
22527 Hamburg an Herrn Glogowski -
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Planckstraße 2, 30169 Hannover -
Brief vom 5.11.1998
Sehr geehrter Herr GLOGOWSKI,
mit Ihnen haben wir einen Ministerpräsidenten
comme il faut, einen mit Kampfeslust so deutlich hat sich in meiner Jugend kein
Gauleiter aus Hannover, Oldenburg oder gar Bremen zu äußern gewagt. Gegen
andere Parteien braucht man die Justiz n i c h t ‑ "das dauert zehn
Jahre." So etwas hieße "die Scheiße nach Gestank zu sortieren."
Politiker mit einer so klaren Aussprache braucht das Land.
Diese Scheiß‑Juristen im
Bundesland NS noch heute ‑ "der Schoß ist fruchtbar noch"
begünstigen in diesem Falle mal wieder den Sch...- Jugendverderber, den
Studiendirektor Friedrich Karl POHL. Bei diesem Neonazi strafvereiteln und
begünstigen sie im Amt, daß die Schwarte eines niedersächsischen Hausschweins
kracht. Dieser Lüneburger wegen Rechtsradikalismus nicht gut beleumdete
Pädagoge macht sich ‑ siehe hier unten ‑ strafbar nach §§ 185, 186,
187 StGB.
Lieber Kamerad,
heute erhielt ich Ihren Brief vom 21. August und
beeile mich, Ihre Anfrage zu
beantworten.
Zur Person Hennecke Kardel:
Kardel wurde bereits in den 6o‑er Jahren
als Ostagent entlarvt und deshalb cum infamia aus dem Ordensverband der
Ritterkreuzträger ausgeschlossen. Sein Verlag in der Schweiz war ein
Tarnverlag, die von ihm verlegten "zeitgeschichtlichen" Bücher üble
Machwerke der gezielten Desinformation und Zersetzung. Als Auftraggeber waren
der SSD in Pankow und die SMA in Karlshorst festgestellt worden. Entsprechend
sind auch seine Veröffentlichungen zum vorgeschützten Thema
"Reemtsma" einzuordnen.
Zur Person Dr. Oskar Dirlewanger:
Als Leutnant im Ersten Weltkrieg mit dem Eisernen
Kreuz beider Klassen ausgezeichnet und schwer verwundet; Freikorps‑Offizier
in Mitteldeutschland und ...
An die Verherrlichung des NS‑Massenmörders
DIRLEWANGER will kein Staatsanwalt aus Ihrem Bundesland ran ‑ obwohl das
Gesetz den Staatsanwälten Verfolgung aller ihnen bekannt werdenden Straftaten
'ex oficio' vorschreibt.
POHL hat sich bei Vernehmung
zu diesen Straftaten bekannt: Verbreitung und Aufforderung weiter zu verbreiten.
Zeugen sind dazu gehört worden, bestätigten. Die Begünstiger schauen weg.
Sehr geehrter Herr GLOGOWSKI ‑
Ihre Justiz begünstigt diesen POHL (man sagt: inzwischen zur vorzeitigen
Amtsaufgabe durch ein anderes Ministerium veranlaßt) in LÜNEBURG in CELLE und
jetzt auch in HANNOVER ‑ und hier beim Justizministerium durch einen oder
einer RANGE unbekannten Geschlechts. Dazu in der Anlage Bescheidung vom
27.10.98 zu 4121 E ‑ 304. 256/98.
Ich selbst habe amtliche
Auskunftssperre wegen Bedrohung am Leben durch die AO (Auslandsorganisation)
der NSDAP ‑ man braucht das nicht ernst zu nehmen, muß es aber wohl doch,
wenn man betrachtet, daß beim bewaffneten Anmarsch die Täter (Klaus‑Ludwig
UHL und ein anderer) im Straßenkampf von Münchener Polizisten erschossen
wurden, dies im Einvernehmen mit der bayerischen Justiz. Hätte auch
niedersächsische Justiz soviel Ordnungssinn gezeigt? Nach dem hier vorliegenden
darf man auf das Gegenteil schließen.
Die den POHL begünstigenden
Gasinnungsgenossen sitzen in Ihrem Justizministerium. Die Nachgeordneten in
CELLE und LÜNEBURG sind doch an deren Weisungen gebunden.
Ausgang
und Ihre Klarstellung werden in der Neufassung der Schrift "HEER‑SCHAU"
abgehandelt. Und damit Schlußfrage für den Fall, daß auch Sie sich nicht herantrauen:
Wissen Sie, sehr geehrter Herr
GLOGOWSKI, ob Sie mir im Rahmen der prozessualen Fürsorge mitteilen können, ob
es ein Rechtsmittel gegen die Bescheidungen vom NIEDERSÄCHSISCHEN MINISTERIUM
FÜR JUSTIZ gibt?
Hochachtungsvoll
gez.
Kardel
Anmerkung: Kardel ist ein Ehrenmann und
Dirlewanger war einer der übelsten Strolche und Verbrecher aus der Naziclique.
Wenn ein Studiendirektor Dirlewanger verherrlicht und Kardel verleumdet, kann
man absolut kein Verständnis dafür aufbringen, wenn solche Dinge noch Ende der
1990er Jahre von der niedersächsischen Justiz unter einer sozialdemokratischen
Landesregierung gedeckt wurden.