Indizierungsterror

 

"Der Krieg ist vorbei, die Märchen haben ihre Schuldigkeit getan und müssen in der Versenkung verschwinden; sie würden nicht einmal die oberflächlichen Untersuchung eines unparteiischen Gerichtshofes vertragen." (George Bernard Shaw)

 

 

Presseinformation zur Einstellung des Indizierungsverfahrens gegen das Buch von Udo Walendy  "Wahrheit für Deutschland ‑ Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges "

 

Das oben genannte wissenschaftliche Buch, das nach 15‑jähriger Forschungsarbeit unter Verwertung aller internationalen Dokumente, Memoiren, Analysen mit sorgfältigen Quellenhinweisen und Originalzitaten in verbesserter Auflage 1965 in Vlotlo vom Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung herausgebracht worden war, ist nach 21 Jahren Prozeßführung nun endgültig von Indizierung und auch juristischer Strafverfolgung freigesprochen.

 

Der dornenvolle Weg zur Gewährleistung der freien Meinung in Sachen Kriegsschuldfrage (hierfür, zur Kriegsschuldfrage ‑ nicht etwa für alles andere auch, da gilt es zu unterscheiden! ‑ gibt es seit 1994 ein nunmehr gesichertes Recht) ist gekennzeichnet von folgenden Etappen:

 

(1) Indizierung als "jugendgefährdende Schrift" am 7. Juni 1979 (14 1/2 Jahre nach der Erstveröffentlichung!) ‑ Nähere Sachverhaltsdarstellung in der vom Verlag für Volkstum und Zeltgeschichtsforschung herausgegebenen Zeitschrift "Historische Tatsachen" (HT) Nr. 13, S. 5 ff.

 

(2) (Verwaltungsgericht Köln wird wegen Unergiebigkeit hier übergangen).

 

Das Oberverwaltungsgericht Hamm hat am 6.1.1984 die Indizierung wieder aufgehoben. Begründung u.a.: Die Bundesprüfstellenmitglieder in Bad Godesberg, denen lediglich Sachkompetenz unterstellt wird, diese aber nicht haben müssen, hatten das Buch nur zwei Tage in der Hand, in zwei Tagen könne man die 500 Seiten nicht lesen, geschweige denn die Quellen prüfen. Man möge ein solches Verfahren doch gründlich durchrühren. Eine Revision wird abgelehnt. (Vgl. HAT Nr. 29, S. 36 ff).

 

(3) Dennoch ging die Bundesregierung in die Revision.

 

Das Bundesverwaltungsgericht verfügte am 3. März 1987 die erneute Indizierung: "Die Bundesprüfstellenmitglieder brauchen ein solches Buch nicht durchgängig zu lesen, es genügt oberflächliches Durchblättern, um die abstruse These von Walendi, zu erkennen, daß Hitler nicht an allem schuld ist, obgleich er die Hauptschuld an allem hat. ‑‑ Da dieses "richtungsweisende" Urteil seitdem höher als alle Gesetze stand und zur Indizierung aller anderen unerwünschten politischen Literatur herangezogen wurde, war dies für etliche hochrangige Juristen offensichtlich peinlich. Zur Beseitigung dieses Spruchs benötigte das Bundesverfassungsgericht indessen 6 ‑ sechs! ‑ Jahre. Ohne dieses Urteil hätte man sich leichter getan: man hätte sicherlich ohne Begründung die Annahme einer Verfassungsklage abgelehnt. (Vgl. nähere Einzelheiten in HT Nr. 34, S. 3 ff).

 

(4) Das Bundesverfassungsgericht hob die Indizierung am 11. Januar 1994 (Az.: 1 BvR 434/87) erneut auf. Begründung: Das Buch ist nicht wissenschaftlich (diese Behauptung blieb ohne Begründung!).

 

"Einem Werk kann allerdings nicht schon deshalb die Wissenschaftlichkeit abgesprochen werden, weil es Einseitigkeiten und Lücken aufweist oder gegenteilige Auffassungen unzureichend berücksichtigt. Auf eine unwahre Tatsachenbehauptung läßt sich das Buch nicht reduzieren. ... Die Vermittlung des historischen Geschehens und die kritische Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen können die Jugend sehr viel wirksamer vor Anfälligkeit für verzerrende Geschichtsdarstellungen schützen als eine Indizierung, die solchen Meinungen sogar eine unberechtigte Anziehungskraft verleihen könnte...... Ob die Behörde bei einer erneuten Prüfung zu demselben Ergebnis kommen kann, ist hier nicht zu entscheiden." (Vgl. HT Nr. 67, S. 17)

 

(5) Die Bundesprüfstelle indizierte sogleich am 3.11.1994 erneut, war sie doch geradezu aufgeforderte worden, "erneut zu prüfen". Walendy's Darstellung ist zwar "in hohem Maße irreführend und daher jugendgefährdend" allerdings "läßt sie sich nicht ohne weiteres richtigstellen, denn die aufgeführten Details für sich allein sind mehr oder we­niger korrekt, nur die historische 'Erkenntnis' zu der die Details zusammengefügt wurden, ist falsch". (Vgl. HT Nr. 67, S. 20)

 

(6) Das Verwaltungsgericht Köln hob diesmal die Indizierung unter Berufung auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil mit Einstimmigkeit von 5 Richtern am 1.10.1996 erneut auf.

 

(7) Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften legte erneut Berufung ein. In dem Schriftsatz ihres Rechtsvertreters vom 10.3.1997 heißt es:

 

"...Die einzelnen Darstellungen sind mit Zitaten und Quellen reichlich versehen. Sie lassen sich nicht ohne weiteres als falsch entlarven. In vielen Teilen dürfen diese Details sogar richtig sein...."

 

Der einfache Leser sei jedoch angesichts der vielen Auslassungen von Walendy weitgehend überfordert und könne dem Autor, auch dann, wenn er mehrere andere Bücher zur Kriegsschuldfrage heranziehe, allenfalls widersprechen, ihn aber nicht widerlegen.

 

"Denn so akribisch, wie der Kläger in seinem Werk mit Einzeldetails umgeht, ist kein anderes Geschichtsbuch angelegt. "

 

Die Bundesprüfstelle teilt die Auffassung von Wolfgang Benz, Leiter des Antisemitismus‑Instituts in Berlin, die er in seinem Buch "Die Auschwitzleugner" dahingehend definiert, daß es eine neue Masche der Rechtsradikalen sei, mit einer solchen Fülle von Fußnoten und Belegverweisen zu arbeiten, daß Jugendliche dadurch so verwirrt würden und das alles nicht mehr nachprüfen können. Daher sei das Buch so gefährlich und gehöre erneut auf den Index. (Vgl. HAT Nr. 73, S. 38)

 

Dieser Schriftsatz blieb vier Jahre ohne Antwort des Oberverwaltungsgerichts Münster. Nach Aufforderung durch die BPjS, nun endlich tätig zu werden, gab das OVG der Bundesprüfstelle auf, ihren Berufungsantrag im Hinblick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil ausführlich zu begründen.

 


(8) Mit Schriftsatz vorn 24.10. 2001 zog daraufhin die Behörde ihre Berufung zurück.

 

(9) Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte danach am 29.10.2001 das Verfahren endgültig ein. (Az.: 20 A 978/97 ‑ 17 K 9534/94 Köln)

 

WALENDY ‑ Verlag für Volkstum

Postfach 1643 / D‑32590 Vlotho/Weser

 

 

Kommentar zu Udo Walendy

 

Diese Presseinforrnation über den Verlauf eines Indizierungsverfahrens ist weit mehr als nur eine Information. Sie stellt eine Dokumentation dar in Form einer unübersehbaren Selbstdarstellung des BRD‑Systems, vollzogen durch seine höchsten Institutionen, der Gerichtsbarkeit.

 

Nicht in Erscheinung tritt in dieser Mitteilung der unmenschliche Haß, mit welchem der Historiker Udo Walendy persönlich verfolgt, eingekerkert und in seiner geschäftlichen Existenz vernichtet wurde, bis zum Verbot einer weiteren Tätigkeit.

 

Die Begründungen zu den gerichtlichen Maßnahmen gegen seine Person als Historiker waren von den gleichen Denkstrukturen geleitet, die nur in einem Sumpf politisch ideologischen Hasses entstehen können und bis vor nicht all zu langer Zeit hinter dem "eisernen Vorhang" zu Hause waren und als faschistoid bezeichnet wurden.

 

Udo Walendy hat als Historiker nichts anderes getan als das, was für einen vor der Geschichte und der Öffentlichkeit verantwortlichen Historiker selbstverständlich zu sein hat und wozu er durch sein Berufsethos verpflichtet ist.

 

Das wurde ihm sogar durch die ihn verfolgende Behörde sinnigerweise bestätigt, nämlich:  "Denn so akirbisch, wie der Kläger in seinem Werk mit Einzeldetails umgeht, ist kein anderes Geschichtsbuch angelegt: oder, auf eine unwahre Tatsachenbehauptung läßt sich das Buch nicht reduzieren."

Udo Walendy war nicht zu feige, die Wahrheit zu schreiben und zu vertreten im Gegensatz zu gewissen Zeitgeistkollegen, die genau das Gegenteil schreiben, ohne Gewissensbisse, wenn sie nur gut dabei verdienen.

 

Nicht zu übersehen ist die Tatsache, daß hinter dieser Angelegenheit "Udo Walendy" insgesamt die Bundesrepublik stand, um die Würde des Menschen zu schützen, aber nicht vor der Lüge, sondern vor der Wahrheit und den Folgen ihrer Logik. Beides aber gehört unerläßlich zur Würde des Menschen, nämlich der Lüge mit der Wahrheit und ihrer Logik zu begegnen.

 

Klare Fragen verlangen klare Antworten. Udo Walendy ist auch nicht bestraft worden für das, was er geschrieben hat, sondern ‑ man höre und staune ‑ für das, was er nicht geschrieben hat. Und diese Begründung im Tenor des Urteils ist von der gleichen Qualität wie der o.a. Vorgang des Indizierungsverfahrens gegen das Buch "Wahrheit für Deutschland" und belegt nicht nur die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, sondern auch die der wissenschaftlichen Forschung, denn Beweise wurden keine erbracht.

 

Als logische Konsequenz bliebe dann nur straffrei die politische Märchenerzählerei und Lügnerei, wie sie das deutsche Volk fast täglich durch neue Offenbarungen erleben muß. Die katastrophale Wehrmachtsausstellung als elendig zusammengebrochene Selbstdarstellung des antifaschistisch‑demokratischen Klüngels zeigt ebenfalls deutlich auf, in welcher Richtung moralischer Verkommenheit der demokratische Zug endgültig abgefahren ist. Die sich selbst Gutmenschen bezeichnenden Musterdemokraten merken nicht, daß sie auf Grund solcher Praktiken ihren eigenen behaupteten Grundsätzen zuwider handeln und letztlich dort landen, was sie angeblich vorgeben zu bekämpfen ‑ beim Faschismus oder Bolschewismus.

 

Durch die Verweigerung des Rechts werden immer die großen gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten begangen und die Verweigerung des Rechts ist immer die Stelle, an der sich der Mensch am weitesten von Gott, von der Kultur und von sich selbst entfernt. Um dies zu tun, muß er lügen.

 

Vielleicht war es Udo Walendys größter Irrtum, den unglaublichen Grad an Dummheit und Feigheit des abendländischen Bürgertums unterschätzt zu haben.

 

Quelle: "Anzeiger der Notverwaltung des Deutschen Ostens im Deutschen Reich", 24361 Groß Wittensee - Heft 1 / 2002, S. 36 - 40