Indizierungsterror
"Der Krieg ist vorbei, die Märchen haben
ihre Schuldigkeit getan und müssen in der Versenkung verschwinden; sie würden
nicht einmal die oberflächlichen Untersuchung eines unparteiischen
Gerichtshofes vertragen." (George Bernard Shaw)
Presseinformation zur Einstellung des Indizierungsverfahrens
gegen das Buch von Udo Walendy "Wahrheit für Deutschland ‑ Die Schuldfrage
des Zweiten Weltkrieges "
Das oben genannte
wissenschaftliche Buch, das nach 15‑jähriger Forschungsarbeit unter
Verwertung aller internationalen Dokumente, Memoiren, Analysen mit sorgfältigen
Quellenhinweisen und Originalzitaten in verbesserter Auflage 1965 in Vlotlo vom Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung
herausgebracht worden war, ist nach 21 Jahren Prozeßführung nun endgültig von
Indizierung und auch juristischer Strafverfolgung freigesprochen.
Der dornenvolle Weg zur
Gewährleistung der freien Meinung in Sachen Kriegsschuldfrage (hierfür, zur
Kriegsschuldfrage ‑ nicht etwa für alles andere auch, da gilt es zu unterscheiden!
‑ gibt es seit 1994 ein nunmehr gesichertes Recht) ist gekennzeichnet von
folgenden Etappen:
(1) Indizierung als "jugendgefährdende Schrift" am 7.
Juni 1979 (14 1/2 Jahre nach der Erstveröffentlichung!) ‑ Nähere
Sachverhaltsdarstellung in der vom Verlag für Volkstum und
Zeltgeschichtsforschung herausgegebenen Zeitschrift "Historische Tatsachen"
(HT) Nr. 13, S. 5 ff.
(2) (Verwaltungsgericht Köln
wird wegen Unergiebigkeit hier übergangen).
Das Oberverwaltungsgericht Hamm hat am 6.1.1984 die Indizierung wieder
aufgehoben. Begründung u.a.: Die Bundesprüfstellenmitglieder in Bad Godesberg,
denen lediglich Sachkompetenz unterstellt wird, diese aber nicht haben müssen,
hatten das Buch nur zwei Tage in der Hand, in zwei Tagen könne man die 500
Seiten nicht lesen, geschweige denn die Quellen prüfen. Man möge ein solches
Verfahren doch gründlich durchrühren. Eine Revision wird abgelehnt. (Vgl. HAT Nr.
29, S. 36 ff).
(3) Dennoch ging die
Bundesregierung in die Revision.
Das Bundesverwaltungsgericht verfügte am 3. März 1987 die erneute
Indizierung: "Die Bundesprüfstellenmitglieder brauchen ein solches Buch
nicht durchgängig zu lesen, es genügt oberflächliches Durchblättern, um die
abstruse These von Walendi, zu erkennen, daß Hitler
nicht an allem schuld ist, obgleich er die Hauptschuld an allem hat. ‑‑
Da dieses "richtungsweisende" Urteil seitdem höher als alle Gesetze
stand und zur Indizierung aller anderen unerwünschten politischen Literatur
herangezogen wurde, war dies für etliche hochrangige Juristen offensichtlich
peinlich. Zur Beseitigung dieses Spruchs benötigte das Bundesverfassungsgericht
indessen 6 ‑ sechs! ‑ Jahre. Ohne dieses Urteil hätte man sich
leichter getan: man hätte sicherlich ohne Begründung die Annahme einer Verfassungsklage
abgelehnt. (Vgl. nähere Einzelheiten in HT Nr. 34, S. 3 ff).
(4) Das Bundesverfassungsgericht hob die Indizierung am 11. Januar 1994
(Az.: 1 BvR 434/87) erneut auf. Begründung: Das Buch ist nicht wissenschaftlich
(diese Behauptung blieb ohne Begründung!).
"Einem
Werk kann allerdings nicht schon deshalb die Wissenschaftlichkeit abgesprochen
werden, weil es Einseitigkeiten und Lücken aufweist oder gegenteilige
Auffassungen unzureichend berücksichtigt. Auf eine unwahre Tatsachenbehauptung
läßt sich das Buch nicht reduzieren. ... Die Vermittlung des historischen
Geschehens und die kritische Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen
können die Jugend sehr viel wirksamer vor Anfälligkeit für verzerrende Geschichtsdarstellungen
schützen als eine Indizierung, die solchen Meinungen sogar eine unberechtigte Anziehungskraft
verleihen könnte...... Ob die Behörde bei einer erneuten Prüfung zu demselben
Ergebnis kommen kann, ist hier nicht zu entscheiden." (Vgl. HT Nr. 67, S.
17)
(5)
Die Bundesprüfstelle indizierte
sogleich am 3.11.1994 erneut, war sie doch geradezu aufgeforderte worden, "erneut
zu prüfen". Walendy's Darstellung ist zwar
"in hohem Maße irreführend und daher jugendgefährdend" allerdings "läßt
sie sich nicht ohne weiteres richtigstellen, denn die aufgeführten Details für
sich allein sind mehr oder weniger korrekt, nur die historische 'Erkenntnis' zu
der die Details zusammengefügt wurden, ist falsch". (Vgl. HT Nr. 67, S.
20)
(6) Das Verwaltungsgericht Köln hob diesmal die Indizierung unter Berufung
auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil mit Einstimmigkeit von 5 Richtern am
1.10.1996 erneut auf.
(7) Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften legte erneut
Berufung ein. In dem Schriftsatz ihres Rechtsvertreters vom 10.3.1997 heißt es:
"...Die einzelnen
Darstellungen sind mit Zitaten und Quellen reichlich versehen. Sie lassen sich
nicht ohne weiteres als falsch entlarven. In vielen Teilen dürfen diese Details
sogar richtig sein...."
Der einfache Leser sei jedoch
angesichts der vielen Auslassungen von Walendy weitgehend
überfordert und könne dem Autor, auch dann, wenn er mehrere andere Bücher zur
Kriegsschuldfrage heranziehe, allenfalls widersprechen, ihn aber nicht
widerlegen.
"Denn so akribisch, wie
der Kläger in seinem Werk mit Einzeldetails umgeht, ist kein anderes Geschichtsbuch
angelegt. "
Die Bundesprüfstelle teilt die
Auffassung von Wolfgang Benz, Leiter des Antisemitismus‑Instituts in
Berlin, die er in seinem Buch "Die Auschwitzleugner" dahingehend
definiert, daß es eine neue Masche der Rechtsradikalen sei, mit einer solchen
Fülle von Fußnoten und Belegverweisen zu arbeiten, daß Jugendliche dadurch so
verwirrt würden und das alles nicht mehr nachprüfen können. Daher sei das Buch
so gefährlich und gehöre erneut auf den Index. (Vgl. HAT Nr. 73, S. 38)
Dieser Schriftsatz blieb vier
Jahre ohne Antwort des Oberverwaltungsgerichts Münster. Nach Aufforderung durch
die BPjS, nun endlich tätig zu werden, gab das OVG
der Bundesprüfstelle auf, ihren Berufungsantrag im Hinblick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil
ausführlich zu begründen.
(8) Mit Schriftsatz vorn
24.10. 2001 zog daraufhin die Behörde ihre Berufung zurück.
(9) Das Oberverwaltungsgericht
Münster stellte danach am 29.10.2001 das Verfahren endgültig ein. (Az.: 20 A
978/97 ‑ 17 K 9534/94 Köln)
WALENDY ‑ Verlag
für Volkstum
Postfach 1643 / D‑32590
Vlotho/Weser
Kommentar zu Udo Walendy
Diese Presseinforrnation
über den Verlauf eines Indizierungsverfahrens ist weit mehr als nur eine
Information. Sie stellt eine Dokumentation dar in Form einer unübersehbaren
Selbstdarstellung des BRD‑Systems, vollzogen durch seine höchsten
Institutionen, der Gerichtsbarkeit.
Nicht in Erscheinung tritt in
dieser Mitteilung der unmenschliche Haß, mit welchem der Historiker Udo Walendy persönlich verfolgt, eingekerkert und in seiner
geschäftlichen Existenz vernichtet wurde, bis zum Verbot einer weiteren
Tätigkeit.
Die Begründungen zu den
gerichtlichen Maßnahmen gegen seine Person als Historiker waren von den
gleichen Denkstrukturen geleitet, die nur in einem Sumpf politisch
ideologischen Hasses entstehen können und bis vor nicht all zu langer Zeit
hinter dem "eisernen Vorhang" zu Hause waren und als faschistoid
bezeichnet wurden.
Udo Walendy
hat als Historiker nichts anderes getan als das, was für einen vor der
Geschichte und der Öffentlichkeit verantwortlichen Historiker
selbstverständlich zu sein hat und wozu er durch sein Berufsethos verpflichtet
ist.
Das wurde ihm sogar durch die
ihn verfolgende Behörde sinnigerweise bestätigt, nämlich: "Denn so akirbisch,
wie der Kläger in seinem Werk mit Einzeldetails umgeht, ist kein anderes
Geschichtsbuch angelegt: oder, auf eine unwahre Tatsachenbehauptung läßt sich
das Buch nicht reduzieren."
Udo Walendy
war nicht zu feige, die Wahrheit zu schreiben und zu vertreten im Gegensatz zu
gewissen Zeitgeistkollegen, die genau das Gegenteil schreiben, ohne
Gewissensbisse, wenn sie nur gut dabei verdienen.
Nicht zu übersehen ist die
Tatsache, daß hinter dieser Angelegenheit "Udo Walendy"
insgesamt die Bundesrepublik stand, um die Würde des Menschen zu schützen, aber
nicht vor der Lüge, sondern vor der Wahrheit und den Folgen ihrer Logik. Beides
aber gehört unerläßlich zur Würde des Menschen, nämlich der Lüge mit der Wahrheit
und ihrer Logik zu begegnen.
Klare Fragen verlangen klare
Antworten. Udo Walendy ist auch nicht bestraft worden
für das, was er geschrieben hat, sondern ‑ man höre und staune ‑
für das, was er nicht geschrieben hat. Und diese Begründung im Tenor des Urteils
ist von der gleichen Qualität wie der o.a. Vorgang des Indizierungsverfahrens
gegen das Buch "Wahrheit für Deutschland" und belegt nicht nur die
Unterdrückung der Meinungsfreiheit, sondern auch die der wissenschaftlichen
Forschung, denn Beweise wurden keine erbracht.
Als logische Konsequenz bliebe
dann nur straffrei die politische Märchenerzählerei
und Lügnerei, wie sie das deutsche Volk fast täglich durch neue Offenbarungen
erleben muß. Die katastrophale Wehrmachtsausstellung als elendig zusammengebrochene
Selbstdarstellung des antifaschistisch‑demokratischen Klüngels zeigt ebenfalls
deutlich auf, in welcher Richtung moralischer Verkommenheit der demokratische
Zug endgültig abgefahren ist. Die sich selbst Gutmenschen bezeichnenden
Musterdemokraten merken nicht, daß sie auf Grund solcher Praktiken ihren
eigenen behaupteten Grundsätzen zuwider handeln und letztlich dort landen, was
sie angeblich vorgeben zu bekämpfen ‑ beim Faschismus oder Bolschewismus.
Durch die Verweigerung des
Rechts werden immer die großen gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten begangen
und die Verweigerung des Rechts ist immer die Stelle, an der sich der Mensch am
weitesten von Gott, von der Kultur und von sich selbst entfernt. Um dies zu
tun, muß er lügen.
Vielleicht war es Udo Walendys größter Irrtum, den unglaublichen Grad an Dummheit
und Feigheit des abendländischen Bürgertums unterschätzt zu haben.
Quelle: "Anzeiger der Notverwaltung des
Deutschen Ostens im Deutschen Reich", 24361 Groß Wittensee - Heft 1 /
2002, S. 36 - 40