Nazi-Hysterie
Die "Hamburger Morgenpost" meldete am 2.12.1992: "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das Schreiben und Singen von Neonazi-Liedern mit hohen Strafen, im Extremfall sogar mit lebenslanger Haft ahnden lassen."
Verrückter geht’s nimmer! Diese FDP-Frontfrau, die ihren Dackel geschmackvoller Weise "Martin Luther" getauft hatte, war vor ihrem Karrieresprung Leitende Verwaltungsdirektorin und von daher mit hoher Wahrscheinlichkeit Juristin. Normalerweise lernt der Student der Rechtswissenschaft es im dritten oder vierten Semester, wenn er "Verfassungsrecht" hört und natürlich auch zumindest zwei Übungsscheine im öffentlichen Recht erwerben muß, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ungeschriebenen Verfassungsrang hat. Das Singen und/oder Schreiben von Neonazi-Liedern mit lebenslanger Haft zu bestrafen ist offenkundig genauso unverhältnismäßig wie die Todesstrafe für eine Majestätsbeleidigung im Kaiserreich. Aber da muß "Schnarri" wohl längerfristig im Hörsaal eingenickert sein oder mußte vielleicht "Martin Luther" "gassi" führen.
Aber das war nicht der einzige Querschläger von dieser Quotenemanze. Sie wollte doch tatsächlich die Veröffentlichung von Statistiken über die Kriminalität von Ausländern verbieten, darauf das deutsche Volk nicht erkenne, daß beispielsweise im Jahre 1996 bei einer Ausländerquote von knapp 10% immerhin 27,1% aller Straftaten, 33,2% bei Mord und Totschlag und 39,1% bei Raub und Erpressung von Ausländern verübt wurden.
Mit der Strafverschärfung bei braunem Liedgut hätte sie aber den etablierten Parteien einen Bärendienst erwiesen. Wie selbst der schleswig-holsteinische Justizminister Dr. Klingner zugeben mußte, hatte einst ein Erster Staatsanwalt in der Kantine des Oberlandesgerichts Schleswig das Horst-Wessel-Lied gesungen. Dieser Frevler war SPD-Mitglied. Und in Lübeck gab es einen Musiklehrer am Johanneum, der mit CDU-Parteibuch sogar Studiendirektor geworden war, der kurzfristig nach Verleihung des Bundesverdienstkreuzes suspendiert werden mußte, weil er - ebenfalls - das Horst-Wessel-Lied einer Gymnasialklasse (besonders schmissig) vorgetragen hatte. Die "morschen Knochen" scheinen es auch den Parteigängern staatstragender Parteien immer noch sehr angetan zu haben.
Anmerkung: Nach dem von der Atomkraft-Lobby tatkräftig unterstützten Wahlsieg (2009) von "Mutti" Merkel und "Schwuli" Westerwelle, schaffte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger doch tatsächlich erneut den Sprung in das Bundeskabinett. Schade, daß der nette niederländische Journalist in der denkwürdigen Pressekonferenz die Bundeskanzlerin nur nach der Eignung des neuen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (wegen des ungeklärten Verbleibs einer Großspende über 100.000 Mark) befragte und nicht auch nach der Befähigung einer Justizministerin, die einst das Absingen verbotener Lieder im Extremfall mit bis zu lebenslanger Haft ahnden wollte. Der unbefangene Zeitungsmann aus Amsterdam hätte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen können, daß vor gar nicht langer Zeit ein Türke, der eine minderjährige Deutsche vergewaltigt hatte, vom Schöffengericht Lübeck unter dem Vorsitz von Andreas Lehnert zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, was in Relation zum Wegschließen wegen des Absingens des Horst-Wessel-Liedes nicht nur grotesk erscheine, sondern nach mitteleuropäischen Maßstäben wohl eher den Vorstellungen von Anstaltsinsassen ("Neues aus der Anstalt") zugeordnet werden könne. Vielleicht hätte Seehofer sich dann vor Lachen eingenässt und "Mutti" wäre mit entgleisten Gesichtszügen aus dem Saal gerannt.